• Keine Ergebnisse gefunden

Diabetes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Diabetes"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Messgenauigkeit und ISO-Normen – Blutzucker- messungen sind nach wie vor zentraler Bestandteil einer Diabetestherapie, insbesondere bei Insulinpflicht. Kein Wunder, dass es auf dem Markt mittlerweile eine Fülle an Geräten gibt, die eine CE-Zulassung haben und in die Preisgruppen A und B eingestuft werden. In die B-Kate- gorie fallen solche, die etwa 13 bis 14 Prozent günstiger sind als Standardpreise aus Kategorie A.

Die Krux bei der Sache ist der Arzneiversorgungsvertrag, der seit Oktober 2010 seine Gültigkeit hat. Er gilt zwi- schen dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Dabei verpflichtet sich die Apotheke, zehn Prozent ihrer Geräte und Test- streifen aus der Preisgruppe B abzugeben. Diese Umstel- lung bekommt der Apotheker mit 20 Euro honoriert. Der Apothekerverband Nordrhein geht mit seiner 2012 ge- schlossenen Arzneimittelvereinbarung mit den gesetz-

lichen Kassen noch weiter. Hier heißt es, bei Neueinstel- lungen generell Geräte und Streifen aus der Preisgruppe B zu verordnen. Ferner sollen Teststreifen als Quartals- bedarf geordert werden, um günstige Staffelpreise zu nut- zen. Geht der Patient nach dieser Verordnung beispiels- weise in den Drogeriemarkt und kauft dort seine Dis- countstreifen, fällt er als Kunde beim Apotheker weg. Was ist aber für den Kunden so tragisch an diesen Neurege- lungen? Wichtig ist doch die erwähnte CE-Zulassung.

Trotzdem können Billiggeräte nicht nur in ihrer Mess- qualität erheblich voneinander abweichen. Auch Hand- habung und Datenmanagement der Discountgeräte lassen oft zu wünschen übrig. Deshalb wünschen sich Ärzte hier zu Lande eine staatlich regulierte Sicherung der Mess- qualität nach der CE-Zulassung, wie es beispielsweise in Norwegen üblich ist. Blutzuckermessgeräte der Preis- gruppe A sind für unterschiedliche Patientengruppen op- timiert. Sie unterscheiden zum Beispiel Diabetestyp, Alter, Folgeerkrankungen (wie z. B. Sehschwächen) oder die Therapieform mit und ohne Insulin. Insbesondere für Menschen mit Einschränkungen, sei es mangelndes tech- nisches Verständnis oder Sehbeeinträchtigungen, spielt es eine große Rolle, ob der Betroffene sein Gerät richtig be- dienen kann und damit gut zurecht kommt. „Die CE- Kennzeichnung ist EU-weit Gesetz. Sie ist jedoch kein Gütesiegel zur Richtigkeit und Genauigkeit eines Mess- gerätes“, erklärt Diabetesexperte Professor Theodor Ko- schinsky aus München. Eine neue, verschärfte ISO-Norm 15197/2003(E) tritt in diesem Jahr in Kraft. Sie bürgt für optimale Anforderungen an Messgeräte und ist freiwillig.

Nach dem ISO-Normprotokoll müssen folgende Bedin- gungen erfüllen sein: Der Messfehler darf bei einer Blut- glukosekonzentration größer oder gleich 75 mg/dl nicht mehr als +/– 20 Prozent im Vergleich zur Referenz- methode betragen. Bei Werten unter 75 mg/dl darf der Messfehler nicht größer als +/– 15 Prozent sein.

p

Diabetes

medizin FORSCHUNG

10 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Mai 2012 | www.pta-aktuell.de

Nicht jedes Blutzuckermessgerät

mit einer CE-Zulassung ist dadurch auto- matisch mit anderen vergleichbar.

QUELLE

Pressegespräch „Contour XT”.

02.März 2012, Münster.

Veranstalter: Bayer Health Care

© evgenyb / www.fotolia.com

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch eine Desinformation durch die Medien sollte nicht unterschätzt werden, zum Beispiel in „Mein Kind“ (10/96): Homöopathie hilft bei Übelkeit auf Reisen, Appetitlosig-

[r]

[r]

Oxycodon wird hauptsächlich über CYP3A4- abhängige Stoffwechselwege und zum Teil über CYP2D6 abgebaut (siehe Ab- schnitt 5.2). Die Aktivität dieser Abbauwege kann durch

W e n n Königsberg wieder deutsch werden dürfte und nicht mehr „Kaliningrad" zu heißen brauchte, wenn Breslau und Stettin wieder ihre angestamm- ten Namen tragen und zu

codendron drei Wochen lang zweimal täglich fünf Globuli, dann drei Wochen lang Hekla lava dreimal täglich eine Tab­. lette, dann drei Wochen Pause, damit der Körper den

Unter der Voraussetzung, dass Ihr Unternehmen den Antrag vor diesem Datum ein- reicht, können Sie den Stoff auch dann weiter verwenden oder zur Verwendung in Verkehr bringen, wenn

• Lassen sich Stolper­ oder Stoßgefahren auf Fußböden oder an Wänden durch bauliche oder technische Maßnahmen nicht vermeiden, müssen die Stellen gekennzeichnet