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Rundschreiben Nr. 35/2015 des Landeskirchenamtes an die Ev. Kirchenkreise – Kreiskirchenämter, Superintendentinnen und Superintendenten, Ämter und Einrichtungen der Ev. Kirche von Westfalen betreffend „Fotos veröffentlichen“ – Informationen zum Urheberrec

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Rundschreiben Nr. 35/2015 des Landeskirchenamtes an die Ev. Kirchenkreise – Kreiskirchenämter,

Superintendentinnen und Superintendenten, Ämter und Einrichtungen der Ev. Kirche von Westfalen betreffend

„Fotos veröffentlichen“ – Informationen zum Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Vom 26.11.2015 (Az.: 420.20)

Fotos machen Gemeindebriefe, Webseiten oder die Facebookseite erst lebendig und ge- hören zur Berichterstattung heutzutage einfach dazu. Bei der Veröffentlichung gibt es aber einige Punkte zu beachten, um Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Denn nur weil „alle es machen“, heißt das noch lange nicht, dass „es“ auch erlaubt ist.

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat zu diesem Thema eine Praxishilfe „Alles was Recht ist Fotos veröffentlichen“ herausgegeben, die als Anlage beigefügt ist. Diese Pub- likation enthält grundlegende Informationen und Checklisten zu diesem Thema und soll Ihnen dabei helfen, den Überblick über die Rechte der Personen hinter und vor der Kamera zu behalten.

Darüber hinaus wird die Praxishilfe durch Einwilligungserklärungen für die Fotografin/

den Fotografen und für die fotografierten Personen zur praktischen Verwendung vor Ort ergänzt.

Die Dokumente sind online über folgende Links aufrufbar:

- Praxishilfe „Fotos veröffentlichen“ mit Einwilligungserklärungen (PDF)

- Einwilligungserklärung einer Urheberin/eines Urhebers (Fotografin/Fotograf) für die unentgeltliche Veröffentlichung von Fotos (PDF editierbar)

- Einwilligungserklärung einer fotografierte Person für die Veröffentlichung von Fotos (PDF editierbar)

Praxishilfe Fotos veröffentlichen

RS Fotos 855.20

07.02.2022 EKvW 1

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855.20 RS Fotos

Praxishilfe Fotos veröffentlichen

2 07.02.2022 EKvW

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