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Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016

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Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 05/2016

Koblenz, 13.07.2016 Herausgeber: Der Präsident der Hochschule Koblenz Redaktion: Hr. Stentzel, Justiziar

(2)

INHALT:

Seite III. Lehr- und Studienangelegenheiten ... 111

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Koblenz für das

Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017 vom 12.07.2016 ... 111 Satzung zur Änderung der Satzung der Hochschule Koblenz zur Festsetzung von

Curricularnormwerten vom 04.07.2016 ... 115 Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der

Hochschule Koblenz (Einschreibeordnung) vom 08.07.2016 ... 116

(3)

III. Lehr- und Studienangelegenheiten

Satzung zur Festsetzung von Zulassungszahlen an der Hochschule Koblenz für das Wintersemester 2016/2017 und das Sommersemester 2017 vom 12.07.2016

Auf Grund des § 3 Abs. 1 Satz 6 und Abs. 4 sowie § 5 Abs. 1 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBI. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBI. S. 455), BS I 145, sowie § 76 Abs. 2 Nr. 11 des Hochschulgesetzes (HochSchG) in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S. 463), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2015 (GVBI. S. 505), hat der Senat der Hochschule Koblenz am 12.07.2016 die folgende Satzung zur Festsetzung der Zulassungszahlen der Hochschule Koblenz beschlossen. Diese Satzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 29.06.2016 Az.: 15504-52351/40 (5) genehmigt.

§ 1

Zulassungszahlen für das erste Fachsemester

(1) Für die Zulassung von Studienanfängerinnen und Studienanfängern zum Wintersemester 2016/2017 und zum Sommersemester 2017 gelten die in Anlage 1 ausgewiesenen Zulassungszahlen.

(2) Die für das Sommersemester 2017 festgesetzte Zulassungszahl erhöht sich um die Zahl der im Wintersemester 2016/2017 nicht in Anspruch genommenen Studienplätze. Mehrzulassungen im Wintersemester 2016/2017 werden auf die für das Sommersemester 2016 festgesetzte Zulassungszahl angerechnet, soweit Einschreibungen erfolgt sind.

(3) Für Master-, weiterbildende und postgraduale Studiengänge, für die Zulassungsbeschränkungen erforderlich sind, gelten Absatz 1 und 2 entsprechend.

§ 2

Zulassungszahlen für höhere Fachsemester

(1) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Wintersemester 2016/2017 gemäß Anlage 2 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in der Anlage 2 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 30. September 2016 für das Wintersemester 2016/2017 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt.

(2) Die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, die zum Sommersemester 2017 gemäß Anlage 3 in ein höheres Fachsemester aufzunehmen sind, wird auf den Unterschied der Zahl, die in der Anlage 3 ausgewiesen ist, und der Zahl der Studierenden, die sich bis zum 31. März 2017 für das Sommersemester 2017 zur Fortsetzung ihres Studiums in dem entsprechenden höheren Fachsemester zurückgemeldet haben, festgesetzt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft.

Koblenz, den 12.07.2016 Hochschule Koblenz

Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident

(4)

Anlage 1 (zu § 1)

Zulassungszahlen für das 1. Fachsemester im Studienjahr 2016/2017

Studiengang Abschluss Jahreszu-

lassungszahl*

Wintersemester 2016/17

Sommersemester 2017

Advanced Professional Studies Master 35 35* 0

Master of Arts Kindheits- und Sozialwissenschaften

Master 90 90* 0

Architektur Bachelor 105 105* 0

Architektur Master 51 51* 0

Bauwirtschaftsingenieur Bachelor 50 20 30

Business Administration Bachelor 150 90 60

Bildung und Erziehung Bachelor 70 35 35

Bildungs- und Sozialmanagement Bachelor 70 35 35

Business Management Master 100 50 50

E-Business und Logistik Bachelor 146 73 73

Freie Kunst Keramik/Glas Bachelor 8 4 4

Freie Kunst Keramik/Glas Master 5 3 2

Gesundheits- und Sozialwirtschaft

Bachelor 146 73 73

Human Resource Management Master 20 10 10

Marketing and International Business

Bachelor 60 30 30

Maschinenbau Master 26 13 13

Mittelstandsmanagement Bachelor 60 30 30

Pädagogik der Frühen Kindheit Bachelor 70 35 35

Soziale Arbeit Bachelor 140 70 70

Soziale Arbeit (Fernstudium) Bachelor 70 35 35

Sportmedizinische Technik Bachelor 60 30 30

Wirtschaftsingenieur Bachelor 120 60 60

Wirtschaftsingenieur Master 60 30 30

*) Jahreskapazität

(5)

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1)

Zulassungszahlen für höhere Fachsemester im Wintersemester 2016/2017

Studiengang Fachsemester

2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10

Bachelor: Soziale Arbeit 70 70

Bachelor: Soziale Arbeit (Fernstudiengang)

35 35 35

Bachelor: Bildung und Erziehung 35 35 35 35 35 35 Master: Advanced Professional Studies ** 35 ** 35

Master of Arts Kindheits- und Sozialwissenschaften

** 90 Bachelor: Business Administration 60 90 60 Bachelor: Marketing and International

Business

30 30 30 Bachelor: Mittelstandsmanagement 30 30 30

Bachelor: Sportmedizinische Technik 30 30 30 30 30 Master: Business Management 50 50

Master: Human Resource Management 10 10

**) keine Aufnahme in das entsprechende Fachsemester (Studienbeginn im ersten Fachsemester jeweils nur im Wintersemester)

(6)

Anlage 3 (zu § 2 Abs. 2)

Zulassungszahlen für höhere Fachsemester im Sommersemester 2017

Studiengang Fachsemester

2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Bachelor: Soziale Arbeit

70 70

Bachelor: Soziale Arbeit (Fernstudiengang)

35 35 35

Bachelor: Bildung und Erziehung

35 35 35 35 35 35

Master: Advanced Professional Studies

35 ** 35 **

Master of Arts Kindheits- und Sozialwissenschaften

90 ** 90

Bachelor: Business Administration

90 60 90

Bachelor: Marketing and International

Business

30 30 30

Bachelor: Mittelstandsmanagement

30 30 30

Bachelor: Sportmedizinische Technik

30 30 30 30 30

Master: Business Management

50 50

Master: Human Resource Management

10 10

**) keine Aufnahme in das entsprechende Fachsemester (Studienbeginn im ersten Fachsemester jeweils nur im Wintersemester)

Koblenz, den 12.07.2016 Hochschule Koblenz

Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident

Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Rechtsassessor Ralf Stentzel

(7)

Satzung zur Änderung der Satzung der Hochschule Koblenz zur Festsetzung von Curricularnormwerten vom 04.07.2016

Auf Grund des § 5 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 3 und 4 des Landesgesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 27. Oktober 2009 (GVBI. S. 348), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (GVBI.

S. 455), BS I 145, hat der Senat der Hochschule Koblenz am 01.06.2016 die folgende Änderungssatzung für die Satzung zur Festsetzung von Curricularnormwerten (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 06/2014 vom 14.07.2014, S. 287), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 09.07.2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 06/2015 vom 09.07.2015, S. 160) beschlossen. Diese Änderungssatzung hat das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur mit Schreiben vom 29.06.2016 Az.: 15504- 52354/40(5) genehmigt.

Artikel 1

Die Satzung zur Festsetzung von Curricularnormwerten wird wie folgt geändert:

Die Tabelle der Satzung zur Festsetzung der Curricularnormwerte wird unter „3. FB Wirtschaftswissenschaften“ um folgende Zeile ergänzt:

B.Sc. Business Administration (berufsbegleitend) Bachelor 0,96

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft.

Koblenz, den 04.07.2016

Hochschule Koblenz

Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran Präsident

Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Rechtsassessor Ralf Stentzel

(8)

Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Einschreibung der Studierenden an der Hochschule Koblenz (Einschreibeordnung) vom 08.07.2016

Auf Grund des § 7 Abs. 1, 2 Nr. 1, § 67 Abs. 3, 3a des Hochschulgesetzes in der Fassung vom 19. November 2010 (GVBl. S.463), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 505), hat der Senat der Hochschule Koblenz am 01.06.2016 die folgende Ordnung zur Änderung der Einschreibeordnung der Hochschule Koblenz vom 07.12.2011 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 04/2012 vom 03.05.2012, S. 114), zuletzt geändert durch Ordnung vom 05.02.2015 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz Nr. 01/2015 vom 31.03.2015, S. 58), beschlossen. Sie wird hiermit bekanntgemacht.

Artikel 1

1. Aus dem veröffentlichten § 2 Abs. 3 wird § 2 Abs. S. 2, aus § 2 Abs. 4 wird § 2 Abs. 3, aus § 2 Abs. 5 wird § 2 Abs. 4 und aus § 2 Abs. 6 wird § 2 Abs. 5.

2. Der nunmehrige § 2 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

„(4) Studienbewerberinnen und Studienbewerber ohne deutsche Hochschul- zugangsberechtigung haben für ein Fachhochschulstudium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Dies erfolgt in der Regel durch einen Sprachkompetenznachweis, der nach einer Prüfung mit anerkanntem Testverfahren bescheinigt wird und mindestens dem Eurolevel B2 entspricht, es sei denn, die Rolle der Sprache in einem Fach gebietet im Einzelfall für den erfolgreichen Studienverlauf ein höheres Sprachniveau.“

3. § 14 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:

„Bei verspäteter Rückmeldung wird eine Säumnisgebühr von 21,00 € erhoben.“

4. § 18 Abs. 6 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer je Semester richtet sich nach den Vorschriften der Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung und beträgt derzeit bei bis zu vier Semesterwochenstunden 140,00 €, bei bis zu acht Semesterwochenstunden 240,00 € und ab neun Semesterwochenstunden 300,00 €.“

Artikel 2

Diese Ordnung zur Änderung der Einschreibeordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Hochschule Koblenz in Kraft.

Koblenz, den 08.07.2016

Der Präsident der Hochschule Koblenz Prof. Dr. Kristian Bosselmann-Cyran

Beschlussorgan: Senat der Hochschule Koblenz Entwurfsverfasser/in: Kanzlerin Heidi Mikoteit-Olsen

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