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BDH Drug test kit (cocaine, barbiturates, LSD, cannabis) BDH Drogen-Test-Kit (Kokain, Barbiturate, LSD, Cannabis)

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BDH Drug test kit (cocaine, barbiturates, LSD, cannabis) BDH Drogen-Test-Kit (Kokain, Barbiturate, LSD, Cannabis)

Produkt-Nr. 32148

Version 7.0

Bearbeitungsdatum 14.03.2018

Druckdatum 14.03.2018

Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

32148-1 Drug test: Barbiturate reagent / Drogennachweis: Barbiturat-

Reagenz

32148-2 Drug test: Cannabis reagent 1 / Drogennachweis: Cannabis-

Reagenz 1

32148-3 Drug test: Cannabis reagent 2 / Drogennachweis: Cannabis-

Reagenz 2

32148-4 Drug test: Cannabis reagent (solid) / Drogennachweis: Cannabis-

Reagenz (fest)

32148-5 Drug test: Cocaine reagent / Drogennachweis: Kokain-Reagenz

32148-6 LSD Reagent

32148-7 Marquis Test Kit / Marquis-Testsatz

(2)

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 14.03.2018 Version: 7.0 Druckdatum: 14.03.2018

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname/Bezeichnung: Drug test: Barbiturate reagent / Drogennachweis: Barbiturat-Reagenz

Produkt-Nr.: 32148-1

CAS-Nr.: nicht anwendbar

INDEX-Nr.: nicht anwendbar

REACH-Nr.: nicht anwendbar

Andere Bezeichnungen: keine Daten verfügbar

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen: Chemisches Reagenz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Österreich

VWR International GmbH

Straße Graumanngasse 7

Postleitzahl/Ort 1150 Wien

Telefon +43 (0) 1 97 002 0

Telefax +43 (0) 1 97 002 600

E-Mail (fachkundige Person) SDS@vwr.com

Notrufnummer

Telefon 01 / 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale)

(3)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise

Entzündbare Flüßigkeiten, Kategorie 2 H225

Karzinogenität, Kategorie 1B, inhalativ H350i

Keimzellmutagenität, Kategorie 2 H341

Akute Toxizität, Kategorie 3, oral, dermal und inhalativ H301+H311+H331

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 1 H370

Augenreizung, Kategorie 2 H319

Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315

Wassergefährdend, chronisch, Kategorie 2 H411

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen.

H370 Schädigt die Organe.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

(4)

Sicherheitshinweise

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/… anrufen.

P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.

Andere Gefahren keine/keiner

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

nicht anwendbar

3.2 Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Stoffname Konzentration Produktidentifikator Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Methanol 95 -< 100% CAS-Nr.: 67-56-1

EG-Nr.: 200-659-6 REACH-Nr.:

01-2119433307-44- XXXX

Entz. Fl. 2 - H225

Akut. Tox. 3 - H301+H311+H331 STOT einm. 1 - H370

Cobalt(II)thiocyanat 0,1 -< 1% CAS-Nr.: 3017-60-5 EG-Nr.: 221-156-8 REACH-Nr.:

Noch nicht entlang der Lieferkette

kommuniziert.

Karz. 1B - H350i Muta. 2 - H341

Akut. Tox. 4 - H302+H312+H332 Aqu. akut 1 - H400

Aqu. chron. 1 - H410

Morpholin 0,1 -< 1% CAS-Nr.: 110-91-8

EG-Nr.: 203-815-1 REACH-Nr.:

Noch nicht entlang der Lieferkette

kommuniziert.

Entz. Fl. 3 - H226

Akut. Tox. 4 - H302+H312+H332 Hautätz. 1A - H314

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Allgemeine Hinweise

BEI Exposition: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.

Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

(5)

Nach Einatmen

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.

Bei Hautkontakt

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Kein Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Nichts zu essen oder zu trinken geben.

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

keine Daten verfügbar

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

keine Daten verfügbar

4.4 Selbstschutz des Ersthelfers

Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

4.5 Hinweise für den Arzt

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel Sprühwasser

ABC-Pulver Kohlendioxid (CO2) Stickstoff

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel keine Beschränkung

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen:

Pyrolyseprodukte, toxisch

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

Zusätzliche Hinweise

Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Vorsicht bei der Verwendung von Kohlendioxid in geschlossenen Bereichen. Kohlendioxid kann Sauerstoff verdrängen.

(6)

Bei Brand: Umgebung räumen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Alle Zündquellen entfernen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Bei Großbrand und großen Mengen: Personen in Sicherheit bringen.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.

6.4 Zusätzliche Hinweise

Verschüttete Mengen sofort beseitigen.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes so gering wie möglich ist: Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Abzug verwenden (Labor). Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, muss der gesamte Arbeitsbereich ausreichend technisch belüftet werden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Empfohlene Lagerungstemperatur: keine Daten verfügbar Lagerklasse: keine Daten verfügbar

Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.

7.3 Spezifische Endanwendungen

keine Daten verfügbar

(7)

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter

Inhaltsstoff (Bezeichnung)

Rechtsvorschriften Land Grenzwerttyp (Herkunftsland)

Grenzwert Bemerkung

Methanol 2006/15/EC EU LTV 260 mg/m³ - 200

ppm

Methanol Gestis AT LTV 260 mg/m³ - 200

ppm

Methanol Gestis AT STV 1040 mg/m³ - 800

ppm

Morpholin 2006/15/EC EU LTV 36 mg/m³ - 10

ppm

Morpholin 2006/15/EC EU STV 72 mg/m³ - 20

ppm

Morpholin Gestis AT LTV 36 mg/m³ - 10

ppm

Morpholin Gestis AT STV 36 mg/m³ - 10

ppm

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.

8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen darf nur Chemikalienschutzkleidung mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.

Augen-/Gesichtsschutz

Gestellbrille mit Seitenschutz DIN-/EN-Normen: DIN EN 166 Empfehlung: VWR 111-0432

Hautschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN-/EN-Normen: DIN EN 374 Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.

Bei kurzzeitigem Handkontakt

Geeignetes Material: Butylkautschuk

Dicke des Handschuhmaterials: 0,50 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 120 min Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-1570

(8)

Bei häufigerem Handkontakt

Geeignetes Material: Butylkautschuk/FKM (Fluorkautschuk) Dicke des Handschuhmaterials: 0,70 mm

Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-3819

Atemschutz

Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung

Geeignetes Atemschutzgerät: Voll-/Halb-/Viertelmaske (DIN EN 136/140)

Empfehlung: VWR 111-0206

Geeignetes Material: ABEK2P3

Empfehlung: VWR 111-0059

Zusätzliche Hinweise

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Augenbrausen bereitstellen und ihren Standort auffällig kennzeichnen.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition keine Daten verfügbar

(9)

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

a) Aussehen

Aggregatzustand: flüssig

Farbe: keine Daten verfügbar

b) Geruch: keine Daten verfügbar

c) Geruchsschwelle: keine Daten verfügbar

Sicherheitsrelevante Basisdaten

d) pH-Wert: keine Daten verfügbar

e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: keine Daten verfügbar f) Siedebeginn und Siedebereich: keine Daten verfügbar

g) Flammpunkt: keine Daten verfügbar

h) Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten verfügbar

i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

j) Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen

Untere Explosionsgrenze: keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze: keine Daten verfügbar

k) Dampfdruck: keine Daten verfügbar

l) Dampfdichte: keine Daten verfügbar

m) relative Dichte: keine Daten verfügbar

n) Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit (g/L): keine Daten verfügbar Löslich (g/L) in Ethanol: keine Daten verfügbar o) Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbar p) Selbstentzündungstemperatur: keine Daten verfügbar q) Zersetzungstemperatur: keine Daten verfügbar r) Viskosität

Viskosität, kinematisch: keine Daten verfügbar

Viskosität, dynamisch: keine Daten verfügbar

s) explosive Eigenschaften: nicht anwendbar t) oxidierende Eigenschaften: nicht anwendbar

9.2 Sonstige Angaben

Schüttdichte: nicht anwendbar

Brechungsindex: keine Daten verfügbar

Dissoziationskonstante: keine Daten verfügbar

Oberflächenspannung: keine Daten verfügbar

Henry-Konstante: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität

keine Daten verfügbar

(10)

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

keine Daten verfügbar

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

keine Daten verfügbar

10.5 Unverträgliche Materialien

keine Daten verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

keine Daten verfügbar

10.7 Zusätzliche Hinweise

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Wirkungen Akute orale Toxizität:

Methanol - LD50: > 5628 mg/kg - Ratte - (IUCLID) Methanol - LDLo: > 143 mg/kg - Mensch - (RTECS) Morpholin - LD50: > 1050 mg/kg - Ratte - (Merck KGaA) Akute dermale Toxizität:

Methanol - LD50: > 15800 mg/kg - Kaninchen Morpholin - LD50: > 500 mg/kg - Kaninchen - (IUCLID) Akute inhalative Toxizität:

Methanol - TCLo: > 160 ppm (4h) - Mensch

Morpholin - LC50: 8000 ppm - Ratte - (National Library of Medicine ChemID Plus (NLM CIP)) Reizung und Ätzwirkung

Primäre Reizwirkung an der Haut:

Verursacht Hautreizungen.

Reizung der Augen:

Verursacht schwere Augenreizung.

Reizung der Atemwege:

nicht anwendbar

(11)

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Bei Hautkontakt: nicht sensibilisierend Nach Einatmen: nicht sensibilisierend

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Schädigt die Organe.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition nicht anwendbar

CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Karzinogenität

Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

Keimzellmutagenität

Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Reproduktionstoxizität

Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden.

Aspirationsgefahr nicht anwendbar

Andere schädliche Wirkungen keine Daten verfügbar Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Ökotoxizität

Fischtoxizität:

Methanol - LC50: 24000 mg/l (96 h) - Poirier, S.H., M.L. Knuth, C.D. Anderson-Buchou, L.T. Brooke, A.R. Lima, and P.J. Shubat 1986. Comparative Toxicity of Methanol and N,N-Dimethylformamide to Freshwater Fish and Invertebrates.

Bull.Environ.Contam.Toxicol. 37(4):615-621 Daphnientoxizität:

Methanol - LC50: 3290 mg/l (48 h) - Guilhermino, L., T. Diamantino, M.C. Silva, and A.M.V.M. Soares 2000. Acute Toxicity Test with Daphnia magna: An Alternative to Mammals in the Prescreening of Chemical Toxicity?. Ecotoxicol.Environ.Saf. 46(3):357- 362

Methanol - EC50: 24500 mg/l (48 h) - Randall, T.L., and P.V. Knopp 1980. Detoxification of Specific Organic Substances by Wet Oxidation. J.Water Pollut.Control Fed. 52(8):2117-2130

Algentoxizität:

keine Daten verfügbar Bakterientoxizität:

keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

(12)

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

: keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-/vPvB Eigenschaften

keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Sachgerechte Entsorgung / Produkt

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.

Abfallschlüssel Produkt: keine Daten verfügbar Sachgerechte Entsorgung / Verpackung

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1

UN-Nr.: 1992

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, GIFTIG, N.A.G. (METHANOL / COBALT THIOCYANATE)

14.3 Klasse(n): 3 (6.1)

Klassifizierungscode: FT1

Gefahrzettel: 3+6.1

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährlich

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:

Gefahr-Nr. (Kemlerzahl): 336

Tunnelbeschränkungscode: D/E

(Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie D verboten bei Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks. Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.)

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1 UN-Nr.: 1992

(13)

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: FLAMMABLE LIQUID, TOXIC, N.O.S. (METHANOL / COBALT THIOCYANATE)

14.3 Klasse(n): 3 (6.1)

Klassifizierungscode:

Gefahrzettel: 3+6.1

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährlich

MEERESSCHADSTOFF: Ja (P)

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender:

Trenngruppe: -

EmS-Nr. F-E S-D

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht relevant

Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)

14.1 UN-Nr.: 1992

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: FLAMMABLE LIQUID, TOXIC, N.O.S. (METHANOL / COBALT THIOCYANATE)

14.3 Klasse(n): 3 (6.1)

Klassifizierungscode:

Gefahrzettel: 3+6.1

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

- Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Nationale Vorschriften keine Daten verfügbar

(14)

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme AGS - Ausschuss für Gefahrstoffe

CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Gestis - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung PBT - Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Persistent, Bioaccumulative and Toxic) vPvB - Hoch persistent, hoch bioakkumulierbar (very Persistent, very Bioaccumulative) ACGIH - American Conference of Governmental Industrial Hygiensts

ADR - European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road IATA-DGR - International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations

ICAO-TI - International Civil Aviation Organization-Technical Instructions IMDG - International Maritime Code for Dangerous Goods

LTV - Long Term Value

NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health OSHA - Occupational Safety & Health Administration

RID - Regulation concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail STV - Short Term Value

SVHC - Substances of Very High Concern

Zusätzliche Angaben

Änderungshinweise: allgemeine Aktualisierung

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

neue Material übertragen werden.

(15)

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 14.03.2018 Version: 7.0 Druckdatum: 14.03.2018

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname/Bezeichnung: Drug test: Cannabis reagent 1 / Drogennachweis: Cannabis-Reagenz 1

Produkt-Nr.: 32148-2

CAS-Nr.: 64742-49-0 (8032-32-4; 101316-46-5; 92062-15-2)

INDEX-Nr.: 649-328-00-1

REACH-Nr.: Noch nicht entlang der Lieferkette kommuniziert.

Andere Bezeichnungen: keine Daten verfügbar

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen: Chemisches Reagenz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Österreich

VWR International GmbH

Straße Graumanngasse 7

Postleitzahl/Ort 1150 Wien

Telefon +43 (0) 1 97 002 0

Telefax +43 (0) 1 97 002 600

E-Mail (fachkundige Person) SDS@vwr.com

Notrufnummer

Telefon 01 / 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale)

(16)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise

Entzündbare Flüßigkeiten, Kategorie 2 H225

Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 H361f

Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition), Kategorie 2 H373

Aspirationsgefahr, Kategorie 1 H304

Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315

Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3, betäubende Wirkung H336

Wassergefährdend, chronisch, Kategorie 2 H411

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

(17)

Sicherheitshinweise

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.

P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/… waschen.

P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P308+P310 BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P403+P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufgewahren.

Andere Gefahren keine/keiner

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe

Stoffname Petroleumbenzin 40-60°C

Summenformel __

Molekulargewicht keine Daten verfügbar

CAS-Nr. 64742-49-0

REACH-Registrierungsnr. Noch nicht entlang der Lieferkette kommuniziert.

INDEX-Nr. 649-328-00-1

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Allgemeine Hinweise

BEI Exposition: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen.

Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten.

Bei Hautkontakt

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken

Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Kein Erbrechen herbeiführen. Mund gründlich mit Wasser ausspülen. Nichts zu essen oder zu trinken geben.

(18)

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

keine Daten verfügbar

4.4 Selbstschutz des Ersthelfers

Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

4.5 Hinweise für den Arzt

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel Sprühwasser

ABC-Pulver Kohlendioxid (CO2) Stickstoff

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel keine Beschränkung

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen:

Pyrolyseprodukte, toxisch

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

Zusätzliche Hinweise

Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Vorsicht bei der Verwendung von Kohlendioxid in geschlossenen Bereichen. Kohlendioxid kann Sauerstoff verdrängen.

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.

Bei Brand: Umgebung räumen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Alle Zündquellen entfernen. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Bei Großbrand und großen Mengen: Personen in Sicherheit bringen.

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. Verschmutzte Gegenstände und Fußboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.

(19)

6.4 Zusätzliche Hinweise

Verschüttete Mengen sofort beseitigen.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes so gering wie möglich ist: Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Abzug verwenden (Labor). Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, muss der gesamte Arbeitsbereich ausreichend technisch belüftet werden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Empfohlene Lagerungstemperatur: keine Daten verfügbar Lagerklasse: keine Daten verfügbar

Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.

7.3 Spezifische Endanwendungen

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter

Enthält keine Stoffe in Mengen oberhalb der Konzentrationsgrenzen, für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.

8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen darf nur Chemikalienschutzkleidung mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.

Augen-/Gesichtsschutz

Gestellbrille mit Seitenschutz DIN-/EN-Normen: DIN EN 166 Empfehlung: VWR 111-0432

Hautschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN-/EN-Normen: DIN EN 374 Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.

Bei kurzzeitigem Handkontakt

Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)

Dicke des Handschuhmaterials: 0,12 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): 120-240 min Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-0998

(20)

Bei häufigerem Handkontakt

Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)

Dicke des Handschuhmaterials: 0,38 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min

Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-3717 / 112-1381

Atemschutz

Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung

Geeignetes Atemschutzgerät: Voll-/Halb-/Viertelmaske (DIN EN 136/140)

Empfehlung: VWR 111-0206

Geeignetes Material: ABEK2P3

Empfehlung: VWR 111-0059

Zusätzliche Hinweise

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Augenbrausen bereitstellen und ihren Standort auffällig kennzeichnen.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition keine Daten verfügbar

(21)

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

a) Aussehen

Aggregatzustand: flüssig

Farbe: farblos

b) Geruch: keine Daten verfügbar

c) Geruchsschwelle: keine Daten verfügbar

Sicherheitsrelevante Basisdaten

d) pH-Wert: keine Daten verfügbar

e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: keine Daten verfügbar f) Siedebeginn und Siedebereich: 40-60 °C (1013 hPa)

g) Flammpunkt: -40 °C

h) Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten verfügbar

i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

j) Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen

Untere Explosionsgrenze: 0,8 % (v/v)

Obere Explosionsgrenze: 8 % (v/v)

k) Dampfdruck: ~ 350 hPa (20 °C)

l) Dampfdichte: 3 (20 °C)

m) relative Dichte: 0,645-0,665g/cm³ (20 °C)

n) Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit (g/L): unlöslich (20 °C) Löslich (g/L) in Ethanol: keine Daten verfügbar o) Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: 2,1-2,6 (20 °C) p) Selbstentzündungstemperatur: 250 °C (DIN 51794) q) Zersetzungstemperatur: keine Daten verfügbar r) Viskosität

Viskosität, kinematisch: keine Daten verfügbar

Viskosität, dynamisch: keine Daten verfügbar

s) explosive Eigenschaften: nicht anwendbar t) oxidierende Eigenschaften: nicht anwendbar

9.2 Sonstige Angaben

Schüttdichte: nicht anwendbar

Brechungsindex: keine Daten verfügbar

Dissoziationskonstante: keine Daten verfügbar

Oberflächenspannung: keine Daten verfügbar

Henry-Konstante: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität

keine Daten verfügbar

(22)

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

keine Daten verfügbar

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

keine Daten verfügbar

10.5 Unverträgliche Materialien

keine Daten verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

keine Daten verfügbar

10.7 Zusätzliche Hinweise

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Wirkungen Akute orale Toxizität:

LD50: < 2000 mg/kg - Ratte - (Merck KGaA) Akute dermale Toxizität:

LD50: < 2000 mg/kg - Kaninchen - (Merck KGaA) Akute inhalative Toxizität:

LC50: 73680 ppm - Ratte - (National Library of Medicine ChemID Plus (NLM CIP)) Reizung und Ätzwirkung

Primäre Reizwirkung an der Haut:

Verursacht Hautreizungen.

Reizung der Augen:

nicht anwendbar Reizung der Atemwege:

nicht anwendbar

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Bei Hautkontakt: nicht sensibilisierend Nach Einatmen: nicht sensibilisierend

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition

Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

(23)

CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Karzinogenität

Kein Hinweis auf Karzinogenität am Menschen.

Keimzellmutagenität

Keine Hinweise auf Keimzellmutagenität am Menschen vorhanden.

Reproduktionstoxizität

Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Aspirationsgefahr

Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.

Andere schädliche Wirkungen keine Daten verfügbar Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Ökotoxizität

Fischtoxizität:

keine Daten verfügbar Daphnientoxizität:

keine Daten verfügbar Algentoxizität:

keine Daten verfügbar Bakterientoxizität:

keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: 2,1-2,6 (20 °C)

12.4 Mobilität im Boden

: keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-/vPvB Eigenschaften

keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

keine Daten verfügbar

(24)

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Sachgerechte Entsorgung / Produkt

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.

Abfallschlüssel Produkt: keine Daten verfügbar Sachgerechte Entsorgung / Verpackung

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

14.1

UN-Nr.: 1268

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: ERDÖLDESTILLATE, N.A.G. (PETROLEUM SPIRIT)

14.3 Klasse(n): 3

Klassifizierungscode: F1

Gefahrzettel: 3

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährlich

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:

Gefahr-Nr. (Kemlerzahl): 33

Tunnelbeschränkungscode: D/E

(Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie D verboten bei Beförderung in loser Schüttung oder in Tanks. Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten.)

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1 UN-Nr.: 1268

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: PETROLEUM DISTILLATES, N.O.S. (PETROLEUM SPIRIT)

14.3 Klasse(n): 3

Klassifizierungscode:

Gefahrzettel: 3

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährlich

MEERESSCHADSTOFF: Ja (P)

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den

Verwender:

Trenngruppe: -

EmS-Nr. F-E S-E

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht relevant

(25)

Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)

14.1 UN-Nr.: 1268

14.2 Offizielle Benennung für die Beförderung: PETROLEUM DISTILLATES, N.O.S. (PETROLEUM SPIRIT)

14.3 Klasse(n): 3

Klassifizierungscode:

Gefahrzettel: 3

14.4 Verpackungsgruppe: II

14.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

- Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Nationale Vorschriften keine Daten verfügbar

Wassergefährdungsklasse (WGK): keine Daten verfügbar

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

keine Daten verfügbar

(26)

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme AGS - Ausschuss für Gefahrstoffe

CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Gestis - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung PBT - Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Persistent, Bioaccumulative and Toxic) vPvB - Hoch persistent, hoch bioakkumulierbar (very Persistent, very Bioaccumulative) ACGIH - American Conference of Governmental Industrial Hygiensts

ADR - European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road IATA-DGR - International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations

ICAO-TI - International Civil Aviation Organization-Technical Instructions IMDG - International Maritime Code for Dangerous Goods

LTV - Long Term Value

NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health OSHA - Occupational Safety & Health Administration

RID - Regulation concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail STV - Short Term Value

SVHC - Substances of Very High Concern

Zusätzliche Angaben

Änderungshinweise: allgemeine Aktualisierung

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

neue Material übertragen werden.

(27)

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 14.03.2018 Version: 7.0 Druckdatum: 14.03.2018

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname/Bezeichnung: Drug test: Cannabis reagent 2 / Drogennachweis: Cannabis-Reagenz 2

Produkt-Nr.: 32148-3

CAS-Nr.: nicht anwendbar

INDEX-Nr.: nicht anwendbar

REACH-Nr.: nicht anwendbar

Andere Bezeichnungen: keine Daten verfügbar

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen: Chemisches Reagenz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Österreich

VWR International GmbH

Straße Graumanngasse 7

Postleitzahl/Ort 1150 Wien

Telefon +43 (0) 1 97 002 0

Telefax +43 (0) 1 97 002 600

E-Mail (fachkundige Person) SDS@vwr.com

Notrufnummer

Telefon 01 / 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

(28)

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.

Andere Gefahren nicht anwendbar

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

nicht anwendbar

3.2 Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Stoffname Konzentration Produktidentifikator Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien

Natriumcarbonat 1 - 3% CAS-Nr.: 497-19-8

EG-Nr.: 207-838-8 REACH-Nr.:

01-2119485498-19- XXXX

Augenreiz. 2 - H319

Polyethylenglycol-[4-(1,1,3,3- tetramethylbutyl)phenyl]ether (Polyethylenglycol-tert- octylphenylether)

< 0,1% CAS-Nr.: 9036-19-5 EG-Nr.: 000-000-0 REACH-Nr.:

Noch nicht entlang der Lieferkette

kommuniziert.

Augenschäd. 1 - H318

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Allgemeine Hinweise

In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen. Niemals einer bewusstlosen Person oder bei auftretenden Krämpfen etwas über den Mund verabreichen. Beschmutzte, durchtränkte Kleidung wechseln. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen

Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.

Bei Hautkontakt

Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen. Unverletztes Auge schützen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

Nach Verschlucken

Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. Kein Erbrechen herbeiführen. Nichts zu essen oder zu trinken geben.

(29)

4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

keine Daten verfügbar

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

keine Daten verfügbar

4.4 Selbstschutz des Ersthelfers

Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!

4.5 Hinweise für den Arzt

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel Das Produkt selbst brennt nicht.

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel keine Beschränkung

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen:

Pyrolyseprodukte, toxisch

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.

Zusätzliche Hinweise

Löschwasser nicht in Kanäle und Gewässer gelangen lassen.

Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen.

Bei Brand: Umgebung räumen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Bei Großbrand und großen Mengen: Personen in Sicherheit bringen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Verschüttetes Produkt nie in den Orginalbehälter zwecks Wiederverwertung geben. In geeigneten, geschlossenen Behältern sammeln und zur Entsorgung bringen.

6.4 Zusätzliche Hinweise

(30)

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Alle Arbeitsverfahren sind grundsätzlich so zu gestalten, dass folgendes so gering wie möglich ist: Einatmen Hautkontakt Augenkontakt Abzug verwenden (Labor). Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden. Wenn eine lokale Absaugung nicht möglich oder unzureichend ist, muss der gesamte Arbeitsbereich ausreichend technisch belüftet werden.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Empfohlene Lagerungstemperatur: keine Daten verfügbar Lagerklasse: keine Daten verfügbar

Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.

7.3 Spezifische Endanwendungen

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter

Enthält keine Stoffe in Mengen oberhalb der Konzentrationsgrenzen, für die ein Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist.

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen

Technische Maßnahmen und die Anwendung geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit lokaler Absaugung zu verwenden.

8.2.2 Persönliche Schutzausrüstung

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen darf nur Chemikalienschutzkleidung mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden.

Augen-/Gesichtsschutz

Gestellbrille mit Seitenschutz DIN-/EN-Normen: DIN EN 166 Empfehlung: VWR 111-0432

Hautschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Empfohlene Handschuhfabrikate DIN-/EN-Normen: DIN EN 374 Bei beabsichtigter Wiederverwendung Handschuhe vor dem Ausziehen reinigen und gut durchlüftet aufbewahren.

Bei kurzzeitigem Handkontakt

Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)

Dicke des Handschuhmaterials: 0,12 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-0998

Bei häufigerem Handkontakt

Geeignetes Material: NBR (Nitrilkautschuk)

Dicke des Handschuhmaterials: 0,12 mm Durchdringungszeit (maximale Tragedauer): > 480 min Empfohlene Handschuhfabrikate: VWR 112-0998

(31)

Atemschutz

Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.

Zusätzliche Hinweise

Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Augenbrausen bereitstellen und ihren Standort auffällig kennzeichnen.

8.2.3 Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

a) Aussehen

Aggregatzustand: flüssig

Farbe: farblos

b) Geruch: keine Daten verfügbar

c) Geruchsschwelle: keine Daten verfügbar

Sicherheitsrelevante Basisdaten

d) pH-Wert: keine Daten verfügbar

e) Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: keine Daten verfügbar f) Siedebeginn und Siedebereich: keine Daten verfügbar

g) Flammpunkt: keine Daten verfügbar

h) Verdampfungsgeschwindigkeit: keine Daten verfügbar i) Entzündbarkeit (fest, gasförmig): nicht anwendbar j) Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen

Untere Explosionsgrenze: keine Daten verfügbar

Obere Explosionsgrenze: keine Daten verfügbar

k) Dampfdruck: keine Daten verfügbar

l) Dampfdichte: keine Daten verfügbar

m) relative Dichte: keine Daten verfügbar

n) Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit (g/L): keine Daten verfügbar Löslich (g/L) in Ethanol: keine Daten verfügbar o) Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbar p) Selbstentzündungstemperatur: keine Daten verfügbar q) Zersetzungstemperatur: keine Daten verfügbar r) Viskosität

Viskosität, kinematisch: keine Daten verfügbar

Viskosität, dynamisch: keine Daten verfügbar

s) explosive Eigenschaften: nicht anwendbar t) oxidierende Eigenschaften: nicht anwendbar

(32)

9.2 Sonstige Angaben

Schüttdichte: nicht anwendbar

Brechungsindex: keine Daten verfügbar

Dissoziationskonstante: keine Daten verfügbar

Oberflächenspannung: keine Daten verfügbar

Henry-Konstante: keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität

keine Daten verfügbar

10.2 Chemische Stabilität

Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

keine Daten verfügbar

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

keine Daten verfügbar

10.5 Unverträgliche Materialien

keine Daten verfügbar

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

keine Daten verfügbar

10.7 Zusätzliche Hinweise

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Wirkungen Akute orale Toxizität:

Natriumcarbonat - LD50: > 4090 mg/kg - Ratte - (IUCLID) Natriumcarbonat - LDLo: > 714 mg/kg - Mensch - (RTECS)

Polyethylenglycol-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]ether (Polyethylenglycol-tert-octylphenylether) - LD50: 1700 mg/kg - Ratte - (Japan GHS Basis for Classification Data)

Akute dermale Toxizität:

Natriumcarbonat - LD50: 2210 mg/kg - Maus - (National Library of Medicine ChemID Plus (NLM CIP)) Akute inhalative Toxizität:

Natriumcarbonat - LC50: 2300 mg/m3 - Ratte - (National Library of Medicine ChemID Plus (NLM CIP))

(33)

Reizung und Ätzwirkung Primäre Reizwirkung an der Haut:

nicht anwendbar Reizung der Augen:

nicht anwendbar Reizung der Atemwege:

nicht anwendbar

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Bei Hautkontakt: nicht sensibilisierend Nach Einatmen: nicht sensibilisierend

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition nicht anwendbar

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition nicht anwendbar

CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Karzinogenität

Kein Hinweis auf Karzinogenität am Menschen.

Keimzellmutagenität

Keine Hinweise auf Keimzellmutagenität am Menschen vorhanden.

Reproduktionstoxizität

Keine Hinweise auf Reproduktionstoxizität am Menschen vorhanden.

Aspirationsgefahr nicht anwendbar

Andere schädliche Wirkungen keine Daten verfügbar Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Ökotoxizität

Fischtoxizität:

Natriumcarbonat - LC50: 300 mg/l (96 h) - Cairns, J.Jr., and A. Scheier 1959. The Relationship of Bluegill Sunfish Body Size to Tolerance for Some Common Chemicals. Proc.13th Ind.Waste Conf., Purdue Univ.Eng.Bull 96:243-252

Daphnientoxizität:

Natriumcarbonat - EC50: 200 mg/l (48 h) - Warne, M.S.J., and A.D. Schifko 1999. Toxicity of Laundry Detergent Components to a Freshwater Cladoceran and Their Contribution to Detergent Toxicity. Ecotoxicol.Environ.Saf. 44(2):196-206

Natriumcarbonat - LC50: 565 mg/l (48 h) - Dowden, B.F., and H.J. Bennett 1965. Toxicity of Selected Chemicals to Certain Animals. J.Water Pollut.Control Fed. 37(9):1308-1316

(34)

Algentoxizität:

keine Daten verfügbar Bakterientoxizität:

keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial

Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser: keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden

: keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnis der Ermittlung der PBT-/vPvB Eigenschaften

keine Daten verfügbar

12.6 Andere schädliche Wirkungen

keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Sachgerechte Entsorgung / Produkt

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen.

Abfallschlüssel Produkt: keine Daten verfügbar Sachgerechte Entsorgung / Verpackung

Unter Beachtung der behördlichen Vorschriften beseitigen. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Zusätzliche Hinweise keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

Landtransport (ADR/RID)

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht relevant

(35)

Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission

- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

- Verordnung (EU) Nr. 453/2010 der Kommission vom 20. Mai 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) - Verordnung (EU) 2015/830 der Kommission vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) Das Gemisch enthält die folgenden besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC), die zulassungspflichtig gemäß REACH, Anhang XIV sind:

- Polyethylenglycol-[4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenyl]ether (Polyethylenglycol-tert-octylphenylether) (ED/169/2012 - SunsetDate: 04/01/2021)

Nationale Vorschriften keine Daten verfügbar

Wassergefährdungsklasse (WGK): keine Daten verfügbar

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

keine Daten verfügbar

(36)

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Abkürzungen und Akronyme AGS - Ausschuss für Gefahrstoffe

CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

Gestis - Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung PBT - Persistent, bioakkumulierbar und toxisch (Persistent, Bioaccumulative and Toxic) vPvB - Hoch persistent, hoch bioakkumulierbar (very Persistent, very Bioaccumulative) ACGIH - American Conference of Governmental Industrial Hygiensts

ADR - European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road IATA-DGR - International Air Transport Association-Dangerous Goods Regulations

ICAO-TI - International Civil Aviation Organization-Technical Instructions IMDG - International Maritime Code for Dangerous Goods

LTV - Long Term Value

NIOSH - National Institute for Occupational Safety and Health OSHA - Occupational Safety & Health Administration

RID - Regulation concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Rail STV - Short Term Value

SVHC - Substances of Very High Concern

Zusätzliche Angaben

Änderungshinweise: allgemeine Aktualisierung

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt,

vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte

neue Material übertragen werden.

(37)

Sicherheitsdatenblatt

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Bearbeitungsdatum: 14.03.2018 Version: 7.0 Druckdatum: 14.03.2018

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname/Bezeichnung: Drug test: Cannabis reagent (solid) / Drogennachweis: Cannabis-Reagenz (fest)

Produkt-Nr.: 32148-4

CAS-Nr.: nicht anwendbar

INDEX-Nr.: nicht anwendbar

REACH-Nr.: nicht anwendbar

Andere Bezeichnungen: keine Daten verfügbar

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Relevante identifizierte Verwendungen: Chemisches Reagenz

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Österreich

VWR International GmbH

Straße Graumanngasse 7

Postleitzahl/Ort 1150 Wien

Telefon +43 (0) 1 97 002 0

Telefax +43 (0) 1 97 002 600

E-Mail (fachkundige Person) SDS@vwr.com

Notrufnummer

Telefon 01 / 406 43 43 (Vergiftungsinformationszentrale)

(38)

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

2.1.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Gefahrenhinweise

Karzinogenität, Kategorie 1B H350

2.2 Kennzeichnungselemente

2.2.1 Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Gefahrenpiktogramme

Signalwort: Gefahr

Gefahrenhinweise

H350 Kann Krebs erzeugen.

Sicherheitshinweise

P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Andere Gefahren keine/keiner

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

nicht anwendbar

3.2 Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Stoffname Konzentration Produktidentifikator Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien 2-Methoxy-5-methyl-4-[(4-

methyl-2-

nitrophenyl)azo]benzoldiazonium : Tetrachlorozinkat (2:1)

0,1 - 1% CAS-Nr.: 61966-14-1 EG-Nr.: 263-357-3 REACH-Nr.:

Noch nicht entlang der Lieferkette

kommuniziert.

Karz. 1B - H350

Akut. Tox. 4 - H302+H312+H332

Referenzen

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