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Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

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Academic year: 2022

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Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3

der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr

für das Unternehmen

Dem Eigenkapital, das nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen:

1. Nicht realisierte Reserven im

a.) unbeweglichen Anlagevermögen €

b.) beweglichen Anlagevermögen €

Summe €

2. Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Berufszugangs- verordnung für den Straßenpersonenverkehr

a) (Person) €

b) (Person) €

c) (Person) €

Summe €

3. Unbelastetes Privatvermögen des persönlich haftenden Unternehmers

a) Grundstücke Verkehrswert

(Person) €

(Person) €

(Person) €

b) Bankguthaben

(Person) €

(Person) €

(Person) €

c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen)

(Person) €

(Person) €

(Person) €

(2)

d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen)

Summe €

4. Zu Gunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter:

a) Grundstücke Höhe der Beleihung

(Person) €

(Person) €

(Person) €

b) Sicherungsübereignungen:

(Person) €

(Person) €

(Person) €

c) Sicherungsabtretungen:

(Person) €

(Person) €

(Person) €

Summe €

Gesamtsumme aus 1. bis 4.: €

Die oben aufgeführten Beträge wurden dem/der Unterzeichner/in sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe nachgewiesen.

plausibel gemacht.

Stichtag ist der (nicht länger als 1 Jahr zurück !)

(Ort, Datum) (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten, Fachanwalts

für Steuerrecht, einer Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder eines Kreditinstituts)

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