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TOP 18 - Verteilung von FFP2-Masken an die Bevölkerung im Land Bremen (Landesaktion Maskenverteilung)

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 2. Februar 2021 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Der Senator für Finanzen

29.01.2021

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 02.02.2021

„Verteilung von FFP2-Masken an die Bevölkerung im Land Bremen (Landesaktion Maskenverteilung)“

A. Problem

In mehreren europäischen Ländern ist das Infektionsrisiko durch ansteckendere Mu- tationen des SARS-CoV2-Virus erheblich angestiegen.

Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder in ihrer Konferenz am 19.01.2021 festgestellt, dass vorsorgendes Handeln erforderlich ist. Dazu gehört u.a., die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken zu konkretisieren.

Auch in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wurde erstmals am 25.1.2021 die vor allem aus dem Vereinigten Königreich bekannte Variante SARS-CoV-2 Linie B.1.1.7 nachgewiesen.

Mit Inkrafttreten der 6. Verordnung zur Änderung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zum 01.02.2021 wird Personen ab einem Alter von 16 Jahren die Pflicht auferlegt eine OP-Maske oder eine Maske der Standards „KN95/N95“, „FFP2“ oder eines gleichwertigen Schutzni- veaus (medizinische Gesichtsmaske) zu tragen. Atemschutzmasken mit Ausatemven- til sind nicht zulässig.

B. Lösung

Der Senat will an alle mit Haupt- oder Nebenwohnsitz und ohne Sperrvermerk gemel- deten Bürger*innen des Landes Bremen ab einem Alter von 16 Jahren, so schnell wie möglich kostenlos je fünf FFP2-Masken verteilen lassen. FFP2-Masken halten nach gegenwärtigen Erkenntnissen 94 Prozent der Testaerosole zurück und bieten somit einen deutlich höheren Schutz als OP-Masken, die laut Robert-Koch-Institut nur gerin- gen Schutz vor Aerosolen bieten und in erster Linie dem Fremd- und nicht dem Eigen- schutz dienen.

Mit der Verteilung der Masken in diesem Umfang soll der Verbreitung der bisher be- kannten Virusmutationen entgegentreten werden. So soll weiterer Schaden von der Bevölkerung und eine Überlastung des Gesundheitssystems abgewendet werden. Zu-

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dem soll der Erfolg der derzeitigen Lockdown-Maßnahmen, der sich in einem seit meh- reren Tagen sinkenden Inzidenzwert im Land Bremen ausdrückt, gesichert werden.

Schließlich kann so die Bevölkerung für die neue Situation sensibilisiert und die Ak- zeptanz des Tragens medizinischer Masken generell gefördert werden.

Die Verteilung soll schnellstmöglich beginnen und spätestens bis zum 15.02.2021 ab- geschlossen sein.

Die zügige Verteilung der FFP2-Masken trägt dazu bei, den Beschluss der Bundes- kanzlerin sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 19.

Januar 2021 umzusetzen, die Infektionszahlen wieder dauerhaft unter eine 7-Tage- Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken. Bei einem so nied- rigen Infektionsniveau könnte Normalität wieder zurückgewonnen werden.

Auch an Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen, die nicht postalisch zu errei- chen sind, aber auf andere Art und Wiese identifiziert werden können, werden einmalig unentgeltlich 5 FFP2-Masken mit Unterstützung der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, des Senators für Inneres sowie des Magistrats Bremerhaven ausgegeben.

C. Alternativen

Keine.

D. Finanzielle / Personalwirtschaftliche Auswirkungen / Gender-Prüfung

Es ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Mehrbedarfe. Die Finanzierung der Masken und ihrer Verteilung kann aus dem vorhandenen Budget für hygienische Inf- rastruktur, Bremen-Fonds (PPL 95) sichergestellt werden. Es wurden ursprünglich 12 Mio. € zur Verfügung gestellt. Davon wurden rd. 4,8 Mio. € in Anspruch genommen, sodass noch 7,2 Mio. € zur Verfügung stehen.

Personalwirtschaftliche Auswirkungen ergeben sich nicht.

Genderbezogene Auswirkungen

Für das Land Bremen lag die Armutsgefährdungsquote bei 24,9%. Frauen sind von Armut deutlich häufiger betroffen als Männer. Insofern hilft die Maßnahme insbeson- dere Frauen mit geringem Haushaltseinkommen.

E. Beteiligung / Abstimmung

Die Abstimmung mit dem Senator für Finanzen, dem Magistrat Bremerhaven, der Se- natskanzlei, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie dem Se- nator für Inneres ist eingeleitet.

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F. Öffentlichkeitsarbeit/Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Geeignet.

G. Beschluss

1. Der Senat beschließt eine Verteilung von fünf kostenfreien FFP2-Masken an alle Bürger*innen des Landes Bremen ab einem Alter von 16 Jahren.

2. Der Senat stimmt der Finanzierung der Masken und ihrer Verteilung aus dem Budget für hygienische Infrastruktur, Bremen-Fonds (PPL 95), zu.

3. Der Landeskrisenstab wird gebeten, die Verteilung der Masken aus dem Lager- bestand des Landes Bremen unter Einbeziehung des Senators für Finanzen, des Senators für Inneres, der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport sowie des Magistrats Bremerhavens umgehend umzusetzen.

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