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den Förderungsgebern zusätzliche entsprechende Schritte zu setzen.

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Academic year: 2022

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Phase 2: Stufenplan zur schrittweisen Annäherung an den

Regulärbetrieb von AusbildungsFit-Projekten sowie in Analogie zu methodisch ähnlichen Einrichtungen, wie

Qualifizierungsprojekten des Sozialministeriumservice, im Zusammenhang zu den Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden.

Allgemeines

Ausgrenzungsgefährdete Jugendliche und Menschen mit Behinderungen, die

AusbildungsFit- Projekte des Sozialministeriumservice absolvieren, gehören zu jener Personengruppe, die besondere Unterstützung bei der beruflichen und persönlichen Inklusion benötigen. Vor allem der persönliche Kontakt zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Projekte und den Teilnehmenden hat besondere Bedeutung bei der individuellen Weiterentwicklung der Jugendlichen als auch bei der Zielerreichung der Projekte.

Aus diesem Grund soll (ähnlich der schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs) eine weitere teilweise Rücknahme der vorhandenen Beschränkungen vorgenommen werden. Vorliegender Stufenplan beinhaltet die bundesweit gültigen Mindeststandards und ist durch die Förderungsgeber zu beauftragen und durch die Förderungsnehmer umzusetzen.

Dabei ist zu beachten, dass COVID-19 geschuldete Maßnahmen wie das Tragen von Masken oder die Restriktion von persönlicher Anwesenheit und gemeinsamen

Aktivitäten das psychische Wohlbefinden der Zielgruppe beeinträchtigen können.

Aufgrund des notwendigen Schutzes aller beteiligten Personen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Teilnehmende) werden die innerhalb des Stufenplans

genannten Maßnahmen trotzdem ausdrücklich empfohlen. Darüber hinaus werden die Förderungsnehmer aufgefordert Maßnahmen, die in dieser ungewohnten Situation das Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit vermitteln können, zu

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setzen.

Teilnehmende, die der Risikogruppe nach der COVID-19-Risikogruppe-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung angehören, können vorzugsweise nach wie vor

alternativ/virtuell begleitet werden (Abklärung mit dem AMS wegen DLU zuvor

erforderlich). Möchte eine Person, die der Risikogruppe zugehörig ist, auf ausdrücklich eigenen Wunsch persönlich in den Räumlichkeiten des Trägers

begleitet/beraten/gecoached werden, ist sie über die Ansteckungsrisiken, die durch die Teilnahme an der Maßnahme in den Räumlichkeiten des

1 Trägers vorhanden sind, nachweislich aufzuklären. Für diesen Personenkreis gelten erhöhte Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der Teilnahme (siehe unten).

Teilnehmende, die sich aufgrund bestehender Ängste oder Befürchtungen noch keinem persönlichen Kontakt aussetzen wollen, können nach wie vor alternativ/virtuell zu begleitet werden (Abklärung mit dem AMS wegen DLU zuvor erforderlich).

Teilnehmende, die aufgrund einer Behinderung, einer chronischen- oder akuten Erkrankung einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, sich mit dem Corona-Virus anzustecken bzw. bei einer Ansteckung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit eines schweren Erkrankungsverlaufes vorliegt oder mit diesem Personenkreis oder dem Personenkreis der Risikogruppe im gleichen Haushalt leben bzw. regelmäßig mit diesen Kontakt haben („vulnerable Gruppe“), sind über die Ansteckungsrisiken, die durch die Teilnahme an der Maßnahme in den Räumlichkeiten des Trägers vorhanden sind, nachweislich aufzuklären. Für diesen Personenkreis gelten erhöhte

Sicherheitsmaßnahmen im Zuge der Teilnahme (siehe unten).

Parallel zu dem vorliegenden Stufenplan (Phase 2), ist nach wie vor der

Orientierungsrahmen (Phase 1) in Kraft. Dieser ist weiterhin auf die Personen der Risikogruppe anzuwenden, die von zu Hause aus weiter betreut wird, sowie auf Teilnehmende, für die eine virtuelle/alternative Begleitung notwendig oder sinnvoll erscheint.

Des Weiteren sind die Klientinnen und Klienten sowie andere relevante Stakeholder der Maßnahmen weiterhin in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Situation rund um die COVID-19-Pandemie, die damit verbundenen Gefahren und

Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Die psychische und emotionale Verfassung der Teilnehmenden ist laufend zu beobachten, gegebenenfalls sind in Absprache mit

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den Förderungsgebern zusätzliche entsprechende Schritte zu setzen.

Das vorliegende Dokument soll für die Träger als Vorgabe dienen, zusätzlich zu ihren bereits seit dem Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen erlangten Erfahrungen und Tätigkeiten, die jeweils geltenden Umsetzungsregelungen in dieser Phase, in der

persönliche Kontakte schrittweise wieder möglich sind, so effektiv wie möglich anzuwenden.

Für die Gestaltung der betriebsinternen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Fürsorgepflicht der Trägerorganisationen als Arbeitgeber gegenüber den

MitarbeiterInnen, wird auf die Empfehlungen der WKO verwiesen:

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/checkliste-corona-virus-

.pdf?_ga=2.184358114.579539120.1587654903-1384383483.1587654903

Vorbereitungsphase

Die Förderungsnehmer sollen beginnen, sich auf die schrittweise persönliche Rückkehr der Teilnehmenden in die Projekte vorzubereiten.

2 Konkret bedeutet dies für die Umsetzung vor

Ort:

• Information (Telefonat oder E-Mail etc.) an die Teilnehmenden,

Erziehungsberechtigten, Betriebe und andere Stakeholder von der geplanten schrittweisen Aufhebung des „Lock-down“

• Schriftliche Ausarbeitung von Hygieneplänen für die projektrelevanten Räumlichkeiten, basierend auf der Grundlage des Hygieneleitfadens des Sozialministeriumservice

• Schriftliche Ausarbeitung zur Umsetzung des (vorliegenden) Stufenplans.

• Übermittlung des Hygieneplans sowie der schriftlichen Ausarbeitung des (vorliegenden) Stufenplans (Phase 2) an die zuständige

Landesstelle

• Reinigung und Desinfektion von Gegenständen nach den Vorgaben

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des Hygieneleitfadens des Sozialministeriumservice

• Organisation von ausreichend Desinfektionsmittel und

Nasen-Mund-Schutzmasken, Plexiglastrennwänden und Visieren

• Gestaltung der Räumlichkeiten gemäß der einzuhaltenden Abstände von einem Meter. Räumlichkeiten, in denen in Gruppensettings gearbeitet wird, sind, wenn notwendig und sinnvoll, zum Schutz der Risikogruppe und der vulnerablen Gruppe, mit Plexiglastrennwänden auszustatten, um die Ansteckungsgefahr so gering wie möglich zu halten

• Eigene Räumlichkeiten sind für Coachings einzurichten; die Größe der Räumlichkeiten sollte ca. 15 m2 betragen

• Gestaltung des Bereichs für Coachings, um einen Abstand von mindestens 2 Metern zwischen Mitarbeitenden und Teilnehmenden während des Coachings zu gewährleisten.

• Für die Risikogruppe sowie die vulnerable Gruppe sind im Coaching-Setting durchgängig Mund-Nasen-Schutzmasken, oder den gesamten

Gesichtsbereich abdeckende Plexiglasvisiere zu tragen, oder es ist durch transparente Schutzvorrichtungen (z.B. mobile Plexiglasscheiben in

ausreichender Größe) sicherzustellen, dass keine Ansteckung erfolgen kann

• Es herrscht (Mund-Nasen) -Schutzmaskenpflicht bzw. Plexiglasvisierpflicht beim Bewegen in den Trägerräumlichkeiten.

• Erarbeitung von Anwesenheitsplänen sowohl für Mitarbeitende als auch für Teilnehmende bzw. andere für den Projektverlauf notwendige Personen

• Konzept für Unterweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie von den Jugendlichen

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• Erarbeitung von angepasster Tagesstruktur (Aktivitäten und Stundenpläne sind so zu arrangieren, dass sich Gruppen möglichst wenig begegnen)

• Gut sichtbare Ausschilderung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der gesamten Einrichtung ​(siehe Anhang Hygieneplan von AUVA)

Aufbauphase

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Smart Distancing:

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1-2 Meter), keine Berührungen des eigenen Gesichts mit möglicherweise kontaminierten Händen, auf Körperkontakt wie Händeschütteln verzichten. Dazu ist vor allem der

Hygieneleitfaden des Sozialministeriumservice zu beachten.

Siehe dazu auch:

https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1/C or onavirus.html

Individuelle Vigilanz:

Für die Dauer der Umsetzung des Stufenplans ist die persönliche Aufmerksamkeit aller wesentlich. Alle involvierten Personen sollten dabei selbst in die Lage versetzt werden, so gut wie möglich dafür zu sorgen, dass sie merken, dass sie krank sind und im Falle einer Erkrankung bzw. des Verdachtes adäquat reagieren (zuhause bleiben, Anruf etc.).

Strukturelle Maßnahmen:

• So weit wie möglich sollen die Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach wie vor im Homeoffice erledigt werden. Wenn Kontakt zu Teilnehmenden auch per (Video-)Telefon im Homeoffice möglich und sinnvoll ist, ist diesem dem

persönlichen Kontakt der Vorzug zu geben.

• Es sollen sich somit nur so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betriebsräumlichkeiten aufhalten, wie unbedingt notwendig. Wie viele

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind, hängt von der Anzahl der möglichen Kleingruppen in Hinblick auf die Fläche und Struktur der Räumlichkeiten ab.

• Die Teilnehmenden sollen sich nicht zeitgleich mit externem Personal (Reinigung/Handwerker etc.) in den Räumlichkeiten aufhalten.

• Es sollen Maßnahmen gesetzt werden, um alle Personen, die Zutritt zu den

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Räumlichkeiten erhalten, mit Namen, Adresse und Telefonnummer und Datum des

4 Zutritts zu erfassen. Sollte eine Person an COVID-19 erkranken, sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Teilnehmenden, die mit der Person Kontakt gehabt haben, darüber zu verständigen.

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Teilnehmende und andere Besucherinnen und Besucher werden in die korrekten anzuwendenden Maßnahmen unterwiesen.

• Niemand mit Symptomen darf die Einrichtung betreten. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung telefonisch aktiv nach, ob der/die Teilnehmende Symptome aufweist, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, oder ob der/die

Teilnehmende in den letzten 14 Tagen mit Menschen Kontakt hatte, die an COVID-19 erkrankt sind. Ein persönlicher Kontakt zu Teilnehmenden, die COVID-19-Symptome aufweisen oder Kontakt zu an COVID-19 erkrankten Menschen hatten, ist nicht zulässig. Diese Personengruppe (wie auch

Verdachtsfälle) muss weiterhin alternativ über (Video-)Telefon etc. begleitet werden.

• Standardisierte Arbeitsanleitungen bei einem bestehenden Verdacht auf eine COVID- 19 Infektion sind zu erstellen.

• Im Außenbereich der Einrichtung gilt ebenfalls die Abstandsregelung und wird entsprechende kontrolliert (z. B. „beaufsichtigte Pausen“).

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden und Teilnehmenden zumindest zu folgenden Themen:

• Informationen zu COVID-19, den Gefahren und Auswirkungen

• Hygienevorschriften, Umgang mit Schutzausrüstungen

• Arbeitsanleitungen und Richtlinien zum Umgang mit Verdachtsfällen

• Präventions- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Teilnehmenden sollen so gut wie möglich vor psychischer und physischer Überlastung geschützt werden, indem regelmäßige und unterstützende Begleitmaßnahmen gesetzt werden, wie z.B.

Transparenz über die Maßnahmen, vermehrte Gespräche zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden und vermehrte Einzelcoaching-Settings mit den Teilnehmenden, etc.

• Raum schaffen für zeitgerechte Informationsweitergabe und Kommunikation im Team und in der Folge an die Teilnehmenden

• Pausen und Erholungsphasen einplanen

• Psychosoziale und mentale Unterstützung für die Jugendlichen anbieten

Team-Einteilungen sollen so verändert werden, dass im Erkrankungsfall von Mitarbeitenden aber auch Teilnehmenden möglichst wenige Personen einem entsprechenden

5 Kontaktpersonenmanagement unterzogen werden müssen. Abstandsregeln müssen unbedingt eingehalten werden, das Tragen von Mund-Nasen-Masken wird möglichst durchgehend empfohlen, aber angewiesen, sofern ein 1 - 2 Meter Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.

Tägliche Abläufe:

• „Desinfektionsschleuse​“ (auch nach Pausen im Outdoorbereich)

• NMS Tragepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Inhaltliche Maßnahmen:

Oberste Prämisse ist es, die Jugendlichen dort „abzuholen“, wo sie sich psychisch, mental und physisch aktuell befinden.

Es gilt also auch bei der Wiederherstellung der persönlichen Kontakte im Rahmen des Stufenplans, möglichst flexibel auf die jeweilige Individuallage der Jugendlichen

einzugehen und das tägliche bzw. regelmäßige gemeinsame „Arbeitsprogramm“ und die Umsetzung der 4 Säulen (Coaching, Training, Wissenswerkstatt und Sport) darauf abzustimmen.

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Im Vordergrund steht dabei die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Jugendlichen. Sollten Jugendliche aus Angst vor Ansteckungen nicht persönlich vor Ort erscheinen wollen, so sind zumindest intensive virtuelle Kontakte und die

Erledigung konkreter Arbeitsaufträge nachzuweisen (ohne Abbrüche zu verursachen).

Vor allem bei den Modulen Training und Sport birgt die Umsetzung mehr gesundheitliche Risiken (Abstand halten, etc.) und bedarf daher eingehender Überlegungen und konkreter Planung (z. B. was in Außenbereichen gut abgedeckt werden kann wie z. B. Coaching beim Spaziergang, Körperübungen im Garten, etc.).

Generell wird eine Beschränkung auf die wesentlichen Inhalte bzw. auf notwendige Themen angesichts der Ausnahmesituation (je nach Individuallage der Jugendlichen) empfohlen. Gegebenenfalls sind die Coaching-Stunden gegenüber den anderen Säulen entsprechend zu bevorzugen.

Die Jugendlichen sind hier aktiv bei der Planung der inhaltlichen Themen ihre persönliche Teilnahme an AFit betreffend einzubeziehen („wie können persönliche Ziele trotz der Einschränkungen erreicht werden“, etc.).

Weiterhin stehen den Jugendlichen die Angebote der virtuellen Beratung

zusätzlich zur persönlichen Anwesenheit (in der Einrichtung) im „Home Office“ zur Verfügung (z. B. vormittags im Projekt, nachmittags virtuell bzw. Montag bis Mittwoch im Projekt, Donnerstag bis Freitag virtuell, etc.).

Demonstrative Aufzählung konkreter Umsetzungsmaßnahmen:

• In den Einrichtungen sind Aktivitäten nur in Kleinstgruppen mit Abstand von mindestens 1 Meter durchführen und wenn möglich auch vermehrt in

6 Außenbereichen. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Aktivitäten (auch

spontan) abgesagt werden.

• Mahlzeiten sind wenn möglich gestaffelt zu organisieren – immer in

gleichbleibenden Gruppen – um so den erforderlichen Abstand von mindestens 1 Meter pro Person auch einhalten zu können.

• Zimmer und Aufenthaltsräume sind gut durchzulüften (wenn möglich mindestens 2mal täglich Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz).

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• 2 Teams oder mehr (sofern möglich) sind bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei den Jugendlichen zu bilden.

• Anwesenheiten der Jugendlichen sind konkret zu regeln: sprich z. B. (wie im Schulsystem) eine Gruppe von Montag bis Mittwoch, die andere Donnerstag und Freitag sowie anschließend wechseln; oder eine Gruppe an den Vormittagen einer Woche, die andere Gruppe an den Nachmittagen sowie anschließend wechseln;

etc.

• Maximal 20 Personen (bzw. entsprechende Anzahl je nach Quadratmeterzahl der Räumlichkeiten) dürfen zeitgleich in der Einrichtung anwesend sein.

• Bevorzugt werden soll die persönliche Anwesenheit jener Jugendlichen, die aus unterschiedlichen Ursachen größere Probleme bei der Umsetzung der virtuellen Beratung haben bzw. jener Jugendlichen, die psychisch stärker durch die Ausnahmesituation unter Druck geraten sind, etc.

Die Förderungsnehmer werden aufgefordert für den Zeitraum der Phase 2 alle notwendigen Schritte zu setzen. Die Hygienepläne sowie die Darstellung zur

Umsetzung des (vorliegenden) Stufenplans müssen bei Bedarf auf Aufforderung (durch Förderungsgeber SMS und/oder AMS) vorgelegt werden. Die Dienst- und

Anwesenheitspläne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entsprechend anzupassen.

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