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Der Vizepräsident für Studium und Internationales

Dritte Änderung

der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP)

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 39/2010

Satz und Vertrieb: Referat Öffentlichkeitsarbeit, Marketing

und Fundraising 19. Jahrgang/14. September 2010

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 39/2010

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Dritte Änderung

der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP)

Der Akademische Senat der Humboldt-Universität zu Berlin hat am 13. Juli 2010 auf Grund von § 5 Abs. 1 lit. b) Nr. 4 und 6 und § 10 Abs. 3 S. 1 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin vom 19. Juni 2006 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr.

28/2006) folgende Änderung der Allgemeinen Sat- zung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 1/2007) beschlos- sen.1

§ 29 Abs. 1 wird um folgenden Satz er- gänzt:

„Es finden keine Anwesenheitskontrollen statt.“

§ 29 Abs. 2 wird gestrichen.

1 Die Bestätigung der Senatsverwaltung für Bildung, Wis- senschaft und Forschung erfolgte am 8. September 2010

§ 29 lautet neu:

§ 29 Anwesenheit in Lehrveranstaltun- gen:

Für Lehrveranstaltungen werden die Teilnahme der Studierenden und das Selbststudium erwartet. Das Erfordernis regelmäßiger Teilnahme ist erfüllt, wenn Studierende in mindestens 75 % der Prä- senzzeit der Lehrveranstaltung anwesend waren.

Studierende, die Kinder oder pflegebedürftige An- gehörige versorgen, oder behinderte oder chro- nisch kranke Studierende können auf Antrag auch bei geringerer Präsenz das Teilnahmeerfordernis erfüllen. Über den Antrag entscheiden die jeweili- gen Lehrenden. Studierende können gegen die Entscheidung schriftlich unter Angabe von Gründen beim zuständigen Prüfungsausschuss Einwendun- gen erheben. Über die Einwendungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Anhörung der oder des betreffenden Lehrenden. Die Entscheidung muss begründet und den Studierenden schriftlich mitgeteilt werden.

Es finden keine Anwesenheitskontrollen statt.

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