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Academic year: 2022

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Gesamt-Bachelorarbeit

Fachliche und gesetzliche Determinanten der diäto- logischen Tätigkeit in Prävention und Behandlung von ausgewählten Stoffwechselerkrankungen im Er-

wachsenenalter

Ausgeführt zum Zweck der Erlangung des akademischen Grades einer/eines

Bachelor of Science in Health Studies

am Fachhochschul-Bachelorstudiengang Diätologie St. Pölten

ausgeführt von

Laura Schmidt (LS) & Verena Menneweger (VM) di171027 & di171019

Betreut und begutachtet von:

Erika Schrattenholzer-Deubner, MA

eingereicht am 31.05.2020

(2)

II

Ehrenwörtliche Erklärung

Wir versichern, dass

• wir diese Bachelorarbeit selbständig verfasst, andere als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel nicht benutzt und uns auch sonst keiner unerlaubten Hilfe bedient haben,

• wir dieses Bachelorarbeitsthema bisher weder im Inland noch im Ausland einem Begut- achter/einer Begutachterin zur Beurteilung oder in irgendeiner Form als Prüfungsarbeit vorgelegt haben.

Diese Arbeit stimmt mit der vom Begutachter/von der Begutachterin beurteilten Arbeit überein.

St. Johann, am 31.05.2020 ……….

Ort, Datum Unterschrift

Kuchl, am 31.05.2020 ……….

Ort, Datum Unterschrift

(3)

III

Kurzfassung

Die Tätigkeitsbereiche der Diätologie betreffen die Therapie und die Prävention von ernährungsrelevanten Erkrankungen im intra- und extramuralen Bereich. (Verband der Diaetologen Österreichs, 2018) Das methodische Vorgehen laut dem diätologischen Prozess ist gesetzlich verpflichtend. Trotz der gesetzlich festgelegten Aufgabenberei- che der Diätologie, ist die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen diffus. (MTD-Ge- setz, BGBI. Nr. 460/1992) Im Berufsalltag treten Unklarheiten über die eigenen Ver- antwortungsbereiche auf und die Suche nach gesetzlichen Quellen ist zeitintensiv. Der Bereich der Prävention ist in der Praxis wenig präsent, obwohl der Bedarf zur ernäh- rungsmedizinische Krankheitsvorbeugung bestehen würde. Daraus ergeben sich fol- gende Fragestellungen. „Wo findet man die zu Grunde liegenden Quellen der Tätig- keiten, Aufgaben und Verantwortungsbereiche für die Diätologie?“ ,,Inwiefern grenzt sich die Diätologie zu anderen Berufsgruppen ab?” ,,Was sind die Aufgabenbereiche der Diätologie in der Prävention?” Die Zielsetzung der Autorinnen besteht darin, eine strukturierte, qualitative Quellensammlung in Broschürenform für die diätologische Praxis zu erstellen. Der Schwerpunkt dieser Broschüre liegt auf der Therapie und der Prävention von ausgewählten Stoffwechselerkrankungen bei Erwachsenen. Durch die Literaturrecherche wurden die Grundlagen der Diätologie in Therapie und Prävention aufgezeigt. Die Broschüre für die Berufsgruppe wurde mit Hilfe von Leitfäden und Bro- schüren aus dem Gesundheitsbereich erstellt. Die Literatursichtung ergab, dass die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen schwierig und die Literatursuche aufwendig ist. Evidenzbasierte Leitlinien sind oft nicht in aktueller Version verfügbar. Zudem ist die Diätologie in der Prävention wenig etabliert, obwohl dadurch Vorteile für Wirtschaft, Gesundheitssystem und Betriebswirtschaft entstehen würden. (Allgemeine Unfallver- sicherungsanstalt, 2020) (Schober, C. 2017) (Rieder, K., Heyden, B., 2015). Die Bro- schüre soll die Verantwortungsbereiche der Berufsgruppe definieren, den Zugang zu gesetzlichen und fachlichen Quellen für die Berufsgruppe erleichtern und die Möglich- keiten der diätologischen Maßnahmen in der Prävention darlegen. Die Diätologie kann einen wertvollen Beitrag in der Therapie und Prävention von Krankheiten leisten.

Durch die Ausarbeitung der Broschüre ist es möglich, den Berufsalltag effizienter und einfacher zu gestalten. Es wäre von großer Bedeutung sämtliche Literaturquellen lau- fend zu aktualisieren, um evidenzbasiert arbeiten zu können.

(4)

IV

Abstract

The fields of activity of dietetics concern the therapy and prevention of nutritionally relevant diseases in the intra- and extramural area. (Verband der Diaetologen Öster- reichs, 2018) The methodical procedure according to the dietetic process is legally binding. Despite the legally defined areas of responsibility of dietetics, the demarcation to other professional groups is diffuse. (MTD Act, BGBI. No. 460/1992) In everyday professional life, ambiguities about one's own areas of responsibility arise and the search for legal sources requires a lot of time and effort. The field of prevention is not very present in practice, although there would be a need for nutritional medical disease prevention. This gives rise to the following questions. "Where can we find the underly- ing sources of activities, tasks and areas of responsibility for dietetics?" "To what extent is dietetics distinct from other professions?" "What are the fields of activity, tasks and responsibilities of dietetics in prevention?"

The aim of the authors is to compile a structured, qualitative collection of sources in brochure form for the practice of dietetics. The focus of this brochure is on the therapy and prevention of selected metabolic diseases in adults. Through the literature re- search, the basics of dietetics in therapy and prevention were shown. The brochure for the professional group was created with the help of guidelines and brochures from the health sector. The literature review showed that the differentiation from other occupa- tional groups is difficult and the literature search is laborious. Evidence-based guide- lines are often not available in up-to-date versions. In addition, dietetics is little estab- lished in prevention, although this would have advantages for the economy, health care system and business management. (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, 2020) (Schober, C. 2017) (Rieder, K., Heyden, B., 2015). The brochure is intended to define the occupational group's areas of responsibility, facilitate access to legal and profes- sional sources for the occupational group and present the possibilities of dietary measures in prevention. Dietology can make a valuable contribution to the therapy and prevention of diseases. The elaboration of the brochure makes it possible to make every day professional life more efficient and easier. It would be of great importance to continuously update all literature sources in order to be able to work evidence-based.

Keywords: dietology, prevention, therapy, metabolic diseases, nutrition

(5)

V

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung (LS &VM) ... 1

2 Literaturüberblick (BAC1) ... 3

2.1 Gesetzliche Grundlagen (VM) ... 3

2.1.1 Gesundheitsberufe ... 3

2.1.1.1 Definition ... 3

2.1.1.2 Diätologin/Diätologe ... 5

2.1.1.3 Berufsbild und Tätigkeitsfeld ... 5

2.1.1.4 Berufsberechtigung und Berufsausübung ... 9

2.1.2 Ausbildung ... 10

2.1.2.1 Ausbildungsverordnung/FH-Studiengesetz ... 12

2.1.2.2 Sonderausbildungen ... 13

2.1.2.3 Praktika ... 13

2.1.2.4 Registrierung ... 13

2.1.2.5 Immunitätspflicht ... 14

2.1.3 Diätologischer Prozess ... 15

2.2 Fachliche Grundlagen (LS) ... 17

2.2.1 Diätologischer Prozess ... 17

2.2.1.1 Definition ... 17

2.2.1.2 Anordnung/Anforderung ... 20

2.2.1.3 Anamnese, Befundung, Zielsetzung ... 21

2.2.1.4 Diätologische Intervention ... 24

2.2.1.5 Evaluierung, Entlassung ... 29

2.2.2 Verband der Diätologen ... 30

2.2.3 Diätologie in der Freiberuflichkeit ... 30

(6)

VI

3 Literaturüberblick (BAC2) ... 32

3.1 Diätologie in der Prävention ... 32

3.1.1 Einleitung (LS, VM) ... 32

3.1.2 Diätologische Prävention im intra- und extramuralen Bereich (VM) ... 34

3.1.2.1 Diätologischer Prozess ... 35

3.1.2.2 Diätologie im intra- und extramuralen Bereich ... 37

3.1.2.3 Abgrenzung Diätologie versus Ernährungswissenschaften ... 38

3.1.2.4 Gemeinsamkeiten von Diätologie und Ernährungswissenschaften .... 39

3.2 Prävention ... 40

3.2.1 Definition Prävention (VM) ... 40

3.2.2 Warum Prävention? (LS) ... 43

3.2.2.1 Diabetes mellitus Typ 2 ... 43

Gründe für Diabetes Mellitus ... 44

3.2.2.2 Adipositas ... 44

3.2.2.3 Koronare Herzkrankheiten ... 46

Gründe für koronare Herzkrankheiten ... 46

3.3 Primärprävention ... 47

3.3.1 Definition Primärprävention (VM) ... 47

3.3.2 Betriebliche Gesundheitsförderung (VM) ... 47

3.3.3 Präventions- und Therapieprogramme (VM) ... 49

3.3.4 Diätologische Intervention (LS) ... 51

3.3.4.1 Diabetes mellitus Typ 2 ... 51

3.3.4.2 Adipositas ... 51

3.3.4.3 Koronare Herzkrankheiten ... 52

3.3.5 Maßnahmen durch den Patienten (LS) ... 53

(7)

VII

3.4 Sekundärprävention ... 58

3.4.1 Definition Sekundärprävention (VM) ... 58

3.4.2 Diätologische Intervention (LS) ... 59

3.4.2.1 Diabetes mellitus Typ 2 ... 59

3.4.2.2 Adipositas ... 60

3.4.2.3 Koronare Herzkrankheiten ... 61

3.5 Tertiärprävention ... 61

3.5.1 Definition Tertiärprävention (VM)... 61

3.5.2 Diätologische Intervention (LS) ... 62

3.6 Fazit (LS, VM) ... 63

4 Methodik (LS, VM) ... 66

4.1 Zielgruppe ... 66

4.2 Definition einer Broschüre ... 66

4.3 Empfehlungen zur Gestaltung von Broschüren für die diätologische Praxis .... 67

4.3.1 Relevanz für die Erstellung einer Broschüre ... 67

4.3.2 Vorgehensweise der Broschürenerstellung ... 68

4.3.2.1 Ablauf und Phasen der Broschürenerstellung ... 68

4.3.2.2 Grafische Gestaltung ... 69

5 Ergebnisse (LS, VM) ... 72

6 Diskussion (LS, VM) ... 73

7 Schlussfolgerung und Ausblick (LS, VM) ... 74

8 Literaturverzeichnis ... 76

9 Anhang ... 88

(8)

VIII

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Grafische Darstellung Diätälogischer Prozess ... 19 Abbildung 2: Gesundheitsdeterminanten ... 41 Abbildung 3: Gewichtsverteilung nach Geschlecht und Alter laut österreichischem

Ernährungsbericht 2017 ... 45

(9)

IX

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gesundheitsberufe ... 4

Tabelle 2: Berufsbild Diätologie ... 7

Tabelle 3: Berufsgruppe Diätologie ... 8

Tabelle 4: Bachelorstudien ... 11

Tabelle 5: Masterstudien ... 12

Tabelle 6: Doktoratsstudium ... 12

Tabelle 7: Österreichischer Impfplan ... 15

Tabelle 8: Anordnung/Anforderung ... 20

Tabelle 9: Leitlinien Anamnese, Befundung, Zielsetzung ... 21

Tabelle 10: Gemeinsamkeiten Leitlinien Anamnese, Befundung, Zielsetzung ... 23

Tabelle 11: Leitlinien Diätologische Intervention ... 24

Tabelle 12: Gemeinsamkeiten Leitlinien Diätologische Intervention ... 27

Tabelle 13: Evaluierung, Entlassung ... 29

Tabelle 14: Grundlagen der Freiberuflichkeit ... 31

Tabelle 15: Überblickstabelle diätologische Prävention und Maßnahmen ... 33

Tabelle 16: Anordnung, Befundung und Zielsetzung ... 36

Tabelle 17: Präventions- und Therapieprogramme ... 50

Tabelle 18: Fettmodifizierte Kost ... 52

Tabelle 19: Programme Diabetes mellitus Typ 2 ... 53

Tabelle 20: Programme Adipositas ... 54

Tabelle 21: Programme Koronare Herzerkrankungen ... 58

Tabelle 22: Zusammenfassung Prävention ... 64

Tabelle 23: Zeitablauf einer Broschüre ... 68

Tabelle 24: Qualitätskriterien Broschüre ... 69

(10)

X

Abkürzungsverzeichnis

AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.

ASchG Arbeitnehmerschutzgesetz

BSc Bachelor of Science

BGF Betriebliche Gesundheitsförderung BMG Bundesministerium für Gesundheit DAG Deutsche Adipositas Gesellschaft EAS European Atherosclerosis Society

EFAD European Federation of the Associations of Dietitians ESC European Society of Cardiology

EWR Europäischer Wirtschaftsraum

FH Fachhochschule

FGÖ Fonds Gesundes Österreich

GewO Gewerbeordnung

KHK Koronare Herzkrankheiten MTD Medizinisch-technischer Dienst

ÖDG Österreichische Diabetes Gesellschaft ÖGE Österreichische Gesellschaft für Ernährung ÖGK Österreichische Gesundheitskasse

(11)

1

1 Einleitung (LS &VM)

Diätologinnen und Diätologen gehören zu den gehobenen medizinisch-technischen Diensten (MTD-Berufen). Die Ausbildung dazu findet an Fachhochschulen in Öster- reich statt und schließt mit dem Bachelor of Science in Health Studies ab. Die Ausbil- dung und die Berufsausübung sind im Berufsgesetzes und der Ausbildungsverordnung verankert. (MTD-Gesetz, BGBI. Nr. 460/1992) Die Tätigkeitsbereiche von der ernäh- rungsmedizinischen Berufsgruppe betreffen sowohl die Prävention als auch die The- rapie von ernährungsrelevanten Erkrankungen im intra- und extramuralen Bereich.

(Verband der Diaetologen Österreichs, 2018) Das methodische Vorgehen im Rahmen des Diätologischen Prozesses ist gesetzlich verpflichtend und Teil der Dokumentation und Gesamttherapie. Es reicht von der ärztlichen Anordnung bis zur Evaluierung und dient als Instrument zur Qualitätssicherung.

Diätologinnen und Diätologen sind abgesehen von den Ärzten die einzige Berufs- gruppe, die Ernährungstherapie sowohl an gesunden als auch an kranken Patientin- nen und Patienten durchführen darf. Sie beraten sowohl therapeutisch als auch prä- ventiv.

Ernährung ist jedoch ein Thema, das jeden betrifft und über das viel gesprochen wird.

Auch andere Berufsgruppen, die nicht die Berechtigung dazu besitzen, PatientInnen und Patienten bei Vorliegen einer Erkrankung Ernährungsempfehlungen auszuspre- chen, machen dies oft dennoch. Häufig, da das Wissen über die Abgrenzung der Diä- tologie zu anderen Berufsgruppen fehlt.

In der täglichen Arbeit von Diätologinnen und Diätologen kommt es immer wieder zu zeitaufwendigen Recherchen nach aktuellen Leitlinien zur evidenzbasierten Behand- lung und Prävention von Krankheiten.

Aus diesem Grund besteht der Bedarf eine Quellensammlung mit gesetzlichen und fachlichen Grundlagen der Diätologie zu ausgewählten Stoffwechselerkrankungen im Erwachsenenalter, inklusive deren Verantwortungs- und Tätigkeitsbereichen zu erstel- len. Damit soll Klarheit über die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen geschaffen und die Qualität der ernährungsmedizinischen Arbeit verbessert werden.

(12)

2 Die Erkenntnisse der vorliegenden Arbeit zeigen, dass Prävention ein bedeutendes, gut erforschtes und relevantes Thema ist. Jedoch ist das Wissen über präventive Maß- nahmen innerhalb der Bevölkerung unzureichend. Die Wichtigkeit der Prävention soll (speziell in der Primärprävention) hervorgehoben werden, um Krankheiten bereits vor der Entstehung positiv beeinflussen zu können.

Daher ist das Ziel der Arbeit die Erstellung einer strukturierten, qualitativen Quellen- sammlung in Broschürenform für die Berufsgruppe der Diätologie. Diese soll die ge- setzlichen und fachlichen Grundlagen, Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Di- ätologie beinhalten und die diätologischen Interventionen in Therapie, und speziell in Prävention mit dem Schwerpunkt Stoffwechselerkrankungen (Diabetes mellitus Typ 2, Adipositas und koronare Herzkrankheiten) anhand des gesetzlich vorgeschriebenen diätologischen Prozesses, erläutern.

Da die Prävention ein bisher vernachlässigter Aufgabenbereich der diätologischen Tä- tigkeit ist, setzt sich die Broschüre (siehe Ergebnisse Kapitel 5) mit dem Thema Prä- vention im Allgemeinen und im Weiteren mit Maßnahmen und Interventionen, welche der Patient als auch die Berufsgruppe umsetzen kann, ergänzt. Ziel ist die Prävention in der Diätologie zu etablieren, einen schnelleren Zugang zu fachspezifischen Quellen zu finden und die Abgrenzung zu anderen Berufsgruppen zu erleichtern.

Die vorliegende Bachelorarbeit basiert daher auf folgenden Fragestellungen: „Wo fin- det man die zu Grunde liegenden Quellen der Tätigkeiten, Aufgaben und Verantwor- tungsbereiche für die Diätologie?“ ,,Inwiefern grenzt sich die Diätologie zu anderen Berufsgruppen ab?” ,,Was sind die Aufgabenbereiche der Diätologie in der Präven- tion?”

Die Literatursichtung erfolgte anhand von Gesetzestexten, Ausbildungsverordnungen, evidenzbasierter Fachliteratur und themenspezifischen Leitlinien. Zur Literaturrecher- che wurden die Suchmaschinen Google und Google Scholar herangezogen. Die Su- che gestaltete sich aufwendig, da es nur wenig spezifische Quellen und aktuelle wis- senschaftliche Leitlinien zum Thema gibt und eine systematische Literaturrecherche nach PICO aufgrund der vorliegenden Fragestellung nicht möglich war. (Reviewtabelle – siehe 6. Anhang)

(13)

3

2 Literaturüberblick (BAC1)

2.1 Gesetzliche Grundlagen (VM)

2.1.1 Gesundheitsberufe

2.1.1.1 Definition

Der Kompetenztatbestand Gesundheitswesen (Art. 10 Abs. 1 Z12 B-VG) definiert ei- nen ,,Gesundheitsberuf“ als gesetzlich geregelten Beruf, dessen Berufsbild für die Ob- hut des allgemeinen Gesundheitszustands der Bevölkerung zuständig ist.

Darunter versteht man ,,Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung, die un- mittelbar am bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der För- derung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheit- lichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden“.

(

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019).

Den Gesundheitsberufen unterliegen viele Gemeinsamkeiten, die im folgenden Ab- satz genauer erläutert wurden.

1) Der Gesetzgeber gewährleistet mithilfe eines Tätigkeits- bzw. Berufsvorbehalt, Bezeichnungsvorbehalt sowie einen Ausbildungsvorbehalt Schutz.

2) Sie sind wichtige Beitrags Leister im intra- und extramuralen Bereich sowie auch in der Prävention, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation.

3) Zentral sind eine gewissenhafte Ausübung des Berufes unabhängig von der Person sowie die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der ihnen anvertrau- ten Menschen je nach fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnissen bzw.

Erfahrungen, wobei die geltenden Vorschriften und Berufspflichten strikt einzu- halten sind.

4) Für Qualifikationen, die im Ausland erworben worden sind, ist unabdinglich eine Berufsanerkennung bzw. Nostrifikation erforderlich.

(14)

4 5) Die patientenorientierte/ patientennahe Ausbildung (,,clinical practice“ im ,,clini-

cal setting“) muss unter gesetzlich definierten Rahmenbedingungen sowie unter Aufsicht/Supervision erfolgen. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesund- heit und Konsumentenschutz, 2019)

Fortbildung

Die Gesundheitsberufe unterliegen einer Fortbildungspflicht, welche zugleich eine Be- rufspflicht darstellt und als solche im MTD-Gesetz verankert ist. Dieses besagt, dass Mitglieder der Gesundheitsberufe dazu verpflichtet sind, innerhalb von fünf Jahren Fortbildungen im Ausmaß von mindestens 60 Stunden zu besuchen. Die Anwesenheit der Fortbildungen muss nach Absolvierung schriftlich nachgewiesen werden. (MTD-

Gesetz §11 Abs. 1 und 2, 2019)

Eine Fortbildung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal von Gesundheitsberufen auf und hat einen hohen Stellenwert in dieser Berufsgruppe. Alle Mitglieder der Gesundheits- berufe müssen stets über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse ihres Berufes betreffend Bescheid wissen. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019)

Mitglieder

Nicht alle Gesundheitsberufe verfügen über ein eigenes Berufsgesetz, somit werden sie in zwei Gruppen gegliedert. In der nachfolgenden Tabelle wurden diese mit einem weiterführenden Link abgebildet. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019)

Tabelle 1: Gesundheitsberufe

Gesundheitsberufe ohne eige- nem Berufsgesetz

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attach- ments/0/8/1/CH4043/CMS1538051085664/ge- sundheitsberufe_2019,_mai_2019.pdf

Gesundheitsberufe mit eigenen Berufsgesetz

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attach- ments/0/8/1/CH4043/CMS1538051085664/ge- sundheitsberufe_2019,_mai_2019.pdf

Diätologinnen/ Diätologen gehören dem Gesundheitsberufen mit eigenen Berufsge- setz an (siehe MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992).

(15)

5 2.1.1.2 Diätologin/Diätologe

Definition

Die Berufsgruppe ,,Diätologie“ zählt in Österreich zu den gehobenen medizinisch-tech- nischen Diensten (siehe MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §1), ist ein gesetzlich aner- kannter Gesundheitsberuf und verfügt über ein eigenes Berufsgesetz. 2005 wurde der Berufsname ,,diplomierte Diätassistenten und Ernährungsmedizinische Berater“ durch ,,Diätologin /Diätologe“ ersetzt. Zudem ist die Berufsbezeichnung durch das MTD-Ge- setz, BGBl. Nr. 460/1992 § 1b Abs. 1 gesetzlich geregelt. Man unterscheidet zwischen den medizinischen und nichtmedizinischen (gewerblichen) Bereich, Ärztinnen und Ärzte sowie die Diätologinnen und Diätologen dem medizinischen Bereich unterliegen.

In den nichtmedizinischen (gewerblichen) Bereich fallen die Berufsgruppen Ernäh- rungswissenschafterin/- wissenschafter, -beraterin/berater, -trainerin/ trainer und -coach.

Aufgrund der in ganz Europa harmonisierten Ausbildung kann der Beruf sowohl in Eu- ropa als auch weltweit praktiziert werden. Hierfür wurde zusammen mit der European Federation of the Associations of Dietitians (EFAD) eine akademische Richtlinie sowie auch ein Berufsstandard der Diätologen erstellt, welche die Ausbildung, Qualifikation und ebenso das Tätigkeitsprofil dieser Berufsgruppe regeln. (Journal für Ernährungs- medizin, 2006)

2.1.1.3 Berufsbild und Tätigkeitsfeld

Die Vielzahl von Fehlinformationen im Bereich Ernährung verunsichert viele Men- schen. Ebenso ernennen sich viele Personen selbst als Ernährungsexpertinnen und - experten und beraten fälschlicherweise auch kranke oder krankheitsverdächtige Men- schen. Diese Arbeit unterliegt jedoch nur Ärztinnen/Ärzten sowie Diätologinnen/ Diä- tologen, da es sich bei der letzteren Berufsgruppe um gesetzlich anerkannte Ernäh- rungsexpertinnen und -experten handelt.

(16)

6 Sie bieten Unterstützung bei jeglichen Ernährungsproblemen und haben nicht nur in der Therapie, sondern auch in der Prävention und vor allem innerhalb von multiprofes- sionellen Teams einen hohen Stellenwert.

Zu den wichtigsten Aufgaben einer Diätologin/ eines Diätologen zählen die Planung, Durchführung und Evaluierung von Ernährungstherapien. Die folgende tabellarische Aufstellung führt die Kompetenzen in der Diätologie sowie die Tätigkeiten einer Diäto- login/ eines Diätologen übersichtlich an. (Verband der Diaetologen Österreichs, 2018)

(17)

7

Begrifflichkeit Erläuterung Quelle

Eigenverantwortliches Arbeiten

Diätologinnen/ Diätologen sind für die ,,ei- genverantwortliche Auswahl, Zusammen- stellung und Berechnung sowie die Anlei- tung und Überwachung der Zubereitung be- sonderer Kostformen zur Ernährung Kran- ker oder krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung“ zuständig.

(MTD-Gesetz,

BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs.

4)

Ärztliche Anordnung

Die ärztliche Anordnung zur Ernährungsthe- rapie ist oft keine Selbstverständlichkeit, dennoch ist es eine gesetzliche Vorgabe.

Die ärztliche Anordnung ist der eigenverant- wortlichen Tätigkeit von Diätologinnen/ Diä- tologen vorausgesetzt.

(Schmid, 2016) S.42

(MTD-Gesetz,

BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs.

4)

Beratung

Die Beratungs- und Schulungstätigkeit auf Stationen oder Ambulanzen gehört zu einer der drei Haupteinsatzbereichen der Diätolo- gie. Diätologinnen/ Diätologen beschäftigen sich im Schnitt 41,3% mit Beratungstätigkei- ten.

Diätologinnen/ Diätologen sind dazu befä- higt ,,Kranke oder deren Angehörige über die praktische Durchführung ärztlicher Di- ätverordnungen innerhalb und außerhalb ei- ner Krankenanstalt“ zu beraten.

(Schmid, 2016) S.

151

(MTD-Gesetz,

BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs.

4)

Tabelle 2: Berufsbild Diätologie

(18)

8 Praktische Durch- führung

Die praktische Durchführung ,,ärztlicher Di- ätverordnungen innerhalb und außerhalb ei- ner Krankenanstalt“ obliegt Diätologinnen/

Diätologen.

(MTD-Gesetz,

BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs.

4)

Ohne ärztliche Anordnung

Diätologinnen/ Diätologen sind dazu befugt, ,,ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zu- sammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengrup- pen oder Personen und Personengruppen unter besonderen Belastungen (z.B.

Schwangerschaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Er- nährung“ durchzuführen.

(MTD-Gesetz,

BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs.

4)

Folgende Quellen definieren die Berufsgruppe ,,Diätologie“

Tabelle 3: Berufsgruppe Diätologie

Die Entwicklung der neuen Berufsbezeichnung „Diaetolo- gen“

https://www.kup.at/kup/pdf/6076.pdf

MTD-Gesetz, BGBl. Nr.

460/1992 https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung/Bun- desnormen/10010701/MTD-Gesetz%2c%20Fas- sung%20vom%2004.11.2019.pdf

Bundesgesetz über die geho- benen medizinisch-techni- schen Dienste, BGBl 1992/460

https://www.ris.bka.gv.at/Doku-

mente/BgblPdf/1992_460_0/1992_460_0.pdf

Gesundheitsberufe in Öster- reich 2019

https://www.sozialministerium.at/cms/site/attach- ments/0/8/1/CH4043/CMS1538051085664/ge- sundheitsberufe_2019,_mai_2019.pdf

(19)

9 European Practice Placement

Standards for Dietetics

http://www.efad.org/media/1424/european-prac- tice-placement-standards-for-dietetics.pdf Gesundheit.gv.at – Öffentli-

ches Gesundheitsportal Ös- terreich

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitsleistun- gen/berufe/therapie-beratung/diaetologe

Verband der Diätologen Ös- terreichs

https://www.diaetologen.at/diaetologie/ausbildung/

2.1.1.4 Berufsberechtigung und Berufsausübung

Berufsberechtigung

Angehörige der MTD haben nachzuweisen, dass sie in jeder Hinsicht handlungsfähig sind, die erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen und nach Abschluss einer Ausbildung zur Diätologin/ zum Diätologen an einer Fachhoch- schule die entsprechende Diplomprüfung mit Erfolg abgelegt und das zugehörige Dip- lom erlangen haben.

Zudem müssen sie über die erforderlichen Sprachkenntnisse, welche für die Berufs- ausübung unerlässlich sind, verfügen und laut Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016 in das Gesundheitsberuferegister eingetragen sein, um den Beruf ausüben zu können. (MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §3, Abs. 1)

Als nicht vertrauenswürdig gilt man: bei Vorliegen einer mehr als einjährigen Freiheits- strafe, aufgrund von mindestens einer mit Vorsatz begangenen Straftat, die unbegli- chen ist, oder, wenn eine Wiederholungstat der gleichen oder ähnlichen Straftat wäh- rend der Berufsausübung befürchtet wird. (MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §3, Ab- satz 2)

Es besteht die Möglichkeit, die Berufsausübung zur Diätologin/zum Diätologen anders- wertig zu erlangen und der Ausbildung an Fachhochschulen gleichstellen zu lassen, siehe MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §3, Abs. 3.

(20)

10 Berufsausübung

Eine Diätologin/ ein Diätologe ist dazu verpflichtet, sich den in §2 beschriebenen Tä- tigkeiten eigenverantwortlich zu widmen, um den Beruf ausüben zu können. Hierbei erfolgt keine Unterscheidung zwischen Freiberuflichkeit oder Angestelltenverhältnis.

(MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §7)

Freiberufliche Berufsausübung

Bei der freiberuflichen Berufsausübung gibt es die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit weiteren gehobenen medizinisch-technischen Diensten oder auch anderen Ange- hörigen der Gesundheitsberufe. Allerdings ist eine persönliche und unmittelbare Frei- beruflichkeit unerlässlich. (MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992 §7a)

2.1.2 Ausbildung

Die Berufsgruppe der Diätologinnen/ Diätologen gehört in Österreich mit sechs weite- ren Berufen den medizinisch-technischen-Diensten an. 1992 entstand ein eigenes Ge- setz, welches die Ausbildung und die zuständigen Tätigkeitsfelder der gehobenen me- dizinisch-technischen Dienste in Österreich regelt.

Die Ausbildung der Diätologinnen/ Diätologen erfolgt seit der Erneuerung des MTD- Gesetzes im Jahre 2005 als Vollzeitstudien an einer österreichischen Fachhochschule (anstelle der früheren Akademien). Die Studienzeit beträgt sechs Semester und die Studierenden schließen mit dem Titel ,,Bachelor of Science in Health Studies“, kurz BSc., ab. Absolventinnen/Absolventen haben auch die Möglichkeit, das Bachelorstu- dium durch ein Master-, oder Doktoratsstudium an der Universität Wien zu erweitern.

(Schmid, 2016) (Hofbauer, 2006)

Die Ausbildung wird in Österreich derzeit an fünf verschiedenen Standorten angebo- ten. Zudem gibt es die Alternative, das Studium der Ernährungswissenschaften abzu- schießen und anschließend den Aufbaulehrgang ,,Angewandte Ernährungstherapie“

in St. Pölten zu absolvieren, um mit dem Titel ,,BSc in Health Studies“, als Diätologin/

Diätologe abzuschließen. (Schmid, 2016)

(21)

11 Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz er- kennt EU-/Europäischer Wirtschaftsraum- (EWR) Berufsqualifikationen nach der Aus- bildung an. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit und Konsumenten- schutz, 2019)

Die gesamte Ausbildung zur Diätologin/ zum Diätologen ist in der FH-MTD-Ausbil- dungsverordnung, kurz FH-MTD-AV, verankert. (MTD-FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43) In den folgenden Tabellen findet sich eine Auflistung aller österreichischen Fachhoch- schulen und Universitäten, welche das Bachelor-, Master- und Doktoratsstudium für die Berufsgruppe Diätologie anbieten.

Tabelle 4: Bachelorstudien

Bachelorstudium

Fachhochschule Link

FH Campus Wien

https://www.fh-campuswien.ac.at/departments/gesund- heitswissenschaften/studiengaenge/detail/diaetolo- gie.html

FH Joanneum https://www.fh-joanneum.at/diaetologie/bachelor/en/

FH St. Pölten https://www.fhstp.ac.at/de/studium-weiterbildung/ge- sundheit/diaetologie

FH Gesundheits- berufe OÖ

https://www.fh-gesundheitsberufe.at/studieren/studien- angebot/bachelor-studiengaenge/diaetologie/

FHG Tirol https://www.fhg-tirol.ac.at/page.cfm?vpath=studium/ba- chelor/diaetologie

(22)

12

Tabelle 5: Masterstudien

Masterstudium

Fachhochschule Link

FH Campus Wien

https://www.fh-campuswien.ac.at/departments/gesund- heitswissenschaften/studiengaenge/detail/advanced-in- tegrative-health-studies.html

FH Joanneum https://www.fh-joanneum.at/angewandte-ernaehrungs- medizin/postgraduate/

FH St. Pölten https://www.fhstp.ac.at/de/studium-weiterbildung/me- dien-digitale-technologien/digital-healthcare

FH Gesundheits- berufe OÖ

https://www.fh-ooe.at/campus-wels/studiengaenge/mas- ter/lebensmitteltechnologie-und-ernaehrung/

FHG Tirol https://www.fhg-tirol.ac.at/page.cfm?vpath=stu- dium/master/klinische_diaetologie

Tabelle 6: Doktoratsstudium

Doktorats- studium

Universität Link Universität

Wien

https://doktorat.univie.ac.at/doktoratsstudien/lebenswis- senschaften/

2.1.2.1 Ausbildungsverordnung/FH-Studiengesetz

Wie bereits im Absatz 1.1.2. angeführt ist die gesamte Ausbildung zur Diätologin/ zum Diätologen in der FH-MTD-Ausbildungsverordnung, kurz FH-MTD-AV, festgehalten.

(MTD-FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43)

Dieses hält fest, über welche fachlich-methodischen Kompetenzen eine Diätologin/ ein Diätologe nach der Ausbildung verfügen muss. (Rechtsinformationssystem des Bun- des, 2019)

(23)

13 2.1.2.2 Sonderausbildungen

Diätologinnen/ Diätologen haben die Möglichkeit, Sonderausbildungen zu Führungs- aufgaben, Spezialaufgaben oder Lehraufgaben zu absolvieren. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019)

Sie können sich auch fachlich weiterbilden (siehe Fortbildungspflicht 2.1.2.1) und - um Beispiele zu nennen - die Ausbildung zur Diabetesberaterin/ zum Diabetesberater, zum Sporternährungscoach oder zur präoperativen Begutachterin/ zum präoperativen Begutachter in der Adipositaschirurgie absolvieren. Der Verband der Diätologen Ös- terreichs bietet online übersichtlich Auskunft über alle laufenden und kommenden Se- minare sowie Fortbildungen im Bereich der Ernährung. (https://www.diaetologen.at/bil- dung/seminare-des-verbandes-mit-online-anmeldung/)

2.1.2.3 Praktika

Praktika sind ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Ausbildung von Diätologinnen/ Di- ätologen. Im Wesentlichen haben Studierende die Möglichkeit, Praktika im Bereich der Forschung, Industrie, Wissenschaft, oder im Gesundheits- und Sozialwesen zu absol- vieren, dennoch sollte der Großteil der praktischen Ausbildung in Krankenanstalten erfolgen. Obwohl hierbei eine große Diversität geboten wird, müssen die Pflichtberei- che Akutmedizin, Rehabilitation, Langmedizin, Prävention und Gesundheitsförderung während des Praktikums abgedeckt werden. (MTD-FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43) 2.1.2.4 Registrierung

Seit 1. Juli 2018 sind Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie Angehö- rige der medizinisch-technischen Dienste dazu verpflichtet, sich im Gesundheitsberu- feregister einzutragen. Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist Voraus- setzung für die Berufsausübung und für den Erhalt eines Berufsausweises mit einer Gültigkeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser fünf Jahre muss die Registrierung ver- längert werden, um den Beruf weiterhin ausüben zu können. Die Registrierung ist mit- tels eines Formulars vor Antritt der Berufsausübung bei der zuständigen Registrie- rungsbehörde zu beantragen. (Bundesministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2019)

(24)

14 2.1.2.5 Immunitätspflicht

Da es besonders für Angehörige von Gesundheitsberufen wichtig ist, Patienten zu schützen, indem Krankheiten vorgebeugt und Infektionswege unterbrochen werden, unterliegen alle Angehörigen von Gesundheitsberufen einer Impfpflicht.

Ziel ist es das Bewusstsein über den Nutzen von Impfungen und dadurch die Durch- impfungsrate in ganz Europa zu erhöhen. (MTD Austria, 2019)

Die Durchimpfungsrate in der österreichischen Erwachsenenbevölkerung ist nach wie vor zu gering. Österreich verfügt zwar über klare Empfehlungen diesbezüglich, aber dennoch scheinen die Informationen nicht zu den Betroffenen zu gelangen. Informati- onen zu allgemein empfohlenen Impfungen sollten möglichst einfach zu finden sein.

Bei Berufen, welche eine erhöhte Gesundheitsgefahr ausgesetzt sind, zählen Schutz- impfungen als Präventionsmaßnahme. Das Arbeitnehmerschutzgesetz (kurz ASchG) schreibt vor, dass sich Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber um die Sicherheit und den Ge- sundheitsschutz ihrer Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, in allen Aspekten, welche die Arbeit betreffen, zu kümmern haben. Bei jeglichem Auftreten von erhöhten arbeitsbe- zogenen Risiken bezüglich Sicherheit und Gesundheit muss den Arbeitnehmern eine Schutzimpfung angeboten werden. Dies bezieht sich jedoch nur auf Fälle, in denen keine andere Maßnahme zur Minimierung des Gesundheitsrisikos getroffen werden kann.

Für Diätologinnen und Diätologen in Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten sowie in Kurzentren sind Infektionskrankheiten als impfpflichtig anzusehen. (Wiedermann- Schmidt et. al, 2015)

Der Österreichische Impfplan umfasst folgende Standardimpfungen für Erwachsene:

(25)

15

Tabelle 7: Österreichischer Impfplan

Ab 18 Jahren bis 60 Jahren

Diphthe- rie/ Te-

tanus/

Pertus- sis/ Po-

lio

Masern- Mumps- Röteln

Varizellen Influenza FSME Pneumo- kokken

Herpes Zoster

1x/10 Jahre

2x bei Sero-nega- tiven

2x bei Sero-ne- gativen

1x/Jahr 1x/ 5 Jahre

(ab dem 51.

Lebensjahr)

(1x ab dem 51. Lebens- jahr)

Ab 60 Jahren 1x/ 5

Jahre

s.o. s.o. s.o. 1x/3

Jahre

s.o. s.o.

2.1.3 Diätologischer Prozess

In der Diätologie unterscheidet man zwischen patientenbezogener diätologischer bzw.

ernährungstherapeutischer Dokumentation und der Leistungsdokumentation. Die Do- kumentation von Ernährungstherapien, Beratungen oder Schulungen ist ein wichtiger Indikator für die Nachvollziehbarkeit und Evaluierung von Therapieerfolgen. Diese Do- kumentation ist gesetzlich verpflichtet und im MTD-Gesetz verankert. (Schmid, 2016) Im Gegenzug dazu stellt die Leistungsdokumentation eine Übersicht über die Nettoar- beitszeiten (tatsächlich erbrachten Arbeitszeit) pro gewählten Zeitrahmen dar. Sie ist wichtig, um den Zeitaufwand der erbrachten Leistungen aufzuzeigen und unterstützt auch in der Argumentation von Personalerweiterungen. Die Leistungserfassung ist nicht gesetzlich geregelt. (Schmid, 2016)

Der Diätologische Prozess zählt zur patientenbezogenen diätologischen bzw. ernäh- rungstherapeutischen Dokumentation. Laut MTD-Gesetz § 2 Abs. 4 erwerben Studie- rende während der Ausbildung an der Fachhochschule die fachlich-methodischen Kompetenzen, um einen diätologischen Prozess eigenverantwortlich durchführen zu können.

(26)

16 In der MTD- Ausbildungsverordnung ist festgeschrieben, dass eine Diätologiestuden- tin/ein Diätologiestudent während der Ausbildung mindestens zehn diätologische Pro- zesse in den Pflichtbereichen zu verfassen hat. Die Pflichtbereiche sind Gastroentero- logie, Endokrinologie, Nephrologie, Intensivmedizin, Onkologie und Chirurgie. (MTD- FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43)

Im Absatz 2.2.1 werden vertiefende Inhalte zu den fachlichen und inhaltlichen Aspek- ten des diätologischen Prozesses dargestellt.

(27)

17 2.2 Fachliche Grundlagen (LS)

2.2.1 Diätologischer Prozess

2.2.1.1 Definition

Der Diätologische Prozess bildet strukturiert die langfristige Therapie der Diätolo- gin/des Diätologen an der Patientin/dem Patienten ab. Durch die Ausbildung an der FH erwirbt die Diätologin/der Diätologe die fachliche und methodische Kompetenz, die Planung und Durchführung des Diätologischen Prozesses eigenverantwortlich auszu- führen. (Hofbauer et al., 2011)

Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte:

1) Erhebung von Ernährungsanamnese, Ernährungsstatus, Diätologische Befun- dung und Beurteilung, Zielsetzung

Im ersten Schritt werden die ernährungsrelevanten Probleme anhand von vorliegen- den Befunden, Ernährungsanamnese, Sozialanamnese und Verzehrsprotokollen er- mittelt. Dies bildet die Grundlage für die im Anschluss folgende Diätologische Befun- dung und Beurteilung. Dabei wird der Handlungsbedarf seitens der Berufsgruppe er- hoben und die Zielsetzung determiniert. Aus den definierten diätetischen Zielen resul- tieren die Ziele der Beratung.

2) Planung und Umsetzung der Ernährungstherapie, Ernährungsberatung und Schulung

Die Ernährungstherapie wird individuell mit dem Fokus auf die Bedürfnisse des jewei- ligen Patienten geplant. (Hofbauer et al., 2011) Durch die im Studium erworbene sozi- alkommunikative Kompetenz kann die Diätologin/der Diätologe eine gute Vertrauens- basis zu der Patientin/ dem Patienten aufbauen. (FH-MTD-Ausbildungsverordnung, BGBI II Nr. 2/2006)

(28)

18 Durch die Auswertung von Anamnese, Ernährungsprotokollen und der Bedarfsberech- nung (Befundung und Beurteilung) wird die Ernährungstherapie/ die Ernährungsbera- tung patientenzentriert geplant. Nachfolgend wird an der Umsetzung gearbeitet und die Intervention, wenn nötig adaptiert.

Als Zeichen für die Therapiebeendigung werden mit der Patientin/ dem Patienten in einem Gespräch die Veränderungen durch die Betreuung besprochen. Die Ernäh- rungsfachkraft erkundigt sich nach der Zufriedenheit und offenen Fragen seitens Pati- enten, und diskutiert positive und negative Erfahrungen. Großer Fokus wird auch auf die langfristige Motivation und Betreuung nach der Entlassung gelegt. (Hofbauer et al., 2011)

3) Qualitätssicherung (Dokumentation), Evaluation, Reflexion

Der Diätologische Prozess dient als wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Berufsfeldes. Eine lückenlose Dokumentation von Behand- lungsinhalten, Ereignissen und Ergebnissen ist notwendig, um Therapieentscheidun- gen nachvollziehbar zu machen und Interventionen im multiprofessionellen Team be- gründen zu können. Diese ist im MTD-Gesetz verankert und gilt damit als Berufspflicht von Diätologinnen/Diätologen. (Verband der Diaetologen, 2019)

Zur persönlichen Weiterentwicklung in fachlichen und sozialkommunikativen Kompe- tenzen ist die Reflexion ein wichtiger Bestandteil des letzten Schrittes im Prozess.

Schwierigkeiten, die im Laufe der Gesamttherapie entstanden sind, sollen reflektiert werden und zur Qualitätsverbesserung der diätologischen Tätigkeit beitragen. (Hof- bauer et al., 2011)

(29)

19 Im folgenden Kapitel werden die fachlichen Grundlagen der diätologischen Tätigkeit anhand von Stoffwechselkrankheiten aufgezeigt. Aufgrund des großen Umfanges die- ses Themas wird in der vorliegenden Arbeit auf die Fachgebiete Diabetes mellitus Typ 2, Adipositas im Erwachsenenalter und kardiovaskuläre Erkrankungen (arterielle Hy- pertonie, periphere arterielle Verschlusskrankheit, Dyslipidämie) eingegangen. Leitli- nien und Behandlungsleitfäden aus dem deutschsprachigen Raum und Guidelines auf EU-Ebene wurden für die Suche herangezogen. Nach jedem Abschnitt des diätologi- schen Prozesses fasst eine Übersichtstabelle die Gemeinsamkeiten der gefundenen Literatur zusammen.

Leitlinien

Die Ernährungstherapie richtet sich nach dem neuesten wissenschaftlichen Evidenz- stand. Dieser ist in Leitlinien niedergeschrieben und wird regelmäßig überarbeitet. Man unterscheidet drei Stufen von Leitlinien nach ihrer Güte:

• S3-Leitlinie: höchste fachliche Qualität, von Experten ausgearbeitet

• S2 Leitlinie: evidenz-basiert oder konsensbasiert

• S1-Leitlinie: Empfehlung von Expertengruppe (Schmid, 2016)

Abbildung 1: Grafische Darstellung Diätälogischer Prozess

(30)

20 2.2.1.2 Anordnung/Anforderung

Tabelle 8: Anordnung/Anforderung

Fachgebiet Leitlinie

Diabetes mellitus

Zu Beginn des Diätologischen Prozesses steht die ärztliche Anfor- derung. Ausschließlich durch die von dem Arzt/der Ärztin gestellten Anordnung, die auf einer medizinischen Indikation beruht, ist die Di- ätologin/der Diätologe dazu befugt, die Arbeit am Patienten aufzu- nehmen und mit der Durchführung des Prozesses zu starten. Hier- bei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe, wie bereits in Ka- pitel 2.1 erwähnt.

(MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992)

Diese Anordnungspflicht gilt nicht für die Behandlung gesunder Kli- enten wie Schwangere und Sportler.

(Schmid, 2016) AdipositasKardiovaskuläre Erkrankungen

(31)

21 2.2.1.3 Anamnese, Befundung, Zielsetzung

Tabelle 9: Leitlinien Anamnese, Befundung, Zielsetzung

Fachgebiet Leitlinie

Diabetes mellitus

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) Nationale Versorgungsleit- linie Therapie des Typ- 2- Diabetes (geplante Aktualisierung:

31.7.2020)

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-001gl_S3_Typ-2-Diabe- tes-Therapie_2014-11-abgelaufen.pdf

Diabetes mellitus – Anleitung für die Praxis, Österreichische Diabetes Gesellschaft (ÖDG)

https://www.oedg.at/pdf/Diabetes-mellitus-Anleitungen-fuer-die-Praxis- 2016.pdf

Diabetes mellitus – Leitlinie für die Praxis

https://www.oedg.at/pdf/OEDG_Pocket_Guide_2019-07.pdf

(32)

22

Fachgebiet Leitlinie

Adipositas

Patientenleitlinie zur Diagnose und Behandlung der Adiposi- tas, Deutsche Adipositas Gesellschaft (DAG)

https://www.adipositas-gesellschaft.de/fileadmin/PDF/Leitlinien/Patienten- leitlinie_Adipositas.pdf

Infoboxen zum Behandlungspfad Übergewicht/Adipositas bei Erwachsenen

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?conten- tid=10008.714962&version=1486455000

S3-Leitlinie: Prävention und Therapie der Adipositas (geplante Aktualisierung: 5.5.2024)

https://www.adipositas geseschaft.de/fileadmin/PDF/Leitlinien/S3_Adiposi- tas_Praevention_Therapie_2014.pdf

Kardiovaskuläre Erkrankungen

Nationale Versorgungsleitlinie Chronische Koronare Herz- Krankheit (KHK) (geplante Aktualisierung: 31.05.2020)

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004l_S3_KHK_2019- 04.pdf

European Society of Cardiology (ESC) Pocket Guidelines – Diagnose und Therapie der peripheren arteriellen Erkrankung

https://leitlinien.dgk.org/files/2017_Pocket-Leitlinien_PAD.pdf.pdf

ESC/European Atherosclerosis Society (EAS) Pocket Guide- lines - Diagnostik und Therapie der Dyslipidämie

https://leitlinien.dgk.org/files/Dyslip_Netzseite_DGK_neu.pdf

(33)

23

Tabelle 10: Gemeinsamkeiten Leitlinien Anamnese, Befundung, Zielsetzung

Fachgebiet Gemeinsamkeiten

Diabetes mellitus

- Erhebung von Körpergewicht, Ernährungsgewohnhei- ten, Familienanamnese

- Individuelle, an Patienten angepasste Ziele definieren - Langfristige Gewichtsreduktion bzw. Normalisierung

des Körpergewichtes

Adipositas

- Erhebung von Gewichtsverlauf, psychosozialer Belas- tung, Familienanamnese, Medikamente und Motivation - Realistische, individuelle Zielsetzung

- Ernährungsmedizinische Einzel- oder Gruppenbera- tung

- Steigerung der Lebensqualität - Langfristige Gewichtsreduktion

- Umfeld des Patienten mit einbeziehen

Kardiovaskuläre Erkrankungen

- Erhebung Krankheitsverlauf, Familienanamnese, Er- nährungsgewohnheiten, Fettstoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Hypertonie, Bewegungsmangel, Chronische Nierenerkrankung

- Individuelle Therapieziele formulieren - Normalisierung des Körpergewichtes - Senkung der Blutfettwerte

- Normalisierung des Blutdrucks - HbA1c <7 %

- Motivation zur körperlichen Aktivität

(34)

24 2.2.1.4 Diätologische Intervention

Tabelle 11: Leitlinien Diätologische Intervention

Fachgebiet Leitlinie

Diabetes mellitus

Diabetes mellitus – Anleitung für die Praxis, ÖDG

https://www.oedg.at/pdf/Diabetes-mellitus-Anleitungen-fuer-die-Praxis- 2016.pdf

Diabetes mellitus – Leitlinie für die Praxis

https://www.oedg.at/pdf/OEDG_Pocket_Guide_2019-07.pdf

AWMF Nationale Versorgungsleitlinie Therapie des Typ- 2- Diabetes (geplante Aktualisierung: 31.7.2020)

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-001gl_S3_Typ-2-Diabe- tes-Therapie_2014-11-abgelaufen.pdf

Leitlinie Ernährungstherapie in Klinik und Praxis, 2019

https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Hauner%20H_2019_Leitfa- den%20Ern%C3%A4hrungstherapie%20in%20Klinik%20und%20Pra- xis_LEKuP.PDF

(35)

25

Fachgebiet Leitlinie

Adipositas

Patientenleitlinie zur Diagnose und Behandlung der Adiposi- tas, DAG

https://www.adipositas-gesellschaft.de/fileadmin/PDF/Leitlinien/Patienten- leitlinie_Adipositas.pdf

Infoboxen zum Behandlungspfad Übergewicht/Adipositas bei Erwachsenen

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?conten- tid=10008.714962&version=1486455000

S3-Leitlinie: Prävention und Therapie der Adipositas (geplante Aktualisierung: 5.5.2024)

https://www.bayerisches-aerzteblatt.de/fileadmin/aerzteblatt/ausga- ben/2016/07/einzelpdf/BAB_7-8_344_350.pdf

Leitlinie Ernährungstherapie in Klinik und Praxis, 2019

https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Hauner%20H_2019_Leitfa- den%20Ern%C3%A4hrungstherapie%20in%20Klinik%20und%20Pra- xis_LEKuP.PDF

(36)

26

Fachgebiet Leitlinie

Kardiovaskuläre Erkrankungen

Nationale Versorgungsleitlinie Chronische KHK (geplante Aktua- lisierung: 31.05.2020)

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/nvl-004l_S3_KHK_2019- 04.pdf

ESC/ESH Pocket Guidelines – Management der arteriellen Hypertonie

https://leitlinien.dgk.org/files/2019_Pocket_Leitlinie_Hyperto- nie_Version2018.pdf

ESC Pocket Guidelines – Diagnose und Therapie der periphe- ren arteriellen Erkrankung

https://leitlinien.dgk.org/files/2017_Pocket-Leitlinien_PAD.pdf.pdf

ESC/EAS Pocket Guidelines - Diagnostik und Therapie der Dyslipidämie

https://leitlinien.dgk.org/files/Dyslip_Netzseite_DGK_neu.pdf

Leitlinie Ernährungstherapie in Klinik und Praxis, 2019

https://www.dgem.de/sites/default/files/PDFs/Hauner%20H_2019_Leitfa- den%20Ern%C3%A4hrungstherapie%20in%20Klinik%20und%20Pra- xis_LEKuP.PDF

(37)

27

Tabelle 12: Gemeinsamkeiten Leitlinien Diätologische Intervention

Fachgebiet Gemeinsamkeiten

Diabetes mellitus

- Ballastoffreiche, ausgewogene Mischkost - Einschränkung des Alkoholkonsums

- Gewichtsreduktion/Gewichtsnormalisierung

- Reduktion von gesättigten Fettsäuren und Transfetten - Pflanzliche Öle reich an ungesättigten Fettsäuren

(Rapsöl, Olivenöl), Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte, Voll- kornprodukte, Milchprodukte bevorzugen

- Reduktion von Mono- und Disaccharidaufnahme (gezuckerte Getränke, Süßigkeiten)

- Zucker: max. 50 g/Tag bzw. < 10% der Gesamtenergie (kein generelles Zuckerverbot)

- Eiweißzufuhr 0,8 g/kg Körpergewicht - Mediterrane Ernährung empfehlen - Individuelle Ernährungstherapie

Adipositas

- Lebensstilveränderung

- Stufenweise, langfristige Gewichtsreduktion

- Kaloriendefizit (etwa 500 kcal/Tag, teilweise auch hö- her)

- Förderung von Alltagsbewegung - Zuckerhaltige Getränke meiden

- Verminderter Verzehr von Fett und/oder Kohlenhydra- ten

- Erhöhter Konsum von ballaststoffreiche und wasserrei- che Lebensmittel

- Keine einseitigen Ernährungsformen und Crashdiäten - Gewichtsreduktionsprogramme anbieten

(38)

28

Fachgebiet Gemeinsamkeiten

Kardiovaskuläre Erkrankungen

- Max. 5g Salz/Tag - Nikotinstopp

- Alkohol meiden bzw. beschränkter Alkoholkonsum (max. 10 bzw. 20 g/Tag)

- Vermeidung von Übergewicht/Adipositas - Moderate körperliche Bewegung

- Stark verarbeitete Lebensmittel meiden

- Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte, ungesättigte Fettsäu- ren, Fisch, fettarme Milchprodukte, Vollkornprodukte, ungezuckerte Getränke bevorzugen

(39)

29 2.2.1.5 Evaluierung, Entlassung

Tabelle 13: Evaluierung, Entlassung

Fachgebiet Leitlinie

Diabetes mellitus

Nach der Therapiebeendigung erfolgt die Beurteilung der Therapieerfolge/Therapieergebnisse. Basis dafür bildet eine gute Dokumentation der Therapieziele und des Therapiever- laufes. Die Kontrollparameter müssen dafür schon in den Therapiezielen bestimmt werden.

Die Erfolgsmessung kann anhand eines Vergleiches von Messdaten erfolgen (Laborwerte, anthropometrische Daten).

Außerdem ist die rückblickende Wertung aus Patienten- und Therapeutensicht eine Möglichkeit der Evaluierung des Erfol- ges.

Der Beziehungsaufbau zwischen der Diätologin/dem Diätolo- gen und der Patientin/dem Patienten ist ein wesentlicher Fak- tor, der zu einem guten Therapieerfolg beiträgt. Somit kann auch die Therapiebeziehung bewertet werden.

Die Evaluierung sollte regelmäßig reflektiert werden, wenn möglich mit mehreren Mitgliedern der Berufsgruppe oder auch interdisziplinär. Dadurch soll stetig eine Qualitätsverbes- serung im Berufsfeld erreicht werden.

(Schmid, 2016) AdipositasKardiovaskuläre Erkran- kungen

(40)

30 2.2.2 Verband der Diätologen

Die Berufsgruppe der Diätologen wird durch den Verband der Diätologen Österreichs in berufspolitischen und fachlichen Fragestellungen vertreten. Diese Organisation be- steht seit 1961. Besonders engen Kontakt pflegt die Berufsgruppenvertretung Öster- reichs zum Bundesverband der DiätassistentInnen Deutschlands und dem Schweizer Verband der diplomierten ErnährungsberaterInnen.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Berufsverbandes zählen:

• Interessensvertretung nach außen

• Berufsschutz

• Vorträge, Versammlungen, Informationsveranstaltungen abhalten

• Sicherung der Qualität

• Entwicklung des Berufsbildes

• Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Als Mitglied profitiert man von Vorteilen wie berufsrelevante Fortbildungen, Abo des Mitgliedermagazins, Hilfe bei berufsspezifischen Unklarheiten, Beratungsunterlagen und vieles mehr. (Verband der Diätologen, 2019)

2.2.3 Diätologie in der Freiberuflichkeit

Nach positivem Abschluss eines Studiums der Diätologie sind Absolventinnen und Ab- solventen dazu berechtigt sowohl im Angestelltenverhältnis als auch freiberuflich tätig zu sein. (MTD-FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43)

Seit Juli 2018 besteht für Diätologinnen und Diätologen die Pflicht sich im Gesund- heitsberuferegister zu registrieren. Auf der Webseite https://gbr- public.ehealth.gv.at/Suche.aspx lassen sich einfach alle österreichweit tätigen Diäto- loginnen und Diätologen (inklusive Kontaktdaten und Zusatzinformationen) finden.

(Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, 2018)

(41)

31 Dadurch ist auch eine gezielte Suche nach freiberuflichen ernährungsmedizinischen Beraterinnen und Beratern möglich. Die Suche lässt sich durch Spezialisierung, Wei- terbildung, Ort und Bezirk nochmals gut einschränken.

Grundlagen für die freiberufliche Tätigkeit

Tabelle 14: Grundlagen der Freiberuflichkeit

Aufgabe Weblink

Mitteilung an das Fi- nanzamt

https://www.oesterreich.gv.at/themen/sozia- les/pflege/1/1/1/Seite.360635.html

Meldung bei Sozialversi- cherungsanstalt (Pflichtversicherung)

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/ar- ten_von_beschaeftigung/werkvertrag_mit_gewerbeberechti-

gung/Seite.880005.html#Steuern

Meldung bei Gewerbe- behörde

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/mitarbeiter/ar- ten_von_beschaeftigung/werkvertrag_mit_gewerbeberechti-

gung/Seite.880005.html#Steuern

Einkommenssteuerer- klärung (im Folgejahr)

https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finan- zen/einkommensteuer/Seite.800210.html#Erklaerung

Werbeverbot

(MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992)

Aufklärung über Thera- pieablauf, Kosten, Versi-

cherungsschutz

(MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992)

Rechnungserstellung

(MTD-Gesetz, BGBl. Nr. 460/1992)

(42)

32

3 Literaturüberblick (BAC2)

3.1 Diätologie in der Prävention

3.1.1 Einleitung (LS, VM)

Die Autorinnen der vorliegenden Arbeit haben sich im Literaturüberblick 1 überwiegend mit der diätologischen Therapie, dem diätologischen Prozess und den gesetzlichen Grundlagen von Gesundheitsberufen beschäftigt. Im Genaueren wurden die Berufs- ausübung und Praktika von Diätologinnen und Diätologen sowie der gesetzlich ver- pflichtende Diätologischen Prozess herausgearbeitet. Dieser wurde im Teil zwei ersten Literaturüberblickes anhand von einzelnen Stoffwechselerkrankungen beleuchtet.

In Folge dieser Recherchearbeit zu den ausgewählten Stoffwechselerkrankungen so- wie der Analyse der Erkenntnisse ergab sich eine bedeutende inhaltliche Lücke, die im Zuge der Bachelorarbeit 2 geschlossen werden soll. Laut MTD Gesetz beschäftigen sich Diätologinnen und Diätologen nicht nur mit der Therapie von Erkrankten. Da die Prävention einen ebenso bedeutenden Teil der diätologischen Arbeit darstellt und hier- mit der Bogen der diätologischen Aufgabengebiete gespannt werden kann, kon- zentriert sich der Literaturüberblick 2 auf die diätologische Prävention bzw. der Prä- vention im Allgemeinen.

Die gesetzlichen Grundlagen der Diätologie, die bereits in Literaturüberblick 1 darge- stellt wurden, beziehen sich gleichermaßen auf Therapie und Prävention. Weiters wur- den in Literaturüberblick 1 die Festlegungen des MTD-Gesetzes hinsichtlich der The- rapie ausführlich erläutert. Die folgende Ausarbeitung im Kapitel 3.1.2.1 widmet sich den Aussagen des MTD-Gesetzes in Bezug auf die Prävention.

Da das Ziel der Arbeit die Erstellung von zwei Broschüren zum Thema fachliche und gesetzliche Determinanten der diätologischen Tätigkeit, sowie die Prävention und Be- handlung von ausgewählten Stoffwechselerkrankungen im Erwachsenenalter ist, fin- den weitere Aufgabengebiete der Diätologie, welche sich mit Kindern oder Jugendli- chen befassen, keinen Bestandteil in dieser Arbeit.

(43)

33 In der vorliegenden Verschriftlichung der Ergebnisse setzen sich die Autorinnen mit den Begrifflichkeiten Gesundheit und Prävention, sowie deren Untergruppen ausei- nander. Die Aufgliederung der Prävention erfolgt in Primäre, Sekundäre und Tertiäre.

Zu jeder Untergruppe erfolgt eine Erläuterung der Begrifflichkeiten. Um die Bedeutung der Diätologie zu verdeutlichen, werden die ausgewählten Stoffwechselerkrankungen im Erwachsenenalter (Diabetes mellitus Typ 2, Adipositas, Koronare Herzerkrankun- gen) hinsichtlich ihrer Prävalenz, Risiken und Ursachen aufgezeigt. Diese Stoffwech- selerkrankungen werden mit diätologischen Maßnahmen ergänzt. Da Präventions- und Therapieprogramme einen hohen Stellenwert in der Gesundheitsförderung haben, werden diese von Krankenkassen unterstützt. Um einen Praxisbezug herzustellen, ha- ben die Autorinnen dieser Arbeit die Präventions- und Therapieprogramme der ausge- wählten Stoffwechselerkrankungen ausgearbeitet und themenbezogen tabellarisch anhand von kurzen Übersichten angeführt.

Um den Einstieg in das Thema zu erleichtern, wurde ein Überblick der Ebenen der diätologischen Prävention und Maßnahmen angefertigt.

Tabelle 15: Überblickstabelle diätologische Prävention und Maßnahmen

Primärprävention Sekundär- und

Tertiärprävention Thema Gesunde Ernährung und

Lebensstil

Je nach Krankheitsbild/Ernährungs- problem (zum Beispiel Gewichtsreduk- tion, Diabetesschulung, fettmodifizierte Ernährung, Salzarme Ernährung, …) Diätologische

Intervention

• Ernährungsberatun- gen

• Betriebliche Gesund- heitsförderung

• Vorträge

• Workshops

• Kochkurse

• Ernährungsberatungen

• Schulungen

• Diabetesschulung, …

• Einzel- oder Gruppen- schulungen

(44)

34 Intervention

durch den Pa- tienten

• Programme/Kurse zu

„gesundem Lebens- stil“

• Programme der Österrei- chischen Ge- sundheits- kasse (ÖGK)

• Programme/Kurse zum jewei- ligen Krankheitsbild

• ÖGK-Programme, my- LINE, Bodymed, Ki- locoach, Elisabethinen Linz, Weight Watchers

Details zu den einzelnen Programmen sind in Tabelle 5, 6 und 7 nachzulesen.

3.1.2 Diätologische Prävention im intra- und extramuralen Bereich (VM)

In diesem Kapitel wird vorrangig auf das Aufgabengebiet der Diätologin/des Diätologen in der Prävention im intra- sowie im extramuralen Bereich und weiters auf die Abgren- zung bzw. Gemeinsamkeiten von Diätologie und Ernährungswissenschaften einge- gangen, um einen Überblick über die Berufsfelder und dessen Kompetenzen zu schaf- fen.

Das Aufgabengebiet der Diätologie umfasst nicht nur den Bereich der Therapie, son- dern auch die Prävention von sämtlichen ernährungsrelevanten Problemstellungen.

Diätologinnen und Diätologen wenden ihre ernährungsmedizinischen und -wissen- schaftlichen Kenntnisse sowohl auf diagnostische und therapeutische, immerhin aber auch auf präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen im intra- und extramura- len Bereich an. Diese Maßnahmen haben die Vermeidung von Krankheiten, die Erhal- tung oder Wiederherstellung der Gesundheit und Lebensqualität im Bereich der oralen, enteralen und parenteralen Ernährung zum Ziel. (Verband der Diaetologen Öster- reichs, 2018)

(45)

35 In der MTD-AV BGBI. II Nr. 2/2006 Anlage 4 sind folgende Kompetenzen der Diätolo- gie definiert, welche in der Prävention Anwendung finden:

Diätologinnen und Diätologen…

• sind befugt den diätologischen Handlungsbedarf zu definieren und den Ernäh- rungsstatus mit anthropometrischen oder sonstigen Messmethoden zu bestim- men

• erstellen berechnete Rezepte und Speisepläne im Bereich des Verpflegungs- managements auf ernährungsphysiologischer Grundlage inklusive regionalen und individuellen Ernährungsgewohnheiten

• sind in der Lage ernährungsspezifische Themen für Einzelpersonen oder Per- sonengruppen aufzubereiten

• können in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung diätologische Prozesse sowie Ernährungsberatungen vollziehen

3.1.2.1 Diätologischer Prozess

Ein wichtiger Bestandteil der diätologischen Tätigkeit in Prävention und Therapie ist die Dokumentation in Form eines diätologischen Prozesses. Diese Dokumentation ist gesetzlich verpflichtend und im MTD-Gesetz verankert (siehe 2.1.3). (Schmid, 2016) Auch im Rahmen der Prävention spielt der diätologische Prozess eine große Rolle.

(46)

36 Verglichen mit der intramuralen Therapie gestaltet sich der Prozess im präventiven extramuralen Bereich signifikant anders. Es gibt Unterschiede in der Anordnung, Be- fundung und Zielsetzung:

Tabelle 16: Anordnung, Befundung und Zielsetzung

Anordnung Befun-

dung

Zielset- zung Intramural siehe 2.1.1.3

Die ärztliche Anordnung ist der ei- genverantwortlichen Tätigkeit von Di- ätologinnen/ Diätologen vorausge- setzt. (MTD-Gesetz, BGBl. Nr.

460/1992 §2 Abs. 4)

individuell individuell

Extramural Die Diätologin/ Der Diätologe benö- tigt keine ärztliche Zuweisung, um Gesundheitskompetenz zu schulen.

Die ,,Anordnung“ an die Ernährungs- schulung, den -vortrag, oder -work- shop übernimmt jede Person selbst.

allgemein allgemein

Die diätologische Tätigkeit hat einen positiven Einfluss auf die Verbesserung von Ge- sundheit und Lebensqualität der Patientinnen und Patienten. Sie kann Gesundheits- kosten speziell in den Bereichen Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Mangelernährung mittels präventiver, diätologischer Maßnahmen senken.

Zudem ist sie nicht nur bei Bestehen von Krankheiten, sondern auch im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung effektiv.

(47)

37 Diätologinnen und Diätologen sind im Rahmen der Gesundheitsförderung dazu befugt gesundheitsfördernde Maßnahmen z.B. in Kindergärten, Schulen, Gemeindeeinrich- tungen, geriatrischen Einrichtungen, in der Gemeinschaftsverpflegung sowie der be- trieblichen Gesundheitsförderung zu planen und durchzuführen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung findet speziell in der Beratung und Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ernährungsrelevanten Konflikten, in der Er- stellung von Speiseplänen für Betrieben oder in der Beratung von Gemeinschaftsver- pflegungsinstituten Anwendung. Bestandteile der betrieblichen Gemeinschaftsverpfle- gung können beispielsweise Koch- oder Ernährungsworkshops oder Seminare für ver- schiedene Zielgruppen sein.

Eine bedeutende Kompetenz der Diätologie liegt im Bereich der Gesundheitskommu- nikation. Weitere wesentliche Aufgaben von Diätologinnen und Diätologen liegen in der Aufklärung, Beratung, Information und Edukation, Empowerment und in der Ver- mittlung von Gesundheitskompetenz. Diese Kompetenzen sind vor allem in der Prä- vention von großer Bedeutung. (Verband der Diaetologen Österreichs, 2018)

3.1.2.2 Diätologie im intra- und extramuralen Bereich

Im Absatz 2.2.3 wurde beschrieben, dass Absolventinnen und Absolventen nach po- sitivem Abschluss eines Diätologie-Studiums sowie nach erfolgter Registrierung be- fugt sind, sowohl freiberuflich als auch im Angestelltenverhältnis tätig zu sein. (MTD- FH-AV 2006, BGBI. I 2006/43)

Im Gesundheitsberuferegister der Republik Österreich (abrufbar unter ://gbr- public.ehealth.gv.at/Suche.aspx) werden alle in Österreich registrierten Diätologinnen und Diätologen angezeigt. (Siehe 2.2.3) Derzeit sind 1584 Diätologinnen und Diätolo- gen in Österreich registriert. Eine Suche ergab 1530 registrierte Diätologinnen und 54 registrierte Diätologen. Angezeigt wurden sie in drei Kategorien - ,,Angestellt“, ,,Frei- beruflich“ und ,,Sonstiges“, die Aufteilung war wie folgt: 1250 Personen befanden sich in einem Angestelltenverhältnis, 735 waren freiberuflich tätig und 162 gaben ,,Sonsti- ges“ an. Der Vollständigkeitshalber ist zu erwähnen, dass viele Diätologinnen und Di- ätologen nicht nur freiberuflich, sondern auch im Angestelltenverhältnis tätig sind.

(Stand 03.2020)

(48)

38 Im Vergleich dazu führte eine Statistik der Wirtschaftskammer Österreich mit dem Titel ,,Personenberatung und Personenbetreuung: Branchendaten“ an, dass in Österreich 701 Lebens- und Sozialberaterinnen und -berater (Ernährungsberaterinnen und -be- rater) tätig sind. (Stand 31.12.2019)

3.1.2.3 Abgrenzung Diätologie versus Ernährungswissenschaften

In der Gewerbeordnung ist festgeschrieben, dass die Absolvierung eines Diätologie Studiums, oder eines Studiums der Ernährungswissenschaften die Voraussetzung für eine Ernährungsberatung nach §119 darstellt. (Verband der Ernährungswissenschaf- ter Österreichs, 2018)

Man unterscheidet zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie. Während die Ernährungsberatung vor allem die Informationsvermittlung und die Weitergabe von individuellen Handlungsempfehlungen beinhaltet, um eine gesundheitsförderliche Er- nährungsumstellung zu bewirken, befasst sich die Ernährungstherapie mit Kranken und ist somit Diätologinnen/ Diätologen vorbehalten. Laut OGH 4 Ob 61/14w gehören auch die Austestung von Nahrungsmittelintoleranzen, die Prüfung von Nahrungser- gänzungsmitteln sowie die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung von Kostfor- men für Einzelpersonen und Personengruppen zur Ernährungsberatung.

Weiters zählt die Ernährungsberatung für Einzelpersonen oder Personengruppen, wel- che auf spezielle Bedürfnisse wie z.B. bei Schwangeren angepasst ist per Definition zur Ernährungsberatung. (Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs, 2019) Während nur Ärztinnen und Ärzte sowie Diätologinnen und Diätologen kranke oder krankheitsverdächtige Menschen beraten dürfen, haben Ernährungswissenschafterin- nen und -wissenschafter, Ernährungsberaterinnen und -berater, Ernährungstrainerin- nen und -trainer und Ernährungscoaches die Möglichkeit Ernährungs- und Gesund- heitskompetenz sowie Ernährungs- und Gesundheitskommunikation bei gesunden Menschen zu vermitteln. Siehe 2.1.1.3 (Verband der Diaetologen Österreichs, 2018)

Referenzen

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