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Stadt sucht Freiwillige für das Schöffenamt

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05.03.2013

Stadt sucht Freiwillige für das Schöffenamt

Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein startet die Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit 2014 bis 2018. Interessierte können sich noch bis 31. März 2013 bei der

Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsformulare sind an der Bürgerinformation im Eingang des Rathauses erhältlich.

"Gesucht werden Frauen und Männer, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilhaben wollen. Sie sollen ihre Lebenserfahrung und Sachkunde in den Ablauf einer Verhandlung einbringen und so dazu beitragen, dass die Straf- und Verwaltungsjustiz im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verwurzelt bleibt", beschreibt Bürgermeister Wolfgang van Vliet, verantwortlich für die Schöffenwahl von der Verwaltungsseite aus, die Aufgabe. Das Urteil kommt durch den Austausch von Meinungen zustande. "Deshalb verlangt das

verantwortungsvolle Amt eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung", betont van Vliet.

Schöffen heißen beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht ehrenamtliche Richter. Sie haben ein staatsbürgerliches Ehrenamt, zu dessen Übernahme und Ausübung jeder Deutsche, der die Voraussetzungen erfüllt, verpflichtet ist. Schöffen, die bereits zwei Amtszeiten den Dienst geleistet haben, sollen nicht erneut zu Schöffen gewählt werden.

                              

Wann kann ich Schöffin beziehungsweise Schöffe werden?

Wer Schöffe werden möchte, muss 25 Jahre oder älter sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Ludwigshafen am Rhein wohnen und zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein.

Was muss ich tun, wenn mich das Schöffenamt interessiert?

Interessierte richten ihre Bewerbung bis spätestens 31. März 2013 an das Bürgerbüro der Stadtverwaltung, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen. Bewerbungsformulare sind an der Bürgerinformation im Eingang des Rathauses erhältlich. Alternativ kann das Formular im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Bei einer formlosen Bewerbung, muss der vollständige Name, gegebenenfalls der

Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die genaue Berufsbezeichnung und die Telefonnummer angegeben werden, ebenso wie die Angabe, ob und wie lange man bereits als Schöffin oder Schöffe tätig war. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Beamte,

Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Zweistufiges Wahlverfahren

Die Wahl der Schöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst trifft die Stadtverwaltung Ludwigshafen nach Beratung und Beschluss der zuständigen Gremien eine Vorauswahl, bei welcher alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen

berücksichtigt werden. Anschließend wählt beim Amtsgericht Ludwigshafen der

Schöffenwahlausschuss einzeln die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2014 bis

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2018. Die gewählten Personen erhalten danach vom Gericht weitere Informationen.

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