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210. 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 29.06.2011 – 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

210. 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Juni 2011 beschlossene 1. Änderung des Curriculums für das Bachelorstudium Geschichte, veröffentlicht am 26.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 37. Stück, Nummer 321, Schreibfehlerberichtigung Mitteilungsblatt 2002 vom 09.10.2009, 1. Stück, Nummer 2, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Umbenennung von Lehrveranstaltungen

In § 5 lauten die Lehrveranstaltungen des Moduls Zeitgeschichte nunmehr wie folgt:

ECTS SSt.

Zeitgeschichte als Geschichte des 20 und 21. Jahrhunderts 4 2 Quellen, Methoden und Theorien der Zeitgeschichte 4 2

Summe 8 4

Die Modulbeschreibung des Moduls Osteuropäische Geschichte lautet nunmehr wie folgt:

Curriculare

Ebene Modul-Ebene

Fachliche Kompetenzen Fachwissen

Breites, epochen- und aspektübergreifendes Grund- und Orientierungswissen über die Russische und Ostslawische Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas unter Berücksichtigung politischer, rechtlicher, kultureller, wirtschaftlicher, sozialer und geschlechterspezifischer Aspekte

1

Kenntnis der zentralen Fragestellungen und Themen der Geschichte Ost- /Ostmittel- und Südosteuropas

5

Kritische Kenntnis unterschiedlicher Theorien und Narrative der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas

6 Kenntnis grundlegender Quellen der Russischen und Ostslawischen

(2)

Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas Grundkenntnisse der Quellenkunde der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas 7

Grundwissen über die Positionierung der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas in der Geschichtswissenschaft und die Geschichte des Fachs

Fachliche Methoden 10

Fähigkeit, Strukturen und Prozesse der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas historisch einzuordnen

10 Fähigkeit, die räumliche Dimension historischer Strukturen und Prozesse zu analysieren

11

Grundfähigkeit, mit Fragestellungen der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas umzugehen

12

Grundfähigkeiten, mit Theorien und Narrativen der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas umzugehen

13

Grundfähigkeit, die Geschichtlichkeit von kulturellen, politischen, rechtlichen, sozialen, wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Strukturen sowie von Geschlechterkonstruktionen in der Russischen und Ostslawischen Geschichte/Geschichte Ostmitteleuropas/Geschichte Südosteuropas zu erkennen und sich damit kritisch auseinanderzusetzen

Überfachliche Kompetenzen

19 Grundfähigkeit, das erworbene Fachwissen in aktuelle Debatten einzubringen 20 Fähigkeit, die räumliche Dimension politischer, gesellschaftlicher,

wirtschaftlicher und kultureller Fragen zu analysieren

Die Lehrveranstaltungen des Moduls Osteuropäische Geschichte lauten nunmehr wie folgt:

ECTS SSt.

Russische und Ostslawische Geschichte 4 2

Geschichte Ostmitteleuropas 4 2

Geschichte Südosteuropas 4 2

Aus diesen Lehrveranstaltungen sind zwei zu wählen.

Summe 8 4

2) Änderung der Voraussetzungen zu den Bachelor-Modulen

Die Voraussetzungen zum Bachelor-Modul 1 lautet statt bisher

„2. Teilnahmevoraussetzungen

Absolvierung der Module Geschichte der Antike, Geschichte des Mittelalters, Geschichte der Neuzeit, Zeitgeschichte, Quellen und Methoden 2 und Geschichtswissenschaftliches Denken und Arbeiten.“

nunmehr:

„ 2. Teilnahmevoraussetzungen

Absolvierung der Studieneingangsphase sowie Absolvierung der Module Quellen und Methoden 2 und Geschichtswissenschaftliches Denken und Arbeiten.“

Die Voraussetzungen zum Bachelor-Modul 2 lauten statt bisher „2. Teilnahmevoraussetzungen

Absolvierung von mindestens sieben Modulen Epochen, Aspekte und Räume, davon zwei in der Ausprägung c.

(3)

Absolvierung des Bachelor-Moduls 1.“

nunmehr:

„2. Teilnahmevoraussetzungen

Absolvierung der Studieneingangsphase, und Absolvierung von mindestens fünf Modulen Epochen, Aspekte und Räume, davon zwei in der Ausprägung c.

Absolvierung des Bachelor-Moduls 1.“

3) § 11 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 29.06.2011, Nr. 210, Stück 26, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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