• Keine Ergebnisse gefunden

Beliebteste Sportler geehrtÜber 11 000 Stimmen wurden zur Wahl abgegeben

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Beliebteste Sportler geehrtÜber 11 000 Stimmen wurden zur Wahl abgegeben"

Copied!
20
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

9. Jahrgang 21. April 2016

www.landkreis-zwickau.de

A M T L I C H E M I T T E I L U N G E N U N D L A N D K R E I S N A C H R I C H T E N

4 / 2016

Termine Schadstoff- sammlungen

Seiten 8 bis 10

„Einfach Malen“ – Ausstellung mit Bildern von Gerd Viertel

Seite 19

Endspurt für Preisrätsel

Seite 7

1 Die Sieger in der Kategorie Mannschaften (v. l. n. r.):

Erste Frauenmannschaft Handball des BSV Sachsen Zwickau (2. Platz) Jugendmannschaft SKYROCKETS des TSG Rubin Zwickau (1. Platz) Erste Hockey-Männermannschaft SV Motor Meerane (3. Platz) 2 Die beliebtesten Sportlerinnen:

Gisela Gruner und Isabell Richter (v. l. ) Stellvertretend für Jessica Wolf nahm ihr Trainer die Auszeichnung entgegen.

3 Die beliebtesten Sportler (v. l. n. r.):

Alexander Kunze, Marco Locke und Frank Martin

Fotos (3): Pressestelle Landratsamt

650 Gäste sind am Samstag, dem 19. März 2016 in die Sachsenland- halle nach Glauchau gekommen, um im Rahmen des Sportlerballs bei der Ehrung der beliebtesten Sportler des Landkreises Zwickau in den Katego- rien weiblich, männlich und Mann- schaft dabei zu sein und zusammen zu feiern.

Der Landkreis Zwickau und der Kreissportbund haben gemeinsam bereits zum vierten Mal alle Sport- begeisterten aufgerufen, ihre Favo- riten zu wählen. Diese hatten die Möglichkeit, aus 42 Kandidaten drei zu wählen. Insgesamt gaben sie über 11 000 Stimmen ab.

Zu den beliebtesten Sport- lern des Jahres 2015 wurden gewählt:

Isabell Richter

vom ESV Lok Zwickau e. V.

Ihre Sportart ist das Rennrodeln, in der sie 2015 Erste bei den Deutschen Meisterschaften geworden ist.

Marco Locke

vom ESV Lok Zwickau e. V.

Der Langstreckenläufer belegte den ersten Platz bei den Deutschen Meis- terschaften im 24-Stunden-Lauf und wurde Erster bei den Sachsenmeis- terschaften im 100- Kilometer-Lauf.

Die Jugendmannschaft SKYRO- CKETS des TSG Rubin Zwickau e. V.

wurde in der Kategorie Mannschaft zur beliebtesten gewählt. Zu den Erfolgen der jungen Tänzerinnen zählen jeweils erste Plätze beim Youth Dance Contest Berlin, den Landesjugendspielen in Leipzig und den 7. Zwickauer Dance Contest.

Die Plätze zwei und drei belegten bei den Frauen Gisela Gruner vom SSV Blau Weiß Gersdorf e. V., die den ersten Platz bei den WM-Mas- ters in 50-Meter-Brust-Schwim- men erreichte und Jessica Wolff vom VfB Eintracht Fraureuth e. V., die im Kegeln Platz 1 bei den Deut- schen Meisterschaften für sich holen konnte.

Hinter Marco Locke stieg Frank Martin vom SV 1904 Zwickau e.

V. auf das Podest. Er belegte bei den WM-Masters Platz 6 im 200- Meter-Freistil-Schwimmen und Platz 7 im 400-Meter-Freistil- Schwimmen. Bei den Deutschen Meisterschaften erreichte er den 2. Platz im 50-Meter-Brust-Schwim- men.Der Triathlet Alexander Kunze vom Schwimm- und Tauchsportver- ein Limbach-Oberfrohna e. V. kam auf Rang 3 der beliebtesten Sportler.

Zu seinen sportlichen Erfolgen zähl- ten 2015 Platz 38 bei der WM-Iron Man, Platz 2 bei der Deutschen Meisterschaft in der Mitteldistanz und Platz 1 bei den Sachsenmeister- schaften in der Mitteldistanz.

In der Kategorie Mannschaften ging der Platz 2 an die erste Frauen- mannschaft des BSV Sachsen e. V.

Die Handballerinnen erreichten in der zweiten Bundesliga den zweiten Platz.

Den Aufstieg in die zweite Bundesliga schaffte die Erste

Hockey-Männermannschaft des SV Motor Meerane und wurde damit auf Platz drei der beliebtesten Sport-Mannschaften im Landkreis Zwickau gewählt.

Die Auszeichnungen nahmen der Landrat des Landkreises Zwickau, Dr. Christoph Scheurer, der Präsi- dent des Kreissportbundes Zwickau, Jens Juraschka, und der Bundes- tagsabgeordnete Carsten Körber gemeinsam vor.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde weiterhin der Sportförder- preis der Deutschen Olympischen Gesellschaft, Stadtgruppe Zwickau, verliehen. Vorsitzender Dr. Werner Beuschel hatte die Ehre, den Preis für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Breiten-, Nachwuchs- und Leistungssport in der Katego- rie Sportverein/Mannschaft/Ein- richtung an die Fußballmannschaft Jugend U19 zu vergeben.

Fortsetzung auf Seite 16

Beliebteste Sportler geehrt

Über 11 000 Stimmen wurden zur Wahl abgegeben

1

2

3

(2)

Seite 2 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN APRIL | 2016

Amtsblatt Landkreis Zwickau 9. Jahrgang/4. Ausgabe Herausgeber:

Landkreis Zwickau, Landrat Dr. Christoph Scheurer Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Amtlicher und redaktioneller Teil:

Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin Robert-Müller-Straße 4-8 · 08056 Zwickau Telefon: 0375 4402-21040 Telefax: 0375 4402-21049 Redaktion:

Ines Bettge, Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling, Telefon: 0375 4402-21043 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4-8

08056 Zwickau Verlag:

Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Geschäftsführer: Tobias Schniggenfittig

Ulrich Lingnau Satz:

Page Pro Media GmbH · www.pagepro-media.de Druck:

Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz Vertrieb:

VDL Sachsen Holding GmbH & Co KG Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz

Zustellreklamationen/Qualitätsmanagement Telefon: 0371 656 22100

Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau kostenlos verteilt.

Zusätzlich ist es in den Bürgerservicestellen des Landrats- amtes und in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen kos- tenlos erhältlich. Das Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.

Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Mai 2016.

Redaktionsschluss ist am 10. Mai 2016.

Impressum

Büro Landrat

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des

Jugendhilfeausschusses

Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Niederfrohna

Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Kreistages vom 23. März 2016

Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses

Beschluss 100/16/KT:

Der Kreistag beschließt auf der Grundlage von § 3 Abs. 5 der Hauptsatzung die Beru- fung des Dezernenten Mario Müller, Dezer- nat Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach verkürzter Probezeit.

Beschluss 101/16/KT:

Der Kreistag stimmt der Annahme von Zuwendungen nach § 61 SächsLKrO i. V. m.

§ 73 Abs. 5 SächsGemO zu.

Beschluss 102/16/KT:

Der Kreistag bestimmt als vom Landrat in der ZVMS-Verbandsversammlung für den Aufsichtsrat der VMS GmbH vorzuschlagende Person Herrn Mario Müller, Dezernent Ordnung, Umwelt, Verbraucherschutz.

Beschluss 103/16/KT:

1. Der Kreistag widerruft mit sofortiger Wirkung die Entsendung von Herrn Bernd Gersdorf (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung) als Mitglied in den Aufsichtsrat der Autobus GmbH Sachsen – Regionalverkehr.

2. Der Kreistag bestimmt folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Autobus GmbH Sachsen – Regionalverkehr: Frau Sabine Hofmann (als vom Landrat benannte Bedienstete der Verwaltung).

Beschluss 104/16/KT:

Der Kreistag widerruft mit sofortiger Wir- kung die Entsendung von Herrn Bernd Gersdorf in den Aufsichtsrat der Techno- logieorientierten Dienstleistungszentrum Lichtenstein (TDL) GmbH.

Beschluss 105/16/KT:

Der Kreistag widerruft mit sofortiger Wir- kung die Entsendung von Herrn Bernd Gers- dorf (vom Landrat benannter Bediensteter der Verwaltung) als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL).

Beschluss 106/16/KT:

Der Kreistag wählt für die Verbandsversamm- lung des Planungsverbandes Region Chem- nitz folgende Vertreter:

Verbandsrat: Herrn Dr. Michael Luther Stellvertreter: Frau Michaela Schäfer Beschluss 107/16/KT:

Der Kreistag wählt für die Verbandsversamm- lung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachsen folgenden Stellvertreter für Herrn Jens Hinkelmann (Vertreter): Frau Michaela Schäfer.

Beschluss 108/16/KT:

Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Landkreises Zwickau zum Entwurf des

Regionalplanes Region Chemnitz.

Beschluss 109/16/KT:

Der Kreistag beauftragt den Landrat, den Vertrag über das Einsammeln und Befördern von Abfällen in Teilgebieten des Landkreises Zwickau (Abfallentsorgungsvertrag) zwi- schen dem Landkreis Zwickau und der Ent- sorgungsgesellschaft Zwickauer Land mbH zu schließen.

Beschluss 110/16/KT:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, auf Basis des von den kommunalen Spitzenver- bänden geforderten Integrationsgesetzes und unter Beteiligung der Aufgabenträger (z. B. Jobcenter, Sächsische Bildungsagentur, Gemeinden) ein Integrationskonzept für den Landkreis Zwickau zu erarbeiten, in dem der Landkreis seine politische Zielstellung für die Integration von Asylberechtigten, aner- kannten Flüchtlingen und Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive im Sinne eines aktiven Förderns und Forderns definiert, die Ist-Situation im Landkreis und derzeitigen Ressourcen analysiert und die Strukturen für die Realisierung von geeigneten Maßnahmen und Projekten verwaltungstechnisch organi- siert. Das Konzept ist dem Kreistag vorzu- legen und jährlich fortzuschreiben und aktiv an zukünftige Gesetzgebung (z. B. mögliches Sächsisches Integrationsgesetz) anzugleichen.

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses findet am Mittwoch, dem 11. Mai 2016 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs zentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Richtlinie zur Umsetzung der Verwaltungs- vorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Aus- stattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (VwV Kita Bau) BV/293/2016

2. Vergabe restlicher Fördermittel im Bereich Innovativer Projekte der Träger der freien Jugendhilfe im Haushaltsjahr 2016 BV/296/2016

3. Beschlussfassung zur Rahmenkonzeption Mobile Jugendsozialarbeit/Streetwork im Landkreis Zwickau

BV/298/2016

4. Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen im Landkreis Zwickau für den Zeitraum 2016 – 2018

BV/301/2016 5. Informationen

Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.

Zwickau, 12. April 2016 Dr. C. Scheurer Landrat

Die öffentliche Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses findet am Mittwoch, dem 27. April 2016 um 17:00 Uhr im Sit- zungssaal des Verwaltungszentrums in 08412 Werdau, Königswalder Straße 18, statt.

Tagesordnung:

1. Situation der Behinderten im Landkreis Zwickau und Tätigkeit der Behinderten- beauftragten

InfoV/250/2016

2. Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2016 - AIDS-Hilfe Westsachsen e. V.

BV/290/2016

3. Förderung der freien Wohlfahrtspflege BV/299/20162016

4. Information zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege 2016

InfoV/300/2016 5. Informationen Zwickau, 5. April 2016 Dr. C. Scheurer Landrat

Information zum Bürgerservice

Allgemeine Öffnungszeiten Montag 08:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Sonnabend* 09:00 bis 12:00 Uhr

*im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen

Sonnabendöffnungszeiten für April und Mai 2016

23. April 2016

Werdau, Königswalder Straße 18 30. April 2016

Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 21. Mai 2016

Zwickau, Werdauer Straße 62 28. Mai 2016

Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wilhelm-Külz- Platz 5

Anschrift und Kontakt:

Landkreis Zwickau Landratsamt Bürgerservice PF 10 01 76 08067 Zwickau

Telefon: 0375 4402-21900 Fax: 0375 4402-31920 E-Mail: buergerservice@

landkreis-zwickau.de

Amt für Service und Zentrale Dienste

N a c h r u f

Gute Menschen gleichen Sternen, sie leuchten noch lange nach ihrem Erlöschen.

Mit tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Kollegen

Dr. Hermann Schönfeld

Dr. Hermann Schönfeld versah seinen Dienst als Leiter des Amtes für Informationstechnik in der Kreisverwaltung seit 1991. Einsatzbereitschaft, unermüdlicher Fleiß und Zuverlässigkeit zeichneten ihn aus. Durch seine offene, freundliche und kollegiale Art

hat er sich die Wertschätzung all seiner Kolleginnen und Kollegen erworben.

In Dankbarkeit für die Jahre der Zusammenarbeit bewahren wir ihm ein ehrendes Andenken.

Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, der wir viel Kraft und Beistand wünschen.

Dr. Christoph Scheurer Stefan Weber

Landrat des Landkreises Zwickau Personalratsvorsitzender

Zwickau im April 2016

(3)

Seite 3 APRIL | 2016

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Amt für Personal und Organisation

Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Niederfrohna Straßenverkehrsamt

Stellenausschreibung

Bekanntmachung und Einladung Öffentliche Zustellungen gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz

Im Landratsamt Zwickau ist inner- halb des Dezernates II – Jugend, Soziales und Bildung – zum schnellstmöglichen Zeitpunkt die Vollzeitstelle der/des

Leiterin/Leiters der Volkshochschule (Kennziffer 27/2016/DII) unbefristet zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

Leitungsaufgaben

• Vertretung der Volkshochschule nach außen

• pädagogische, konzeptionelle und organisatorische Leitung

• Koordinierungsaufgaben und Aufsichts befugnis gegenüber den Mitarbeitern

• langfristige Planung von Personal-, Finanz-, Raum- und Sachbedarf

• Entwicklung von Qualifizie rungs- maß nahmen für die Mitarbeiter

• Überwachen des geregelten und ordnungsgemäßen Kursablaufes

• Entscheidungen über Einsprü- che, Widersprüche und sonstige Problem darstellungen

• Erarbeitung von Bildungskonzep- ten, Lehrplänen, Prüfungsvor- aussetzungen, Qualitätskontrolle

• Überprüfen der Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvor- schriften und der Hausordnung

• Kooperation mit anderen Bil- dungs- und Kultureinrichtungen Planung

• Erarbeiten des Marketingkon- zeptes und Umsetzung der Marktanalyse im Kurs angebot sowie Öffentlichkeitsarbeit

• Ermitteln von Bildungsbedürfnis- sen und Weiterbildungswünschen

• Beschreiben von Lernzielen und Stoff plänen sowie geeigneter Lehr- und Lernverfahren Verwaltung und Organisation

• Umsetzen des VHS-Programms und Veranstaltungsmanagement

• Vertragliche Gewinnung von geeigneten nebenberuflichen Lehrkräften

• Sicherung der räumlichen Voraussetz ungen zur Unter- richtsrealisierung

Bildungsberatung

• Beraten von Interessenten und Teil nehmern unter Berücksich- tigung ihrer Bildungsbedürfnisse

• Darstellen von Lernzielen und Einstiegsvoraussetzungen für Bildungsangebote

• Kontakte mit Institutionen, Bildungs einrichtungen und -trä- gern

Erwartet werden:

• ein pädagogischer Hochschulab- schluss

• Leitungs- und Führungserfah- rung

• Rechtskenntnisse für die über- tragenen Aufgaben, darüber hin- aus Kenntnisse der Satzung des Landkreises Zwickau für die VHS Zwickau und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS Zwickau, zu den gesetzlichen Regelungen zur Weiterbildung und Förderung der Weiterbil- dung und zu den für die Fach- bereiche relevanten speziellen Regelungen und Vorschriften und zum Datenschutz

• betriebswirtschaftliche Kompe-

• hohe Belastbarkeit, Team- und tenz Kommunikationsfähigkeit

• sicheres und überzeugendes Auf- treten

• Verhandlungsgeschick, Einsatz- freude und Flexibilität

• Kenntnisse pädagogisch-didakti- scher Planungsarbeit

• sichere und anwendungsbereite PC-Kenntnisse

• Führerschein Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw

• Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit gestaltung

Vorteilhaft sind:

• Erfahrungen im Management- system QES plus im Geltungs- bereich Konzeption, Organi- sation und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen

• Erfahrungen aus eigener Lehr- tätigkeit in der Erwachsenenbil- dung

Die Stelle ist tariflich mit der Ent- geltgruppe E 11 TVöD bewertet.

Im Interesse der beruflichen Gleich- stellung sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fach licher Leistung werden schwerbehinderte und gleichge- stellte Bewerberinnen/Bewerber nach Maßgabe des SGB IX berück- sichtigt. Ein entsprechender Nach- weis der Schwer behinderung bzw.

Gleichstellung ist den Bewerbungs- unterlagen beizufügen.

Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Ablichtungen von Schul- und Arbeitszeug nissen bzw. lückenlo- sen Tätigkeitsnachweisen werden bis zum 29. April 2016 (Posteingangs- stempel) unter Angabe der Kenn- ziffer 27/ 2016/DII erbeten an das Landratsamt Zwickau

Amt für Personal und Organisation/

Sachgebiet Personal Postfach 10 01 76 08067 Zwickau.

Die Bewerbungsunterlagen können auch elektronisch eingereicht wer- den. Für eine sichere und verschlüs-

selte Übertragung steht das Secure Mailgateway des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Weitere Informati- onen dazu sind im Internet unter http://www.sid.sachsen.de/signa- tur.htm zu finden.

Zur Nutzung des Mailgateways muss eine passive Registrierung auf der genannten Seite durchgeführt werden. Nach Erhalt der Zugangs- daten können die Unterlagen an die Adresse personalamt@land- kreis-zwickau.de gesandt werden.

Die Größe der E-Mail ist auf 5 MB zu begrenzen.

Die/Der nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewer- berin/Bewerber ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach

§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregister- gesetz beim zuständigen Einwoh- nermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen.

Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Füh- rungszeugnis beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige und fristge- recht eingereichte Bewerbungs- unterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Um Beifügen eines ausreichend frankier- ten Rückum schlages wird gebeten.

Die Bürgerinnen und Bürger, insbe- sondere die Eigentümer und Erb- bauberechtigten der Grundstücke des Verfahrensgebietes der Flurbe- reinigung Niederfrohna bzw. deren gesetzliche Vertreter und Bevoll- mächtigte werden hiermit zu einer öffentlichen Teilnehmerversamm- lung zum Zwecke der Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung eingeladen.

Versammlungsort:

Saal der Kindertagesstätte

„Pfiffikus“, Obere Hauptstraße 18a, 09243 Niederfrohna

Versammlungszeit:

Dienstag, den 24. Mai 2016 um 18:00 Uhr

Tagesordnung:

1. Bericht zum Verfahrensstand des Flurbereinigungsverfahrens 2. Bekanntgabe der Ergebnisse der

Wertermittlung nach §§ 27 bis 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Verbindung mit § 6 Gesetz zur Ausführung des Flurbereini- gungsgesetzes (AGFlurbG) 3. Informationen zur Anhörung der

Teilnehmer über ihre Wünsche für die Abfindung (Wunschter-

mine) nach § 57 Flurbereini- gungsgesetz (FlurbG)

4. Ausblick auf die nächsten Verfah- rensschritte (Neuverteilung) Die Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Versammlung bekannt gegeben, erläutert und anschließend für vier Wochen in der Gemeinde- verwaltung Niederfrohna, Obere Hauptstraße 20, 09243 Nieder- frohna, zur Einsichtnahme ausge- legt. Während der Auslegung kön- nen bei der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Niederfrohna am Landratsamt Zwickau, PF 10 01 76, 08067 Zwickau, schriftlich Einwen- dungen vorgebracht werden.

Hinweis:

Versäumt ein betroffener Teilneh- mer diesen Termin oder äußert sich nicht bis zum Ende über den Ver- handlungsgegenstand, wird davon ausgegangen, dass Einverständnis mit dem Ergebnis der Versammlung besteht (§ 134 FlurbG).

Glauchau, 23. März 2016

Leberecht

Vorstandsvorsitzende

Für Frau Nadine Göschel, zuletzt wohnhaft in Altmarkt 2, 08107 Kirchberg, liegt im Verwal- tungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungs- behörde, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsbehörde vom 10. März 2016, Aktenzeichen:

1322 113.555 Z-DN1488 zur Einsicht bereit.

Für Herrn Thomas Hanusch, zuletzt wohnhaft in Friedrichstraße 2, 08393 Meerane, liegt im Verwal- tungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas- sungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, fol- gendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsbehörde vom 11. März 2016, Aktenzeichen:

1322 113.555 Z-JO79

zur Einsicht bereit.

Für Frau Dagmar Ölschläger, zuletzt wohnhaft in Sachsenallee 33, 08371 Glauchau, liegt im Verwal- tungszentrum des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulas- sungsbehörde, Scherbergplatz 4, 08371 Glauchau, Schalterraum, folgendes Schriftstück:

Bescheid des Landratsamtes Zwickau, Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsbehörde vom 15. März 2016, Aktenzeichen:

1322 113.555 GC-XQ36 zur Einsicht bereit.

Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienststelle während der Öffnungszeiten der Kraft- fahrzeugzulassungsbehörde des Landratsamtes Zwickau (montags 08:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags 08:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.

Ab dem 21. April 2016 hängen für die Dauer von zwei Wochen dies- bezügliche Nachrichten gemäß

§ 10 Verwaltungszustellungsge- setz an der jeweiligen Bekanntma- chungstafel bzw. in den Schaukästen im Eingangsbereich der nachfolgend aufgeführten Dienstgebäude des Landratsamtes Zwickau aus:

• 08056 Zwickau, Robert-Müller- Straße 4 - 8 (Gebäude C)

• 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)

• 08412 Werdau, Königswalder Straße 18

• 08371 Glauchau, Gerhart- Hauptmann-Weg 1 (Haus 2)

• 08412 Werdau, Zum Stern- platz 7, Erdgeschoss

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgehend näher bezeichneten Schriftstücke an dem Tag als zuge- stellt gelten, an dem seit dem Tag des Aushängens zwei Wochen ver- strichen sind.

Werdau, 31. März 2016

Heise Amtsleiter

(4)

Seite 4 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN APRIL | 2016 Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung

Umweltamt Pressestelle

Flurbereinigungsverfahren Gersdorf

Bekanntmachung und Einladung Aufklärungsversammlung Flurbereinigungsverfahren

Bekanntmachung zur Durchführung von Gewässerschauen im Landkreis Zwickau Landratsamt geschlossen

Der Landkreis Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung, beabsich- tigt, auf Antrag der Gemeinde Gersdorf in Teilen der Gemarkung Gersdorf (Gemeinde Gersdorf, Landkreis Zwickau) und der Gemarkung Bernsdorf (Gemeinde Bernsdorf, Landkreis Zwickau) sowie der Gemarkung Hohndorf (Gemeinde Hohndorf, Landkreis Erzgebirgskreis) ein Flurbereinigungsverfah- ren nach den §§ 1 und 37 Flurbereinigungsge- setz (FlurbG) durchzuführen.

Hauptziel des Flurbereinigungsverfahrens ist die Neuordnung der Eigentumsverhältnisse an der Garnstraße und der Agrarstraße sowie am Teutoniaweg. Des Weiteren ist im Gebiet zwi- schen den Ortslagen Gersdorf, Bernsdorf und Hohndorf die Schaffung rechtlich gesicherter Zuwegungen für Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sowie die Verbesserung des Hochwasser- und Erosionsschutzes von erheblichem Interesse.

Der Landkreis Zwickau, Amt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung, hält am Donnerstag, dem 28. April 2016 um 18:00 Uhr in der Aula im Schulgebäude Gers- dorf, Aufgang Oberschule, Hauptstraße 188b, 09355 Gersdorf, eine Aufklärungsversamm- lung nach § 5 Abs. 1 FlurbG ab.

In Vorbereitung der Anordnung des Flurbe- reinigungsverfahrens durch die Obere Flur- bereinigungsbehörde wurde eine mögliche Verfahrensgrenze ermittelt. Das zukünftige Verfahrensgebiet mit einer Gesamtfläche von ca. 839 Hektar ist in der Übersichtskarte dar- gestellt und erstreckt sich wie folgt über die Gemarkungen:

• Gemarkung Gersdorf (ca. 485 Hektar) Gebiet westlich der Ortslage von der

Gemarkungsgrenze im Norden bis zur Plutostraße im Süden

• Gemarkung Bernsdorf (ca. 353 Hektar) Gebiet östlich der Ortslage vom Lungwitz-

bach im Norden bis an die Schachthäuser sowie von der B173 (Dresdner Straße) bis zur Gemarkungsgrenze im Süden und bis zum Schachtsteig im Südwesten

• Gemarkung Hohndorf (ca. 1 Hektar) Flurstücke 527a und 684 an der Garnstraße Eine großmaßstäbige Übersichtskarte mit der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung liegt jeweils ab sofort in der Gemeindeverwal- tung Gersdorf, Hauptstraße 192, und in der Gemeindeverwaltung Bernsdorf, Hauptstraße 170, zur Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten aus.

Alle Grundstückseigentümer und Erbbaube- rechtigten des betreffenden Gebietes werden hiermit zur Aufklärungsversammlung nach

§ 5 Abs. 1 FlurbG eingeladen. Die Beteiligten sollen an der Neuordnung des Verfahrensge- bietes intensiv mitwirken. Da die umfassende Neuordnung von erheblicher Bedeutung ist, liegt es im Interesse aller Grundeigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten an der Aufklärungsversammlung teilzunehmen. Die Trägerschaft des Verfahrens liegt in der Hand der Teilnehmergemeinschaft, Körperschaft des öffentlichen Rechts, als gesetzlich entstehen- der Zusammenschluss der beteiligten Grund- eigentümer und Erbbauberechtigten.

In der Versammlung wird eingehend über den Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, die Mitwirkungsrechte der Beteiligten, die zu pla- nenden öffentlichen und gemeinschaftlichen Anlagen, den Verfahrensablauf sowie über die voraussichtlich anfallenden Kosten und deren Fördermöglichkeiten informiert. Für eine Aussprache zu weiteren interessierenden Fra- gen besteht ausreichend Gelegenheit.

Glauchau, 16. März 2016

Stark Amtsleiterin

Auf der Grundlage des Sächsischen Wasser- gesetzes (SächsWG) werden im Monat Mai 2016 nachfolgende Gewässerschauen an Gewässern 2. Ordnung durchgeführt:

Termin: Mittwoch, 4. Mai 2016 Gewässer: Hauckbach und Tempelbach

(in der Gemarkung St. Egidien) Treffpunkt: 09:30 Uhr

Lungwitzer Straße - Parkplatz gegenüber Hausnummer 71 (Sparkasse) in St. Egidien Termin: Mittwoch, 11. Mai 2016 Gewässer: Rothenbach

(in der Gemarkung Rothenbach) Treffpunkt: 09:30 Uhr

Rothenbacher Straße 4 (Fahrradhaus Lorenz) in Glauchau, OT Rothenbach

Termin: Mittwoch, 18. Mai 2016 Gewässer: Schlunziger Dorfbach,

Rolandbach (in der Gemarkung Schlunzig)

Treffpunkt: 09:30 Uhr in Zwickau, OT Schlunzig,

Kreuzung Moseler Allee/

Schlunziger Hauptstraße Termin: Mittwoch, 25. Mai 2016 Gewässer: Schmelzbach

(in den Gemarkungen Bockwa, Oberhohndorf, Niederhaßlau) Treffpunkt: 09:30 Uhr in Zwickau,

OT Oberhohndorf in Höhe Vielauer Weg 7

Eigentümern und Anliegern im Bereich der Gewässer, den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten, den Fischereiberechtigten, der Katastrophenschutzbehörde sowie den nach

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aner- kannten Verbänden wird Gelegenheit gege- ben, an der Schau teilzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Schaukommission zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt sind, Grundstücke und Anlagen zu betreten.

Nähere Auskünfte werden durch die untere Wasserbehörde, Telefon: 0375 4402-26223, -26214, -26217 und -26218, erteilt.

Wendler Amtsleiterin Am Freitag, dem 6. Mai 2016, bleiben die

Dienststellen des Landratsamtes Zwickau geschlossen.

Amtsblatt

nicht erhalten?

Zustellreklamationen unter:

Telefon: 0371 65622100 E-Mail: amtsblatt@

landkreis-zwickau.de

(5)

Seite 5 APRIL | 2016

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Umweltamt

Flurbereinigungsverfahren Gersdorf

Bekanntmachung und Einladung Aufklärungsversammlung Flurbereinigungsverfahren Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die ADAC-Rennsportarena Mülsen-Sachsenring AG, Az.: 1393-106.11-200-10/67-fi und die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Genehmigung, Az.: 1393-106.11-200-10/70-fi vom 31. März 2016

Bekanntmachung des Landratsamtes Zwickau zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben Änderung der Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen der Firma Matthias Tratz Bauservice GmbH (Zeitweilige Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten)

in 08393 Dennheritz, Gemarkung Dennheritz, Flurstücke Nr. 5, 8/1, 9, 420/1, 428, 431/2 Az.: 1393-106.11-050/2/16fr vom 30. März 2016

Das Landratsamt Zwickau hat der ADAC- Rennsportarena Mülsen-Sachsenring AG, Niedermülsener Hauptstraße 14b in 08132 Mülsen mit Datum vom 11. März 2016 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Motor- sportarena, Az.: 1393-106.11-200-10/67-fi, mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

A. Entscheidung

1. Die ADAC-Rennsportarena Mülsen-Sach- senring AG, Niedermülsener Hauptstraße 14b in 08132 Mülsen, vertreten durch die Vorstände Herrn Detlef Hastreiter und Herrn Roberto Urlaß, erhält gemäß §§ 4 und 6 BImSchG i. V. m. § 1 der 4. BImSchV und der Nummer 10.17.1 (G) des Anhangs 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutz- rechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Motorsportarena in Mülsen, Gemarkung Niedermülsen, Flurstücke 69/2, 71/3 und 72/5.

2. Die Genehmigung umfasst die Errichtung und den Betrieb folgender Anlagen und Anlagenteile:

Betriebseinheit BE 1

- Outdoor-Rennstrecke: asphaltiert, Breite: 8 bis 12 Meter, Länge: 1 775 Meter - Start-Ziel-Turm mit Boxengasse auf einer Gesamtfläche von 156 Meter x 6 Meter - Garagenkomplex auf einer Gesamtfläche

von 360 Meter x 6 Meter - Sozialbereich

- Tank- und Waschplatz:

• Tankstelle mit 4 Behälter n á 995 Liter (doppelwandig, Stahl)

• Waschplatz mit Vorschlammfang, Schlammfang, Koaleszenzabscheider - Parkplatz mit 66 Stellplätzen (P2/P3) - zugehörige Infrastruktur (Zuwegung,

Entwässerung, Medienanschlüsse) - temporärer Parkplatz mit 250 Stell-

plätzen (P1) Betriebseinheit BE 2

Indoor-Karthalle mit einer Grundfläche von 4 880 Quadratmetern und Sozial-, Büro-, Verkaufs- und Gastronomiebereich, zugehöriger Infrastruktur einschließlich

Werkstatt mit Lagerung von maximal 3 x 200 Liter Schmier- und Hilfsstof- fen sowie maximal 200 Liter Altöl und 200 Liter gebrauchte Bremsflüssigkeit Betriebseinheit BE 3

Multifunktionsfläche zur nichtmotorisier- ten Nutzung

- Teilbereich 1: Grundfläche:

675 Quadratmeter, mit Kletterwand, Halfpipe-Anlage u. ä.

- Teilbereich 2: Grundfläche:

10 600 Quadratmeter, Verkehrsgarten, Fahrradparcours; bei Rennveranstal- tungen als Fahrerlager, Parkplatz (P4) genutzt

3. Diese Genehmigung schließt gemäß § 13 BImSchG folgende Entscheidungen mit ein:

- Baugenehmigung gemäß § 72 SächsBO, - Erlaubnis zur Montage, Installation und

dem Betrieb einer nichtöffentlichen Eigenverbrauchstankstelle (Betankung von Rennsportkarts), Nr.: E12/9.0- 002/13 vom 8. Oktober 2013, Az.:

54C41/ASC000073753 (Anlage 1), - Genehmigung gemäß § 58 WHG zur Indi-

rekteinleitung von behandeltem Abwas- ser.

4. Die in Abschnitt B aufgeführten Antrags- unterlagen sind Bestandteil dieser Geneh- migung und bestimmen deren Inhalt und Umfang. Die Anlage ist nach Maßgabe der zu diesem Bescheid gehörenden, mit dem Stempel der Genehmigungsbehörde versehenen Antragsunterlagen auszufüh- ren, zu betreiben und instand zu halten, soweit nicht durch die im Abschnitt A auf- geführten Bestimmungen zum Umfang der Genehmigung oder durch die im Abschnitt C festgesetzten Inhalts- und Nebenbestim- mungen etwas anderes festgelegt wird.

5. Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Abschnitt C genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen.

6. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von zwei Jahren nach Unanfecht-

barkeit dieser Genehmigung die Anlage in Betrieb genommen worden ist.

7. Die Inbetriebnahme der Anlage oder von Teilen der Anlage sowie ein Betreiberwech- sel ist dem Landratsamt Zwickau, untere Immissionsschutzbehörde, mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen.

8. Die ADAC-Rennsportarena Mülsen- Sachsenring AG hat die Kosten des Geneh- migungsverfahrens in Höhe von 32.204,00 EUR zu tragen.

Der Genehmigungsbescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift- lich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Zwickau, Zum Sternplatz 7, 08412 Werdau oder einer anderen in der Fußzeile des Kopfbogens aufgeführten Dienststelle des Landratsamtes Zwickau zu erheben.

Mit Bescheid des Landratsamtes Zwickau vom 21. März 2016, Az.: 1393-106.11-200-10/70- fi, wurde die sofortige Vollziehung der immis- sionsschutzrechtlichen Geneh migung gemäß

§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet.

Der Genehmigungsbescheid mit den getrof- fenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung und den zugehörigen Antragsun- terlagen sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegen

vom 22. April 2016 bis zum 9. Mai 2016 (außer am 5. und 6. Mai 2016) bei folgenden Stellen zur öffentlichen Einsicht- nahme aus und können während der angege- benen Dienstzeiten dort eingesehen werden:

1. Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Sach- gebiet Immissionsschutz, Zimmer 151, Zum Sternplatz 7 in 08412 Werdau, Montag, Mittwoch

und Donnerstag 09:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 2. Gemeindeverwaltung Mülsen, Bauamt,

Zimmer 122, St. Jacober Hauptstraße 128 in 08132 Mülsen

Montag 07:00 bis 15:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr 3. Stadtverwaltung Glauchau, Zimmer 6.45,

Markt 1 in 08371 Glauchau Montag, Mittwoch,

Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 09:00 bis 18:00 Uhr 4. Internet unter www.landkreis-zwickau.de

➛ Aktuelles ➛ Bekanntmachungen Der Bescheid und seine Begründung sowie die Anordnung der sofortigen Vollziehung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Landratsamt Zwickau, Umweltamt, Zum Sternplatz 7, 08412 Wer- dau, angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid enthält zahlreiche Nebenbestimmungen.

Diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt die Zustellung des Genehmigungsbescheids und der Anordnung der sofortigen Vollziehung an Personen, die Einwendungen erhoben haben.

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt dieser Genehmigungsbescheid und die Anordnung der sofortigen Vollziehung sowohl denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als auch denjenigen gegenüber, die keine Ein- wendungen erhoben haben, als zugestellt. Die Rechtsbehelfsbelehrung des Genehmigungs- bescheids gilt entsprechend.

Zwickau, 31. März 2016

Wendler Amtsleiterin

Gemäß § 3 a des Gesetzes über die Umwelt- verträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. 1 S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezem- ber 2015 (BGBl. I S. 2490), wird Folgendes bekannt gemacht:

Die Firma Matthias Tratz Bauservice GmbH in 08393 Dennheritz beantragte mit Datum vom 22. Januar 2016 gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen durch Luftverunreinigungen, Geräu- sche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31.

August 2015 (BGBl. I S. 1474), in Verbin- dung mit der Nr. 8.12.3.2 des Anhanges 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmi- gungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973), die immissions- schutzrechtliche Genehmigung zur wesent- lichen Änderung ihrer Anlage zur Lagerung und Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.

Die Änderung besteht in der zusätzlichen zeit- weiligen Lagerung von bis zu 1 400 Tonnen Eisen- und Nichteisenschrotten.

Für die wesentliche Änderung, die der Nr.

8.7.1.2 der Anlage 1 des UVPG zuzuordnen sind, ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwen- digkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 2 UVPG hat ergeben, dass eine Umweltver- träglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist,

weil die beantragte Änderung keine erheb- lichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 a Satz 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist.

Zwickau, 30. März 2016

Wendler Amtsleiterin Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) aner-

kannten Verbänden wird Gelegenheit gege- ben, an der Schau teilzunehmen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Schaukommission zur Durchführung ihrer Aufgaben befugt sind, Grundstücke und Anlagen zu betreten.

Nähere Auskünfte werden durch die untere Wasserbehörde, Telefon: 0375 4402-26223, -26214, -26217 und -26218, erteilt.

Wendler Amtsleiterin

(6)

Seite 6 APRIL | 2016 AMTLICHES Amt für Straßenbau

Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Amt für Vermessung

Bekanntmachung von Vermessungsarbeiten

Planung Straßenbaumaßnahme K 9374, Ortslage Langenhessen

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Externen Notfallplans

„Sächsische Metall- und Kunststoffveredlung GmbH Oberlungwitz, Hofer Straße 96 bis 98, 09353 Oberlungwitz“

Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG

1

Gemäß § 44 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katas- trophenschutz (SächsBRKG) wird Folgendes bekannt gemacht:

Die untere Brandschutz,- Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde hat auf- grund von § 43 SächsBRKG für die Sächsi- sche Metall- und Kunststoffveredlung GmbH Oberlungwitz einen Externen Notfallplan zu erstellen.

Der Entwurf dieses Externen Notfall - planes liegt in der Zeit von Dienstag, den 10. Mai 2016 bis einschließlich Donnerstag, den 9. Juni 2016 in der Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz des Landratsamtes Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, Zimmer 316 während der Dienst- stunden:

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Einwendungen können während der Ausle- gungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stabsstelle Brandschutz, Rettungs-

dienst, Katastrophenschutz des Landratsam- tes Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, vorgebracht werden.

Die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen werden geprüft und das Ergebnis der Prüfung den Einwendung Erhebenden mitgeteilt.

Wende

Stabsstellenleiter/Kreisbrandmeister

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, hat Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters geändert:

Betroffene Flurstücke:

Gemarkung Oberzschocken (8959):

1, 2/1, 3/3, 4, 9, 10, 11, 12/1, 14, 16/1, 17, 18, 19/2, 21, 23, 25, 26, 27, 28, 30, 81/1, 82/4, 84/3, 84/4, 85 90/5, 91/2, 92, 93/6, 95/1, 96, 97/3, 97/6, 99/5, 100, 101, 105/4, 105/5, 112, 113/1, 113/2, 114, 118, 119/1, 130/1, 123, 124, 125, 126, 134, 135/5, 144, 152/13, 152/16, 152/21, 152/22, 152/23, 165, 166/3, 166/5, 190/1, 191/1, 203/1, 211, 214/6, 215/3, 390/7 und 406/8 Gemarkung Niederzschocken (8960):

4/2, 4/4, 4/6, 7/4, 7/5, 8, 9/1, 9/2, 10/1, 12/1, 14/1, 15, 15/2, 16a, 16/2, 16/3, 19/1, 27, 28, 28b, 30/1, 31/2, 32/1, 32/2, 32b, 32c, 32d, 32e, 34/1, 38/4, 40/2, 41, 42/1, 44, 45, 46/2, 50, 52/1, 56/2, 56/3, 56/4, 61, 64, 69/8, 69/10, 69/19, 69/20, 69a, 70a, 76, 77/2, 79/2, 83/1, 83/2, 91/4,91/6, 91/7, 94, 95, 99/2, 99/3, 107, 131, 131a, 131b,

136/2, 137, 138, 140, 141, 144, 146, 161/2, 162/4, 166, 173, 177, 178/5, 185b, 185/7, 191/4, 191/10, 191/12, 191/33, 191/35, 191/37, 191/38, 191/39, 197, 198/1, 199/1, 200/2, 200/4, 201/6, 201/11, 201/12, 201/13, 202, 203, 204, 205/1, 206, 207, 207b, 214, 216, 238, 242, 243/2, 243/3, 243/5, 246/1, 246/2, 251, 253, 260/1, 261/2, 261/3, 268/4, 268/6, 272/2, 274, 277/2, 278a, 280/1, 281/4, 284/10, 284/11, 286/3, 286/4, 288/1, 295, 293/4, 293/5, 293/10, 297/13, 297/19, 298/9, 299, 318/4, 318a, 318/b, 318c, 318d, 318k, 318i, 319/7, 333/1, 344/4, 344/30, 346a, 351/5, 359/1, 359/2, 359/3, 359a, 395, 409/6, 410/6, 483/1, 615/1, 615/3 und 620/2 Gründe der Fortführung:

Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Luftbilderzeugnissen und Lageplänen

Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVer- mKatG 1.

Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Vermessung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG)1 für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.

Der Änderung der Bestandsdaten des Liegen- schaftskatasters liegen die Vorschriften des

§ 14 SächsVermKatG1 zugrunde.

Die Unterlagen liegen ab dem 22. April 2016 bis zum 23. Mai 2016 im Sachgebiet Geo datenmanagement – GIS des Amtes für Vermessung Zwickau, Stauffenbergstraße 2, 08066 Zwickau in der Zeit

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und

13:00 bis 15:00 Uhr

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG 1 gilt die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist (31. Mai 2016) als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Sachbearbeiter des Sachgebietes Geodatenmanagement – GIS während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ver- messung die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 4. April 2016

LenkAmtsleiter

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen- schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) in der jeweils geltenden Fassung.

Der Landkreis Zwickau, Amt für Straßenbau, als Baulastträger der Kreisstraße beabsichtigt, in der Gemeinde Langenhessen zur Verbesse- rung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das Bauvorhaben K 9374 – Änderung der Kreuzung mit der DB-Strecke 6362 in Werdau, Ortsteil Lan- genhessen, durchzuführen.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grund stücken der Gemarkung Langenhessen in der Zeit vom 1. Juni 2016 bis zum 29. Juli 2016 Vermessungsarbeiten durchzuführen.

Folgende Flurstücke der Gemarkung Langenhessen sind betroffen:

83, 89/5, 93/1, 94, 121, 121/a, 122/1, 606/7, 650/4, 650/5, 657, 658, 659/1, 661/1, 662, 663/4, 666/1, 669/2, 669/3, 669/4, 672/2, 672/3, 672/4, 674/1, 674/2, 677, 678, 679, 680, 681/a, 681/2, 681/3, 681/4, 681/5, 681/6,

681/7, 681/9, 681/10, 685, 686, 687, 688, 688/a, 688/2, 688/3, 688/4, 689, 689/a, 689/b, 689/c, 689/d, 689/e, 690/1, 690/2, 693, 694, 697, 700, 700/a, 707/1, 707/2, 707/3, 707/4, 707/5, 709/1, 736.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) die Grundstückseigentümer und sonstige Nut- zungsberechtigte verpflichtet, diese zu dul- den (§ 38 SächsStrG).

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des Landkreises durchgeführt werden.

Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag des Berechtigten oder der Stra- ßenbaubehörde die Entschädigung fest.

Durch diese Untersuchung wird nicht über die Ausführung bzw. den späteren Verlauf der Straße entschieden. Sie dient vielmehr der Erkennung von höhenbezogenen Zusam- menhängen. Bei der späteren Planung werden vorrangig öffentliche Flächen für die öffent- liche Straße betrachtet. Nach Vorlage erster Planungsergebnisse werden die Anlieger in geeigneter Form informiert.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist der Rechtsbe- helf des Widerspruchs innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Straßenbau, Gerhart-Hauptmann- Weg 2, 08371 Glauchau oder in jeder ande- ren Dienststelle des Landkreises einzulegen.

Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Weitere Dienststellen des Landkreises Zwickau, Landratsamt:

- 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 - 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 - 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-

Weg 1 und 2

- 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 - 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil-

helm-Külz-Platz 5

- 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a - 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 - 08056 Zwickau, Rober t-Müller-

Straße 4-8

- 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 - 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Glauchau, 29. März 2016

LobeAmtsleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

(7)

Seite 7

APRIL | 2016 AMTLICHES

Die Abfallberaterinnen des Amtes für Abfallwirtschaft bieten ganzjäh- rig Abfallberatung in Kindergärten, Schulen oder Horten an. Auch die Mitarbeit im Rahmen des Projekt- unterrichtes oder der Feriengestal- tung ist möglich.

• Abfall vermeiden

• Abfall vorbereiten zur Wieder- verwertung

• Recycling

• sonstige Verwertung (energe- tisch Verwertung/Verfüllung)

• Abfall beseitigen

umfasst die fünfstufige Abfall- Hierarchie, die den Kernpunkt des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) darstellt. Nur wer richtig trennt, kann diese Ziele verwirk- lichen. In diesem Zusammenhang

ist es wichtig, schon die jüngsten Bewohner des Landkreises für dieses Thema zu sensibilisieren. In spielerischer Art und Weise können die Kleinen den Abfall selbst sor- tieren und die „richtigen Tonnen“

befüllen, basteln und rätseln.

Nebenbei erhalten Kinder und Erzieher noch Tipps zur Abfallver- meidung, zum Recycling und zur Verwertung.

Nicht nur die Jüngsten, sondern alle sind angehalten, die Kreis- laufwirtschaft zur Schonung der

natürlichen Ressourcen zu för- dern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen.

Was gehört in welche Tonne?

Foto: Amt für Abfallwirtschaft

Amt für Abfallwirtschaft

Abfallberatung hautnah!

Jüngste Bewohner sollen für Thema sensibilisiert werden

Modellversuch zur Intensivierung der

Bioabfallentsorgung bringt positives Ergebnis

Weiterer Ausbau des Anschlussgrades geplant

Endspurt für das Preisrätsel

„Der umweltfreundliche Schulranzen“

Liebe Kinder,

Das Ergebnis des vom Amt für Abfall- wirtschaft in der Stadt Zwickau durchgeführten viermonatigen Modellversuches in Großwohnanla- gen wird als positiv bewertet.

Hintergrund des Versuches ist die seit 1. Januar 2015 gesetzlich vorge- schriebene getrennte Sammlung von Bioabfällen. Der Landkreis Zwickau ist somit gefordert, die Sammlung von Bioabfällen zu verstärken und die Bevölkerung für die Notwendig- keit dieser zu sensibilisieren.

Die Auswahl der Modellgebiete in dicht besiedelten Großwohnanla- gen beruhte auf der Erkenntnis, das ebenda ein hoher Anteil organischer Abfälle im Hausmüll vorhanden ist und diese nur unterdurchschnitt- lich an die vom Landkreis Zwickau angebotene Bioabfallsammlung angeschlossen sind.

Der Modellversuch, welcher mit 99 Prozent Zustimmung begann, wurde seitens des Amtes für Abfall- wirtschaft durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit wie mittels Postwurfsendungen und mehreren Vor-Ort-Sprechzeiten begleitet.

Weiterhin erhielt jeder Haushalt ein Starterset.

Nach dem Versuch will die überwie- gende Mehrheit von 79 Prozent der befragten Personen die Biotonne auch weiter nutzen. Nur wenige Personen äußerten Bedenken hin- sichtlich des Trennaufwandes oder zu hygienischen Aspekten.

Wie gut die Bioabfallsammlung tat- sächlich angenommen wurde, zeigte die Füllstands- und Fehlwurfkont- rolle vor der Leerung. Der durch- schnittliche Füllstand der Behälter schwankte zwischen neun und 76, die Fehlwürfe bei rund acht Prozent.

Dies kann als guter Wert gelten.

Aufschlussreich sind auch die Ergeb- nisse der volumen- und mengenmä- ßigen Betrachtung des Bioabfallauf- kommens während des Versuchs. Die Auswertung ergab, dass im Durch- schnitt über alle im Modellversuch aufgestellten Behälter und Einwoh- ner ein Bioabfallvolumen von 3,65 Liter je Einwohner pro Woche anfiel.

Umgerechnet in Gewichtseinheiten entspricht dies einem Wert von 1,06 Kilogramm Bioabfall, der je Ein- wohner und Woche dem Landkreis überlassen worden ist. Auf ein Jahr hochgerechnet, könnte eine Bioab- fallmenge von ca. 55 Kilogramm je Einwohner erfasst werden. Dieser Wert würde den Durchschnittswert im Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2014 von 51 Kilogramm Bioabfällen je Einwohner sogar übertreffen.

Der Modellversuch bestätigte, dass das vorhandene Bioabfallpotenzial in dicht besiedelten Gebieten effizient

und hochwertig erschlossen werden kann. Der überwiegende Teil der Bewohner zeigt ein ausgesprochenes Bewusstsein für die Notwendigkeit der getrennten Bioabfallsammlung aus umweltökologischen Gründen.

Die Ergebnisse bestärken das Amt für Abfallwirtschaft, den Anschluss- grad an die Bioabfallsammlung, insbesondere in Großwohnanlagen, weiter auszubauen.

Weitere Modellversuche fanden in Glauchau und im Rathaus Werdau statt.

habt Ihr das Rätsel „Der umwelt- freundliche Schulranzen“ aus dem Abfallkalender des Landkreises Zwickau für das Jahr 2016 bereits gelöst?

Wenn nicht, dann wird es höchste Zeit, denn am 30. April 2016 ist Einsendeschluss.

Und nur, wer bis dahin die rich- tige Lösung an das Landratsamt, Amt für Abfallwirtschaft, Post- fach 10 01 76, 08067 Zwickau, geschickt oder direkt im Amt für Abfallwirtschaft abgegeben hat, kann einen der tollen Preise

ge winnen. Den Gewinnern winken u. a. Gutscheine für nachstehende

„Erlebniswelten“:

- August Horch Museum Zwickau

- Zwickelino –

Indoorspielplatz Zwickau - Miniwelt Lichtenstein - Deutsches Landwirtschafts-

museum Schloss Blankenhain - Tierpark Hirschfeld - Phänomenia Glauchau - Hallenbad WEBALU Werdau - Bauernhof zum Silberbergwerk

Limbach-Oberfrohna

- Schatzhöhle Meerane - Haus der Entdecker Reinsdorf Beim Lösen des Rätsels habt Ihr nicht nur die Chance auf einen Gewinn, sondern erhaltet auch gute Tipps, wie man Abfall vermei- den sowie Rohstoffe und Energie sparen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Die Abfallberaterinnen des Landkreises Zwickau

Unter den Rufnummern 0375 4402-26111, 0375 4402-26117 oder 03763 404-103

stehen die Abfallberaterinnen zwecks Terminvereinbarung zur Verfügung.

Der vollständige Bericht zur Auswertung von Modell- versuchen zur Intensivierung der Bioabfallentsorgung im Landkreis Zwickau kann unter

www.landkreis-zwickau.de/abfall.php eingesehen werden.

Amt für Straßenbau

Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Amt für Vermessung

dienst, Katastrophenschutz des Landratsam- tes Zwickau, Königswalder Straße 18, 08412 Werdau, vorgebracht werden.

Die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen werden geprüft und das Ergebnis der Prüfung den Einwendung Erhebenden mitgeteilt.

Wende

Stabsstellenleiter/Kreisbrandmeister

zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG 1 gilt die Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters sieben Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist (31. Mai 2016) als bekannt gegeben.

Für Fragen stehen die Sachbearbeiter des Sachgebietes Geodatenmanagement – GIS während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, im Amt für Ver- messung die Fortführungsnachweise und die weiteren Unterlagen zu den Änderungen einzusehen.

Zwickau, 4. April 2016

LenkAmtsleiter

1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen- schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008, geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140) in der jeweils geltenden Fassung.

Weitere Dienststellen des Landkreises Zwickau, Landratsamt:

- 08371 Glauchau, Chemnitzer Straße 29 - 08371 Glauchau, Heinrich-Heine-Straße 7 - 08371 Glauchau, Gerhart-Hauptmann-

Weg 1 und 2

- 08371 Glauchau, Scherbergplatz 4 - 09337 Hohenstein-Ernstthal, Dr.-Wil-

helm-Külz-Platz 5

- 09212 Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a - 08412 Werdau, Königswalder Straße 18 - 08412 Werdau, Zum Sternplatz 7 - 08056 Zwickau, Rober t-Müller-

Straße 4-8

- 08056 Zwickau, Werdauer Straße 62 - 08066 Zwickau, Stauffenbergstraße 2 Glauchau, 29. März 2016

LobeAmtsleiter ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Geänderte

Abfallentsorgung

Nachentsorgung

aufgrund von Feiertagen

Aufgrund der bevorstehenden Feiertage – Himmelfahrt und Pfingstmontag – kommt es zur Ver- schiebung im Tourenplan der haus- haltnah aufgestellten Abfallbehäl- ter. Dies gilt für alle Abfallbehälter, d. h. für die Leerung der Restabfall-, blauen, gelben und Bio-Tonnen.

So erfolgt die Entsorgung für Him- melfahrt, den 5. Mai 2016, ab Freitag, den 6. Mai 2016 und für Pfingstmontag, den 16. Mai 2016 ab Dienstag, den 17. Mai 2016.

Gegebenenfalls kann es zu Ver- schiebungen innerhalb der genann- ten Kalenderwochen kommen.

Das heißt, dass sich alle anderen Leerungstermine der betroffenen Woche bis zum Samstag verschie- ben können.

Die Abfallbehälter sind immer am eigentlichen Leerungstag – außer am gesetzlichen Feiertag – bis 07:00 Uhr bereitzustellen.

(8)

Seite 8 AMTLICHES APRIL | 2016 AMTLICHES

Tag/Uhrzeit Ort/Ortsteil (OT) Straße/Platz Montag, 25. April 2016

09:00 - 11:00 Uhr Zwickau/OT Mosel/

OT Schlunzig Friedensweg neben HNr. 1 (Feuer- wehrplatz)

11:20 - 12:20 Uhr Zwickau/OT Oberrothen-

bach/OT Hartmannsdorf Messeler Weg neben HNr. 3 (Wende- schleife am Haltepunkt der Deutschen Bahn)

13:25 - 14:40 Uhr Zwickau/OT Crossen/

OT Schneppendorf Straße der Einheit gegenüber HNr. 6 (Wendeschleife in der Einbahnstraße) 15:00 - 16:00 Uhr Zwickau/OT Weißenborn/

OT Niederhohndorf Feuerbachweg vor HNr. 10 (Parkplatz Ecke Ludwig-Richter-Straße) 16:20 - 18:00 Uhr Zwickau-Zentrum Lessingstraße gegenüber HNr.1 (Platz

der Völkerfreundschaft) Dienstag, 26. April 2016

09:00 - 11:00 Uhr Zwickau/OT Marienthal/

OT Brand Hoferstraße neben HNr. 73 (Glas-

containerstandplatz) 11:30 - 13:00 Uhr Zwickau/OT Eckersbach/

OT Auerbach Otto-Hahn-Straße gegenüber HNr. 42 (Wendeschleife)

14:00 - 16:00 Uhr Zwickau/OT Neuplanitz/

Freiheitssiedlung Marchlewskistraße/Ernst-Grube- Straße (Glascontainerstandplatz) 16:20 - 18:00 Uhr Zwickau/OT Oberplanitz/

OT Niederplanitz Kreuzbergweg (Parkplatz Planitzer Bad: Zufahrt über Am Flugplatz) Mittwoch, 27. April 2016

09:00 - 10:00 Uhr Zwickau/OT Oberhohndorf Von-Schlegel-Straße (Glascontainer- standplatz)

10:20 - 12:20 Uhr Zwickau/OT Schedewitz/

OT Bockwa Geinitzstraße 22 (Platz vor dem West- sachsenstadion)

12:40 - 14:40 Uhr Zwickau/OT Neuplanitz/

Freiheitssiedlung Marchlewskistraße/Ernst-Grube- Straße (Glascontainerstandplatz) 15:45 - 18:00 Uhr Zwickau/OT Marienthal/

OT Brand Hoferstraße neben HNr. 73 (Glas-

containerstandplatz) Donnerstag, 28. April 2016

09:00 - 11:15 Uhr Zwickau-Zentrum Lessingstraße gegenüber HNr. 1 (Platz der Völkerfreundschaft)

12:20 - 13:20 Uhr Zwickau/Nordvorstadt/

OT Pölbitz Trabantstraße neben HNr. 7 (Einfahrt vor Abzäunung)

13:40 - 16:40 Uhr Zwickau/OT Eckersbach/

OT Auerbach Otto-Hahn-Straße gegenüber HNr. 42 (Wendeschleife)

17:00 - 18:00 Uhr Zwickau/OT Pöhlau Pöhlauer Straße neben HNr. 80 (neben Parkplatz an der Feuerwehr)

Freitag, 29. April 2016

09:00 - 10:00 Uhr Zwickau/OT Hüttelsgrün Hüttelsgrüner Ring 13 (gegenüber Ver- kehrstechnik Roßberg)

10:30 - 11:45 Uhr Zwickau/

OT Rottmannsdorf Rottmannsdorfer Hauptstraße gegen- über HNr. 36 (Gemeindeamt) 13:00 - 15:00 Uhr Zwickau/OT Cainsdorf Lindenstraße vor HNr. 1 (Gemein-

deamt) 15:30 - 18:00 Uhr Zwickau/OT Oberplanitz/

OT Niederplanitz Kreuzbergweg (Parkplatz Planitzer Bad: Zufahrt über Am Flugplatz) Ab dem 25. April 2016 finden in der Stadt Zwickau, ab dem 2. Mai 2016 im ehemaligen Landkreis Zwickauer Land und ab dem 21. Mai 2016 im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land die mobile Schadstoffsammlung statt. Gemäß der gültigen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau können Einwohner des Landkreises Zwickau die in ihrem Haushalt angefallenen Schadstoffe in haushaltüblichen Mengen am Schadstoffmobil abgeben. Die Aufwendungen für das Ein- sammeln und das Beseitigen der Schadstoffe in üblicherweise anfallenden Kleinmengen (bis zu zehn Kilogramm je Einwohner und Sammlung) sind Bestandteil der Abfallsockelgebühr. Nachfolgend auf- geführte Schadstoffe werden zur Sammlung angenommen bzw. sind von der Annahme ausgeschlossen.

Angenommen werden:

Abbeizmittel, Arzneimittelreste, Autopflegemittel, Entfärber, Entroster, Farben, Grillanzünder, Lacke, Fette, Holzschutzmittel, Hobbychemie, Klebstoffe, Laugen, quecksilberhaltige Pro- dukte, Reinigungsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Verdünner, Waschbenzin … Von der Annahme ausgeschlossen sind:

Kraftfahrzeugstarterbatterien, Gasflaschen, Explosivstoffe jeglicher Art (z. B. Feuerwerkskör- per), radioaktive Abfälle, Asbest, Dachpappe, Bauschutt, Batterien und Akkus, Einwegspritzen, infektiöse Abfälle …

Zu beachten ist:

- Die gefährlichen Abfälle sind in ihren Originalgebinden zu belassen.

- Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben und niemals zu mischen.

- Die Abgabe der Schadstoffe darf nur direkt beim Personal am Sammelpunkt erfolgen.

- Es darf nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abgestellt wer- den.

Annahme von Elektro(nik)-Altgeräten:

Im Gebiet des ehemaligen Landkreises Chemnitzer Land werden zusätzlich Elektro(nik)-Alt- geräte, Entladungslampen, Energiesparlampen u. Leuchtstoffröhren im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung kostenfrei angenommen. Die Abgabe der Altgeräte darf nur direkt beim Personal erfolgen. Werden Geräte vor oder nach dem Termin am Standplatz abgestellt, kann dies ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sichziehen.

Die Termine der Schadstoffsammlungen sind entsprechend der Entsorgungsgebiete in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt.

Amt für Abfallwirtschaft

Mobile Schadstoffsammlungen finden statt

Termine der Sammlung im Frühjahr 2016

Entsorgungsgebiet Stadt Zwickau Entsorgungsgebiet ehemaliger Landkreis Zwickauer Land

Tag/Uhrzeit Ort/Ortsteil (OT) Straße/Platz Montag, 2. Mai 2016

09:00 - 09:30 Uhr Fraureuth/OT Beiersdorf Dorfstraße 26 f (Feuerwehr)

10:00 - 10:30 Uhr Fraureuth/OT Römersgrün Kastanienstraße Nähe HNr. 11 (Glas- containerstandplatz)

11:00 - 11:45 Uhr Fraureuth/

OT Ruppertsgrün Zwickauer Straße gegenüber HNr. 8 a (Parkplatz Glowatzky-Halle)

12:00 - 12:45 Uhr Fraureuth Fabrikgelände 12 14:00 - 15:00 Uhr Werdau/OT Steinpleis Hauptstraße 72 a (Anger)

15:30 - 16:30 Uhr Werdau/OT Leubnitz Friedrich-Engels-Straße HNr. 1 bis 3 17:00 - 18:00 Uhr Werdau Richardstraße gegenüber HNr. 3 (Platz

der Solidarität Dienstag, 3. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Werdau-West An den Teichen 12 (Parkplatz vor dem Ernst-Grube-Stadion)

10:30 - 11:30 Uhr Werdau Zwickauer Straße neben HNr. 51 (Parkplatz Sorge, bei Alexander-Lin- cke-Straße 1 und 3)

12:00 - 13:00 Uhr Werdau-Ost Heinrich-Heine-Straße/Brüderstraße (bei Bushaltestelle)

14:15 - 15:15 Uhr Werdau/OT Langenhessen Kirchschulstraße bei HNr. 3 (Kirch- schulplatz)

15:45 - 16:45 Uhr Werdau Turnhallenstraße nach HNr. 1 (Park- platz Ecke Bauhofstraße)

17:15 - 18:00 Uhr Werdau/OT Königswalde Hartmannsdorfer Straße 13 (ehemals Gemeindeamt)

Montag, 9. Mai 2016

09:00 - 09:30 Uhr Crimmitschau/

OT Großpillingsdorf Großpillingsdorf bei HNr. 18 (Feuer- wehrvorplatz)

10:00 - 10:30 Uhr Crimmitschau/

OT Blankenhain Schloßblickstraße neben HNr. 6 (Park- platz „Haus des Gastes“)

11:00 - 12:00 Uhr Crimmitschau/

OT Mannichswalde Nischwitzer Straße 13 (ehemals „Altes Rittergut“)

14:00 - 15:00 Uhr Crimmitschau/

OT Langenreinsdorf Hauptstraße 74 (Gasthof „Weißer Schwan“)

15:30 - 16:30 Uhr Crimmitschau Bebelstraße (Parkplatz bei Neubauten:

Zufahrt nach HNr. 56)

17:00 - 18:00 Uhr Crimmitschau Silberstraße 36 (Eingang Fußgängerzone) Dienstag, 10. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Crimmitschau Spritzenplatz schräg gegenüber HNr. 2 (Zufahrt über Uferstraße)

10:30 - 11:30 Uhr Crimmitschau/OT Gablenz Gablenzer Hauptstraße neben HNr. 15 (Parkplatz gegenüber Korbmacherteich) 12:00 - 13:00 Uhr Crimmitschau/

OT Lauenhain Lauenhainer Hauptstraße 22 (ehemals AUL)

14:00 - 14:30 Uhr Neukirchen/OT Dänkritz Crimmitschauer Straße neben HNr. 12 (Parkplatz nach „Dänkritzer Schmiede“)

Dienstag, 10. Mai 2016

15:00 - 16:00 Uhr Neukirchen/OT Lauterbach Am Schloss neben HNr. 11 (Parkplatz Sportplatz)

16:30 - 18:00 Uhr Neukirchen Pleißenanger nach HNr. 32 (Glascon- tainerstandplatz auf dem Parkplatz gegenüber HNr. 1)

Mittwoch, 11. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Reinsdorf Schachtstraße, gegenüber HNr. 11 (Parkplatz Sporthalle)

10:30 - 11:00 Uhr Reinsdorf Hohe Straße/Südstraße

11:30 - 12:00 Uhr Reinsdorf/OT Vielau Neue Straße 1 (Feuerwehrgerätehaus) 12:30 - 13:00 Uhr Reinsdorf/OT Friedrichsgrün Rathausstraße 4

14:00 - 14:30 Uhr Wildenfels/OT Härtensdorf Arno-Schmidt-Straße 1 15:00 - 15:40 Uhr Wildenfels Weststraße

16:00 - 16:30 Uhr Wildenfels/OT Wiesenburg Ernst-Schneller-Straße neben HNr. 12 (Platz neben Bahnübergang)

17:00 - 18:00 Uhr Hartenstein Rudolf-Breitscheid-Straße, gegenüber HNr. 36 (Parkplatz Teichplatz) Donnerstag, 12. Mai 2016

09:00 - 09:30 Uhr Langenweißbach/

OT Langenbach/OT Grünau Weißbacher Straße 2 (Glascontainer- standplatz)

10:00 - 10:30 Uhr Langenweißbach/

OT Weißbach Thomas-Müntzer-Straße 62 (Gasthof

„Erbkretscham“) 11:00 - 12:00 Uhr Wilkau-Haßlau/

OT Silberstraße Heuweg nach HNr. 5 (Parkplatz am Sportplatz)

14:00 - 14:45 Uhr Wilkau-Haßlau/

OT Culitzsch Hauptstraße 33 (Parkplatz gegenüber ehemaligem Gemeindeamt)

15:15 - 16:30 Uhr Wilkau-Haßlau Am alten Güterbahnhof 1 (Vorplatz Feuerwehrgerätehaus)

17:00 - 18:00 Uhr Wilkau-Haßlau Gewerbering 2 (Gewerbegebiet „ Am Schmelzbach“, ehemals Penny) Freitag, 13. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Crinitzberg/OT Obercrinitz Bärenwalder Straße gegenüber HNr. 17 (Obercrinitzer Bahnhof)

10:30 - 11:00 Uhr Hirschfeld/

OT Niedercrinitz Talstraße gegenüber HNr. 9 (Culitz- scher Brücke)

11:30 - 12:30 Uhr Hirschfeld Röhnigplatz (an der Hauptstraße) 14:00 - 14:30 Uhr Lichtentanne/

OT Ebersbrunn Bahnhofsberg gegenüber HNr. 8 (Park- platz)

15:00 - 15:30 Uhr Lichtentanne/OT Stenn Juri-Gagarin-Straße 100 16:00 - 17:00 Uhr Lichtentanne Bahnhofstraße 9 a (Parkplatz Lidl) 17:30 - 18:00 Uhr Lichtentanne/OT Schönfels Burgstraße neben HNr. 2 (Parkplatz

„Burg Schönfels“) Mittwoch, 18. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Mülsen/OT Ortmannsdorf Neuschönburger Straße bei HNr. 102 (gegenüber ehemaliger Schule) 10:30 - 11:00 Uhr Mülsen/OT Mülsen St. Niclas Lindenweg 1 (Feuerwehrdepot) 11:30 - 12:00 Uhr Mülsen/OT Mülsen St. Jacob St. Jacober Hauptstraße 128 (Verwal-

tungszentrum) 14:00 - 15:00 Uhr Mülsen/

OT Mülsen St. Micheln St. Michelner Nebenstraße gegenüber HNr. 28 (ehemals Feuerwehrdepot) 15:30 - 16:00 Uhr Mülsen/OT Stangendorf Baumschulenweg neben HNr. 17

(Kleingartenanlage, Zufahrt bei Schneppendorfer Straße 2)

16:30 - 17:00 Uhr Mülsen/OT Thurm Thurmer Nebenstraße 26 (Busbahnhof) 17:30 - 18:00 Uhr Mülsen/OT Wulm Wulmer Hauptstraße 14 (Gaststätte

„Drei Linden“, vor der Scheune) Donnerstag, 19. Mai 2016

09:00 - 10:00 Uhr Hartmannsdorf Dorfstraße 9 (Vorplatz der Sporthalle) 10:30 - 11:00 Uhr Kirchberg/OT Leutersbach Hauptstraße 45 (Parkplatz)

11:30 - 12:00 Uhr Kirchberg/OT Saupersdorf Leutersbacher Weg neben HNr. 1 (Parkplatz)

12:30 - 13:00 Uhr Kirchberg/OT Cunersdorf Kirchberger Straße bei HNr. 11 (Marktplatz)

14:00 - 15:00 Uhr Kirchberg Borbergweg gegenüber HNr. 7 (Fest- platz)

15:30 - 16:30 Uhr Kirchberg/OT Wolfersgrün Dorfstraße 24 a (Dorfgemeindehaus) 17:00 - 18:00 Uhr Kirchberg/OT Stangengrün Am Eisenberg gegenüber HNr. 1 (Park-

platz „Weißes Haus“)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für Herrn Franko Helwig, zuletzt wohnhaft in Schillerstraße 15, 08412 Werdau, liegt im Verwaltungszentrum des Landrats- amtes Zwickau, Kraftfahrzeugzulassungsbehörde, Werdauer

(3) Das Kreisarchiv ist zuständig für die Archivierung von Unterlagen des Landratsamtes, aller Organe des Land- kreises, seiner Einrichtungen und unter Aufsicht des

Die Bundesopiumstelle im Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) wird voraussicht- lich im ersten Quartal 2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-

Die Bundesopiumstelle im Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizin- produkte (BfArM) wird voraussicht- lich im ersten Quartal 2013 neue Betäubungsmittelrezeptformulare (BtM-

Ob man die Olympischen Spiele oder eine Sportveranstaltung an der Schule zum Vergleich heranzieht, ist dabei letztlich egal: Schüler erfahren das Phänomen Geschwindigkeit sehr

grafischen Position zwischen China und Indien ist Indonesien als strategischer Partner für beide asiatischen Grossmächte potenziell interessant. Und auch die USA interessieren

Nach den Entwicklungen in g. 36 kann man an der so er- haltenen Figur auch sehr leicht die Mittelkraft zweier einzelnen oder mehrerer auf einander folgenden Kräfte bestimmen. So

Die Länder-Innenminister müssen jetzt mit ihrer jüngst vereinbarten Verschärfung der Richtlinien zum Führen und Halten sogenannter Kampfhunde Ernst machen." Dies erklärte