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Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen

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Academic year: 2022

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Flüchtlinge und Asylbewerber begleiten und unterstützen

Informationen, Fakten und

Hilfsmöglichkeiten für Pfarrgemeinden, Ehrenamtliche und Helferkreise

„Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35)

ERWEITER AUFLAGETE

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Vorwort Einführung

Allgemeine Informationen zu Flüchtlingen und Asylbewerbern

• Aufenthaltsstatus

• Asylverfahren

• Arbeitsmöglichkeiten

• Wohnen

• Medizinische Versorgung

• Soziale Leistungen

• Krippen- und Kindergartenbesuch

• Schule und Ausbildung

• Bildungspaket

Aufgaben der Sozialberatung für Asylsuchende und Flüchtlinge

Unterstützungsmöglichkeiten durch Ehrenamtliche in den Pfarreien

• Begegnung

• Begleitung

• Freizeitgestaltung

• Patenschaften

• Hilfen für Kinder und Jugendliche

• Sprache lernen

• Asylotheken

• Hilfen durch die Katholischen Bildungswerke

• Wohnen

• Arbeiten

• Ausübung der Religion

Diözesanrat vernetzt ehrenamtliche Aktivitäten Versicherungsschutz für Ehrenamtliche Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit Ehrenamtskoordinatoren

Fördermittel der Erzdiözese München

und Freising zur Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingen

Kirchenasyl

Adressen und Ansprechpartner

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Vorwort

„Ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen“ (Mt 25,35)

Mehr als eine Million Menschen sind im Jahr 2015 in unser Land gekommen. Bürgerkriege, Terror und mangelnde Lebensperspektiven in Ländern des Nahen Ostens und Afrikas führen dazu, dass sie sich auf eine oft lebensbedrohliche Flucht begeben. Als Kirche und ihre Caritas stehen wir in besonderer Verantwortung für einen menschlichen Umgang mit Flüchtlingen.

Nach unserem christlichen Menschenbild kommt jedem Menschen die gleiche Würde zu – ungeachtet seiner Nationalität, seines Geschlechts, seines Alters oder seiner Religion. Unsere Nächsten sind auch die Flücht- linge, die 2016 in unser Land kommen.

In den Gemeinden und Pfarreien unseres Erzbistums hat sich in den letzten zwei Jahren ein großartiges Engagement von Ehrenamtlichen und Helferkreisen für die Begleitung und Betreuung von Flüchtlingen entwickelt. Menschen aus ganz unterschiedlichen ge- sellschaftlichen Bereichen bringen ihre individuellen Fähigkeiten ein. Eine große Stärke kirchlichen Einsatzes für Flüchtlinge und Hilfesuchende ist die Kooperation und Vernetzung von professioneller und ehrenamtlich- freiwilliger Arbeit. Auf der einen Seite wird gerade hier ein hohes Maß an Professionalität von Experten benötigt, auf der anderen Seite müssen wir alle hinschauen, wo in unserem Lebensumfeld Flüchtlinge Hilfe brauchen und wo wir alle etwas tun können.

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Der Diözesan-Caritasverband ist mit vielfältigen Ange- boten und mit viel Erfahrung und fachlicher Kompe- tenz in der Flüchtlingsarbeit aktiv. Die Asylberatung wurde im letzten Jahr deutlich ausgebaut und in allen Landkreisen wurden mit finanzieller Hilfe des Erzbistum Ehrenamtskoordinatoren eingestellt. Für das gemein- same Engagement von Caritas und Pfarreien sind wir sehr dankbar!

Mit der neu überarbeiteten Handreichung wollen wir grundlegende Informationen und Anregungen für das Arbeiten mit Flüchtlingen geben. Einige Praxis-Bei- spiele konkretisieren das Spektrum des ehrenamtli- chen Engagements und zeigen, wie es gelingen kann.

Wir bitten und ermutigen Sie, sich mit Ihren Möglich- keiten für die Menschen einzusetzen, die ihre Heimat verlassen mussten. Sie kommen aus anderen Kulturen und müssen unsere Werte kennenlernen und akzeptie- ren. Integration gelingt, wenn wir die Flüchtlinge darin unterstützen und sie an unserem Leben teilhaben lassen.

München, März 2016

Peter Beer Hans Lindenberger

Generalvikar Diözesan-Caritasdirektor

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Einführung

Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht Weltweit sind über 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Auch wenn aktuell sehr viele Flüchtlinge nach Europa und Deutschland kommen, ist es immer noch ein kleiner Teil. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, wurden in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt oder Terror und Krieg bedrohte ihr Leben. Es gibt aber auch Menschen, die aus großer materieller Not und Hoffnungslosigkeit zu uns kommen.

Viele Flüchtlinge geben ihren ganzen Besitz auf und bezahlen sehr viel Geld, um nach Deutschland zu ge- langen. Die Fluchtwege sind oft gefährlich. Unzählige haben dabei ihr Leben gelassen.

Menschen auf der Flucht haben aufgrund ihrer unter- schiedlichen Herkunft auch verschiedene Religionen und Weltanschauungen. In der Regel sind keine deut- schen Sprachkenntnisse vorhanden. Entsprechend ihrer Heimatländer ist eine Verständigung nur in der jeweiligen Muttersprache möglich, manchmal auch in Englisch oder Französisch.

All diesen Menschen ist gemeinsam, dass Deutschland für sie ein fremdes Land ist. Die hiesige Kultur ist ihnen nicht vertraut. Sie kommen mit der Hoffnung auf ein besseres Leben und bringen ihre bitteren Erfah- rungen von Armut, Verfolgung und Krieg mit. Für nicht wenige bedeutet das Leben in Deutschland einen sozialen Abstieg und der Verlust der Identität. Oft sind sie traumatisiert durch die Erlebnisse in der Heimat, auf der Flucht und beim Ankommen in Deutschland.

Es gibt aber auch immer wieder Flüchtlinge, die sich völlig falsche Vorstellungen von den Lebensumständen in Deutschland gemacht haben oder von organisierten Schleppern ein ganz falsches Bild vorgegaukelt be- kamen. Diese Menschen tun sich oft sehr schwer, mit ihrer Enttäuschung umzugehen.

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Allgemeine Informationen zu Flüchtlingen und Asylbewerbern

Aufenthaltsstatus

Asylbewerber: Wollen Menschen auf der Flucht in Deutschland einen Asylantrag stellen, werden sie zu- nächst in eine Erstaufnahmeeinrichtung, zum Beispiel in die Bayernkaserne in München, gebracht. Der An- trag muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden und wird dort entschieden.

Das BAMF unterhält Büros in den Erstaufnahmeein- richtungen. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens sind die Antragsteller Asylbewerber. Sie haben keinen Anspruch auf Familiennachzug.

Seit 2015 ist dieses System aus den Fugen geraten.

Da dem BAMF Personal fehlt, dauert es oft ein halbes Jahr und länger, bis Flüchtlinge ihren Asylantrag stel- len können. In Bayern erfolgt für viele Flüchtlinge die Erfassung (dabei wird noch kein Asylantrag gestellt) und dann die bundesweite Verteilung bereits in Grenz- nähe, etwa in Freilassung oder Passau. Menschen aus so genannten sicheren Herkunftsländern oder mit Wiedereinreisesperren werden schnell in die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen (ARE) eingewiesen.

In Bayern wurden als ARE-Standorte Bamberg und Manching festgelegt. In den Zentren sollen Gruppen von Asylbewerbern mit geringer Erfolgsaussicht Schnellverfahren durchlaufen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Die Gründung der Zentren hat das Ziel, abgelehnte Antrag- steller zügig wieder in ihre Herkunftsländer zurück- zuschicken.

Kontingentflüchtlinge: Die Bundesregierung hat immer wieder einmal beschlossen, Kontingente von Flücht- lingen aufzunehmen. Der Bundesinnenminister hat im Benehmen mit seinen Länderkollegen im Juni 2014 entschieden, das bisherige Aufnahmekontingent für

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syrische Bürgerkriegsflüchtlinge auf nunmehr 20.000 Personen zu erweitern. Vorwiegend sollten Personen aufgenommen werden, die Verwandte in Deutschland haben. Sie unterliegen nicht den Beschränkungen von Asylbewerbern. Im Rahmen der europäischen Ver- handlungen über die Aufnahme von Flüchtlingen und etwaigen Obergrenzen wird ebenfalls über Kontingente verhandelt. Die Frage, was mit den Menschen passiert, die in einer verzweifelten Lage an einer Grenze stehen, wird damit nicht beantwortet.

Flüchtlinge mit Duldung: Viele Flüchtlinge können aufgrund von Abschiebehindernissen (zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen) nicht abgeschoben werden und bleiben mit einer sogenannten „Duldung“

in Deutschland. Auch für sie besteht kein Anspruch auf Familiennachzug. Nach einer Gesetzesnovellierung von Ende Juni 2015 soll gut integrierten Ausländern mit einer Duldung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wer acht Jahre in Deutschland gelebt hat und

„sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundes- republik Deutschland integriert hat“, kann jetzt eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für Familien mit Kin- dern gilt das bereits nach sechs Jahren. Außerdem ha- ben Jugendliche und Heranwachsende, die vier Jahre in der Bundesrepublik gelebt oder hier einen Schul- oder Berufsabschluss erworben haben, Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis. Auch ihre Eltern, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner können in so einem Fall ein Bleiberecht bekommen. Wenn eine Aufenthaltser- laubnis vorliegt, ist auch Familiennachzug möglich.

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Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz: Einen einge- schränkten Status - „subsidiären Schutz“ - erhalten Menschen, die nicht unter die Genfer Flüchtlings- konvention oder das deutsche Grundrecht auf Asyl- fallen. Sie müssen zwar nicht in die Heimat zurück, etwa weil ihnen dort Todesstrafe oder Folter drohen oder Bürgerkrieg herrscht. Anders als Menschen mit Asyl- oder Flüchtlingsstatus bekommen sie aber zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die verlängert werden kann. Über den Familiennachzug gab es viel Streit in der Bundesregierung. Das Asyl- paket II sieht vor, dass Flüchtlinge mit einem soge- nannten subsidiären Schutzstatus für zwei Jahre keine Familienangehörigen nachholen dürfen.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Familienangehörige nach Deutschland kommen, sind sogenannte unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie können wie Erwachsene über ihren Vormund einen Asylantrag stellen, unter- liegen aber den Bestimmungen der Jugendhilfe und erhalten einen gesetzlichen Vormund. Wenn sie als Flüchtling oder Asylberechtigte anerkannt werden und zu diesem Zeitpunkt noch unter 18 Jahre alt sind, haben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge das Recht ihre Eltern nachzuholen, gegebenenfalls auch weitere minderjährige Geschwister. Die Zahl der auf diesem Weg nachgezogenen Eltern ist allerdings sehr gering.

Asylverfahren

Wird ein Asylantrag gestellt, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuerst, ob nach den Dublin-Vereinbarungen Deutschland oder ein anderes EU-Mitgliedsland für die Durchführung zuständig ist.

Die Dublin-Abkommen beruhen auf der Annahme, dass in den Mitgliedsstaaten der EU annähernd gleiche recht- liche und soziale Verhältnisse herrschen. Ist ein anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen Behörden, den Flüchtling in dieses Land zurückzu- führen („Dublinfälle“). Um dieser Rückführung zu ent- gehen, wird an manche Pfarreien die Bitte auf Kirchen-

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asyl gestellt (siehe Seite 28). Für viele Flüchtlinge ist Deutschland das Wunschland, um Asyl zu beantragen.

Der Grund ist, dass die Asylverfahren in einigen EU–Ländern, wie zum Beispiel Italien oder Griechen- land, unzureichend sind und die Asylsuchenden dort so gut wie keine Unterstützung vom Staat erhalten.

Falls Deutschland für das Asylverfahren zuständig ist, erfolgt eine Anhörung durch das BAMF, um die Gründe für das Asylbegehren zu prüfen. Danach werden die Asylbewerber nach einem festgelegten Schlüssel auf die Städte und Landkreise verteilt. Aufgrund der vielen Asylantragssteller im Jahr 2015 erfolgt in der Regel zuerst die Verteilung und oft erst viele Monate später, die Anhörung und Entscheidung über das Asylgesuch.

Die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunter- künften oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohn- raum. Asylbewerber unterliegen in den ersten drei Monaten der so genannten Residenzpflicht, das heißt, ohne Erlaubnis dürfen sie sich nur im jeweiligen Regierungsbezirk (einschließlich der angrenzenden Landkreise) aufhalten. Reisemöglichkeit erhalten sie nur auf Antrag. Nach drei Monaten wird der Aufent- haltsbereich auf das Bundesgebiet ausgeweitet, es sei denn, es besteht weiterhin die Pflicht in einer Erstauf- nahme- oder Rückkehreinrichtung zu leben. Eine freie Wahl des Wohnortes ist damit nicht verbunden. Seit 1. Januar 2015 wurde jedoch die Möglichkeit, aus einer Gemeinschaftsunterkunft auszuziehen, erleichtert, wenn der Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen gesichert ist.

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Wichtig! Die rechtliche Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist sehr komplex. Für Nichtjuristen ist vieles davon nicht verständlich und damit oft auch nicht nachvollziehbar. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, den Flüchtlingen Rechtsfragen zu erklären.

Das sollte man unbedingt den Profis (Juristen) über- lassen. Eine allgemeine Beratung erhalten die Betrof- fenen bei den Asylberatungsstellen der Caritas.

In vielen Fällen kann das Verfahren Jahre dauern. Wird der Asylantrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Viele Asylanträge werden letztendlich abgelehnt. Die Menschen sind danach ausreisepflichtig. Viele können aber aufgrund von Abschiebehindernissen nicht abgeschoben wer- den oder bleiben mit einer sogenannten „Duldung“

(siehe Kapitel „Duldung“) in Deutschland. Generell sol- len Abschiebungen erleichtert werden. Abschiebungen scheitern meist daran, dass die Ausgewiesenen einen bedenklichen Gesundheitszustand nachweisen. Künf- tig soll davon nur noch verschont werden, wer eine besonders schwere Krankheit nach strengeren Attest- Vorgaben belegen kann. Werden diese nicht fristge- recht eingereicht, sollen sie nicht mehr berücksichtigt werden.

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Arbeitsmöglichkeiten

Während des Asylverfahrens gibt es in den ersten drei Monaten in der Regel keine Arbeits- und Ausbildungs- erlaubnis. Anschließend ist eine nachrangige Arbeits- erlaubnis möglich, das heißt, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes wird von der Arbeitsagentur geprüft, ob für die Tätigkeit eventuell ein Deutscher, EU-Aus- länder oder ein Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung steht. Nach 15 Monaten ist ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt möglich. Flüchtlinge aus so genannten sicheren Herkunftsländern (etwa Kosovo, Albanien, Senegal, Tunesien, Marokko oder Algerien) oder Asylbewerber, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, erhalten keine Arbeits- erlaubnis. Sie werden in Rückkehreinrichtungen unter- gebracht, wo sie den Ausgang ihres Asylverfahrens abwarten müssen.

Wohnen

Die Unterbringung von Asylbewerbern in den Städten und Landkreisen ist eine öffentliche Aufgabe. Den Asyl- bewerbern werden in der Regel Gemeinschaftsunter- künfte zur Verfügung gestellt oder sie werden von den Kommunen dezentral untergebracht. Bekommen sie einen Aufenthaltsstatus, müssen sie aus den Gemein- schaftsunterkünften ausziehen. Finden sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt in München und Ober- bayern keine Wohnung, gelten sie als Wohnungslose und müssen von den Städten und Gemeinden unterge- bracht bzw. mit Wohnraum versorgt werden.

Medizinische Versorgung

Für Arztbesuche, Vorsorgeuntersuchungen, Kranken- hausaufenthalte und Impfungen erhalten Asylbe- werber in Bayern keine Krankenversicherungskarte, sondern einen Kranken- oder Zahnbehandlungsschein.

Asylbewerber sind grundsätzlich von der Zuzahlungs- pflicht befreit.

Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehören zum Leistungsspektrum.

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Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Kranken- haus sendet einen Antrag auf Übernahme der Kranken- hauskosten an das Landratsamt oder kreisfreie Stadt.

Kein Leistungsanspruch besteht auf nicht eindeutig medizinisch indizierte Behandlungen und bei solchen Behandlungen, die wegen der voraussichtlich kurzen Dauer des Aufenthaltes nicht abgeschlossen werden können. Daher scheidet die Behandlung chronischer Erkrankungen grundsätzlich aus. Im Einzelfall kann eventuell eine Behandlung gewährt werden, sofern diese zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

Benötigt der Asylbewerber einen Dolmetscher, da kein Familienangehöriger oder der Arzt selbst übersetzen können, werden diese Kosten nach eingeholter Geneh- migung ebenfalls übernommen.

Bei Schwangerschaft werden ein Schwangerschafts- mehrbedarf, Schwangerschaftsbekleidung, sämtliche notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus sowie eine Betreu- ung durch die Hebamme übernommen.

Der Schwangerschaftsmehrbedarf beträgt 17 Prozent des der werdenden Mutter zustehenden Regelsatzes.

Der Mehrbedarf wird nach dem Tag der AntragsteIlung und gegen Vorlage des Mutterpasses ab der 12.

Schwangerschaftswoche ausbezahlt.

Die Schwangerschaftsbekleidung wird meistens an- hand eines Gutscheins in einer gewissen Höhe (etwa 100 Euro) gewährt. Frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin wird eine Erstlings- ausstattung als Geldleistung in Höhe von 350 Euro für den Erwerb von Kinderbett, Kinderwagen, Babywanne, Flaschen oder Erstlingsbekleidung ausbezahlt. Über die Beratungsstellen des Caritasverbands und des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. können bei Bedarf zusätzliche Mittel über kirchliche Hilfsfonds beantragt werden.

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Soziale Leistungen

Grundleistung für Asylbewerber: Asylbewerber erhalten materielle Unterstützung nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz. Asylbewerber, die sich noch in einer Erstaufnahme-Einrichtung befinden, erhalten diese vorwiegend als Sachleistung. Sie bekommen dort vorbereitetes Essen, das in der Regel auf religiöse oder kulturelle Bedürfnisse abgestimmt ist. Dazu erhalten sie einen so genannten monatlichen Aufsto- ckungsbeitrag (Taschengeld) in Höhe von 143 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen. Die Beträge für Familienangehörige sind nach Alter gestaffelt. Asyl- bewerber außerhalb einer Erstaufnahme-Einrichtung erhalten ihre Unterstützung in der Regel als Bargeld, für einen alleinstehenden Erwachsenen zum Beispiel 359 Euro im Monat plus die Kosten des Wohnraums.

Befindet sich der Asylbewerber in einer Unterkunft, wird ihm wegen der mit der Unterkunft bereitgestellten Ausstattung und Verbrauchsgüter wie Hausrat oder Strom ein entsprechender Beitrag abgezogen. Für Familienangehörige gelten entsprechende altersbezo- gene Sätze. Sind nach der Stellung des Asylantrags 15 Monate vergangen, können Asylbewerber in der Regel Leistungen analog zum Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten. Anerkannte Flüchtlinge haben grundsätzlich Anspruch auf ALG II, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gesichert werden kann.

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Deutschkurse: Asylbewerber mit guter Bleibeperspek- tive (derzeit Asylbewerber aus Syrien, Irak, Eritrea und Iran) können sofort an einem öffentlich geförderten Integrationskurs teilnehmen. Asylbewerber aus anderen Ländern haben kaum Zugang zu offiziellen Deutsch- kursen. Ehrenamtliche bieten häufig in Unterkünften Kurse an und unterstützen Familien und Einzelpersonen beim Erlernen der deutschen Sprache

Beschäftigung und Einkommen: Die Ausübung einer Beschäftigung ist dem Landratsamt - Sozialamt - unverzüglich mitzuteilen, auch die aktuellen Gehalts- nachweise sind monatlich vorzulegen. Hat ein Asylbe- werber ein Arbeitseinkommen, muss er dies für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie einsetzen.

Nur wenn damit der Bedarf nicht gedeckt ist, erhält er ergänzende Leistungen vom Sozialamt.

Eröffnung eines Bankkontos: Es liegt im Ermessen der jeweiligen Banken und Sparkassen, ein Bankkonto auf Guthabenbasis zu gewähren. Dort werden gene- rell eine individuelle Prüfung der Legitimation sowie die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschege- setzes vorgenommen. Flüchtlinge und Asylbewerber genügen der Ausweispflicht, wenn sie eine Aufent- haltsgestattung oder eine Duldung („Aussetzung der Abschiebung“) vorlegen können, die mit den Angaben zur Person und einem Lichtbild versehen sind und als Ausweisersatz bezeichnet werden. Problematisch ist hierbei, dass Asylbewerber oftmals diese notwendigen Ausweispapiere nicht besitzen.

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Krippen- und Kindergartenbesuch

Die Kinder von Asylbewerbern haben wie deutsche Kinder Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergarten- platz. Die öffentliche Hand finanziert die Betreuungs- plätze im Fall der Bedürftigkeit durch Erlass oder Über- nahme des Teilnahmebeitrags. Auch die übrigen Leis- tungen der Jugendhilfe (etwa Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder Hilfen zur Erziehung) gewährt das zuständige Jugendamt. Dieses ist auch für den Kinderschutz bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefähr- dung zuständig.

Schule und Ausbildung:

Kinder und Jugendlichen unterliegen der allgemeinen Schulpflicht, auch der Berufsschulpflicht, unter Um- ständen bis 21 Jahre. Sie lernen die deutsche Sprache in sogenannten Übergangsklassen. In ländlichen Ge- bieten ist es schwierig, diese an allen Orten einzurich- ten. Nach einem Schulabschluss dürfen Jugendliche auch ohne sicheren Aufenthaltsstatus eine Ausbildung beginnen. Für sie gilt eine neue Regelung: Sie bekom- men einen vorerst gesicherten Aufenthaltsstatus. Er garantiert, dass sie die Ausbildung abschließen und danach zwei Jahre arbeiten können. Bislang galt die Regel, dass Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung von der zuständigen Behörde eine Verlängerung ihres Aufenthaltstitels bekommen sollten.

Bildungspaket

Im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket) bestehen Förderungsmöglichkeiten etwa bei der Übernahme der Kindergartengebühren und Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Kindertagesstätte und Schule, der Förderung für Ausflüge, Übernahme der Kosten für die Teilnahme an Sport- und Kulturangeboten oder für Nachhilfeunter- richt und sonstigem Schulbedarf.

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Aufgaben der Sozialberatung für Asylsuchende und Flüchtlinge

In vielen Landkreisen und in der Landeshauptstadt München übernimmt die Caritas die Sozialberatung für Asylsuchende und Flüchtlinge und erhält dafür öffent- liche Zuschüsse. Die Asylsozialberatung ist in den Caritas-Zentren angesiedelt, die Mitarbeitenden sind in der Regel in den Unterkünften vor Ort tätig. Im Geschäftsbereich München ist der ALVENI-Flüchtlings- dienst der Caritas eine eigene Einrichtung. Die Berater(innen) gewährleisten eine hohe Fachlichkeit.

Die Asylsozialberatung der Caritas ist unabhängig von staatlichen Institutionen und begleitet die Flüchtlinge während der Zeit des Asylverfahrens. Sie beraten in Fragen von Asyl und Aufenthaltsstatus und unter- stützen in der Organisation des täglichen Lebens und beim Ankommen in der fremden Umgebung. Sie beraten bei der Arbeitsaufnahme, vermitteln Kinder in Schule und Kindergarten und unterstützen die Ge- staltung des gemeinschaftlichen Lebens in Unterkunft und Nachbarschaft.

Zu den Aufgaben der Asylberatung gehört auch, ehren- amtliche Helfer zu gewinnen, sie zu begleiten und die Arbeit in Pfarreien und Kommunen zu vernetzen.

Migrationsberatung

Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Asyl- bewerber mit guter Bleibeperspektive gehen in die Zuständigkeit der Migrationsberatung oder des Jugend- migrationsdienstes über. Die Migrationsberatung ist in den Caritas-Zentren oder Fachverbänden der Caritas angesiedelt. Sie ist Anlaufstelle für alle zugewander- ten Personen mit Migrationshintergrund und kann für drei Jahre in Anspruch genommen werden. Aber auch Migranten, die länger als drei Jahr in Deutschland leben und erheblichen Integrationsbedarf haben, können sich dort beraten lassen. Die Migrationsberatung vermittelt die passenden Integrationskurse und begleitet bei der Suche nach Arbeit und Wohnung.

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Unterstützungsmöglichkeiten durch Ehrenamtliche in den Pfarreien

Begegnung

Für Asylbewerber und Flüchtlinge ist Deutschland ein fremdes Land. Sie kennen unsere Kultur nicht und sie wissen nicht, wie unser gemeinschaftliches Leben organisiert ist und auch nicht, wie mancher unserer Verhaltenskodizes aussieht. Hier ist es wichtig, durch wohlwollende Begegnung ein Kennenlernen der deut- schen Kultur zu ermöglichen. Diese Begegnungen können auf vielfältige Weise gestaltet werden. Kom- men Flüchtlinge und Asylbewerber neu in einen Ort, können beispielsweise bei einem gemeinsamen Spaziergang die örtlichen Gegebenheiten und die Infrastruktur bekanntgemacht werden. Sie können in Gruppen und zu Festen der Pfarrgemeinde eingeladen werden. Die persönliche Begegnung und das Kennen- lernen können für beide Seiten sehr bereichernd sein.

Durch gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Einkaufen, Handarbeiten, Musik oder Sport können sich Familien, Jugendliche und Erwachsene näher kennenlernen.

Wenn sich örtliche Vereine den Flüchtlingen öffnen, können sie Orte für unkomplizierte Begegnungen sein.

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Beispiel Begleitung

Schriftwechsel und Kommunikation mit Behörden sind für Asylbewerber und Flüchtlinge meistens weder inhaltlich noch sprachlich verständlich. Das Begleiten eines Asylbewerbers bei Behördenangelegenheiten kann eine große Hilfe sein. Dabei ist unter Umständen auch die Unterstützung von bereits integrierten Migranten gefragt, die als Dolmetscher tätig werden können. Wichtig ist hier die Unterscheidung von Be- gleitung und sprachlicher Unterstützung auf der einen sowie Beratung in rechtlichen Fragen auf der anderen Seite. Rechtliche Beratung ist Experten-Aufgabe!

„Wir schaffen das!“

In zwei Jahren haben sich Helferkreis und Flüchtlings- hilfe in Stephanskirchen bei Rosenheim gut entwickelt.

2016 wird die Zahl der Flüchtlinge von 42 auf 200 steigen. Die neu Ankommenden werden in acht dezent- ralen Unterkünften betreut.

Auch die Zahl der Helfer/innen hat stark zugenommen, was bedeutet, dass sich um jede Unterkunft ein eige- ner kleiner Helferkreis bildet. Die Koordinierung und Kommunikation wird erleichtert durch die neue Websi- te des Helferkreises (www.asyl-stephanskirchen.de).

Während immer neue Flüchtlinge eintreffen und „erste Hilfe“ bei Behördengängen, Arztbesuchen, Sprachkur- sen und ähnlichem benötigen, halten einige Flüchtlin- ge endlich den ersehnten Aufenthaltsstatus in Händen und machen sich auf die Suche nach Arbeit und Woh- nung. Die Patenschaften für einzelnen Personen und Familien haben sich dabei sehr bewährt. Sie werden ausgebaut und fortgeführt. Der Helferkreis Stephans- kirchen bleibt ein „Projekt mit Zukunft“.

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Beispiel Freizeitgestaltung

Viele Asylbewerber leiden darunter, keiner Beschäf- tigung oder Arbeit nachgehen zu können. Die Lange- weile und ihre unsicheren Perspektiven machen sie oft mutlos, manchmal auch aggressiv. Ehrenamtliche können hier Freizeitmöglichkeiten wie die Teilnahme am Sport in örtlichen Vereinen, Deutschkurse oder kulturelle Aktivitäten organisieren.

Radlwerkstadt verhilft zu Mobilität

In der Asylunterkunft „Hardtanger“ am Stadtrand von Fürstenfeldbruck leben 190 Flüchtlinge, alleinstehende Männer und Frauen wie auch Familien mit Kindern. Die Asylbewerber freuen sich, wenn sie gegen eine geringe Gebühr ein gebrauchtes Fahrrad erhalten. Das macht sie mobil und erleichtert viele Wege. In einem Contai- ner haben Helmut Heins und seine Helfer eine Radl- werkstatt eingerichtet. Über hundert gespendete Räder wurden bereits fahrtauglich gemacht. Jeden Freitag- nachmittag ist die Werkstatt geöffnet und der Andrang ist groß. Jeder, der sein Rad zur Reparatur bringt, muss selbst mithelfen, damit er befähigt wird, kleine Reparaturen selbst zu erledigen. Die Helfer kommen aus unterschiedlichen Berufen, auch ein Asylbewerber aus Mazedonien hat sich dem Team angeschlossen.

Ersatzteile bekommt das Team verbilligt von einem Fahrradgeschäft oder schlachtet alte Räder aus.

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Patenschaften

In vielen Helferkreisen haben sich Paten bewährt. Eine Person aus der Pfarrei oder dem Helferkreis kümmert sich jeweils um eine Familie oder um mehrere Flücht- linge, die in der Gemeinschaftsunterkunft leben. Ent- scheidend ist dabei, dass es gelingt, ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Hilfen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben oft Probleme, den An- forderungen in der Schule gerecht zu werden. Durch Bürgerkrieg oder Flucht haben sie manchmal jahrelang keine Schule besucht oder sind Analphabeten, wie zum Beispiel Mädchen aus Somalia oder Afghanistan, denen ein Schulbesuch verwehrt wurde. Durch Haus- aufgabenhilfe, die die Pfarrei in Unterkünften oder den Räumen der Pfarrei organisiert, können die Kinder und Jugendlichen besser mitkommen und lernen so die deutsche Sprache. Dabei können Paten sehr hilf- reich sein und als Ansprechpartner für Lehrkräfte zur Verfügung stehen, beziehungsweise zwischen Schule und Eltern vermitteln. Insbesondere beim Aufbau von Paten-Beziehungen und vergleichbaren „Tandems“

mit Kindern und Jugendlichen (die sehr hilfreich sein können!) ist es wichtig, die üblichen Vorschriften zum Schutz vor Übergriffen zu beachten. Jeder, der sich bei Caritas und Kirche ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen beschäftigt, mit ihnen spielt oder arbeitet, muss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Sprache lernen

Formelle Sprachkurse werden nicht an allen Wohnorten der Asylbewerber angeboten. Der Unterstützung des Spracherwerbs durch Ehrenamtliche kommt deshalb besondere Bedeutung zu. Bei Bedarf können Sprach- kurse organisiert werden, zum Beispiel in Zusammen- arbeit mit den katholischen Bildungswerken. Auch nach Besuch eines Sprachkurses können die erwor- benen Deutschkenntnisse aber nur durch Konversation gefestigt und erweitert werden.

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Beispiel Asylotheken

Für Pfarr- und Gemeindebüchereien hat der St. Michaels- bund so genannte Asylotheken bereitgestellt. Bücher in der Muttersprache der Flüchtlinge oder in Englisch und Französisch können dort von den Flüchtlingen ebenso ausgeliehen werden wie Wörterbücher. Mit den Asylotheken geben die Büchereien den Menschen die Möglichkeit, für sie verständliche Bücher in ihrer Muttersprache auszuleihen und so am örtlichen Leben teilzuhaben und sich zu integrieren.

Æ www.st-michaelsbund.de/asylothek

Ehrenamtliche geben Sprachkurse

Der Hotelbetriebswirt Sven und die Kauffrau Brigitte geben seit zweieinhalb Jahren einmal wöchentlich einen Deutschkurs für Asylbewerber, die in Parten- kirchen in zwei Gästehäusern untergebracht sind.

Zwischen 90 und 120 Minuten geben sie im Jugend- zentrum Garmisch Unterricht für Menschen, die aus Äthiopien, Nigeria, Pakistan, Syrien, Myanmar oder Afghanistan kommen. Das Jugendzentrum hat den Raum zur Verfügung gestellt, damit die Asylbewerber kürzere Wege haben. Zwischen 10 und 17 Personen nehmen am Kurs teil. Kefayat, ein junger Mann aus Afghanistan, konnte bei seiner Ankunft in Deutschland weder in seiner Muttersprache noch in einer anderen Sprache lesen und schreiben. Mit Unterstützung von Sven und Brigitte hat er Deutsch so gut gelernt, dass er in die Berufsschule aufgenommen werden konnte und nun dort weiter Deutsch lernt.

Hilfen durch die Katholischen Bildungswerke

Bei der Planung von Bildungsveranstaltungen erhalten Pfarreien und Verbände Unterstützung bei den Katho- lischen Bildungswerken. Diese bieten oft Qualifizie- rungs- und Fortbildungsprogramme für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit an. In der Regel sind diese Programme modulartig aufgebaut, finden dezentral

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statt und werden in mehreren Zyklen abhängig von der Nachfrage wiederholt. Ein wichtiges Ziel ist die Unterstützung und Stabilisierung der Helferkreise, wozu insbesondere Supervisionen angeboten werden.

Ein weiterer bedeutender Bereich ist die Allgemeine Bildungsarbeit zu interkulturellen und interreligiösen Themen. Diese Maßnahmen werden ebenso wie die Grundqualifizierung von Flüchtlingen und die Teilnahme von Flüchtlingsfamilien am Eltern-Kind-Programm (EKP®) durch die Fördermittel für Flüchtlinge der Erz- diözese unterstützt. Die Bildungswerke finden Sie unter Æ www.keb-muenchen.de .

Wohnen

Wohnen ist ein wichtiger Bestandteil der Integration.

Sowohl in Gemeinschaftsunterkünften als auch in de- zentralen Wohnungen ist die Hilfe der Ehrenamtlichen für die Asylbewerber gefragt. Viele Flüchtlinge mussten ihr Hab und Gut auf der Flucht zurücklassen und kom- men in Deutschland nur mit einer Plastiktüte an. Es stehen den Asylbewerbern elementare Haushalts- und Einrichtungsgegenstände wie Bett, Schrank, Töpfe, etc. zur Verfügung. Weitergehende Alltagsgegenstände wie auch Kleidung, die durch Gemeinden oder Unter- stützerkreise gesammelt werden, müssen genau geprüft werden, welche tatsächlich benötigt werden und in welchem Zustand sie sich befinden. Die Funk- tion einer Waschmaschine, eines Kühlschranks, einer

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Mikrowelle, die Mülltrennung oder die Einhaltung von Ruhezeiten können Flüchtlingen und Asylbewerbern unbekannt oder fremd sein. Auch der Lebensrhythmus, die Vorstellung von Kindererziehung und Geschlechter- rollen und andere Elemente der Alltagskultur können sich ebenfalls von den unsrigen unterscheiden. Dies und die beengten Wohnmöglichkeiten führen dazu, dass es immer wieder zu Schwierigkeiten und Konflikten kommt. Ehrenamtliche, die hier mit Hartnäckigkeit und Konsequenz die Regeln unseres Zusammenlebens erklären, erweisen den Flüchtlingen einen großen Dienst.

Besonders Kinder leiden oft unter dem mangelnden Platz. Auch hier sind Ehrenamtliche gefragt, die mit den Kindern spielen, basteln und Ausflüge unternehmen.

Auszugsberechtigte Asylbewerber wie auch anerkannte Flüchtlinge müssen sich eine Wohnung auf dem freien Markt suchen. Hier sind sie besonders auf die Unter- stützung von Einheimischen angewiesen. Diese können bei der Wohnungssuche helfen, bei den Kontakten mit Vermietern vermitteln und bei den Formalitäten helfen. Beim Auszug aus Unterkünften in Privatwoh- nungen fehlt es Asylbewerbern und Flüchtlingen meist an Einrichtungsgegenständen. Wichtig ist dann, mit den Flüchtlingen den genauen Bedarf und den Zustand der Dinge zu prüfen.

Arbeiten

Viele Asylbewerber wie auch Flüchtlinge mit Aufent- haltsstatus möchten so schnell wie möglich arbeiten.

Es kann sehr hilfreich sein, sie dabei zu begleiten. Oft sind aber auch die Fachkenntnisse der Migrationsbe- ratung gefragt, die über die Caritas-Zentren vermittelt werden kann. Ein wichtiger Schritt bei der Arbeits- suche ist die Anerkennung der Bildungsabschlüsse.

Auch bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen können Ehrenamtlich mit ihren Erfahrungen und Beziehungen helfen. Wichtige Informationen hat die Industrie- und Handelskammer München zusammengestellt:

Æ www.muenchen.ihk.de/fluechtlinge

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Beispiel

Ausübung der Religion

Die Möglichkeit für Flüchtlinge, ihre Religion auszu- üben, sollte von den Ehrenamtlichen unterstützt werden. Dazu können auch pfarrliche Räume zur Ver- fügung gestellt werden. Wenn in den betroffenen Räumen ein Kreuz hängt, soll dieses nicht abgehängt werden. Ein großer Teil der Flüchtlinge sind Nichtchris- ten, die meisten davon Muslime. Hier sind Toleranz und gegenseitiges Lernen gefragt. Sind die Flüchtlinge Christen, können sie ganz unterschiedlichen Konfes- sionen angehören. Wichtig ist in Bezug auf Religion, das Gemeinsame zu betonen und nicht zuerst auf die Unterschiede zu schauen.

Vernetzung im Landkreis Pfaffenhofen:

In 15 von 18 Nachbarschaftshilfen in Trägerschaft des Caritas-Zentrums Pfaffenhofen wurden Arbeitskreise Asyl gebildet. Hier wird an den bereits vorhandenen Vernetzungsstrukturen mit der politischen Gemeinde, den Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden vor Ort angeknüpft. Eine hauptamtliche Koordinierungsstelle in Vollzeit unterstützt und fördert das Ehrenamt. So finden regelmäßige Austauschtreffen zu bestimmten Themen im Caritas-Zentrum statt. Eine Einführung für neue Asylhelfer sowie ein regelmäßiges Fortbildungs- programm geben den Ehrenamtlichen die notwendigen Informationen für ihre Einsätze.

Diözesanrat vernetzt ehrenamtliche Aktivitäten

Auf der Landkarte der Solidarität zeigen Initiativen, Helferkreise und Pfarreien ihr Engagement für die Flüchtlinge. Durch die Informationen und Links auf die Seiten der Engagierten werden Anregungen und Partner vermittelt; es entsteht ein Netzwerk von Ansprechpartnerinnen und -partnern.

Æ www.dioezesanrat-muenchen.de

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Versicherungsschutz für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche, die sich für Flüchtlinge, Asylbewerber und Migranten engagieren, sind wie alle Ehrenamtli- chen versichert. Der Versicherungsschutz besteht bei der Institution, der der Ehrenamtliche zuzuordnen ist, also der Caritas, der katholischen Pfarrgemeinde oder der Kommune. Der jeweils zuständigen Institution ist dann der Schadensfall zu melden.

Als Ehrenamtlicher der Caritas gilt, wer einen Kontrakt mit der Caritas-Dienststelle geschlossen hat oder mündlich mit einem Dienst beauftragt wurde. Als Ehren- amtlicher der Pfarrei gilt, wer im kirchlichen Auftrag unterwegs ist.

Bei Caritas und Kirche bestehen grundsätzlich eine

• Gesetzliche Unfallversicherung

• Haftpflichtversicherung

• Dienstreise-Fahrzeugversicherung

Wir empfehlen allen Ehrenamtlichen, vor ihrem ersten Einsatz im eigenen Interesse zu klären, in wessen Auftrag sie unterwegs sind.

Grenzen der ehrenamtlichen Arbeit

Es gibt viele Situationen, bei denen ehrenamtliches Engagement an seine Grenzen kommt. Dies kann in der Asylverfahrensbegleitung, im Umgang mit Behörden, bei sozialrechtlichen Ansprüchen, bei Schulproblemen, Schuldenproblemen und bei Suchtverhalten oder Trau- matisierung der Fall sein. Auch bei Verhaltensweisen, die nicht nachvollziehbar sind, stoßen Ehrenamtliche an ihre Grenzen. Die Fachkräfte der Caritas und die Ehrenamtskoordinatoren unterstützen bei Problemen im Umgang mit Asylbewerbern und Behörden, bieten ggf. Lösungen an und vermitteln Supervision.

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Ehrenamtskoordinatoren

In Pfarreien und Gemeinden haben sich in den letzten Jahren Tausende Frauen und Männer aus allen Berei- chen der Gesellschaft ehrenamtlich für Flüchtlinge engagiert. Es hat sich eine Vielzahl von Helferkreisen gebildet und bei Bedarf bilden sich neue. Die Helfer(innen) stellen sich stetig auf neue Situationen und Heraus- forderungen ein und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Integration.

Um das ehrenamtliche Engagement in den Landkreisen gut zu koordinieren, hat die Erzdiözese Mittel zur Ver- fügung gestellt, womit in fast allen Landkreisen ein(e) Ehrenamtskoordinator(in) eingestellt werden konnte.

Deren Aufgabe ist es, die Ehrenamtlichen für ihren Einsatz zu schulen, die bestehenden Helferkreise zu vernetzen, bei der Gründung neuer Helferkreise zu un- terstützen und den Austausch untereinander zu fördern.

Ehrenamtskoordinatoren begleiten Helferkreise bei Bedarf auch dezentral, vermitteln bei Konflikten und informieren etwa bei Bürgerversammlungen über das Engagement für Flüchtlinge.

Insgesamt sind 23 Ehrenamtskoordinator(inn)en in Voll- und Teilzeit im Einsatz. Den Kontakt zu ihnen bekommen Sie über die zuständigen Caritas-Zentren in den Landkreisen oder in der Landeshauptstadt München über den Caritas-ALVENI-Flüchtlingsdienst.

(siehe Seiten 30-31).

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Fördermittel der Erzdiözese München und Freising zur Begleitung und Unter- stützung von Flüchtlingen

Mit den Fördermitteln unterstützt die Erzdiözese Mün- chen und Freising die Arbeit von Haupt- und Ehrenamt- lichen für und mit Flüchtlingen. Für konkrete Hilfen und Sachmittel können durch die Caritas, andere katho- lische Einrichtungen oder die Pfarreien Gelder beim Ordinariat beantragt werden. So werden zum Beispiel Dolmetscherkosten, die Erstausstattung einer Fahrrad- werkstatt oder unter bestimmten Bedingungen auch Reisekosten für Familiennachzug übernommen. Die Fördermittel unterstützen neben besonderen Notlagen vor allem Maßnahmen wie sportliche und kulturelle Aktivitäten, die der Integration dienen.

Durch eine Aufstockung des Arbeitslosenfonds ist es möglich, finanzielle Hilfen zu beantragen, die die Chancen einer betroffenen Person auf einen Arbeits- platz verbessern. Die Hilfe muss sehr konkret und benennbar sein, so etwa ein Führerschein, ein PC-Kurs oder ein Zuschuss für Dienstkleidung. Die Hilfen werden nachrangig gewährt, das heißt, alle öffentlichen Hilfen müssen zuerst ausgeschöpft sein.

Die Katholischen Bildungswerke und andere kirchliche Einrichtungen in der Erzdiözese können aus den För- dermitteln für Flüchtlinge Geld für Sprach- und Grund- bildung, für Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche und für Bildungsarbeit zu Flucht, interkulturellen und interreligiösen Themen beantragen. In allen Bildungs- fragen ist eine Zusammenarbeit und Absprache mit dem jeweiligen Katholischen Bildungswerk anzustreben.

Ansprechpartnerin: Elisabeth Kirchbichler Ressort Caritas und Beratung,

Rochusstraße 5 | 80333 München

Tel: (089) 2137-1332 | E-Mail: ekirchbichler@eomuc.de www.kirchehilft.de

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Kirchenasyl

Von Kirchenasyl spricht man, wenn eine Pfarrgemeinde Asylsuchende in ihren Räumen aufnimmt, um sie vor staatlichen Abschiebe- und Rückführungsmaßnahmen zu schützen. Da es Kirchenasyl im rechtlichen Sinne nicht gibt, befindet sich die Pfarrgemeinde in diesen Fällen außerhalb des geltenden Rechts. Von Seiten des bayerischen Innenministers gibt es allerdings eine Zusage, kein Kirchenasyl gewaltsam räumen zu lassen.

Bei den allermeisten Kirchenasyl-Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle (siehe Seite 7). Die Behörden haben in der Regel sechs Monate Zeit, die Betroffenen in das europäische Land zurückzuführen, in dem sie zuerst angekommen waren. Gilt der Asyl- suchende als untergetaucht, kann er bis zu einer Frist von 18 Monaten zurückgeführt werden. Zurzeit streiten Gerichte darüber, ob Menschen im Kirchenasyl als untergetauscht betrachtet werden oder nicht. Sind die Fristen ohne Rückführung verstrichen, wird das Asyl- verfahren in Deutschland und nicht im Ankunftsland durchgeführt. Diese Frist versuchen nun immer mehr Betroffene im Kirchenasyl zu überbrücken.

Die Kirchen stehen vor einem Dilemma: Auf der einen Seite ist der Staat an die bestehenden gesetzlichen Regelungen der Dublin-Abkommen gebunden. Auf der anderen Seite sind allen hehren Bekundungen zum Trotz weder die rechtlichen noch die sozialen Bedin- gungen in den europäischen Ländern gleich. Zudem sind viele Menschen von der langen Flucht schwer trau- matisiert und brauchen endlich Ruhe und sichere Ver- hältnisse. In jedem Fall fordert die Durchführung eines Kirchenasyls von einer Pfarrgemeinde viel Engagement und muss gut vorbereitet sein. Das Kirchenasyl sollte nur besonderen Fällen vorbehalten sein und die Verantwortlichen in der Pfarrgemeinde sollten sich vor ihrer Entscheidung gut informieren. Seit 2015 gibt es ein gemeinsames Projekt zwischen dem Bundesamt

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für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den beiden großen Kirchen, um Kirchenasyl zu vermeiden und die Fristen abzukürzen. Dafür wurden in jedem Bundes- land bei beiden Kirchen Ansprechpartner bestimmt, die die Gemeinden und Klöster beraten, ob ihr Fall sich für dieses so genannte Härtefallverfahren beim BAMF eignet und gegebenenfalls den Fall dort ein- reicht. In Bayern sind Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern und Herr Stephan Theo Reichel von der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die Kontakt- personen. Das Katholische Büro Bayern steht hierfür als Ansprechpartner zur Verfügung.

(Kontakt siehe Seite 33).

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Adressen und Ansprechpartner in der Erzdiözese München und Freising

Caritas in der Region München

Caritas-ALVENI-Sozialdienste für Flüchtlinge Arnulfstraße 83

80634 München

Telefon: (089) 72 44 99-201 Telefax: (089) 72 44 99-299 alveni@caritasmuenchen.de

www.caritas-alveni-Fluechtlingsdienste.de

Beratung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Ge- meinschaftsunterkünften, Übergangseinrichtungen oder in privaten Wohnungen, Koordination und Unterstützung von Ehrenamtlichen und zahlreiche Projekte zur Integration wie „Freudentanz“ - ein in- klusives Tanzprojekt für Kinder oder „Licence to learn“ – praktische Qualifizierungsmaßnahmen Heranwachsender.

Einrichtungen von ALVENI sind die Sozialdienste für Flüchtlinge, das „Haus der Nationen“, das Selbsthilfe von Migranten fördert, Freiwilligenarbeit koordiniert, Projekte und Schulungen anbietet und Kulturdolmetscher ausbildet, das ALVENI-Jugendhaus und das ALVENI-Clearinghaus, Jugendhilfeeinrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Bürgerschaftliches Engagement für Flüchtlinge BEFF

Gemeinsam mit der Stadt München und den Netzwerkpartnern in München betreibt die Caritas federführend das Internetportal www.

willkommen-in-muenchen.de, das im frei zugänglichen Bereich In- formationen zum freiwilligen Engagement für Flüchtlinge in München bietet und auf ein langfristiges Engagement abzielt. Interessierte, die sich freiwillig im Flüchtlingsbereich oder darüber hinaus enga- gieren wollen, können sich von Montag mit Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr unter der Hotline 0800 0005802 informieren.

Caritas-Migrationsberatung Lämmerstraße 3

80335 München Telefon: (089) 55169-820 Telefax: (089) 55169-849

Die „Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer“ (MBE) unterstützt Asylberechtige und anerkannte Flüchtlinge dabei, den passenden Integrationskurs zu finden und begleitet bei der Suche nach Arbeit und Wohnung. Die MBE kann maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert und von den Wohlfahrtsverbänden sowie Vertriebenenorganisationen angeboten.

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Caritas in den Landkreisen Oberbayerns

Die Caritas in den Landkreisen bietet Asylsozialberatung, Migrations- beratung, Projekte zur Integration und eine Koordination des ehren- amtlichen Engagements an.

Caritas in der Region Nord Caritas-Zentrum Dachau Landsberger Str. 11 85221 Dachau Telefon: (08131) 298-0 Fax: (08131) 298-1004 Caritas-Zentrum Fürstenfeldbruck Hauptstr. 5

82256 Fürstenfeldbruck Telefon: (08141) 3207-0 Fax: (08141) 3207-24 Caritas-Zentrum Freising Bahnhofstraße 20 85354 Freising

Telefon: (08161) 53879-10 Fax: (08161) 53879-19 Caritas-Zentrum Ebersberg Bahnhofstraße 1

85567 Grafing

Telefon: (08092) 2324111 Fax: (08092) 31989

Caritas-Zentrum Pfaffenhofen Ambergerweg 3

85276 Pfaffenhofen Telefon: (08441) 8083-0 Fax: (08441) 8083-40 Caritas-Zentrum Erding Kirchgasse 7

85435 Erding

Telefon: (08122) 955 94-0 Fax: (08122) 955 94-55

Caritas in der Region Süd Caritas-Zentrum Miesbach Franz-und-Johann-Wallach-Str. 12 83714 Miesbach

Telefon: (08025) 2806-10 Fax: (08025) 2806-91 Caritas-Zentrum Berchtesgadener Land Salzburger Str. 29 b 83435 Bad Reichenhall Telefon: (08651) 7169-0 Fax: (08651) 7169-29 Caritas-Zentrum Garmisch- Partenkirchen

Dompfaffstr. 1

82467 Garmisch-Partenkirchen Telefon: (08821) 943 48-0 Fax: (08821) 943 48-21 Caritas-Zentrum Bad Tölz- Wolfratshausen

Graslitzer Straße 13 82538 Geretsried Telefon: (08171) 98 30-0 Fax: (08171) 98 30-67 Caritas-Zentrum Mühldorf Kirchenplatz 7

84453 Mühldorf Telefon: (08631) 3763-0 Fax: (08631) 3763-18 Caritas-Zentrum Traunstein Herzog-Wilhelm-Str. 20 83278 Traunstein Telefon: (0861) 98877-0 Fax: (0861) 98877-20 Caritas-Zentrum Rosenheim Reichenbachstr. 5

83022 Rosenheim Telefon: (08031) 2037-0 Fax: (08031) 2037-29

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Weitere Ansprechpartner:

Erzbischöfliches Ordinariat Ressort 6 Caritas und Beratung Kapellenstraße 2-4 | 80333 München Telefon: (089) 2137-1332

www.kirchehilft.de

Ein Schwerpunkt der Arbeit des Ressorts Caritas und Beratung ist die Begleitung, Koordinierung und Unterstützung der kirchlichen Flüchtlingsarbeit in der Erzdiözese. Auch erhalten Sie hier Auskunft zu den Fördermitteln.

Ressort 1 Fachbereich Ökumene Kapellenstraße 2-4 | 80333 München Telefon: (089) 21372367

Die Fachbereiche „Ökumene“ und „Dialog der Religionen“ haben als Schwerpunkt den Dialog, die Verständigung und die Information über andere Konfessionen und Religionen.

Ressort 1 Fachbereich Dialog der Religionen Kapellenstraße 2-4 | 80333 München Telefon: (089) 21372364

In diesem Fachbereich kann die Arbeitshilfe „Brücken bauen.

Als Christ Menschen anderen Glaubens begegnen“ bestellt werden.

Ressort 4 Hauptabteilung Integration und Migration Schäfflerstraße 9 | 80333 München

Telefon: (089) 21371464

Die Hauptabteilung hat die Aufgabe, die Integration von Migrantinnen und Migranten im Erzbistum zu fördern und zu unterstützen.

Ressort 5 Hauptabteilung Außerschulische Bildung Kapellenstr 2-4 | 80333 München

Tel: (089) 2137-1387

Die Hauptabteilung unterstützt, qualifiziert und koordiniert die Bildungsaktivitäten in der Flüchtlingsarbeit und verwaltet dazu die Fördermittel für den Bereich „Bildung und Flüchtlinge“.

Diözesanrat der Katholiken der Erzdiözese München und Freising Schrammerstr. 3 | 80333 München

Tel.: 089 / 2137 - 1752 Fax: - 2557 www.dioezesanrat-muenchen.de

Als demokratisch gewählte Vertretung der in Katholikenräten, Verbänden und Initiativen aktiven katholischen Frauen und Männer unterstützt der Diözesanrat das Engagement für Flüchtlinge und den Einsatz für ein gutes Miteinander vor Ort.

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Arbeitsgemeinschaft Katholische Erwachsenenbildung in der Erzdiözese München und Freising e.V. (KEB) Koordination der Fördermittel im Bereich Bildung Ansprechpartner: Bettina Bischoff

Kapellenstr. 2-4 | 80333 München

Tel: (089) 2137-1361 | Email: bbischoff@eomuc.de Katholisches Büro Bayern

Ansprechpartnerin in allen Fragen zu Kirchenasyl in Bayern:

Bettina Nickel, stellvertretende Leiterin Dachauer Straße 50 | 80335 München E-Mail: info-kbb@kb-bayern.de Malteser Migranten Medizin Streitfeldstr. 1 | 81673 München Telefon: (089) 43 608 411

Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus und Menschen ohne Krankenversicherung finden dort einen Arzt, der die Erstuntersu- chung und Notfallversorgung übernimmt.

Sozialdienst Kath. Frauen e.V. – München Dachauer Straße 48 | 80335 München Telefon: (089) 55981-0

Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Südostbayern Schulstraße 8 | 83209 Prien

Telefon: (08051) 62110

Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Garmisch-Partenkirchen Parkstraße 9 | 82467 Garmisch-Partenkirchen

Telefon: (08821) 96672-0

Der Sozialdienst Kath. Frauen berät schwangere Frauen, junge Mütter und allgemein Frauen in Notsituationen und betreut minderjährige unbegleitete Mädchen.

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IN VIA München e.V.

Fachbereich Migration

Goethestraße 12/III | 80336 München Telefon: (089) 5488895-0

Das Angebot von IN VIA Migration reicht von individueller Beratung bis zu Gruppenaktivitäten. Unbegleitete minderjährige und junge Flüchtlinge werden während der Ausbildung durch ein Bildungs-, Freizeit- und Kulturprogramm mit ergänzender Lernförderung unterstützt.

Refugio

Beratungs- und Behandlungszentrum für Flüchtlinge und Folteropfer Rosenheimer Straße 38 | 81669 München

Tel.: (089) 98 29 57-0

e-Mail: info@refugio-muenchen.de www.refugio-muenchen.de Jesuiten Flüchtlingsdienst Valleystraße 22 | 81371 München Telefon: (089) 72 99 77 81 Telefax: (089) 72 93 97 18

Der Flüchtlingsdienst der Jesuiten engagiert sich für Abschiebungs- häftlinge, sogenannte Geduldete und Menschen ohne Aufenthalts- status. Schwerpunkte der Arbeit sind die Seelsorge in Abschiebungs- haftanstalten (Berlin, Eisenhüttenstadt und München), Härtefallbe- ratung sowie Verfahrensberatung bei Aufenthaltsproblemen.

Deutscher Caritasverband Landesverband Bayern e.V.

Lessingstraße 1 | 80336 München Telefon: 089 54497-0

Weitere Kontakte

Bayerischer Flüchtlingsrat: www.fluechtlingsrat-bayern.de ProAsyl: www.proasyl.de

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Impressum

Herausgeber

Erzdiözese München und Freising (KdöR), vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat, Generalvikar Prälat Peter Beer,

Kapellenstraße 2-4 | 80333 München

Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V, vertreten durch Caritasdirektor Prälat Hans Lindenberger, Hirtenstraße 4 | 80335 München

Redaktion:

Adelheid Utters-Adam, Wilhelm Dräxler, Dr. Thomas Steinforth Autoren:

Stefan Wagner (LCV), Peter Pohl (DiCV Bamberg), Thomas Kipple (DiCV Würzburg), Bettina Nickel (Kath. Büro) und Rosemarie Ghorbani (ALVENI), Elisabeth Kirchbichler (Erzb. Ordinariat)

Realisation:

Diözesan-Caritasverband, Abt. Kommunikation & Sozialmarketing, Adelheid Utters-Adam,

Hirtenstraße 4 | 80335 München Telefon: (089) 55169-228 E-Mai: info@caritasmuenchen.de

Fotos: Caritas München (2)/Alveni (4)/R. Wieland (3); Deutscher Caritasverband/Tarling (3)/Opitz (2); Erzb. Ordinariat (1); Fotolia/

lu-photo

Gestaltung: Studio Botschaft – www.studio-botschaft.de Druck: Dimetria-VdK gGmbH Integrationsbetrieb, Straubing auf 100 % Recyclingpapier

Rückseite: Das Kreuz aus Planken eines Flüchtlingsbootes von Lampedusa war das zentrale Symbol des großen Gottesdienstes zum bundesweiten Caritas-Sonntag am 28. September 2014 im Münchner Dom.

4. überarbeitete Auflage März 2016 03/2016 / 1415, Änderungen und Irrtümer vorbehalten/ Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.

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Dieses Kreuz aus Planken eines Flüchtlingsboots von Lampedusa ist Zeichen für die große Wunde unserer Zeit: Heimatlosigkeit durch Flucht und Vertreibung.

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