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1 Anforderungen der Zusatzmodule 3.2.4 /3.2.5 Psychosomatik und Sexualmedi- zin für Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedi- zin

Addendum zu 3.2.4 und 3.2.5 1. Kasuistik-Nachweis

Von den 10 geforderten Fällen müssen bei mindestens 5 der Verlauf (d.h.

mindestens Erstkonsultation gefolgt von 3 weiteren Sitzungen) schriftlich do- kumentiert und dadurch die Kontinuität der Betreuung veranschaulicht werden.

Der Nachweis der Supervision erfolgt unter Vorlage eines schriftlichen Doku- mentes. Das Feedback der SupervisorInnen erfolgt in schriftlicher Form.

Als SupervisorInnen werden Sexualmedizinerinnen und Sexualmediziner, wel- che von der Swiss Society of Sexology (SSS) zertifiziert sind oder über eine andere äquivalente Zertifizierung verfügen. Die Überprüfung betreffend Äqui- valenz obliegt der AGER. Es wird empfohlen, die Zustimmung bei der AGER vorgängig einzuholen.

Die Anerkennung der SupervisorInnen für Psychosomatik obliegt dem AGER Vorstand.

2. Kurs-Teilnahme

Der Kursbesuch muss sich auf mindestens 30 Unterrichtsstunden erstrecken.

Er kann in Form einer Teilnahme an einem diese Anzahl Lektionen umfassen- den Kurs erfolgen oder es können einzelne kürzere Kurse modulartig absol- viert werden.

In den 30 Unterrichtsstunden müssen alle im Anforderungskatalog aufgeführ- ten Themen abgehandelt werden.

Der Kurs muss eine interaktive Bearbeitung von sexuellen Fragen und Prob- lemen beinhalten, die typischerweise im Zusammenhang mit Kontrazeption, Infertilität und Lebensübergängen (Pubertät, Schwangerschaft, Menopause) anzutreffen sind.

Als Kursleiterinnen und Kursleiter werden von der AGER anerkannten Psy- chosomatikerInnen bzw. Sexualmedizinerinnen und Sexualmediziner aner- kannt, welche von der Swiss Society of Sexology (SSS) zertifiziert sind oder über eine andere äquivalente Zertifizierung verfügen. Die Überprüfung betref- fend Äquivalenz obliegt der AGER. Es wird empfohlen, die Äquivalenz vor Be- such des Kurses bei der AGER abklären und bestätigen zu lassen.

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