Stempel der Einrichtung: ZAGS GmbH
H y g ie n e p la n ( M u s te r) E rg ä n z u n g e n e n ts p re c h e n d d e n S c h u tz m a ß n a h m e n i m S c h u lb e tr ie b w ä h re n d d e r C O V ID -1 9 P a n d e m ie O rg a n is a ti o n d e r P rä s e n z b e s c h u lu n g u n d d e r N o tb e tr e u u n g u n te r P a n d e m ie b e d in g u n g e n (A k tu a li s ie ru n g v o m 2 2 .1 1 .2 0 2 1 ) D ie se r H yg ie n e p la n r e ge lt d as V o rg e h e n f ü r al le O rg an is at io n sf o rm e n d e r P rä se n zb e sc h u lu n g vo r O rt a u f d e r G ru n d la ge d e r Sc h u l- u n d K it a- C o ro n av e ro rd n u n g vo m 2 0 .1 1 .2 0 2 1 , g ü lt ig v o m 2 2 .1 1 .2 0 2 1 b is 1 2 .1 2 .2 0 2 1 Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Verantwortlicher Ansprechpartner Hygieneplan Verantwortlicher An- sprechpartner- für gesamte Dauer der Corona-Pandemie C. Loth (SL) C. Brünnel (Hygienebeauf- tragte) P e rs ö n lic h e H yg ie n e
Hygienische Händedesin- fektion- nach Kontakt mit Körper- flüssigkeiten, Urin oder Stuhl (z. B. bei Hilfestellung akut Erkrankter, Reinigung verunreinigter Flächen) - nach Ablegen der Schutz- handschuhe - bei Bedarf
- Desinfektionsspender sind im Ein- gangsbereich und in Fluren vorhanden -Handdesinfektionsmittel: #entsprechend Gebrauchsanweisung anwenden, #sollte erwachsenen Personen vor- behalten sein, #in Grundschulen und Primarstufe der Förderschulen für Kinder uner- reichbar - Virusinfektion: Desinfektionsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Beschäftigte in Schule Schüler/innen
- 2 - 2 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) aufbewahren, ohne Kontakt zu biologischen Gefahr- stoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend Händereinigung Gründliches und regelmä- ßiges Händewaschen ist fest im Schulalltag integ- riert. nach Betreten des Schul- gebäudes vor dem Zubereiten von Speisen, Essen nach dem Toilettengang nach Naseputzen, nach Husten oder Niesen -nach Kontakt mit Abfällen
mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben Seife abwaschen und gut abtrocknen mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrocknen Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffangbehältern Flüssigseife im Spender (Nutzung auch der Handwaschbe- cken in den Unterrichtsräumen)
Beschäftigte in Schule Schüler/innen schulfremde Personen NiesetiketteNiesen und Hustenmöglichst in Wegwerftuch niesen oder husten ist kein Taschentuch griffbereit Armbeuge vor Mund und Nase halten
-g rö ß tm ö gl ic h e n A b st an d z u m G e ge n ü b e r e in h al te n u n d s ic h a b - w e n d e n
WegwerftuchBeschäftigte in Schule Schüler/innen Handpflegenach Bedarf auf trockenen Händen gut verreibenpersonenbezogene Handpflege bei Bedarf mitbringenBeschäftigte in Schule, Schüler/innen
P e rs ö n lic h e H yg ie n e – m e d iz in is ch e M u n d -N as e n -B e d e ck u n g (M N B )
1)- 3 - 3 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Allgemeines zur Nutzung der medizinischen Mund- Nasen-Bedeckung
täglich im Falle der Tragepflicht Mund-Nasen-Schutz: medizinische OP-Maske ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske notwendig beim Tragen von MNS wird sicherge- stellt, dass regelmäßige Tragepausen ermöglicht werden #bei medizinischen MNS nach 2 Stunden ununterbrochener Trage- dauer #bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 min ununterbrochener Tra- gedauer ca. 30 min Tragepause Maskenpflicht für schulfremde Perso- nen bleibt bestehen (außer Kinder < 6 Jahren, Personen mit attestierter Be- freiung)
personenbezogene MNB mit- bringen bzw. für Lehrkräfte werden FFP2-Masken bzw. Masken mit vergleichbarem Schutzstandard (KN 95) durch das LaSuB zur Ver- fügung gestellt (keine Pflicht zur Nutzung dieser Atemschutzmasken, auch Nut- zung von medizin. OP-Masken möglich) Information an Beschäftigte zum Hinweisblatt „Hinweise zur Anwendung von Atemschutz- masken“, eingestellt im Schul- portal, Rubrik COVID 19 schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung (im Hygiene- plan festschreiben)
Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen Mund-Nasen-Bedeckung AllgemeinPflicht zum Tragen eines MNS be- steht: #vor und im Eingangsbereich #im Schulgebäude und auf dem Schulgelände #bei schulischen Veranstaltungen #auf dem Außengelände, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehal- ten wird Ausnahmen für Schüler/innen und
Schulleitung Beschäftigte in Schule Schüler/innen Schulfremde Hort
- 4 - 4 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Grundschule Situationsbedingt
schulisches Personal (Schularten, Kinder bis zur Vollendung des 6. Le- bensjahres) keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS: #innerhalb der Unterrichtsräume, #auf dem Außengelände Regelungen für gemeinsam genutzte Flächen und Räume werden mit Hort abgestimmt -Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtsräume keine Pflicht zum Tragen eines MNS: #kurzzeitig bei der Abnahme von Co- rona-Tests, #bei der Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude #für Schüler/innen während eines schriftlichen Leistungsnachweises, wenn 1,5 m Mindestabstand ein- gehalten wird, #bei Anwesenheit ausschließlich Ge-
- 5 - 5 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Schulfremde Sitzungen der Schulkonfe- renz/ Sitzungen von Gre- mien der Eltern- und Schü- lermitwirkung /Beratungsgespräche zwi- schen schulischem Perso- nal und Personensorgebe- rechtigten Hort
impfter und Genesener Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude, -gelände Maskenpflicht für schulfremde Per- sonen (außer Kinder < 6 Jahren, Per- sonen mit attestierter Befreiung) Ausweichen auf digitale Formate empfohlen -keine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen MNS: innerhalb der Gruppenräume auf dem Außengelände
Einsichtnahme in Impf- oder Ge- nesenennachweis erforderlich Befreiung von MNBSchüler/innen Lehrkräfte/ schulisches Personal Hortpersonal
Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, welche die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch das Tragen der MNB erkennen lässt und auf welcher Grundlage die Ärztin/der Arzt zu dieser Einschätzung gekommen ist Schule ist befugt, ärztliche Be- scheinigung zur Befreiung des Tragens einer MNB (Kopie oder Original) aufzubewahren (digital oder analog); Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu vernichten mit Ablauf der Gül- tigkeit, spätestens bis Ablauf 2021 Schulleitung, Hortleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen
- 6 - 6 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen)
T e st p fl ic h t au f SA R S- C o V -2
Testpflicht auf SARS-CoV-2 (Selbsttest) Lehrkräfte und Schü- ler/innen aller Klassen- stufenTestpflicht besteht für Betreten des Schulgeländes / Schulgebäudes / Teil- nahme am Präsenzunterricht Zutritt nur mit negativem Testergeb- nis auf SARS-CoV-2 (Ausnahme: keine Testpflicht für Be- gleitpersonen für kurzzeitigeBeglei- tung von Schüler/innenzum Bringen und Abholen bei Betreten des Gelän- des / Gebäudes, aber MNB) Anzuerkennen sind: #Testung an der Schule - unmittelbar nach Betreten (Ausnahmefälle ver- einzelt für Förderschüler/innen und Schüler/innen im inklusiven Unter- richt, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021) #Testnachweis im Rahmen einer be- trieblichen Testung im Sinne des Ar- beitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht #Test bzw. Bescheinigung einer für die Abnahme von Tests zuständigen Stelle (berechtigte Leistungserbrin- ger gemäß § 6 Absatz 1 der Corona- virus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fas- sung) →Testung darf bei Vorlage nicht älter Testkit zur Laienselbstanwendung Nachweis des vorgelegten Tests und des Testergebnisses in der Schule kann dokumentiert wer- den; Dokumentation ist zu lö- schen, wenn für Fristenkontrolle (72 Stunden) nicht mehr benötigt
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen, Schulfremde
- 7 - 7 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) als 24 Stunden sein (PCR-Test 48 Stunden) auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinweisen Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Gelände) gilt nicht für #Personen mit nachweislich vollstän- digem Impfschutz, als geimpft gel- ten: a)Personen mit erforderlicher An- zahl Impfdosen (ein oder mehre- re Impfstoffe möglich) und min- destens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b)genesenen Person mit einer ver- abreichten Impfdosis Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR- Test/mit ärztlicher Bescheinigung, die auf PCR-Testung beruht) Testung Geimpfter und Genesener wird ausdrücklich empfohlen Unterweisung vor TestdurchführungLehrkräfte/Beschäftigte und Schü- ler/innen -vor Testdurchführung mit Hilfe der Gebrauchsanleitung
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Testdurchführung Testdurchführung entsprechend Gebrauchsanweisung Hinweis: gründliches Händewaschen ist aus-
Entsorgung in Müllbeutel Flächendesinfektionsmittel („begrenzt viruzid“) Einmalhandschuhe Schulleitung, Lehrkräfte, Schulträger, Schüler/innen
- 8 - 8 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) reichend Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht notwendig In der Regel nasaler Abstrich Speichel- bzw. Spucktest - über LaSuB - (Gebrauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztlichen Attests möglich (kei- ne ärztliche Diagnose erforderlich) im Ausnahmefall können andere Tests (mit CE-Kennzeichnung oder nach BfArM zugelassen) z. B. auch Spucktests genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) -AHA+L-Regeln während der Testung wird eingehalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C) kurzzeitiges Absetzen des MNB zur Probeentnahme Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrauensperson (4-Augen-Prinzip), Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anlei- tung durch eine Lehrkraft, bei Beaufsichtigung der Testdurch- führung wird MNS getragen (FFP2- Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmal- handschuhe bereithalten bei Benetzung der Haut /der Augen mit Extraktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend an- haltenden Beschwerden ärztliche -FFP2-Maske zur Beaufsichtigung nutzen
- 9 - 9 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Vorstellung hygienische Entsorgung des genutz- ten Testmaterials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter genutzte Oberflächen nach Test mit Flächendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmal- handschuhe tragen bei positivem Testergebnis: Absonde- rung der positiv getesteten Person; Meldung an das zuständige Gesund- heitsamt durch Schule Zugangsregelungen Ein- und Ausgänge inkl. Eingangsbereich von Schulgebäuden und Ein- richtungen
- Schulfremde - täglichinzidenzunabhängig für Schulfremde: Pflicht zum Tragen eines MNBSchulleitung, an Schule Beschäftigte, Schüler, Eltern, Schulfremde BetretungsverbotLehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen, Schulfremde -täglich
Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für Personen: # mit nachweislicher SARS-CoV-2- Infektion, # die sich aufgrund engen Kontakts zu infizierter Person absondern müs- sen, #die ohne entsprechende Bescheini- gung keinen medizinischen MNS tragen #mit mindestens 1 SARS-CoV-2- Symptom (Atemnot, neu auftreten- der Husten,starker Schnupfen, Fie- Schulleitung, Beschäftigte in der Schule, Schü- ler/Innen, schulfremde Personen
- 10 - 10 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) ber, Geruchs- oderGeschmacksver- lust) -bei Nichtvorliegen eines negativen Testergebnisses bezüglich Coronavirus SARS-Cov-2 Zugangs- /AufenthaltsregelungenLehrkräfte, schulisches Personal, und Schü- ler/innen, Schulfremde täglich
Zutritt für Schüler erst 2 Tage nach letztmaligem Auftreten eines Sym- ptoms gestattet Vorlage eines Unbedenklichkeitsnach- weises bei Auftreten von SARS-CoV-2- ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Allergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona- Test) Kurzzeitiges Betreten von Schulen und Horten zum Bringen und Abholen von Kindern ohne Test ist möglich Zutritt nur -mit negativem Testergebnis -für Personen mit nachweislich voll- ständigem Impfschutz, -für Genesene bei mind. einem SARS-CoV-2- ähnlichem Symptom muss Schule ver- lassen werden (Schüler bis zur Abho- lung in einem separaten Raum unter- bringen) -Anwesenheitsdokumentation zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsket- Schulleitung, an Schule Beschäftigte, Schü- ler/innen
- 11 - 11 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) ten Absonderung: Umgang mit Corona-Infektionen an der Schule
Schülerinnen und Schüler bis 12 JahrenAbsonderung der/des Betroffenen und ggf. exponierte ungeimpfte Er- wachsene (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte) einwöchige erhöhte Testfrequenz für die anderen Schüler der betroffenen Klasse (aller 2 Tage in der Schule)
Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen, Eltern entsprechend Festlegun- gen des Gesundheitsam- tes Zugangskontrolle- täglich -schulfremde Personen- schulinternes Verfahren zur Zugangs- kontrolle: verschlossene Türen, Mel- dung im Sekretariat, Zutritt nur mit Termin - Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kon- taktdaten dokumentieren ab einer Auf- enthaltsdauer von mehr als 10 Minuten
Tagesliste, die 4 Wochen nach dem Tag der Dokumentation un- verzüglich zu löschen/zu vernich- ten ist
Schulleitung, schulfremde Personen Schulpflicht Schüler/innen aller Schul- arten, ggf. vertreten durch Sorgeberechtigte
Schulbesuchspflicht ist ab 22.11.2021 ausgesetzt schriftliche Abmeldung durch volljäh- rige Schüler/innen oder Personensor- geberechtigte erforderlich dann Pflicht zur häuslichen Lernzeit, Anspruch auf Beschulung der Schü- ler/innen besteht in diesem Fall nicht
Tageweise Abmeldung ist aus- geschlossen -Abmeldung muss durch Infekti- onsschutz begründet sein
Personensorgeberech- tigte, Schulleitung Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände Mindestabstandtäglich-direkten Körperkontakt meidenBeschäftigte der Schule SchülerInnen Schulleitung
- 12 - 12 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Informationen zum Schutz vor Covid-19 im Schulge- bäude
- Belehrung täg- lich/regelmäßig, insbeson- dere nach den Ferien oder bei Änderung des Hygiene- plans (Belehrung wird schriftlich im Klassenbuch vermerkt) a) verständliche und schülerbezogene Vermittlung der Schutzmaßnahmen b) Informationen auch für schulfremde Personen erkennbar
zu a) und c) Hinweisschilder, Aus- hänge in Fluren und Eingangsbe- reichen zu b) Internetauftritt der Schule, Aushänge im Schulgebäude und am Schultor
Schulleitung Hygienebeauftragte Innerschulische Verkehrs- wege / Flure- täglich Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) minimieren (z.B. Türen geöff- net lassen) - mehrmals täglich lüften
- Rechtslaufgebot - desinfizierende Reinigungsmittel für Handkontaktstellen
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Schüler/innen Lüftung in Unterrichtsräu- men(Minimierung der An- steckungsgefahr durch Ae- rosole und Tröpfchen)
- mehrmals täglich (insbe- sondere vor Unterrichtsbe- ginn und in den Pausen) - regelmäßig
Stoß- und Querlüftung mittels voll- ständig geöffneter Fenster und Tü- ren: #mindestens einmal während der Unterrichtsstunde, möglichst alle 20 Minuten (spätestens 30 Minuten nach Unterrichtsbeginn) für ca. 3 Minuten, #(alleiniges Kippen von Fenstern ist nicht ausreichend) Stoß- und Querlüftung sind nicht erforderlich, wenn Luftaustausch durch raumlufttechnische Anlage ge- sichert ist Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unterricht ausgeplant ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Unterricht im Freien
Beschäftigte in der Schule
- 13 - 13 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) LehrerzimmerMehrfach täglich-regelmäßige Lüftung -Empfehlung 1,5 m AbstandSchulleitung, Beschäftigte in Schule Gemeinschaftsräume (z.B. Garderobenräume, Biblio- theken)
regelmäßige Lüftung Regelungen zum Tragen von MNB be- achten
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Reinigung täglichentsprechend vorhandenem Reini- gungsplan s. vorhandener ReinigungsplanRegelmäßig genutzte Ober- flächen, Gegenstände und Räume, ab Geltung der Vorwarn- stufe, wenn mind. 1 Person in der Schule eine SARS- CoV-2-Infektion aufweist -täglich
tägliches gründliches Reinigen von regelmäßig genutzten Oberflächen, Gegenständen und Räumen gründliches Reinigen von techn.- medialen Geräten nach jeder Nut- zung entsprechend vorhandenem Reini- gungsplan Reinigung SanitärräumetäglichToilettensitze, Armaturen, Waschbe- cken, Fußböden reinigen -Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind zur Verfügung gestellt, regelmäßi- ge Leerung
ggf. vorhandenen Reinigungs- plan ergänzen desinfizierendes Reinigungsmittel Reinigung von Flächen entsprechend dem Erfor- dernisbei Verunreinigung von Flächen Körper- flüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desinfektion nur mit Einmalhandschu- hen und einem mit Flächendesinfekti- onsmittel getränktem Einmaltuch (kei- ne Sprühdesinfektion) Schutzhandschuhe tragen, nach ablegen Hände desinfizieren (siehe auch Punkt Händedesinfek- tion)
Reinigungsfirma Schulleitung Schulträger Beschäftigte an der Schule Maßnahmen bei Hygiene- mängeln - bei Bedarf - Unterstützung bei Schulreferent und Gesundheitsamt Schulleitung
Sp o rt u n d M u si k
- 14 - 14 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Sportunterricht alle Schularten
Schulsport und Schwimmunterricht unter Beachtung der geltenden Hy- gieneregeln keine Pflicht zum Tragen eines medi- zinischen MNS keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden) Händehygiene ermöglichen Sportgeräte nach Benutzung reinigen Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Umkleideräume nach jeder Sportstunde mind. 5 min mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen sofern dies nicht möglich ist, ist die Sporthalle für den Schulsport nicht ge- eignet Desinfektion: Flächendesinfekti- onsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Beschäftigte in der Schule Schulleitung Musikunterricht alle Schularten Gesang und Blasinstrumente:
#
Mindestabstand: 2 m in Musizier- bzw. Singrichtung#
möglichst zum Ende der Unter- richtsstunde bei Chorgesang versetzt aufstellen Instrumente vor Weitergabe desinfizie- ren (Blasinstrumente: keine Weitergabe oder personengebundene Mundstücke)Desinfektion: Flächendesinfekti- onsmittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“
Beschäftigte in der Schule Schulleitung
A rb e it sm it te l P au se n
- 15 - 15 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Beaufsichtigung - täglichAufsicht an veränderte Situation an- gepasst -Vermeidung unbeaufsichtigter Berei- che im Außengelände - Fensterbereiche kontrollieren (z.B. beim Lüften)
Beschäftigte in der Schule Schulleitung Speiseräume-täglichEinhaltung der Hygieneregeln an Theke und Essensausgabe: - keine Selbstbedienung - Speisen werden portioniert an Theke übergeben MNB erst am Tisch absetzen - Abstände zwischen den Tischen - örtliche und zeitliche Trennung von Personenströmen im Essensbereich -Personenanzahl pro Tisch begrenzt - Speiseräume gut lüften, im Sommer ggf. Speiseneinnahme auch im Freien
Beschäftigte in der Schule Schulleitung
P e rs o n al e in sa tz
Risikogruppen/Schwangeretäglich -nach Bedarf Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes aktuelles ärztli- ches Attest nachzuweisen, mit Hin- weisen, dass trotz der Entwicklung des Infektionsgeschehen, neuer Er- kenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkeiten weiter- hin ein erhöhtes Risiko besteht Einsatz von Zugehörigen einer Risi- kogruppe im Präsenzunterricht nur Beschäftigte in der Schule, Betriebs- oder Hausarzt- 16 - 16 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) nach Rücksprache und auf freiwilliger Basis individuelle Bewertung von Risiko- faktoren für Risikogruppen bei Be- darf durch Betriebs- oder Hausarzt kein Einsatz von schwangeren Be- schäftigten im Präsenzunterricht dies gilt ebenso für schwangere Schüle- rinnen
Er st e H ilf e
Erste Hilfe und Eigenschutztäglich -nach Bedarf Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz sind zur Verfügung gestellt (Atem- schutz mind. FFP2, Schutzbrille) für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beatmungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung gestellt -Ersthelfer informierenSchulleitung Schulträger Beschäftigte in der Schule Ersthelfer Schüler/innen
U n te rw e is u n ge n
HygieneunterweisungenSchüler: Schuljahresbeginn im weiteren Schuljahres- verlauf anlassbezogen (nach Ferien, bei Ände- rung Hygieneplan) Lehrkräfte: -mindestens einmal im Schuljahr -bei Änderung Hygiene- planBelehrungen für Lehrende, nichtpä- dagogisches Personal, Schüler zu Hy- gienemaßnahmen der Schule Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, sachgerechter Um- gang mit MNB, lüften Eltern sind über Hygienekonzept der Schule und o.g. Belehrung informiert- Schulhomepage Muster-Unterweisungsunterlagen im Schulportal unter AManSys -> AManSys Unterweisungsunterla- gen -> 12 Pandemie_SARSCoV- 2_SL
Schulleitung Beschäftigte in der Schule
Sc h u lis ch e V e ra n st al tu n ge n a u ß e rh al b d e s Sc h u lg e lä n d e s / au ß e rs ch u lis ch e / a u ß e ru n te rr ic h tl ic h e V e ra n st al tu n ge n
- 17 - 17 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) außerschulische Veranstal- tungen SchulfahrtenAlle Teilnehmer täglich
außerschulische Aktivitäten sind sehr restriktiv zu handhaben weitere Informationen dazu erfolgen direkt an die Schulen (Blog des SMK Teilnahme nur mit Testnachweis ge- genüber der leitenden Lehrkraft Testnachweis 3x wöchentlich im Ab- stand von jeweils 2 Tagen (erstmals zu Beginn der Schulfahrt) grundsätzlich Maskentragepflicht keine Pflicht zum Tragen einer MNB: #unter freiem Himmel, #beim Sport #wenn Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird, #in Schlafräumen, #wenn Abnehmen der MNB aus un- abweisbaren Gründen erforderlich, bei ausschließlicher Anwesenheit von nachweislich geimpften und genesenen Personen bei Werten unterhalb der Überlastungsstufe Impf- oder Genesenennachweis Kontrolle durch Einsichtnahme in Nachweise unabdingbar
Schulleitung, Beschäftigte der Schule außerunterrichtliche Nut- zung des Schulgeländes/ Schulgebäudes
Nutzung außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten Händereinigung sicherstellen gründliche Reinigung genutzter Ober- flächen, Gegenstände und Räume ist Bereitstellung von Handreinigungsmittel und -zumindest begrenzt viruzides Desinfektionsmittel Veranstalter Schulleitung Reinigungsfirma
- 18 - 18 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) vor nächster schulischer Nutzung durch Schule sicherzustellen (keine Reinigung der Außensportanlage erforderlich)
B e tr ie b se in sc h rä n ku n g
bis 29.11.2021 Über- gangszeit ab 29.11.2021 verpflich- tendGrundschulen eingeschränkter Regelbetrieb feste Klassen und Gruppen feste Bezugspersonen -festgelegte Räume oder Bereiche gesamter Fächerkanon -Schwimmunterricht kann von Maßga- be der festen Klassen und Bezugsper- sonen abweichen
Schulleitung, Beschäftigte in Schule, Schüler/innen
w e it e re C o ro n a- Sc h u tz m aß n ah m e n
Sächsisches Staatsministe- rium für Kultusbei mehr als einem Er- krankungsfall Anwendung auf Schulen und Schulinternatebefristete Anordnung: eingeschränkter Regelbetrieb an Grund- und Förderschulen für ge- samte Schule oder einzelne Klassen- stufen: - feste Klassen oder Gruppen - feste Bezugspersonen - in festgelegten Räumen und Berei- chen Wechselmodell (zeitgleiche Prä- senzbeschulung in den Unterrichts- räumen für höchstens die Hälfte der festgelegten Schüleranzahl gemäß Sächs. Klassenbildungsverordnung vom12.03.2021, max. 16 Schü- ler/innen) für gesamte Schule oder Schulleitung, Beschäftigte in Schule
- 19 - 19 ZAGS GmbH
Was? Wann? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Womit? (hier bitte stets schulin- terne Konkretisierung einfügen) Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergänzungen einfügen) Notbetreuung
einzelne Klassen- oder Jahrgangs- stufen teilweise oder vollständige Schlie- ßungen von Schulen Änderung des Nachweisintervalls (Testung) Ausnahmen vom Wegfall der MNB- Tragepflicht Anspruch auf Notbetreuung Personengruppen s. beigefügter Anlage (Anlage zu § 2 SchulKitaCo- VO) Sächs. Staatsministerium für Soziales und Gesell- schaftlichen Zusammenhalt Landkreise, Kreisfreie Städ- te
w e it e rg e h e n d e V e ro rd n u n ge n , V o r- sc h ri ft e n , R e ge ln u n d E in sc h rä n ku n - ge n s in d z u b e ac h te n u n d u m zu se t- ze n
Schulleitung, Beschäftigte in Schule Quellen: a)Schul- und Kita-Coronaverordnung (SchulKitaCoVO),20.11.2021 b)Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, in der aktuellen Fassung c)SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020; geändert 07.05.2021 d)SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 25.06.2021, geändert 09.09.2021 e)Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, 08.05.2021 f)Coronavirus-Testverordnung, 24.06.2021 g)DGUV SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule inkl. Ergänzungen, Stand 10.09.2021 (https://dguv.de/corona-bildung/schulen/ergaenzungen_schule/index.jsp) h)Merkblatt Umgang mit MNS vom 17.05.2021 i)Schulleiterschreiben vom 12.05.2021, Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Förderschulen) j)Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen,
- 20 - 20 ZAGS GmbH
k)Schulleiterschreiben 14.06.2021 Einsatz schwangerer Lehrkräfte l)Leitfaden zur Kontaktpersonennachverfolgung vom 15.11.2021 m)Schulleiterschreiben vom 16.11.2021 n)Schulleiterschreiben vom 19.11.2021, Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien 1) Abkürzungen: medizinische MNB: medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Ma ken mit vergleichbaren Schutzstandard)