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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2012.1478 Seite 1/1

Vorstoss-Nr: 248-2012

Vorstossart: Interpellation Eingereicht am: 19.11.2012

Eingereicht von: Haas (Bern, FDP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit:

Datum Beantwortung:

RRB-Nr:

Direktion: STA

Easyvote - eine gut gemeinte, aber bei behördlicher Beteiligung nicht ganz unprob- lematische Parallelinformation

Der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) verfolgt mit dem so genannten Pro- jekt easyvote das Ziel, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz stär- ker an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Junge Leute sollen durch Information und Mobilisierung zum Abstimmen und Wählen motiviert werden. Die easyvote- Abstimmungshilfe, die übers Internet abrufbar ist, informiert gemäss DJS «einfach, ver- ständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen».

Das Projekt und dessen Ziele sind durchaus löblich und sollen hier keineswegs kritisiert werden. Grundsätzlich ist es ja jedem unbenommen, im Rahmen des gesetzlich Zulässi- gen eine Homepage und Prospekte mit Informationen über Volksabstimmungen bereitzu- stellen.

Kürzlich war in der Berner Zeitung (vom 23. Oktober 2012, S. 5) nun zu lesen, dass die Stadt Bern beim Projekt easyvote mitmacht, das heisst dieses finanziell unterstützt. Auch auf der Website der Staatskanzlei findet sich ein Hinweis auf das «Easy- Abstimmigsbüechli». Damit erhält das Projekt quasi den behördlichen Segen und wird als Teil der offiziellen behördlichen Information behandelt.

Die Vorschriften über die politischen Rechte (u. a. Art. 77 GPR) stellen demgegenüber an die offiziellen Abstimmungsunterlagen klare Anforderungen und legen auch ein demokra- tisch abgestütztes Verfahren zu deren Erlass (inkl. Beschwerdeverfahren) fest. Selbst wenn die Easy-Informationen durchaus gut gemacht sind, erfüllen sie diese materiellen und formellen rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Schon nur den Anschein zu erwe- cken, die Behörden stellten sich (auch inhaltlich) hinter derartige Projekte, ist in Anbetracht der besonderen Sensibilität von Wahl- und Abstimmungsverfahren ziemlich heikel.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Frage gebeten:

• Wie stellt sich der Regierungsrat zu dieser Problematik?

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