• Keine Ergebnisse gefunden

II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserungdes Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen derStreitkräfte zur See

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserungdes Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen derStreitkräfte zur See"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 1 -

II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

SeeStreitKrAbk Genf

Ausfertigungsdatum: 12.08.1949 Vollzitat:

"II. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See vom 12. August 1949 (BGBl. 1954 II S. 813)"

Fußnote

G v. 21.8.1954 II 781

Inkraft gem. Bek. v. 4.11.1954 II 1133 mWv 3.3.1955

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I).

August 1949 über die Annahme eines zusätzlichen Schutzzeichens (Protokoll III).

August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangen..

August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde..

Schon in Friedenszeiten können die Hohen Vertragsparteien und, nach Eröffnung der Feindseligkeiten, die am Konflikt beteiligten Parteien in ihrem eigenen und, wenn nötig, in

Zu diesem Zwecke kann jede der Schutzmächte, entweder auf Einladung einer Partei oder von sich aus, den am Konflikt beteiligten Parteien eine Zusammenkunft ihrer Vertreter und

Von Ihren mannigfachen Arbeiten während Ihrer beiden Münchener Dezen- nien heben wir besonders diejenigen über den Magnetismus des Nickels und seiner Legierungen hervor, an denen

August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten..