• Keine Ergebnisse gefunden

Pruefung Arbeitsmittel

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Pruefung Arbeitsmittel"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 1

Typische Prüffristen für Arbeitsmittel bei archäologischen Ausgrabungen

Arbeitsmittel wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen müssen in regelmäßigen Abständen auf ihre notwendige Sicherheit geprüft werden um rechtzeitig sicherheitsrelevante Fehler zu erkennen. Die Verpflichtung zur Prüfung der Arbeitsmittel obliegt nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dem

Arbeitgeber (Kulturdienststellenleiter). Bei der Festlegung der Prüfart, des Prüfumfangs, der Anforderungen an den Prüfenden sowie der Prüffrist bieten dem Arbeitgeber zahlreiche Vorschriften Orientierungshilfe. Da die Suche nach diesen oft sehr zeitaufwendig ist, gibt die nachfolgende Tabelle Antworten auf die Fragen „Was muss geprüft werden?“, „Wer muss prüfen?“ und „Wann muss geprüft werden?“. Die vorgeschlagenen Prüffristen basieren auf Vorschriften und, soweit diese fehlen, auf Praxiserfahrungen. Aufgrund der Vielzahl von Arbeitsmitteln erhebt sie jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsmittel Prüfungsumfang Prüfender Prüffrist Quelle Prüfnachweis

Handwerkzeuge wie Spaten, Schaufel, Kratzer, Kellen, Stuckateureisen

Sichtprüfung auf Mängel Benutzer vor Benutzung BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

nicht erforderlich

Flüssiggasanlagen, ortsveränderlich (z. B.

Heizung im Bauwagen)

ordnungsgemäße Installation und Aufstellung, Dichtheit

Dichtheit sowie ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung

bP, SK

bP, SK

vor der ersten Inbetriebnahme

alle zwei Jahre; Instandsetzungen oder Veränderungen die

Betriebssicherheit beeinflussen;

Betriebsunterbrechung länger als ein Jahr

GUV-V D34, § 33;

BGG 937

GUV-V D34, § 33;

BGG 937

Prüfbescheinigung

Prüfbescheinigung

Maschinen und Geräte zur Entfernung von Bewuchs wie Motorkettensäge, Freischneider

betriebssicherer Zustand Sichtprüfung auf Mängel

bP Benutzer

nach Bedarf vor Benutzung

BetrSichV, § 10 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

ohne Form nicht erforderlich Ketten, Seile, Anschlagmittel ordnungsgemäßer Zustand

Sichtprüfung auf Mängel

bP, SK

Benutzer

nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Benutzung

BetrSichV, § 10;

BGR 500, Kap. 2.8, Abschnitt 3.15 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

ohne Form

nicht erforderlich

(2)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 2

Arbeitsmittel Prüfungsumfang Prüfender Prüffrist Quelle Prüfnachweis

Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern

ordnungsgemäßer Zustand

Sichtprüfung auf Mängel

bP, SK

Benutzer

nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Benutzung

BetrSichV, § 10;

BGR 500, Kap. 2.8, Abschnitt 3.15 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

BGI 873

ohne Form

nicht erforderlich

Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Helm, Schutzbrille

Sichtprüfung auf

ordnungsgemäßen Zustand

Benutzer vor Benutzung GUV-V A1, § 30 Abs.

2

nicht erforderlich

Persönliche

Schutzausrüstung gegen Absturz

einwandfreier Zustand

Sichtprüfung auf

ordnungsgemäßen Zustand

bP, SK

Benutzer

nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Benutzung

PSA-BV, §2 Abs. 4;

GUV-R 198, Kap.

8.2.2; BGG 906 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4; GUV-R 198, Kapitel 8.2.1

ohne Form

nicht erforderlich

Seilwinden, Winden ordnungsgemäßer Zustand

Sichtprüfung auf Mängel

bP, SK

Bediener

vor Erstinbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen sowie nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Benutzung

GUV-V D8; BGG 956

BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

Prüfbescheinigung

nicht erforderlich ortsveränderliche

elektrische Betriebsmittel

ordnungsgemäßer Zustand

Sichtprüfung auf Mängel

Elektrofach- kraft, bP

Benutzer

nach Bedarf, i. d. R alle 3 Monate

vor Benutzung

GUV-V A3, §5;

BetrSichV § 10;

GUV-608; TRBS 1203 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

ohne Form

nicht erforderlich

(3)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 3

Arbeitsmittel Prüfungsumfang Prüfender Prüffrist Quelle Prüfnachweis

Leitern ordnungsgemäßer Zustand

Sichtprüfung auf Mängel

bP

Benutzer

nach Bedarf, i. d. R. jährlich

vor Benutzung

BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 5.3

BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

ohne Form

nicht erforderlich Erdbaumaschinen (z. B.

Minibagger)

ordnungsgemäßer Zustand

Sicht- und Funktionsprüfung

bP, SK

Maschinen- führer

nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Arbeitsbeginn

BetrSichV, § 10;

GUV-R 500, Kap.

2.12

BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4; GUV-R 500 Kap. 2.12

ohne Form

nicht erforderlich

Fahrzeuge betriebssicherer Zustand verkehrssicherer Zustand Sicht- und Funktionsprüfung

bP, SK SV Fahrzeug- führer

nach Bedarf, mindestens jährlich alle 2 Jahre

vor Fahrtbeginn

GUV-V D29, § 57 STVZO

GUV-V D29, § 36

ohne Form Plakette

nicht erforderlich

Gerüste ordnungsgemäße Montage und

sichere Funktion

Sichtprüfung auf Mängel

bP

Benutzer

nach der Errichtung

vor Benutzung

BetrSichV, § 10 BetrSichV,

Anhang 2, Ziffer 5.2 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

ohne Form

nicht erforderlich Förderbänder (Traggerüste) ordnungsgemäßer Zustand

Sicht- und Funktionsprüfung

bP, SK

Benutzer

nach Bedarf, mindestens jährlich

vor Benutzung

BetrSichV, § 10;

GUV-R 500, Kap. 2.9 BetrSichV, Anhang 2, Ziffer 2.4

Prüfbuch

nicht erforderlich

(4)

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen 4 Abkürzungen:

bP = befähigte Person SK = Sachkundiger SV = Sachverständiger

BetrSichV = Betriebssicherheitsverordnung

OStrV = Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung PSA-BV = PSA-Benutzungsverordnung

STVZO = Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung TRBS = Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203 = Befähigte Personen

GUV-V = Vorschriften der Gesetzlichen Unfallversicherung

GUV-V A1 = Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“

GUV-V A3 = Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

GUV-V D8 = Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und Zuggeräte“

GUV-V D29 = Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“

GUV-V D34 = Unfallverhütungsvorschrift „Verwendung von Flüssiggas“

BGG = Berufsgenossenschaftliche Grundsätze

BGG 906 = Auswahl, Ausbildung und Befähigungsnachweis von Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz BGG 937 = Prüfbescheinigung über die Prüfung von Flüssiggasanlagen

BGG 956 = Prüfbuch für Winden, Hub- und Zuggeräte“

GUV-R = Regeln der Gesetzlichen Unfallversicherung

GUV-R 198 = Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz GUV-R 500 = Betreiben von Arbeitsmitteln

BGI /GUV-I = Berufsgenossenschaftliche Informationen / Informationen der Gesetzlichen Unfallversicherung BGI 873 = Gebrauch von Hebebändern und Rundschlingen aus Chemiefasern

GUV-I 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen Stand: 07/2012

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Anschließend werden so- fort, das heißt ohne Rhythmusanalyse oder Pulskontrolle, für die Dauer von zwei Mi- nuten (5 x 30:2) die Basismaßnahmen fortgesetzt.. • Energie:

Diese Veranstaltung spannt einen Bogen von der Reform des Betreuungsrechts und ihren Aus- wirkungen auf die Rolle des Betreuers über Wissensvermittlung zu den Änderungen durch das

Die Teilnehmenden erhalten Informationen, welche Anträge durch den Systemwechsel nötig sind, auf welche Weise Einkom- men und Vermögen der Leistungsberechtigten berücksichtigt

Dennoch stellen die Palästinenser und ihre Lager nicht die größte Gefahr für die Stabilität des Libanon dar, wie noch in den siebzi- ger Jahren, als die hochgerüstete und

Diese DGUV Fachinformation enthält Beispiele für die im Anhang 3 Abschnitt 3 (Tabelle1) der Betriebs- sicherheitsverordnung festgelegten Forderungen für Prüfungen nach

Die andere Partei hat hier nicht im engeren Sinne Anlass zur Vertragsauflösung gegeben, so dass fraglich ist, ob die geschützte Partei wirklich vor einer überlegenen Partei -

So eignen sich Dulcolax® NP Perlen zum Beispiel für Kun- den, die sich gerade in einem vollen und ak- tiven Alltag eine wirksame Entlastung wün- schen, die individuell

Erklären Sie Betroffenen, Inte- ressierten und Angehörigen, dass neben guten Blutzucker- werten auch eine Änderung des Lebensstils und der regelmäßige Besuch des Diabetes behandeln-