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216. Verordnung des Rektorats über die Auflassung von Universitätslehrgängen

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Academic year: 2022

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Mitteilung

Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 13.07.2018 - Nummer 216

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Richtlinien, Verordnungen

216 Verordnung des Rektorats über die Auflassung von Universitätslehrgängen

Präambel

Der Entwicklungsplan der Universität Wien, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom

19. Dezember 2017, Studienjahr 2017/2018, 5. Stück, Nummer 27, in der Fassung Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 29. Jänner 2018, Studienjahr 2017/2018, 10. Stück, Nummer 46, sieht eine marktorientierte

Weiterentwicklung des Weiterbildungsangebots vor. Die im Folgenden genannten Universitätslehrgänge sind derzeit nicht aktiv. Gemäß § 22 Abs. 1 Z 12 UG hat das Rektorat im Einvernehmen mit dem Senat daher beschlossen:

§ 1. (1) Die folgenden Universitätslehrgänge werden aufgelassen:

1. „International Construction Law (MLS)“, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.06.2010, 31. Stück, Nummer 188;

2. „International Construction Law (LL.M.)“, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.06.2010, 31. Stück, Nummer 189;

3. „Legal Theory (MLS)”, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30.06.2011, 27. Stück, Nummer 231;

4. „Legal Theory (LL.M.)”, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 30.06.2011, 27. Stück, Nummer 232;

5. „European and Asian Legal Studies (LL.M.)“, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 26.06.2013, 34. Stück, Nummer 244;

6. „MBA Executive Management“, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 16.01.2007, 13. Stück, Nummer 64;

7. „PQC – Patientensicherheit und Qualität im Gesundheitssystem“ („Patient Safety and Healthcare Quality“), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 11.02.2009, 11. Stück, Nummer 100;

8. „Ethik“, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 20.11.2003, V. Stück, Nummer 26 bzw. im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 22.06.2005, 32. Stück, Nummer 188.

1 38. Stück - Ausgegeben am 13.07.2018 - Nr. 216-216

(2)

(2) Eine Neu- oder Wiederzulassung zu diesen Universitätslehrgängen ist ab dem Wintersemester 2018/19 unzulässig.

Die Vizerektorin:

Schnabl

2 38. Stück - Ausgegeben am 13.07.2018 - Nr. 216-216

(3)

3 38. Stück - Ausgegeben am 13.07.2018 - Nr. 216-216

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