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200. 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Pharmazie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2014/2015 – Ausgegeben am 26.06.2015 – 28. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

200. 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Pharmazie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 8. Juni 2015 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Pharmazie, veröffentlicht am 2.7.2014 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 41. Stück, Nummer 252, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) In § 3 Zulassungsvoraussetzungen 2. Satz wird die Wortfolge „bezüglich der Zusatzprüfungen aus Latein“ gestrichen.

2) In Modul B11 soll der erste Satz unter den Modulzielen nunmehr wie folgt lauten:

„Die Studierenden kennen die allgemeinen Prinzipien von Arzneimittelwirkungen, insbesondere in Bezug auf zelluläre und molekulare Mechanismen und relevante Signaltransduktionskaskaden.“

3) In Modul B 13 wird unter den Teilnahmevoraussetzungen das Modul 10 durch Modul 8 ersetzt.

4) In Modul B 17 wird unter der Modulstruktur die Lehrveranstaltung PR „Biochemische, mikrobiologische und vertiefende pharmazeutisch-chemische Arbeitstechniken“ umbenannt zu „Biochemische und vertiefende pharmazeutisch-chemische Arbeitstechniken“.

5) In Modul B 18 wird unter den Teilnahmevoraussetzungen das Modul B 8 hinzugefügt.

6) In Modul B 20 wird unter den Teilnahmevoraussetzungen statt „Modul B3 – B13“ „Modul B3-B14“ verankert.

7) § 6 Bachelorarbeiten soll nunmehr lauten:

„Die Bachelorarbeit ist im Rahmen der Lehrveranstaltung Pharmazeutische Wissenschaften im Modul Pharmazeutische Wissenschaften (B20) zu verfassen.“

8) Anhang:

Die Übersicht über die Voraussetzungsketten soll nunmehr lauten:

Voraussetzungsketten

(2)

9) § 11 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 26.06.2015, Nr. 200, Stück 28, treten mit 1. Oktober 2015 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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