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Amtsblatt für den Landkreis Starnberg44. Ausgabe vom 9. November 2011Bekanntmachung der Stadt Starnberg

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u Aufruf zur Blutspende

HELFEN AUCH SIE HELFEN - RETTEN AUCH SIE LEBEN – SPENDEN AUCH SIE BLUT In den nächsten Tagen führt der Blutspendedienst wieder Blutspendeaktionen im Landkreis

Starnberg, in der Zeit vom 16.11.2011 bis 13.12.2011, durch.

Um eine optimale Versorgung unserer kranken und verletzten Mitmenschen mit Blut zu gewährleis - ten, sind wir auf die Blutspende jedes Einzelnen angewiesen.

Blutübertragungen haben schon Hunderttausen - den lebensrettende Hilfe gebracht. Bereits morgen kann jeder von uns auf Spenderblut angewiesen sein. Man wird dann dankbar sein, wenn Blut - spen den in ausreichender Zahl zur Verfügung ste- hen. Ihr gespendetes Blut dient den Kranken Ihrer Heimat!

Blut spenden kann jeder Gesunde, vom 18. bis zum 68. Lebensjahr.

Eine Erst-Spendeist jedoch – gemäß den gelten- den rechtlichen Vorgaben – nur bis zum 60. Le - bensjahrmöglich.

Der Abstandzwischen zwei Spenden muss zwei

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

44. Ausgabe vom 9. November 2011

Bekanntmachung der Stadt Starnberg u Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vor- liegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehr - dient übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglich - keit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu infor- mieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deut- scher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehr - verwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet werden.

Er kann bei der Meldebehörde der Stadt Starn - berg, Einwohnermeldeamt, Vogelanger 2, 82319 Starnberg eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Starnberg, 02.11.2011

Stadt Starnberg – F. Pfaffinger, Erster Bürgermeister Monatebetragen.

Für die unentgeltliche Blutspende erhält jede Spenderin und jeder Spender neben einem Blutgruppenausweis, in dem die Blutgruppe, die Rhesusformel, u.a.m. eingetragen sind, ein reich- haltiges Lebensmittelpaket oder eine andere Sachentschädigung als kleines „Dankeschön“.

Jede Blutspende wird in den Laboratorien des Blutspendedienstes auf verschiedene übertragba- re Krankheiten, u.a. untersucht

Blutspendetermine:

Mittwoch, 16.11.2011 15.30–19.45 Uhr Tutzing, Grundschule, Greinwaldstraße 10 –14 (Eingang: Traubinger Straße)

Mittwoch,23.11.2011 15.00–19.45 Uhr Gilching, James-Krüss-Grundschule,

Landsberger Straße 17

Donnerstag, 24.11.2011 15.00–19.45 Uhr Herrsching, Christian-Morgenstern--Volksschule, Martinsweg 8

Freitag, 25.11.2011 16.00–19.45 Uhr Berg, Grundschule Aufkirchen, Lindenallee 8 Dienstag, 29.11.2011 16.00–19.45 Uhr Pöcking, Grund- und Teilhauptschule, Beccostr. 29 Mittwoch,30.11.2011 15.30–19.45 Uhr Starnberg, Grundschule, Ferdinand-Maria-Straße 11 Montag, 12.12.2011 15.30–19.45 Uhr Seefeld, Schule Seefeld, Roseggerstraße 2 (Eingang: Turnhalle)

Dienstag,13.12.2011 15.30–19.45 Uhr Gauting, Bosco-, Bürger- u. Kulturhaus,

Oberer Kirchenweg 1

Landratsamt Starnberg – Karl Roth, Landrat INHALT:

t Aufruf zur Blutspende

t Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl Das Amtsblatt ist als Newsletter über unsere Internetseite beziehbar.

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