• Keine Ergebnisse gefunden

Montag (Nachmittag), 2. September 2013 Staatskanzlei 14 2012.1480 Motion 256-2012 Studer (Niederscherli, SVP) Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts "easyvote"

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Montag (Nachmittag), 2. September 2013 Staatskanzlei 14 2012.1480 Motion 256-2012 Studer (Niederscherli, SVP) Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts "easyvote""

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Sitzungstitel7 2012.1480 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Montag (Nachmittag), 2. September 2013

Staatskanzlei

14 2012.1480 Motion 256-2012 Studer (Niederscherli, SVP) Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts "easyvote"

Vorstoss-Nr: 248-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 19.11.2012

Eingereicht von: Haas (Bern, FDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 29.05.2013

RRB-Nr: 679/2013

Direktion: STA

Easyvote – eine gut gemeinte, aber bei behördlicher Beteiligung nicht ganz unprob- lematische Parallelinformation

Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) verfolgt mit dem so genannten Pro- jekt easyvote das Ziel, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz stär- ker an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Junge Leute sollen durch Information und Mobilisierung zum Abstimmen und Wählen motiviert werden. Die easyvote- Abstimmungshilfe, die übers Internet abrufbar ist, informiert gemäss DJS «einfach, ver- ständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen».

Das Projekt und dessen Ziele sind durchaus löblich und sollen hier keineswegs kritisiert werden. Grundsätzlich ist es ja jedem unbenommen, im Rahmen des gesetzlich Zulässi- gen eine Homepage und Prospekte mit Informationen über Volksabstimmungen bereitzu- stellen.

Kürzlich war in der Berner Zeitung (vom 23. Oktober 2012, S. 5) nun zu lesen, dass die Stadt Bern beim Projekt easyvote mitmacht, das heisst dieses finanziell unterstützt. Auch auf der Website der Staatskanzlei findet sich ein Hinweis auf das «Easy- Abstimmigsbüechli». Damit erhält das Projekt quasi den behördlichen Segen und wird als Teil der offiziellen behördlichen Information behandelt.

Die Vorschriften über die politischen Rechte (u. a. Art. 77 GPR) stellen demgegenüber an die offiziellen Abstimmungsunterlagen klare Anforderungen und legen auch ein demokra- tisch abgestütztes Verfahren zu deren Erlass (inkl. Beschwerdeverfahren) fest. Selbst wenn die Easy-Informationen durchaus gut gemacht sind, erfüllen sie diese materiellen und formellen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Schon nur den Anschein zu erwe- cken, die Behörden stellten sich (auch inhaltlich) hinter derartige Projekte, ist in Anbetracht der besonderen Sensibilität von Wahl- und Abstimmungsverfahren ziemlich heikel.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

– Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Problematik?

(2)

Vorstoss-Nr: 256-2012

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 19.11.2012

Eingereicht von: Studer (Niederscherli, SVP) (Sprecher/ -in)

Masshardt (Bern, SP)

Löffel-Wenger (Münchenbuchsee, EVP)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung: 29.05.2013

RRB-Nr: 679/2013

Direktion: STA

Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts «easyvote»

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Vorschlag zu unterbreiten, wie er die Gemeinden, die ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Abstimmungshilfe easyvote anbieten oder in Zukunft anbieten möchten, finanziell in Form eines Kostenteilers unterstützen kann.

Begründung:

Jugendliche und junge Erwachsene beteiligen sich in der Schweiz weniger stark an Ab- stimmungen und Wahlen als ihre älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die Situation ist im Kanton Bern nicht anders. Dies möchten verschiedene Jugendparlamente und der Dach- verband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) mit dem Projekt easyvote ändern: Junge Leute werden einfach, verständlich und politisch neutral über die nationalen und kantona- len Abstimmungsvorlagen informiert und so zum Abstimmen und Wählen motiviert. Die aufbereiteten Abstimmungsunterlagen unterstützen die jungen Stimm- und Wahlberechtig- ten bei der Meinungsfindung und motivieren sie, am politischen Prozess teilzunehmen.

Laut der im Mai 2012 erschienenen unabhängigen FORS@YOUPART-Studie des Schweizer Kompetenzzentrums Sozialwissenschaften FORS erfolgt die Sozialisation im Bereich der politischen Partizipation bei den Jugendlichen zum grössten Teil zwischen 18 und 25 Jahren. Wer in dieser Zeit bereits einige Male an Abstimmungen und Wahlen teil- nimmt, wird höchstwahrscheinlich auch im späteren Leben immer wieder an die Urne ge- hen. Wer jedoch bis zu seinem 25. Lebensjahr noch nie an die Urne war, wird dies später mit grosser Wahrscheinlichkeit auch nicht tun.

Durch die Easyvote-Abstimmungshilfe wird die Hürde, sich mit dem aktuellen politischen Geschehen zu befassen gesenkt, da die Texte einfach zu lesen und zu verstehen sind.

Dennoch sollen sich die Jugendlichen ein korrektes und politisch neutrales Bild zu den einzelnen Vorlagen machen können. Die Förderung der Meinungsbildung eines jeden Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen steht im Zentrum.

Nur wenn sich alle Altersgruppen am politischen Prozess der Schweiz beteiligen, kann eine nachhaltig funktionierende und lebendige Demokratie erhalten werden, in der sich die Interessen der gesamten Bevölkerung der Schweiz widerspiegeln:

Die Jungwählerinnen und Jungwähler sowie die Jungabstimmenden von heute sind die Basis des politischen Systems der Schweiz von morgen.

Die Idee der Abstimmungshilfe, auf der das Projekt easyvote basiert, stammt ursprünglich aus dem Jugendparlament Köniz. Der Kanton Bern hat 80 802 (BFS, 2010) Stimmberech- tigte zwischen 18 und 25 Jahren. Seit den Februarabstimmungen 2008 werden stets Ea- syvote-Abstimmungshilfen für den Kanton Bern hergestellt. Heute machen rund 60 Ge- meinden aus dem Kanton Bern mit. Für die Volksabstimmungen vom 25. November 2012 wurden rund 17 500 Broschüren verschickt. Somit werden 21,6 Prozent der jungen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zwischen 18 und 25 Jahren bereits heute mit einer

(3)

Easyvote-Abstimmungshilfe beliefert. Für die Novemberabstimmungen 2012 erhalten erstmals auch Jugendliche aus der Stadt Bern eine Easyvote-Abstimmungshilfe. Es ist damit zu rechnen, dass für die Abstimmungen vom 3. März 2013 rund 20 000 Easyvote- Abstimmungshilfen alleine im Kanton Bern versendet werden.

Aktuell werden die Kosten für die Easyvote-Abstimmungshilfen (5 Franken pro Jahr bzw.

für 4 Ausgaben inkl. Versand) im Kanton Bern ausschliesslich von den Gemeinden getra- gen. Aufgrund der angespannten Finanzlage müssen momentan leider zahlreiche Ge- meinden auf das Projekt easyvote verzichten.

Führt der Kanton Bern eine finanzielle Hilfe basierend auf dem Kostenteilungsprinzip ein, stellt dies auch für finanziell schwächer gestellte Gemeinden einen Anreiz dar, easyvote einzuführen und ihren Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine neutrale und einfach verständliche Abstimmungshilfe zur Verfügung zu stellen.

Bern würde, nach Luzern, das Projekt easyvote als zweiter Kanton finanziell unterstützen.

Es wäre eine nachhaltige Investition in die politische Partizipation der jüngeren Menschen unserer Gesellschaft, wenn sich der Kanton Bern an der Verbreitung von easyvote und somit an einem niederschwelligen Zugang zur Politik beteiligen würde.

Gemeinsame Antwort des Regierungsrates

Die Interpellation und die Motion stehen in einem direkten Zusammenhang und werden deshalb vom Regierungsrat gemeinsam beantwortet.

Ausgangslage

Bei der easyvote Abstimmungshilfe handelt es sich gemäss den Angaben der Urheberin- nen und Urheber um eine Broschüre, die einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen informieren will. Die Idee der easyvote Abstimmungshilfe entstand im Jugendparlament Köniz. 2003 wurde dann die erste Bro- schüre (damals Easy-Abstimmungsbüechli) gedruckt.

Die easyvote Mobilisierungskampagne ist aus dem Projekt «easyvote.ch» entstanden, welche die Mobilisierung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zum Ziel hatte. Über neue Kommunikationskanäle, wie beispielsweise den Vote-Wecker per Mail, SMS oder App, Facebook und weitere Social-Media-Kanäle sowie Vote-Events, sollen junge Leute zum Abstimmen und Wählen motiviert werden. Das Motto ist dabei immer «von Jugendli- chen für Jugendliche».

Die beiden Projekte «Easy-Abstimmungsbüechli» und «easyvote.ch» schlossen sich im Frühling 2012 zusammen und treten nun gemeinsam unter easyvote auf.

easyvote ist ein Projekt des Dachverbandes Schweizer Jugendparlamente DSJ. Die Ge- meinden geben dem DSJ entweder den Auftrag, ihren Jugendlichen und jungen Erwach- senen die easyvote Abstimmungshilfe zu versenden oder versenden sie selber. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die easyvote Abstimmungshilfe im Internet herunterzuladen.

Anlässlich der Abstimmung vom 3. März 2013 liessen 64 Berner Gemeinden ihren Ju- gendlichen und jungen Erwachsenen die easyvote Abstimmungshilfe zukommen. Zusätz- lich wurden 10 Schulen aus dem Kanton mit der Broschüre bedient, so dass insgesamt 19‘258 Jugendliche und junge Erwachsene die Abstimmungshilfe erhalten haben. Rund 18 Gemeinden verschickten die Broschüre selbst, 46 Gemeinden organisierten den Versand über die Druckerei.

1. Zur Interpellation (I 248-2012) Haas, Bern (FDP)

Die Gesetzgebung über die politischen Rechte regelt ausführlich, welche Unterlagen den Stimmberechtigen von den Gemeinden im Vorfeld einer kantonalen Abstimmung zuge- sandt werden.

Der Umfang des amtliche Stimm- und Wahlmaterials ist in Artikel 77 Absatz 1 Buchstaben a bis f des Gesetzes über die politischen Rechte geregelt.

Bei Abstimmungen erhalten die Stimmberechtigten einen Stimmrechtsausweis, die Ab- stimmungserläuterungen, die Stimmzettel und ein Antwortcouvert für die briefliche Stimm- abgabe.

Bei der detaillierten Aufzählung des Stimmmaterials im obengenannten Artikel handelt es sich um eine abschliessende Aufzählung. Die easyvote Abstimmungshilfe gehört nicht zum amtlichen Stimmmaterial. Eben so wenig ist sie bei eidgenössischen Abstimmungen

(4)

Teil der amtlichen Abstimmungserläuterungen (Art. 11 des Bundesgesetzes über die poli- tischen Rechte). Beim Versand der easyvote Abstimmungshilfe durch die Gemeinden darf nicht der Anschein entstehen, dass es sich hierbei um eine amtliche Abstimmungshilfe bzw. dass es sich um ein amtlich geprüftes Dokument handelt.

Es ist richtig, dass die Staatskanzlei auf ihrer Homepage einen Hinweis zur easyvote Ab- stimmungshilfe publiziert hat. Dieser Hinweis soll im Sinne der Unterstützung der politi- schen Partizipation der Jugendlichen beibehalten, jedoch mit der Information ergänzt wer- den, dass es sich hierbei nicht um das amtliche Stimmmaterial handelt und dass der Kan- ton nicht für den Inhalt der Broschüre verantwortlich ist. Amtliche Abstimmungserläuterun- gen zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen unterliegen strengen rechtlichen Regeln sowohl in Bezug auf den Inhalt als auch in Bezug auf ihre Erarbeitung (vgl. Ziff. 3).

In der Stadt Bern unterstützt der Fonds für Kinder und Jugendliche das Projekt easyvote mit einem Betrag von 10 000 Franken. Rund 4000 Bernerinnen und Berner erhalten die easyvote Abstimmungshilfe zugesandt (vgl. Eintrag auf der Homepage der Stadt Bern vom 22.10.2012). Die Unterlagen von easyvote werden gemäss Information der Stadtkanzlei Bern den Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit separatem Versand – getrennt vom amtlichen Stimmmaterial und nicht mit dem offiziellen Couvert der Stadt Bern – versandt.

Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit diesem getrennten Vorgehen, eine Verwechs- lung von amtlichem Stimmmaterial und easyvote Abstimmungshilfe verhindert wird.

2. Zur Motion (M 256-2012) Studer, Niederscherli (SVP)

Die Motionärin und die Motionäre wollen den Regierungsrat beauftragen, einen Vorschlag zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden beim Angebot der Abstimmungshilfe easy- vote in Form eines Kostenteilers auszuarbeiten, da zahlreiche Gemeinden sonst aufgrund der angespannten Finanzlage auf das Projekt verzichten müssten.

Gemäss Angaben der Urheberinnen und Urheber wird das Projekt easyvote in erster Linie durch die öffentliche Hand (Bundesamt für Sozialversicherungen) und verschiedene Stif- tungen unterstützt. Der Kanton hat die Gemeinden beim Versand der easyvote Abstim- mungshilfe bisher nicht finanziell unterstützt. Das Projekt „Easy-Abstimmungsbüechli“

erhielt im Jahr 2008 jedoch einen Jugend-Mitwirkungspreis der Kantonalen Jugendkom- mission. Der Preis war mit 5‘000 Franken dotiert.

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Kantons gehört die Bereitstellung der amtlichen Ab- stimmungserläuterungen für sämtliche Stimmberechtigten. Für die abschliessende Bera- tung und Verabschiedung der Abstimmungserläuterungen ist das Büro des Grossen Rates zuständig (Art. 16b Abs. 4 Bst. d des Gesetzes über den Grossen Rat [GRG; BSG 151.21]; Art. 29 Bst. k der Geschäftsordnung für den Grossen Rat [GO; BSG 151.211.1]).

Die inhaltlichen Anforderungen an die amtlichen Abstimmungserläuterungen sind in Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b GPR geregelt. Die Erläuterungen des Grossen Rates sind kurz und sachlich zu halten und haben auch den Gegenargumenten Rechnung zu tragen. Bei der Abfassung der Erläuterungen ist die Behörde zur Objektivität verpflichtet. Das Objekti- vitätsgebot beinhaltet die Pflicht zur Vollständigkeit und die Pflicht zur Sachlichkeit1. Die Erläuterungen sollen ein umfassendes Bild der Vorlage mit ihren Vor- und Nachteilen ver- mitteln. Elemente, die aus Sicht der Stimmberechtigten für den Entscheid wesentlich sind, dürfen nicht unterdrückt werden. Dem Erfordernis der Sachlichkeit genügen Informationen, wenn die Aussagen wohl abgewogen sind und beachtliche Gründe dafür sprechen, wenn sie ein umfassendes Bild der Vorlage mit Vor- und Nachteilen abgeben und den Stimmbe- rechtigten eine Beurteilung ermöglichen (BGE 130 I 290 [Zürcher Anwaltsverband], E.

3.2).

Für den Regierungsrat hat die politische Beteiligung aller Altersgruppen an Wahlen und Abstimmungen einen hohen Stellenwert. Die Teilnahme der jungen Generation am politi- schen Leben soll denn auch unterstützt werden. Der Regierungsrat anerkennt die gute Arbeit, welche das Projektteam easyvote geleistet hat und immer noch leistet.

Es ist hingegen nicht Aufgabe des Kantons, sich finanziell am Versand von Zusatzinforma- tionen zu den Abstimmungen zu beteiligen. Im Weitern lässt die angespannte finanzielle Situation des Kantons Bern zurzeit keine Übernahme von neuen, nicht zwingend notwen-

1Vgl. PIERRE TSCHANNEN, Staatsrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 3. Aufl. 2011, § 52, Rz. 7

(5)

digen Aufgaben zu. Bei einer finanziellen Beteiligung würde sich zudem die Frage stellen, ob der Kanton im Rahmen der Gleichbehandlung nicht auch allfällige Zusatzinformationen für weitere Zielgruppen (beispielsweise die Seniorinnen und Senioren oder die neu einge- bürgerten Stimmberechtigten) finanziell unterstützen müsste. Der Kanton hat die Pflicht, Abstimmungserläuterungen auszuarbeiten, welche alle Stimmberechtigten – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Herkunft – objektiv und sachlich informiert. Die amtlichen Ab- stimmungserläuterungen erfüllen diese Vorgabe.

Die Staatskanzlei unterstützt das Projekt easyvote, indem sie das Redaktionsteam von easyvote jeweils mittels E-Mail informiert, sobald die definitiven offiziellen Texte für die Abstimmungserläuterungen auf der Homepage der Staatskanzlei aufgeschaltet sind.

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die Meinungsbildung – gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen – vermehrt über das Internet erfolgt. Die Abstimmungserläute- rungen des Kantons werden deshalb auf der Homepage der Staatskanzlei aufgeschaltet.

Eine finanzielle Unterstützung der Gemeinden bei der easyvote Abstimmungshilfe lehnt der Regierungsrat ab.

Antrag Motion 256-2012: Ablehnung

Der Regierungsrat beantragt:

Ablehnung

Gemeinsame Beratung

Präsident. Die Interpellation 248-2012 Haas (Bern, FDP) «Easyvote – eine gut gemeinte, aber bei behördlicher Beteiligung nicht ganz unproblematische Parallelinformation» und die Motion 256-2012 Studer (Niederscherli, SVP) «Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts «easyvote» werden gemeinsam beraten. Der Interpellant ist von der Antwort nicht befriedigt und gibt keine Erklärung ab.

Herr Studer wird für eine kurze Erklärung das Wort erhalten und anschliessend seinen Vorstoss zurückziehen.

Studer, Niederscherli (SVP). Abstimmungsbüchlein sind manchmal sehr umfangreich und vor al- lem für jüngere, aber auch für ältere Leute, die nicht direkt in der Politik tätig sind, teilweise schwer verständlich. Junge Leute, vor allem auch aus dem Könizer Jugendparlament, haben dieses Prob- lem erkannt und die Abstimmungshilfe «easyvote» zuvor war es das «easy-Büchlein» kreiert.

Damit haben sie eine Lücke geschlossen; mit vereinfachten, verständlichen Informationen zu Ab- stimmungen, die für junge und auch für ältere Leute extrem wichtig wären. Die jungen Parlamenta- rierinnen und Parlamentarier zeigten grosses Engagement und konnten die Büchlein auch bereits verteilen. Sie stiessen schweizweit, also auch auf nationaler Ebene, auf ein positives Echo. Aber wie es halt so ist: Alles geht immer nur mit finanzieller Unterstützung. Ich bin von diesem «easyvo- te»-Büchlein überzeugt und auch davon, dass vereinfachte Informationen an die Wähler herange- bracht werden müssen. Dies gilt insbesondere für die jungen Leute, wenn wir wollen, dass sie sich auch politisch engagieren. Der Regierungsrat will das nicht, und das bedaure ich zutiefst. Ich kann jedoch die Motion zurückziehen: Wir werden in dieser Session noch über Jugendparlamente disku- tieren, und vielleicht wird das Anliegen dort in einem zweiten Schritt etwas mehr Rückhalt finden.

Präsident. Die Motion wurde zurückgezogen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

61 2012.1529 Motion 269-2012 Studer (Niederscherli, SVP) Aufhebung des Zuschusses nach Dekret Der Regierungsrat

Ich begründe meinen Vorstoss wie folgt: Seit mehr als 10 Jahren wird vom Regierungsrat und vom Grossen Rat anerkannt, dass der Zuschuss nach Dekret totalrevidiert

Das Geschäft wird zusammen mit dem Traktandum 14 (Motion 256-2012 Studer: Einführung einer Teilfinanzierung des Projekts „easyvote“) beraten. Der Interpellant ist von der Antwort

Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) verfolgt mit dem so genannten Pro- jekt easyvote das Ziel, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz stär- ker an

Herr Vorsitzender, Herr Staatsschreiber, liebe Elektroniker, liebe Kolle- ginnen und Kollegen, es ist ja wichtig und auch so vorgeschrieben, dass die Regierung bei Vorla- gen, die

Das Geld ist weitgehend ausgegeben. Aber es weckt Ängste, man unterstellt Dinge und hat Bedenken. Wo ich widersprechen muss, ist darin, dass ein Projekt wie der

Frau Linder hat diesen

a) In England gibt es seit ungefähr 500 Jahren den Valentinstag. b) In England hießen früher viele junge Leute „Valentin“ oder „Valentine“.. c) Wenn ein Mann einer Frau