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Begründung: „Die Jugendlichen aus den Realschulen im gleichen Zentrum wie die SekundarschülerInnen unterrichten.“ so will es die Bildungsstrategie

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Academic year: 2022

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M 093/2006 ERZ 20. September 2006 48C Motion

1755 Blaser, Heimberg (SP)

Weitere Unterschriften: 29 Eingereicht am: 20.03.2006

Schulen im ländlichen Raum

Die Bildungsstrategie (Optimierung der Sekundarstufe I) will - wo dies sinnvoll ist - Real- und SekundarschülerInnen an gemeinsamen Standorten unterrichten.

Mit dem Wegfall der Oberstufen und dem gleichzeitigen Rückgang der Schülerzahlen sind vor allem Dorf- und Quartierschulen gefährdet.

Gerade die Landgemeinden werden schwergewichtig von diesen Entwicklungen betroffen sein.

Die Dörfer und Quartiere sollen und wollen ihre Schulen nicht verlieren!

Der Regierungsrat wird beauftragt, die Rahmenbedingungen anzupassen und durch geeignete Organisationsformen Voraussetzungen zu schaffen, damit Schulen/Tagesschulen mit einer zu definierenden Mindestgrösse (Klassen/Schüler) im ländlichen Raum weiter bestehen können.

Begründung:

„Die Jugendlichen aus den Realschulen im gleichen Zentrum wie die SekundarschülerInnen unterrichten.“ so will es die Bildungsstrategie. Sicher profitieren OberstufenschülerInnen von einem erweiterten Angebot einer ausgebauten Infrastruktur und ev. von einem durchlässigen Modell in einem OSZ – Zentrum. Mit dem prognostizierten Schülerrückgang werden so Dorfschulen in Frage gestellt. Gerade die Schulen in kleineren Landgemeinden stellen aber den Lebensnerv vielfältiger kultureller und örtlicher Traditionen dar und besitzen dank der vorhandenen Infrastruktur (leer stehende Lehrerwohnungen, Nebenräume etc.) beste Voraussetzungen unter anderem für die Schaffung von Tagesschulen. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Organisation der Sekundarstufe I dem Erhalt von Schulen im ländlichen Raum, dort wo es die Schülerzahlen erlauben, die nötige Beachtung geschenkt wird.

Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat will die Quartierschulen und kleinen Dorfschulen im ländlichen Raum erhalten, wo diese eine vertretbare Grösse aufweisen. In erster Linie sollen dabei Kindergärten und Primarschulen nahe beim Wohnort der Schülerinnen und Schüler bleiben, ab Sekundarstufe I erachtet er Zusammenlegungen grundsätzlich als zumutbar.

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Eine Zusammenlegung von Unterrichtsangeboten bietet kleineren Gemeinden die Chance, ihre Strukturen zu optimieren und gemeindeübergreifend langfristige Lösungen nicht nur für die Sekundarstufe I, sondern auch für den Kindergarten und die Primarstufe anzustreben.

Die Gemeinden können je nach geografischen Gegebenheiten Zusammenlegungen prüfen und sich mit Nachbargemeinden über langfristig sinnvolle Verbundlösungen verständigen.

Ziel muss sein, dass junge Menschen beste Startbedingungen für den Einstieg in die Sekundarstufe II und die Arbeitswelt erhalten. Bei einer Zusammenlegung von Real- und Sekundarschulklassen sollen deshalb möglichst alle Realschülerinnen und –schüler optimalen Zugang zu Angeboten der Sekundarschule erhalten. An diesen Schulen soll eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Leistungsniveaus bestehen und den Schülerinnen und Schülern ein verbesserter Zugang zu den fakultativen Fächern garantiert werden. Es ist auch eine rein organisatorische Zusammenlegung der Sekundarstufe I unter Beibehaltung verschiedener Schulstandorte möglich.

Die in Folge des Schülerinnen- und Schülerrückganges unumgänglichen Veränderungen im schulischen Angebot in den Gemeinden führen bereits heute zu vermehrter Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden. Die regionalen Schulinspektorate beobachten aufgrund der jährlich zu erhebenden Schülerinnen- und Schülerzahlen die langfristige Entwicklung und suchen frühzeitig das Gespräch mit Schul- bzw. Gemeindebehörden zur Erarbeitung von Lösungsvarianten.

Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorgehen und will vorläufig keine neuen Vorschriften über eine umfassende Regionalisierung sämtlicher Real- und Sekundarschulklassen innerhalb der Sekundarstufe I erlassen. Der Regierungsrat ist zudem bereit, Subventionen für Schülertransporte zu prüfen und damit Gemeinden, die von Klassen- oder Schulschliessungen betroffen sind, zu unterstützen.

Die gängige Praxis zur Schliessung von Schulen basiert auf den folgenden Grundsätzen und soll derzeit nicht verändert werden:

- Primarschulen und Kindergärten sollen nahe beim Wohnort der Kinder bleiben.

- Kleinstschulen mit Schülerzahlen im Normalbereich sind zu erhalten.

- Für den Umgang mit Schliessungen kann kein allgemein gültiger Raster erstellt werden;

im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist jeder Fall einzeln zu beurteilen.

- Kleinstschulen mit Schülerzahlen, die mittel- bis langfristig unter 10 Kindern liegen, sind zu schliessen.

- Gemeinde- bzw. Schulkreisgrenzen sind kein Hindernis für eine sinnvolle Zusammenarbeit.

Die Anliegen des Motionärs sind in die Strategie der Volksschulentwicklung integriert. Eine weitergehende Reglementierung will der Regierungsrat derzeit nicht vornehmen.

Hingegen wird er die Frage der Optimierung Sekundarstufe I und Steuerung Volksschule im Rahmen der Revisionen des VSG erneut unter Einbezug regionaler Bedürfnisse analysieren.

Antrag: Annahme als Postulat

An den Grossen Rat

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