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VA-120919-HIP-Hilfsmittel-Liefervertraege-der-KK

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Hilfsmittel

Stand: 19. September 2012

Foto: iStockphoto.com

Hilfsmittel-Lieferverträge der Krankenkassen

Seit Mitte 2008 dürfen Hilfsmittel nur noch aufgrund von Hilfsmittel-Lieferverträgen der Krankenkassen mit den Leistungserbringern an die Versicherten abgegeben werden. Die Krankenkassen schließen kontinuierlich Lieferverträge neu ab oder ändern bestehende. Dies bedeutet, dass Ihre Patienten unter Umständen Hilfsmittel nicht mehr bei ihrem gewohnten Hilfsmittel-Lieferanten beziehen können. Eine Ausnahme ist nur für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dass er das verordnete Hilfsmittel von einem anderen Hilfsmittel-Lieferanten bezieht; dadurch entstandene Mehrkos- ten hat der Versicherte dann selbst zu tragen.

Aufgrund der zahlreichen, unterschiedlichen Lieferverträge der Krankenkassen verzichten wir auf konkrete Informationen zu einzelnen Lieferverträgen.

Bei Nachfragen Ihrer Patienten zu möglichen Hilfsmittel-Lieferverträgen verweisen Sie sie bitte an die zuständige Krankenkasse.

Der Patient hat grundsätzlich die freie Wahlmöglichkeit seines Hilfsmittelsversorgers. Die Zuweisung zu bestimmten Leistungserbringern ist nicht erlaubt. Sie kann als unzulässige Zusammenarbeit bewertet werden. Ausnahme: Im Falle der Hilfsmittel-Lieferverträge be- nennt die Krankenkasse dem Patienten den Versorger.

Für die Verordnung von Hilfsmittel gelten die bisherigen Grundsätze unverändert fort.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

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