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22. April 2020

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Christian Heim Einwohnerrat SVP

Interpellation betreffend Anzahl der Parkplätze bei Neubauten

Aktuell läuft die Planauflage für die Überbauung «Hinter Gärten» auf dem Areal der Gärtnerei Wenk an der Inzlingerstrasse. Geplant sind mehrere Mehrfamilienhäuser und entlang des Bäumliwegs Reiheneinfamilienhäuser. Insgesamt entstehen 61, meist grosszügige Wohnein­

heiten. Vorgesehen ist auch eine Einstellhalle, welche 64 Parkplätze enthält, obwohl 75 Park­

plätze zulässig wären. Zudem sind nur 2 (in Worten: zwei) Besucherparkplätze vorgesehen.

Bereits heute ist der Parkplatzdruck im Quartier Riehen Nord sehr gross. Die vorhandenen öffentlichen Parkplätze in der Umgebung sind oft durch Autos von Pendlern besetzt, welche im Quartier arbeiten und eine Pendlerparkkarte besitzen. Viele von ihnen sind auf das Auto angewiesen, weil sie zum Beispiel in einem der benachbarten Alters- und Pflegeheime im Schichtbetrieb arbeiten. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen Besucher der Fondation Beyeler, welche im Quartier einen Parkplatz suchen, wenn bei Grossaustellungen das Park­

haus besetzt ist. Für die Besucher der im Quartier wohnenden Bevölkerung sowie für das Gewerbe ist es bereits heute sehr schwierig, einen freien Parkplatz zu finden.

Auf kantonaler Ebene ist offenbar eine Änderung der Parkplatzverordnung in Vorbereitung, mit dem Ziel, Parkplätze vom öffentlichen auf den privaten Grund zu verlagern. Offenbar wurde endlich erkannt, dass nur wenn auf privaten Grundstücken genügend Parkplätze zur Verfü­

gung stehen, der Parkplatzdruck und der damit verbundene Suchverkehr in den Quartieren reduziert und die Wohnlichkeit erhöht werden kann. Bei der Planung der Überbauung «Hinter Gärten» wurde diese Chance leider verpasst.

Ich bitte den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Teilt der Gemeinderat die Auffassung, dass mit einem grösseren Angebot an Parkplätzen auf Privatparzellen der vorhandene Druck auf die Parkplätze in den öffentlichen Strassen reduziert werden könnte?

Wenn nein, weshalb nicht?

2. Weshalb hat der Gemeinderat bei der Prüfung der Pläne für die Überbauung «Hinter Gär­

ten» darauf verzichtet, wenigstens die gemäss geltendem Gesetz zulässige Maximalan­

zahl an Parkplätzen zu fordern?

3. Nach welchen Kriterien werden bei einer Grossüberbauung die notwendige Anzahl Besu­

cherparkplätze berechnet? Gibt es Vorgaben betreffend Behindertenparkplätze?

4. Könnten gemäss geltendem Recht mit einem Bebauungsplan Vorgaben betreffend die notwendige Mindestzahl von Parkplätzen gemacht werden?

Wenn ja, wieso wurde im konkreten Fall kein Bebauungsplan gefordert?

5. Welche anderen Möglichkeiten sieht der Gemeinderat, dass bei zukünftigen Neubaupro­

jekten mehr Parkplätze gebaut werden und ist er bereit, sich bei der Bauherrschaft dafür einzusetzen, dass diese gebaut werden?

6. Die Planauflage für das Projekt «Hinter Gärten» läuft noch bis zum 11. Mai 2020. Ist der Gemeinderat bereit, sich im Rahmen des laufenden Baubewilligungsverfahrens wenigs­

tens nachträglich dafür einzusetzen, dass mindestens die Anzahl Besucherparkplätze er­

höht wird?

Wenn nein, weshalb nicht? £M\/i i a 0 Bearbeitung

djr. Erledig.

K°P:

l i | Uli. i

z.K.

Bern. / Frist:

Riehen, 22. April 2020 Gemeinde

22. April 2020

Riehen

Bern. / Frist:

FF:

A'X.iq^Q Z.tO'5 1 Vis:

| Reg. Nr.: 2*2.^5 H.Ö7

Bearbeitung Kop:

dir. Erledig.

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