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COVID-19 Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung und der Notbetreuung unter Pandemiebedingungen

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Academic year: 2022

Aktie "COVID-19 Pandemie Organisation der Präsenzbeschulung und der Notbetreuung unter Pandemiebedingungen"

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(1)

Stempel der Einrichtung: ZAGS GmbH

H y g ie n e p la n ( M u s te r) E rg ä n z u n g e n e n ts p re c h e n d d e n S c h u tz m a ß n a h m e n i m S c h u lb e tr ie b w ä h re n d d e r C O V ID -1 9 P a n d e m ie O rg a n is a ti o n d e r P s e n z b e s c h u lu n g u n d d e r N o tb e tr e u u n g u n te r P a n d e m ie b e d in g u n g e n (A k tu a li s ie ru n g v o m 2 2 .1 1 .2 0 2 1 ) D ie se r H yg ie n e p la n r e ge lt d as V o rg e h e n f ü r al le O rg an is at io n sf o rm e n d e r P rä se n zb e sc h u lu n g vo r O rt a u f d e r G ru n d la ge d e r Sc h u l- u n d K it a- C o ro n av e ro rd n u n g vo m 2 0 .1 1 .2 0 2 1 , g ü lt ig v o m 2 2 .1 1 .2 0 2 1 b is 1 2 .1 2 .2 0 2 1

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan Verantwortlicher An- sprechpartner- für gesamte Dauer der Corona-Pandemie C. Loth (SL) C. Brünnel (Hygienebeauf- tragte)

P e rs ö n lic h e H yg ie n e

Hygienische Händedesin- fektion- nach Kontakt mit Körper- flüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen) - nach Ablegen der Schutz- handschuhe - bei Bedarf

- Desinfektionsspender sind im Ein- gangsbereich und in Fluren vorhanden -Handdesinfektionsmittel: #entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden, #sollte erwachsenen Personen vor- behalten sein, #in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder uner- reichbar - Virusinfektion: Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Beschäftigte in Schule Schüler/innen

(2)

- 2 - 2 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) aufbewahren, ohne Kontakt zu biologischen Gefahr- stoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend Händereinigung Gründliches und regelmä- ßiges Händewaschen ist fest im Schulalltag integ- riert. nach Betreten des Schul- gebäudes vor dem Zubereiten von Speisen, Essen nach dem Toilettengang nach Naseputzen, nach Husten oder Niesen -nach Kontakt mit Abfällen

mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben Seife abwaschen und gut abtrocknen mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern Flüssigseife im Spender (Nutzung auch der Handwaschbe- cken in den Unterrichtsräumen)

Beschäftigte in Schule Schüler/innen schulfremde Personen NiesetiketteNiesen und Hustenmöglichst in Wegwerftuch niesen oder husten ist kein Taschentuch griffbereit Armbeuge vor Mund und Nase halten 

-g rö ß tm ö gl ic h e n A b st an d z u m G e ge n ü b e r e in h al te n u n d s ic h a b - w e n d e n

WegwerftuchBeschäftigte in Schule Schüler/innen Handpflegenach Bedarf auf trockenen Händen gut verreibenpersonenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringenBeschäftigte in Schule, Schüler/innen

P e rs ö n lic h e H yg ie n e m e d iz in is ch e M u n d -N as e n -B e d e ck u n g (M N B )

1)

(3)

- 3 - 3 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Allgemeines zur Nutzung der medizinischen Mund- Nasen-Bedeckung

täglich im Falle der Tragepflicht Mund-Nasen-Schutz: medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig beim Tragen von MNS wird sicherge- stellt, dass regelmäßige Tragepausen ermöglicht werden #bei medizinischen MNS nach 2 Stunden ununterbrochener Trage- dauer #bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 min ununterbrochener Tra- gedauer  ca. 30 min Tragepause Maskenpflicht für schulfremde Perso- nen bleibt bestehen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Be- freiung)

personenbezogene MNB mit- bringen bzw. für Lehrkräfte werden FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Schutzstandard (KN 95) durch das LaSuB zur Ver- fügung gestellt (keine Pflicht zur Nutzung dieser Atemschutzmasken, auch Nut- zung von medizin. OP-Masken möglich)  Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutz- masken“, eingestellt im Schul- portal, Rubrik COVID 19 schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung (im Hygiene- plan festschreiben)

Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen Mund-Nasen-Bedeckung AllgemeinPflicht zum Tragen eines MNS be- steht: #vor und im Eingangsbereich #im Schulgebäude und auf dem Schulgelände #bei schulischen Veranstaltungen #auf dem Außengelände, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehal- ten wird Ausnahmen für Schüler/innen und

Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen Schulfremde Hort

(4)

- 4 - 4 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Grundschule Situationsbedingt

schulisches Personal (Schularten, Kinder bis zur Vollendung des 6. Le- bensjahres) keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS: #innerhalb der Unterrichtsräume, #auf dem Außengelände Regelungen für gemeinsam genutzte Flächen und Räume werden mit Hort abgestimmt -Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume keine Pflicht zum Tragen eines MNS: #kurzzeitig bei der Abnahme von Co- rona-Tests, #bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude #für Schüler/innen während eines schriftlichen Leistungsnachweises, wenn 1,5 m Mindestabstand ein- gehalten wird, #bei Anwesenheit ausschließlich Ge-

(5)

- 5 - 5 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Schulfremde Sitzungen der Schulkonfe- renz/ Sitzungen von Gre- mien der Eltern- und Schü- lermitwirkung /Beratungsgespräche zwi- schen schulischem Perso- nal und Personensorgebe- rechtigten Hort

impfter und Genesener Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude, -gelände Maskenpflicht für schulfremde Per- sonen (außer Kinder < 6 Jahren, Per- sonen mit attestierter Befreiung) Ausweichen auf digitale Formate empfohlen -keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS: innerhalb der Gruppenräume auf dem Außengelände

Einsichtnahme in Impf- oder Ge- nesenennachweis erforderlich Befreiung von MNBSchüler/innen Lehrkräfte/ schulisches Personal Hortpersonal

Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen der MNB erkennen lässt und auf welcher Grundlage die Ärztin/der Arzt zu dieser Einschätzung gekommen ist Schule ist befugt, ärztliche Be- scheinigung zur Befreiung des Tragens einer MNB (Kopie oder Original) aufzubewahren (digital oder analog); Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten mit Ablauf der Gül- tigkeit, spätestens bis Ablauf 2021 Schulleitung, Hortleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen

(6)

- 6 - 6 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)

T e st p fl ic h t au f SA R S- C o V -2

Testpflicht auf SARS-CoV-2 (Selbsttest) Lehrkräfte und Schü- ler/innen aller Klassen- stufen

Testpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teil- nahme am Präsenzunterricht Zutritt nur mit negativem Testergeb- nis auf SARS-CoV-2 (Ausnahme: keine Testpflicht für Be- gleitpersonen für kurzzeitigeBeglei- tung von Schüler/innenzum Bringen und Abholen bei Betreten des Gelän- des / Gebäudes, aber MNB) Anzuerkennen sind: #Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle ver- einzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unter- richt, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021) #Testnachweis im Rahmen einer be- trieblichen Testung im Sinne des Ar- beitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht #Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbrin- ger gemäß § 6 Absatz 1 der Corona- virus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fas- sung) →Testung darf bei Vorlage nicht älter Testkit zur Laienselbstanwendung Nachweis des vorgelegten Tests und des Testergebnisses in der Schule kann dokumentiert wer- den; Dokumentation ist zu lö- schen, wenn für Fristenkontrolle (72 Stunden) nicht mehr benötigt

Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen, Schulfremde

(7)

- 7 - 7 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) als 24 Stunden sein (PCR-Test 48 Stunden) auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für #Personen mit nachweislich vollstän- digem Impfschutz, als geimpft gel- ten: a)Personen mit erforderlicher An- zahl Impfdosen (ein oder mehre- re Impfstoffe möglich) und min- destens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b)genesenen Person mit einer ver- abreichten Impfdosis Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR- Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht) Testung Geimpfter und Genesener wird ausdrücklich empfohlen Unterweisung vor TestdurchführungLehrkräfte/Beschäftigte und Schü- ler/innen -vor Testdurchführung mit Hilfe der Gebrauchsanleitung

Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Testdurchführung Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung Hinweis: gründliches Händewaschen ist aus-

Entsorgung in Müllbeutel Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“) Einmalhandschuhe Schulleitung, Lehrkräfte, Schulträger, Schüler/innen

(8)

- 8 - 8 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) reichendFlächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig In der Regel nasaler Abstrich Speichel- bzw. Spucktest - über LaSuB - (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (kei- ne ärztliche Diagnose erforderlich) im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) -AHA+L-Regeln während der Testung wird eingehalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C) kurzzeitiges Absetzen des MNB zur Probeentnahme Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip), Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anlei- tung durch eine Lehrkraft, bei Beaufsichtigung der Testdurch- führung wird MNS getragen (FFP2- Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmal- handschuhe bereithalten bei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend an- haltenden Beschwerden ärztliche -FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen

(9)

- 9 - 9 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Vorstellung hygienische Entsorgung des genutz- ten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmal- handschuhe tragen bei positivem Testergebnis: Absonde- rung der positiv getesteten Person; Meldung an das zuständige Gesund- heitsamt durch Schule Zugangsregelungen Ein- und Ausgänge inkl. Eingangsbereich von Schulgebäuden und Ein- richtungen

- Schulfremde - täglichinzidenzunabhängig für Schulfremde: Pflicht zum Tragen eines MNBSchulleitung, an Schule Beschäftigte, Schüler, Eltern, Schulfremde BetretungsverbotLehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen, Schulfremde -täglich

Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für Personen: # mit nachweislicher SARS-CoV-2- Infektion, # die sich aufgrund engen Kontakts zu infizierter Person absondern müs- sen, #die ohne entsprechende Bescheini- gung keinen medizinischen MNS tragen #mit mindestens 1 SARS-CoV-2- Symptom (Atemnot, neu auftreten- der Husten,starker Schnupfen, Fie- Schulleitung, Beschäftigte in der Schule, Schü- ler/Innen, schulfremde Personen

(10)

- 10 - 10 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) ber, Geruchs- oderGeschmacksver- lust) -bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavirus SARS-Cov-2 Zugangs- /AufenthaltsregelungenLehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen, Schulfremde täglich

Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Sym- ptoms gestattet Vorlage eines Unbedenklichkeitsnach- weises bei Auftreten von SARS-CoV-2- ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona- Test) Kurzzeitiges Betreten von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern ohne Test ist möglich Zutritt nur -mit negativem Testergebnis -für Personen mit nachweislich voll- ständigem Impfschutz, -für Genesene bei mind. einem SARS-CoV-2- ähnlichem Symptom muss Schule ver- lassen werden (Schüler bis zur Abho- lung in einem separaten Raum unter- bringen) -Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsket- Schulleitung, an Schule Beschäftigte, Schü- ler/innen

(11)

- 11 - 11 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) ten Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule

Schülerinnen und Schüler bis 12 JahrenAbsonderung der/des Betroffenen und ggf. exponierte ungeimpfte Er- wachsene (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte) einwöchige erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (aller 2 Tage in der Schule)

Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, Eltern entsprechend Festlegun- gen des Gesundheitsam- tes Zugangskontrolle- täglich -schulfremde Personen- schulinternes Verfahren zur Zugangs- kontrolle: verschlossene Türen, Mel- dung im Sekretariat, Zutritt nur mit Termin - Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kon- taktdaten dokumentieren ab einer Auf- enthaltsdauer von mehr als 10 Minuten

Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation un- verzüglich zu löschen/zu vernich- ten ist

Schulleitung, schulfremde Personen Schulpflicht Schüler/innen aller Schul- arten, ggf. vertreten durch Sorgeberechtigte

Schulbesuchspflicht ist ab 22.11.2021 ausgesetzt schriftliche Abmeldung durch volljäh- rige Schüler/innen oder Personensor- geberechtigte erforderlich dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit, Anspruch auf Beschulung der Schü- ler/innen besteht in diesem Fall nicht

Tageweise Abmeldung ist aus- geschlossen -Abmeldung muss durch Infekti- onsschutz begründet sein

Personensorgeberech- tigte, Schulleitung Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände Mindestabstandtäglich-direkten Körperkontakt meidenBeschäftigte der Schule SchülerInnen Schulleitung

(12)

- 12 - 12 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulge- bäude

- Belehrung täg- lich/regelmäßig, insbeson- dere nach den Ferien oder bei Änderung des Hygiene- plans (Belehrung wird schriftlich im Klassenbuch vermerkt) a) verständliche und schülerbezogene Vermittlung der Schutzmaßnahmen b) Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar

zu a) und c) Hinweisschilder, Aus- hänge in Fluren und Eingangsbe- reichen zu b) Internetauftritt der Schule, Aushänge im Schulgebäude und am Schultor

Schulleitung Hygienebeauftragte Innerschulische Verkehrs- wege / Flure- täglich Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöff- net lassen) - mehrmals täglich lüften

- Rechtslaufgebot - desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen

Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Lüftung in Unterrichtsräu- men(Minimierung der An- steckungsgefahr durch Ae- rosole und Tröpfchen)

- mehrmals täglich (insbe- sondere vor Unterrichtsbe- ginn und in den Pausen) - regelmäßig

Stoß- und Querlüftung mittels voll- ständig geöffneter Fenster und Tü- ren: #mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn) für ca. 3 Minuten, #(alleiniges Kippen von Fenstern ist nicht ausreichend) Stoß- und Querlüftung sind nicht erforderlich, wenn Luftaustausch durch raumlufttechnische Anlage ge- sichert ist Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausgeplant ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien

Beschäftigte in der Schule

(13)

- 13 - 13 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) LehrerzimmerMehrfach täglich-regelmäßige Lüftung -Empfehlung 1,5 m AbstandSchulleitung, Beschäftigte in Schule Gemeinschaftsräume (z.B. Garderobenräume, Biblio- theken)

regelmäßige Lüftung Regelungen zum Tragen von MNB be- achten

Schulleitung, Beschäftigte in Schule Reinigung täglichentsprechend vorhandenem Reini- gungsplan s. vorhandener ReinigungsplanRegelmäßig genutzte Ober- flächen, Gegenstände und Räume, ab Geltung der Vorwarn- stufe, wenn mind. 1 Person in der Schule eine SARS- CoV-2-Infektion aufweist -täglich

tägliches gründliches Reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegenständen und Räumen gründliches Reinigen von techn.- medialen Geräten nach jeder Nut- zung entsprechend vorhandenem Reini- gungsplan Reinigung SanitärräumetäglichToilettensitze, Armaturen, Waschbe- cken, Fußböden reinigen -Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind zur Verfügung gestellt, regelmäßi- ge Leerung

ggf. vorhandenen Reinigungs- plan ergänzen desinfizierendes Reinigungsmittel Reinigung von Flächen entsprechend dem Erfor- dernisbei Verunreinigung von Flächen Körper- flüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschu- hen und einem mit Flächendesinfekti- onsmittel getränktem Einmaltuch (kei- ne Sprühdesinfektion) Schutzhandschuhe tragen, nach ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfek- tion)

Reinigungsfirma Schulleitung Schulträger Beschäftigte an der Schule Maßnahmen bei Hygiene- mängeln - bei Bedarf - Unterstützung bei Schulreferent und Gesundheitsamt Schulleitung

Sp o rt u n d M u si k

(14)

- 14 - 14 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Sportunterricht alle Schularten

Schulsport und Schwimmunterricht unter Beachtung der geltenden Hy- gieneregeln keine Pflicht zum Tragen eines medi- zinischen MNS keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden) Händehygiene ermöglichen Sportgeräte nach Benutzung reinigen Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume nach jeder Sportstunde mind. 5 min mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht ge- eignet Desinfektion: Flächendesinfekti- onsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Beschäftigte in der Schule Schulleitung Musikunterricht alle Schularten Gesang und Blasinstrumente:

#

Mindestabstand: 2 m in Musizier- bzw. Singrichtung

#

möglichst zum Ende der Unter- richtsstunde bei Chorgesang versetzt aufstellen Instrumente vor Weitergabe desinfizie- ren (Blasinstrumente: keine Weitergabe oder personengebundene Mundstücke)

Desinfektion: Flächendesinfekti- onsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“

Beschäftigte in der Schule Schulleitung

A rb e it sm it te l P au se n

(15)

- 15 - 15 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Beaufsichtigung - täglichAufsicht an veränderte Situation an- gepasst -Vermeidung unbeaufsichtigter Berei- che im Außengelände - Fensterbereiche kontrollieren (z.B. beim Lüften)

Beschäftigte in der Schule Schulleitung Speiseräume-täglichEinhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe: - keine Selbstbedienung - Speisen werden portioniert an Theke übergeben MNB erst am Tisch absetzen - Abstände zwischen den Tischen - örtliche und zeitliche Trennung von Personenströmen im Essensbereich -Personenanzahl pro Tisch begrenzt - Speiseräume gut lüften, im Sommer ggf. Speiseneinnahme auch im Freien

Beschäftigte in der Schule Schulleitung

P e rs o n al e in sa tz

Risikogruppen/Schwangeretäglich -nach Bedarf Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes aktuelles ärztli- ches Attest nachzuweisen, mit Hin- weisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Er- kenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiter- hin ein erhöhtes Risiko besteht Einsatz von Zugehörigen einer Risi- kogruppe im Präsenzunterricht nur Beschäftigte in der Schule, Betriebs- oder Hausarzt

(16)

- 16 - 16 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis individuelle Bewertung von Risiko- faktoren für Risikogruppen bei Be- darf durch Betriebs- oder Hausarzt kein Einsatz von schwangeren Be- schäftigten im Präsenzunterricht dies gilt ebenso für schwangere Schüle- rinnen

Er st e H ilf e

Erste Hilfe und Eigenschutztäglich -nach Bedarf Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz sind zur Verfügung gestellt (Atem- schutz mind. FFP2, Schutzbrille) für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung gestellt -Ersthelfer informieren

Schulleitung Schulträger Beschäftigte in der Schule Ersthelfer Schüler/innen

U n te rw e is u n ge n

HygieneunterweisungenSchüler: Schuljahresbeginn im weiteren Schuljahres- verlauf anlassbezogen (nach Ferien, bei Ände- rung Hygieneplan) Lehrkräfte: -mindestens einmal im Schuljahr -bei Änderung Hygiene- plan

Belehrungen für Lehrende, nichtpä- dagogisches Personal, Schüler zu Hy- gienemaßnahmen der Schule Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Um- gang mit MNB, lüften Eltern sind über Hygienekonzept der Schule und o.g. Belehrung informiert- Schulhomepage Muster-Unterweisungsunterlagen im Schulportal unter AManSys -> AManSys Unterweisungsunterla- gen -> 12 Pandemie_SARSCoV- 2_SL

Schulleitung Beschäftigte in der Schule

Sc h u lis ch e V e ra n st al tu n ge n a u ß e rh al b d e s Sc h u lg e n d e s / au ß e rs ch u lis ch e / a u ß e ru n te rr ic h tl ic h e V e ra n st al tu n ge n

(17)

- 17 - 17 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) außerschulische Veranstal- tungen SchulfahrtenAlle Teilnehmer täglich

außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen (Blog des SMK Teilnahme nur mit Testnachweis ge- genüber der leitenden Lehrkraft Testnachweis 3x wöchentlich im Ab- stand von jeweils 2 Tagen (erstmals zu Beginn der Schulfahrt) grundsätzlich Maskentragepflicht keine Pflicht zum Tragen einer MNB: #unter freiem Himmel, #beim Sport #wenn Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, #in Schlafräumen, #wenn Abnehmen der MNB aus un- abweisbaren Gründen erforderlich, bei ausschließlicher Anwesenheit von nachweislich geimpften und genesenen Personen bei Werten unterhalb der Überlastungsstufe Impf- oder Genesenennachweis Kontrolle durch Einsichtnahme in Nachweise unabdingbar

Schulleitung, Beschäftigte der Schule außerunterrichtliche Nut- zung des Schulgeländes/ Schulgebäudes

Nutzung außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten Händereinigung sicherstellen gründliche Reinigung genutzter Ober- flächen, Gegenstände und Räume ist Bereitstellung von Handreinigungsmittel und -zumindest begrenzt viruzides Desinfektionsmittel Veranstalter Schulleitung Reinigungsfirma

(18)

- 18 - 18 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) vor nächster schulischer Nutzung durch Schule sicherzustellen (keine Reinigung der Außensportanlage erforderlich)

B e tr ie b se in sc h n ku n g

bis 29.11.2021 Über- gangszeit ab 29.11.2021 verpflich- tend

Grundschulen eingeschränkter Regelbetrieb feste Klassen und Gruppen feste Bezugspersonen -festgelegte Räume oder Bereiche gesamter Fächerkanon -Schwimmunterricht kann von Maßga- be der festen Klassen und Bezugsper- sonen abweichen

Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen

w e it e re C o ro n a- Sc h u tz m n ah m e n

Sächsisches Staatsministe- rium für Kultusbei mehr als einem Er- krankungsfall Anwendung auf Schulen und Schulinternate

befristete Anordnung: eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen für ge- samte Schule oder einzelne Klassen- stufen: - feste Klassen oder Gruppen - feste Bezugspersonen - in festgelegten Räumen und Berei- chen Wechselmodell (zeitgleiche Prä- senzbeschulung in den Unterrichts- räumen für höchstens die Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom12.03.2021, max. 16 Schü- ler/innen) für gesamte Schule oder Schulleitung, Beschäftigte in Schule

(19)

- 19 - 19 ZAGS GmbH

Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Notbetreuung

einzelne Klassen- oder Jahrgangs- stufen teilweise oder vollständige Schlie- ßungen von Schulen Änderung des Nachweisintervalls (Testung) Ausnahmen vom Wegfall der MNB- Tragepflicht Anspruch auf Notbetreuung  Personengruppen s. beigefügter Anlage (Anlage zu § 2 SchulKitaCo- VO) Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesell- schaftlichen Zusammenhalt Landkreise, Kreisfreie Städ- te

w e it e rg e h e n d e V e ro rd n u n ge n , V o r- sc h ri ft e n , R e ge ln u n d E in sc h rä n ku n - ge n s in d z u b e ac h te n u n d u m zu se t- ze n

Schulleitung, Beschäftigte in Schule Quellen: a)Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO),20.11.2021 b)Sächsische Corona-Schutz-Verordnung SächsCoronaSchVO, SMS, in der aktuellen Fassung c)SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020; geändert 07.05.2021 d)SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 25.06.2021, geändert 09.09.2021 e)Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, 08.05.2021 f)Coronavirus-Testverordnung, 24.06.2021 g)DGUV SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule inkl. Ergänzungen, Stand 10.09.2021 (https://dguv.de/corona-bildung/schulen/ergaenzungen_schule/index.jsp) h)Merkblatt Umgang mit MNS vom 17.05.2021 i)Schulleiterschreiben vom 12.05.2021, Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Förderschulen) j)Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen,

(20)

- 20 - 20 ZAGS GmbH

k)Schulleiterschreiben 14.06.2021 Einsatz schwangerer Lehrkfte l)Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 15.11.2021 m)Schulleiterschreiben vom 16.11.2021 n)Schulleiterschreiben vom 19.11.2021, Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien 1) Abkürzungen: medizinische MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Ma ken mit vergleichbaren Schutzstandard)

D at u m d e r Er st e llu n g: 2 4 .0 8 .2 0 2 0 D at u m E rs tu n te rw e is u n g d er B e sc h äf ti gt e n in d er S ch u le : 2 5 .0 8 .2 0 2 0 u n te rs ch ri ft lic h e B e st ät ig u n g Sc h u lle it u n g: … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … … . le tz te Ä n d er u n g: 0 8 .1 2 .2 0 2 1

Referenzen

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