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Studienbeihilfe für Medizinstudenten

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Academic year: 2022

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Studienbeihilfe für Medizinstudenten

Gemeinsame Presseerklärung:

AOK PLUS

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) BKK MEDICUS, IKK Sachsen, Knappschaft

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Freistaat Sachsen

Programm „Studienbeihilfe“ für Medizinstudenten startet

Rückwirkender Beginn zum 01.

Okto ber 2008

Mit einer finanziellen Förderung sol- len Medizinstudenten unterstützt werden, die sich zu einer Niederlas- sung in unterdurchschnittlich ver- sorgten Gebieten Sachsens entschei- den.

Dazu haben die Gesetzlichen Kran- kenkassen (AOK PLUS, Ersatzkassen, BKK MEDICUS, IKK Sachsen, Knapp-

Veranstaltung

„Qualitätsberichte“

Zur gemeinsamen Veranstaltung

„Qualitätsberichte: Zwischen An spruch und Wirklichkeit“ luden am 26. März 2009 die Sächsische Landesärzte- kammer und die Krankenhausgesell- schaft Sachsen ein. Die Veranstal- tung fand großes Interesse, wie die Zahl von ca. 90 Teilnehmern belegt.

Nach der Begrüßung durch den Prä- sidenten der Sächsischen Landesärz- tekammer, Prof. Dr. med. Jan Schulze, übernahm Frau Berthold, stellvertre- tende Ressortleiterin bei der Sächsi- schen Zeitung und verantwortliche Redakteurin für den Klinikführer Sachsen, die Moderation der Veran- staltung: „Mit den Qualitätsberich- ten ist auch für die Öffentlichkeit die Tür zu den OP-Sälen geöffnet, dies allerdings nur einen kleinen Spalt: 27 Parameter für zehn Diagnosen...“. In Impulsreferaten stellten Vertreter der veranstaltenden Institutionen (Frau PD Dr. med. habil. Maria Eberlein- Gonska, Vorsitzende des Ausschus- ses Qualitätssicherung in Diagnostik und Therapie der Sächsischen Lan- desärztekammer, und Herr René Schubert, Referent Fachbereich Kran- kenhausplanung und -finanzierung

schaft), die Kassenärztliche Vereini- gung Sachsen und das Sächsische Staatsministerium für Soziales ein Programm zur „Studienbeihilfe“ ent- wickelt, welches rückwirkend zum 01. Oktober 2008 in Kraft tritt.

Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medi- zin, die an einer deutschen Universi- tät eingeschrieben sind. Der/die Stu- dierende muss den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte be - standen haben.

Über drei Studienjahre werden je - weils bis zu 50 Studierende über einen Zeitraum von maximal 48 Monaten eine gestaffelte Förderung erhalten. Der/die Studierende geht im Gegenzug Verpflichtungen ein, die auf eine spätere hausärztliche Tätigkeit in unterdurchschnittlich ver- sorgten Gebieten Sachsens hinzielen.

in der Sächsischen Krankenhausge- sellschaft), ebenso ihre Sicht dar wie auch Vortragende aus dem vertrags- ärztlichen Bereich (Herr Erik Boden- dieck, niedergelassener Allgemein- mediziner in Wurzen, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer), einer Krankenkasse (Frau Gudrun Friedel, Geschäftsbereichsleiterin AOK PLUS) und eine Patientenvertreterin (Frau Hannelore Loskill, stellvertre- tende Bundesvorsitzende der BAG Selbsthilfe).

Frau PD Dr. med. habil. Eberlein- Gonska resümierte, dass es heute darum geht „...Qualität zu erbringen, nachzuweisen und diese auch ent- sprechend zu kommunizieren...“.

Schon frühzeitig habe sich die Bun- desärztekammer positioniert und die Forderung nach „mehr Orientie- rungshilfe statt größerer Textmen- gen“ aufgestellt. Herr Schubert wies auf das seit 1.12.2008 im Internet verfügbare Deutsche Krankenhaus- verzeichnis hin (www.deutsches- krankenhausverzeichnis.de) und be - merkte kritisch die Aktualität der Daten und auch die Darstellung der Daten in verschiedenen Klinikführern.

Auch seien die Krankenhäuser mit unterschiedlichen Versorgungsauf- trägen per se nicht vergleichbar. Die Unterschiede und Veränderungen in

Um beispielsweise kontinuierlich Ein- blick in das Fachgebiet Allgemeinme- dizin zu erhalten und den Arbeitsall- tag eines Hausarztes kennen zu ler- nen, geht der/die Studierende eine Patenschaft mit einem sächsischen Hausarzt ein. Die Patenschaftspraxen werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen entsprechend einem Kriterienkatalog anerkannt.

Das Programm „Studienbeihilfe“

wird von der Kassenärztlichen Verei- nigung Sachsen begleitet. An Studi- enbeihilfe interessierte Studierende können sich daher an die

Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

„Förderung Medizinstudenten“

Schützenhöhe 12 01099 Dresden

E-Mail: foerderung@kvs-lgst.de wenden.

Weitere Details unter www.kvs- sachsen.de.

der Patientenstruktur und entspre- chende vertragsarztrechtliche Vor- schriften hob Herr Erik Bodendieck hervor. Die Daten sollten morbiditäts- und nicht fallzahlorientiert darge- stellt werden. Für die Krankenkasse sind die Qualitätsberichte als Infor- mationsquelle nur bedingt geeignet, so Frau Friedel. Nicht geeignet sind sie als Instrument im Verhandlungs- und Vertragsmanagement. „Der behandelnde Arzt ist und bleibt für viele Patienten der erste Ratgeber“, führte Frau Friedel wie alle Referen- ten aus. Die Forderung nach der Dar- stellung vom Umgang mit Fehlern stellte Frau Loskill auf.

Die Podiumsteilnehmer kritisierten unisono die Lesbarkeit der Qualitäts- berichte. Auch sei vor dem Hinter- grund der Einführung der sektoren- übergreifenden Qualitätssicherung ein ebensolcher Blick und eine Erar- beitung der Grundsätze für Quali- tätsberichte erforderlich.

In der Diskussion wurde die kontinu- ierliche Weiterentwicklung von Qua- litätsberichten unter Einbeziehung aller Interessen- und Zielgruppen angemahnt.

Dr. med. Katrin Bräutigam Ärztliche Geschäftsführerin

E-Mail: aegf@slaek.de

Mitteilungen der Geschäftsstelle

Ärzteblatt Sachsen 4 / 2009 165

Mitteilungen der KVS

Referenzen

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