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Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Fahrzeuge und Tankinfrastruktur

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Academic year: 2022

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(1)

Fördermöglichkeiten für Wasserstoff-Fahrzeuge und

Tankinfrastruktur

Wasserstoff im straßengebundenen Güterverkehr: LKW und Infrastruktur für Mecklenburg-Vorpommern

19. August 2021

Axel Blume, Programm Manager Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie

(2)

NOW – TECHNOLOGIEN & KONZEPTE FÜR DIE KLIMANEUTRALE GESELLSCHAFT

226.08.2021

Koordination von Förderprogrammen, Technologieberatung, Organisation von Netzwerken

Nationales Innovations- programm

Wasserstoff- und Brennstoffzellen- technologie

Elektromobilität Nationale Leitstelle Ladeinfra- struktur

Mobilitäts- und Kraftstoff- strategie

Leitstelle Wasserstoff

NaKoMo

Nationales Kompetenz- netzwerk nachhaltige Mobilität

MogLeb

Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen zur Herstellung gleichwertiger

Lebensver- hältnisse

Digitalisierung kommunaler Verkehrs- systeme

Exportinitiative Umwelt-

technologien

Mission Innovation

Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben

innerhalb des Energie- und Klimafonds

(3)

AUSGANGSPUNKT: KLIMASCHUTZZIELE

26.08.2021 3

Klimaschutz wird verbindlich und ambitionierter

Sektorziel Verkehr bis 2030:

42 % THG-Minderung ggü.

1990

Nfz-Maßnahmen:

3.4.3.10 CO2-arme LKW auf die Straße bringen

3.4.3.11 Tank- , Lade- und Oberleitungs-

infrastruktur ausbauen

Zentraler Fahrplan des BMVI für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Straßengüterverkehr bis 2030

Novelle des Klimaschutzgesetzes im Juni 2021

Neues Sektorziel Verkehr bis 2030:

52 % THG-Minderung ggü. 1990

(4)

4

Umgesetzt durch die NOW GmbH

ÜBERSICHT FÖRDERANGEBOT DES BMVI IM VERKEHR

Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL)

Förderrichtlinien (FRL)

Programme Technologie

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und

Brennstoffzellentechnologie (NIP) (NIP)

FCEV

Elektromobilität (EM)

BEV, PHEV

Mobilitäts- und

Kraftstoffstrategie (MKS)

Kraftstoffe + Gas Infrastruktur

FRL Forschung und Entwicklung

FRL Marktaktivierung

Förderrichtlinie Elektromobilität Beschaffung,

Elektromobilitätskonzepte, Forschung und Entwicklung

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr

Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

FRL für Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben N1 bis N3

Erneuerbare Kraftstoffe*

FRL öffentliche LIS (2017-2020, ab Q1/Q2-2021)

FRL nicht-öffentlich zugängliche LIS für Unternehmen und Kommunen (ab Q1/Q2-2021) FRL LIS an Wohngebäuden (ab Dez. 2020)

FRL für regenerative und strombasierte Kraftstoffe FRL für LNG als Schiffs- Kraftstoff und Bord- &

Landstromversorgung Schiffe

In Erarbeitung/

Erstellung

In Umsetzung *Erneuerbare Kraftstoffe: fortschrittliche Biokraftstoffe; strombasierte Kraftstoffe: Forschung und Entwicklung, Invest., Erzeugung FRL öffentlich zugängliche LIS für kommunale Unternehmen und KMU

Ausschreibung 1.000 HPC Standorte Ausschreibung Modellquartiere LIS

10.06.2021

(5)

AUSGANGSPUNKT: KLIMASCHUTZZIELE

26.08.2021 5

Klimaschutz wird verbindlich und ambitionierter

94.3

3.8

1.4

0.4 0.044

Diesel Benzin BEV CNG/LNG Hybrid

Transporter (N1) Lkw (N2, N3)

98.8 0.04

0.3

0.7 0.1

Diesel Benzin BEV CNG LNG

Wichtig: KBA-Codes für die Zulassung von Lkw mit alt.

Antrieben beachten!

n=1.982.234

Angaben in Prozent; Quelle: NOW 2021 auf Basis KBA

n=312.491

(6)

GESAMTKONZEPT KLIMAFREUNDLICHE NUTZFAHRZEUGE

26.08.2021 6

Bedeutung

Zentraler Fahrplan des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen im Straßengüterverkehr bis 2030

Inhalt

• Handlungsbedarfe, Umsetzungsphasen und -schritte

• Kriterien für Pfad- & Skalierungsentscheidungen

• Maßnahmen zur Förderung von Fahrzeugen und Infrastrukturaufbau

• Beteiligungsmöglichkeiten für Akteure

Ziel

Ein Drittel der Verkehrsleistung im schweren Straßengüterverkehr soll bis 2030 elektrisch oder mit strombasierten Kraftstoffen erfolgen

(Klimaschutzprogramm 2030)

Vorgestellt auf dem BMVI-Nutzfahrzeuggipfel am 11. November 2020

Quelle: www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/gesamtkonzept- klimafreundliche-nutzfahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile (Deutsch) https://www.bmvi.de/SharedDocs/EN/publications/overall-approach-climate- friendly-commercial-vehicles.pdf?__blob=publicationFile (Englisch)

(7)

7 26.08.2021

FAHRPLAN ANTRIEBSTECHNOLOGIE IM GESAMTKONZEPT

Pfadentscheidungen im Rahmen einer zweiphasigen Strategie (Skalierungs- & Roll-Out-Phase)

Quelle: https://www.plattform-zukunft-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2020/12/NPM_AG1_Werkstattbericht_Nfz.pdf

(8)

8 26.08.2021

FAHRPLAN MAßNAHMEN DES BMVI IM GESAMTKONZEPT

Rahmenbedingungen schaffen, Markthochlauf unterstützen

(9)

• Unternehmen, Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Unternehmen, eingetragene Vereine

• Leasing- und Mietgeber

• Fahrzeuge (EG-Fahrzeugklasse N mit Straßenzulassung)

• Infrastruktur

• Machbarkeitsstudien

• Fahrzeuge: 80 % Investitionsmehrausgaben

• Infrastruktur: 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben

• Machbarkeitsstudien: 50 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben

• Einstufiges Antragsverfahren

• Bis zu 4 Förderaufrufe pro Jahr

• Förderrichtlinie wurde am 22.07.21 von der EU Kommission notifiziert

• Erster Förderaufruf ist am 16.08.21 gestartet und läuft bis zum 27.09.21

KLIMASCHONENDE NUTZFAHRZEUGE UND INFRASTRUKTUR

26.08.2021 9

Eckpunkte zum Förderprogramm KsNI

Förderberechtigte

Förderquote

Antragsverfahren

Status

Fördergegenstand

(10)

INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI

26.08.2021 10

Fördergegenstände – Nutzfahrzeuge

Geförderte Fahrzeuge

• Nutz- & Sonderfahrzeuge mit batterie- oder brennstoffzellen-elektrischem Antrieb (N1, N2 und N3)

• Von außen aufladbare hybridelektrische Fahrzeuge nach EMoG § 2 Satz 3 (nur N3)

• Auf Elektroantrieb nach EMoG §2 Satz 2 & 4 umgerüstete Diesel-Fahrzeuge (nur N2 und N3)

Auswahlkriterien

• Wettbewerbliches Verfahren mit einheitlicher Bewertungsgrundlage

• Priorisierung auf Basis von festgelegten Auswahlkriterien:

• CO2-Einsparungsquote

• Mindestambitionsniveau

Kappungsgrenzen

• Eingereichte Anträge unterliegen Obergrenzen für maximal förderfähige Invenstitionsmehrausgaben

• Kappungsgrenzen ergeben sich je Kombination aus:

• Antriebsart (differenziert in Neu- und Umrüstfahrzeuge)

• EG-Fahrzeugklasse

• Zulässiges Gesamtgewicht

Maximaler Zuwendungshöchstbetrag

• Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto) Nutzfahrzeuge

Te il 1

(11)

Infrastruktur

INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI

26.08.2021 11

Fördergegenstände – Infrastruktur

Geförderte Infrastruktur

• Die für den Betrieb der beantragten Nutzfahrzeuge notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur auf privaten Standorten (insbesondere Betriebshöfe)

Im ersten Förderaufruf kann keine Wasserstoff-Tankinfrastruktur gefördert werden

• Notifizierungsvorbehalt der EU-Kommission

• Einreichungen für zukünftige Aufrufe geplant

Förderfähige Ausgaben

• Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung

• Berechnung auf Grundlage der jeweiligen zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben

• Investitionen in mobile und stationäre Tankinfrastruktur:

• Containerlösungen,

• mobile Tankstellen (auf Trailern) oder fest installierte Wasserstoff-Tankstellen je nach Konfiguration Speicher (Drucktank oder Flüssigwasserstoffspeicher),

• Verdichter, Kühl-Einheit, Zapfsäule und Trailer sowie

• Poller und Schutzwände für den Schutz vor mechanischen Beschädigungen von wasserstoffführenden Teilen

Maximaler Zuwendungshöchstbetrag

• Je Antragsteller/in, Fördergegenstand und Kalenderjahr jeweils 15 Mio. Euro (netto)

Te il 1

(12)

Geförderte Inhalte

• Erstellung von Machbarkeitsstudien und Analysen zu:

• Einsatzmöglichkeiten von Nutzfahrzeugen entsprechend Teil 1

• Nutzung neuer und bestehender Logistikstandorte für diese Nutzfahrzeuge

• Errichtung beziehungsweise Erweiterung entsprechender Infrastruktur

• Möglichkeit zur systematischen Vorbereitung und Klärung offener Fragen vor der Beschaffung von Fahrzeugen und Infrastruktur

Kappungsgrenze

• Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung

• Eingereichte Anträge unterliegen einer Kappungsgrenze für die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben für die Erstellung der Machbarkeitsstudie

• 150.000 Euro (netto) beziehungsweise 178.500 Euro (brutto 19% MwSt.) Machbarkeitsstudien

INFORMATIONEN ZUM ERSTEN FÖRDERAUFRUF KSNI

26.08.2021 12

Fördergegenstände – Infrastruktur

Te il 2

(13)

13 26.08.2021

WEBSITE ZUM GESAMTKONZEPT & FÖRDERPROGRAMM

Alle Informationen auf einen Blick! - www.klimafreundliche-nutzfahrzeuge.de

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Axel Blume

Programm Manager MKS axel.blume@now-gmbh.de nutzfahrzeuge@now-gmbh.de

Zeit für Ihre Fragen!

Referenzen

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