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Zudem wurde in den Voten aus dem Rat gegen mein Anliegen die alleinige Finanzierung aus dem Renaturierungsfond als eigentlichen Ablehnungsgrund angegeben

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M 107/2007 VOL 8. August 2007 VOL C Motion

1325 Küng-Marmet, Saanen (SVP)

Weitere Unterschriften: 16 Eingereicht am: 26.03.2007

Rettet den Lauenensee!

Der Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen zur Verhinderung der drohenden Verlandung des Lauenensees zu treffen. Das Entschlammungskonzept muss in einem vernünftigen Kosten – Nutzen Verhältnis stehen.

Mit dieser Massnahme wird dem, in den Regierungsrichtlinien gesteckten Ziel der nachhaltigen Entwicklung für künftige Generationen nachgelebt, in dem das Landschaftsbild als wichtigste Voraussetzung für den Tourismus erhalten bleibt.

Begründung :

Das beeindruckende und überwältigende positive Echo von der Bevölkerung im Kanton Bern und aus der ganzen Schweiz, sowie von unzähligen ausländischen Touristen auf meine erste Lauenensee – Motion hat mich bestärkt, mein Anliegen nochmals bei der Volkswirtschaftsdirektion vorzubringen. Zudem wurde in den Voten aus dem Rat gegen mein Anliegen die alleinige Finanzierung aus dem Renaturierungsfond als eigentlichen Ablehnungsgrund angegeben. Inzwischen ist mir auch bekannt, dass der Bund solche Projekte auch finanziell unterstützt und ich lasse der Regierung den Verteilschlüssel zur Finanzierung des Projekts offen.

Junge Einheimische haben 3`930 Unterschriften für eine Petition gesammelt, die ihren Wunsch unterstreicht, ihre geliebte Heimat, - den Lauenensee - vor der Verlandung zu bewahren und den kommenden Generationen zu erhalten.

Der Lauenensee mit seiner prägnanten Umgebung von Niesenhorn, Dungelschuss, Wildhorn und Spitzhorn ist eines der idyllischsten und romantischsten Naturkleinode des Amtes Saanen. Es ist der einzige natürliche See in unserm Amt und liegt in einem kantonalen Naturschutzgebiet.

Der Lauenensee dient unseren Wassertieren als ideale Brut- und Laichstätte. Es brüten Stockenten, Reiherenten und Blässhühner auf diesem höchstgelegenen Brutplatz der Schweiz. Auch als Aufenthaltsort für Zugvögel ist er von grosser Bedeutung.

Im ausgedehnten Verlandungsgebiet beobachten wir 18 Sorten von verschiedenen Libellenarten, was einzigartig ist für einen so hoch gelegenen Bergsee.

Auch als Laichgewässer für Erdkröten und Bergmolche ist er hervorragend geeignet.

Die Fischpopulation besteht aus Hechten, Egli und Karpfen. Ihr Bestand wird von der geringen Tiefe des Sees in heissen Sommern durch das zu warme Wasser gefährdet.

1902 wurde noch eine Maximaltiefe von 4 m registriert. Heute sind es an wenigen Orten nur noch knapp 3 m und ein grosser Teil des Sees weist nur noch eine Tiefe von weniger als 1m auf.

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Für die erholungsbedürftigen Mitmenschen bietet der Lauenensee ein wertvolles Psychotop. Der naturnah angelegte Rundweg ist auch rollstuhlgängig und bedeutet für gebrechliche und ältere Mitmenschen einen äusserst beliebten Spaziergang.

Der Verlandungsprozess wird in schneereichen Wintern, - insbesondere im Winter 1979 und 1999 -, durch Lawinenniedergänge von der Spitzhornflanke her beschleunigt. Der mitgeführte Schutt und das Geröll wird in den See geschwemmt und lagert sich dort ab, ohne Chance, von einer starken Strömung weggeschwemmt zu werden.

Die Gemeinde Lauenen hat sich in den sechziger Jahren mit bewundernswertem Einsatz gegen die geplante Wasserfassung des Geltenbachs und Ableitung in den Sanetschstausee gewehrt. Sie verzichtete auf die lockenden Wasserzinsen und hat damit die einzigartige Naturlandschaft des Geltentales und des Lauenensees erhalten. Heute, wie damals beim Wasserkraftwerkbau, ist es ein grosses Anliegen der Bevölkerung, den Lauenensee vor der Verlandung zu bewahren und den kommenden Generationen zu erhalten.

Die 3`930 Unterschriften der Petition untermauern ihre Forderung.

Sicher haben die erfolgten Entschlammungen des Lenkersees und des Ägelsees bei Diemtigen bei der Volkswirtschaftsdirektion auch Erfahrenswerte hinterlassen, die jetzt beim Lauenensee angewendet werden können.

Antwort des Regierungsrates

Zunächst ist auf die am 18. April 2005 eingereichte Motion in gleicher Sache hinzuweisen (M 081/2005, Küng-Marmet, Saanen, „I gloube i gange no meh, a Louenesee J“), die vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen, vom Grossen Rat am 26. Januar 2006 jedoch mit 90 zu 80 Stimmen abgelehnt wurde. Wie bereits aus der Beantwortung dieser Motion hervorgeht, teilt der Regierungsrat die Beurteilung der Motionärin bezüglich des landschaftlichen und ökologischen Wertes des Lauenensees sowie seiner Bedeutung für den Tourismus und die Erholung. Auch die angesprochene Verlandungstendenz ist dem Grundsatz nach nicht bestritten. Unterschiedlich beurteilt werden dagegen Tempo und Ausmass der fortschreitenden Sedimentierung des Sees. Da bezüglich der Zielsetzung – Erhaltung des Sees – Übereinstimmung besteht, verzichtet der Regierungsrat darauf, die in der Antwort zur angesprochenen Motion M 081/2005 dargelegten Ausführungen zu den Beurteilungsgrundlagen, der Versuchsausbaggerung von 1990 sowie der Kostenschätzung erneut wiederzugeben.

Das von der Motionärin verlangte Entschlammungskonzept entspricht technisch einer Ausbaggerung. Vor dem Hintergrund der Erhaltung der Seefläche dürfte eine mindestens teilweise Ausbaggerung früher oder später wohl unumgänglich sein. Sie drängt sich jedoch gegenwärtig auch aus naturschützerischer Sicht nicht unmittelbar auf. Hinzu kommt, dass die Ausbaggerung des Lauenensees in Bezug auf das technische Vorgehen, die Auswirkungen auf die ökologischen Werte und die Finanzierung Fragen aufwirft, welche näher geprüft werden müssen. Aufgrund dieser Umstände erachtet es der Regierungsrat als zweckmässig, in den nächsten Jahren Profilaufnahmen zu machen, genauere Abklärungen zu treffen und weitere Erkenntnisse zu gewinnen.

Da es sich um ein kantonales Naturschutzgebiet handelt, ist es Aufgabe der kantonalen Fachstelle (Naturschutzinspektorat), zusammen mit der Gemeinde und der Region eine Situationsanalyse vorzunehmen, die Überwachung der Verlandung sicherzustellen und die weiteren offenen Fragen zu klären. Erst anschliessend wird es möglich sein, ein Konzept zu entwickeln, das in einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis steht, wie es auch in der Motion verlangt wird, und über die Einleitung von notwendigen Massnahmen zu entscheiden.

Der Regierungsrat ist aufgrund dieser Überlegungen bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

Antrag: Annahme als Postulat

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An den Grossen Rat

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