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Und sie bewegt sich doch …

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Bayerisches Ärzteblatt 11/2018

579 Leitartikel

Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK

Und sie bewegt sich doch …

Bayern hat eine neue Weiterbildungsordnung auf den Weg ge- bracht. Die Delegierten des diesjährigen 77. Bayerischen Ärzte- tages in Nürnberg stimmten einem entsprechenden Antrag, bei nur einer Enthaltung und einer Gegenstimme, zu. Dieser Be- schluss kann zurecht als historischer Schritt in eine neue Zukunft der Weiterbildung für uns Ärztinnen und Ärzte in Bayern bezeich- net werden.

Der Prozess der Novellierung der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) zieht sich bereits seit sechs Jahren hin und ist auch auf Bundesebene noch nicht zu Ende, fehlen doch noch die Inhalte der Zusatz-Weiterbildungen, was gegebenenfalls wieder Anpas- sungen bei den Inhalten der Gebiete erfordert. Vor allem aber fehlt das elektronische Logbuch, in dem die Weiterbildungsinhal- te abgebildet werden. Wir warten hier auf die Fertigstellung durch die Bundesärztekammer. Des Weiteren muss noch der Paragra- fenteil geändert werden, vor allem, was den zentralen Stellenwert der Befugnisse anbelangt.

Der „Temporäre Ausschuss“ zur Umsetzung der MWBO hat- te sich vorerst mit den großen Gebieten beschäftigt und war in einem äußerst zeit- und denkintensiven Diskussionsprozess zu dem Schluss gekommen, dem Bayerischen Ärztetag einige Ele- mente der auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag beschlosse- nen MWBO jetzt schon zur Übernahme in die bestehende Wei- terbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vorzuschlagen – auch, um ein Zeichen zu setzen.

Das war dem Ausschuss wichtig:

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Ergänzungen in den Gebietsdefinitionen unter Versorgungs- aspekten.

»

Änderungen der Weiterbildungszeiten, dort wo es deutliche Verschiebungen in den ambulanten Bereich oder den Erwerb von Kompetenzen gibt.

»

Aufnahme neuer Weiterbildungsinhalte.

»

Erhalt der Befugnisse in den jeweiligen Gebieten.

Diesen Empfehlungen ist der Bayerische Ärztetag gefolgt und hat damit den Paradigmenwechsel – weg von Erfahrungen, Fertig- keiten und Fähigkeiten hin zu Kompetenzen und neuen Inhalten – eingeleitet.

Änderungen werden nun erfolgen, sowohl im Abschnitt A, dem Paragrafenteil, als auch im Abschnitt B bei den Gebieten, Fach- arzt- und Schwerpunktkompetenzen. Die Änderungsvorschläge sind in folgende Rubriken aufgeteilt:

»

Änderungen in der Definition.

»

Änderungen in der Weiterbildungszeit.

»

Änderungen in den Weiterbildungsinhalten.

Wir haben uns bewegt.

Wir sind Kammer

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