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Haftbedingungen im Ausland als Hindernis für Auslieferungen

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Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen

- Pressestelle -

Freie Hansestadt Bremen

Pressemitteilung vom 03.05.2017

Haftbedingungen im Ausland als Hindernis für Auslieferungen - Richter der Oberlandesgerichte tagen am 8. und 9. Mai 2017 in Bremen

Mit der Frage, unter welchen Bedingungen straffällige Bürger in einen anderen Staat ausgeliefert werden können, befasst sich die vom Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Bremen organisierte Tagung „Haftbedingungen als Auslieferungshindernisse – Erfahrungsaustausch zum europäischen Haftbefehl“ am 8. und 9. Mai 2017 in Bremen.

Auslieferungen an einen anderen Staat können erfolgen, wenn der Betreffende dort zu einer Freiheitstrafe verurteilt worden oder verdächtig ist, in diesem Staat eine Straftat begangen zu haben. In Deutschland entscheiden die Oberlandesgerichte darüber, ob eine Auslieferung zulässig ist oder nicht. Diese Entscheidungen müssen sich auch daran orientieren, ob in den Zielländern die fundamentalen Rechte der betroffenen Personen aus der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7.12.2000 gewahrt werden.

Der 1. Strafsenat des OLG Bremen hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Jahre 2015 in zwei Vorabentscheidungsverfahren zum Einfluss der Haftbedingungen in den Zielländern auf die Auslieferungsentscheidungen befragt. Die Große Kammer des EuGH hat die Fragen mit dem Urteil vom 05.04.2016 (C-404/15 und C-659/15 PPU) beantwortet. Danach dürfen Auslieferungen nicht erfolgen, wenn die betroffenen Personen in diesen Ländern unmenschlichen und erniedrigenden Haftbedingungen ausgesetzt werden. In Folge dieser Entscheidung haben mehrere deutsche Oberlandesgerichte wegen der Haftbedingungen in bestimmten Zielländern eine Auslieferung für unzulässig erklärt. Teilweise ist der Auslieferungsverkehr zum Erliegen gekommen. So haben etwa mehrere Oberlandesgerichte Auslieferungen in die Türkei für unzulässig erklärt. Auch Auslieferungen in Länder Osteuropas, wie etwa Rumänien, Ungarn oder Bulgarien, werden gegenwärtig als äußerst problematisch angesehen.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hat das OLG Bremen für den 8. und 9. Mai 2017 zu einem Erfahrungsaustausch der für Auslieferungsverfahren zuständigen Strafsenate aller Oberlandesgerichte und des Kammergerichts Berlin eingeladen. Die für Auslieferungsverfahren

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zuständige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. König, eine Vertreterin der Europäischen Kommission, der zuständige Referatsleiter des Bundesministers für Justiz und Verbraucherschutz sowie ein Vertreter des European Committee for the Prevention of Torture (CPT) des Europarates werden die Problematik aus der Sicht ihrer Verantwortungsbereiche mit Vorträgen beleuchten.

Auskünfte erteilt:

VPrOLG Dr. Stephan Haberland

Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen - Pressestelle -

Am Wall 198, 28195 Bremen Tel.: 0421 361-10207

Mobil: 0178 - 7454439 Fax: 0421/361-17290

mailto: Stephan.Haberland@Oberlandesgericht.Bremen.de

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