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Befürworten Sie generell eine Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges?

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Kaufmännischer Verband Schweiz Hans-Huber-Strasse 4

Postfach 1853 CH–8027 Zürich

Telefon +41 44 283 45 45 Fax +41 44 283 45 65 info@kfmv.ch kfmv.ch

Eidgenössisches Finanzdepartement

Per E-Mail: vernehmlassungen@estv.admin.ch

Zürich, 30. Juni 2017

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Sehr geehrter Herr Bundesrat Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nimmt der Kaufmännische Verband die Gelegenheit wahr, sich im Rahmen der oben genannten Anhörung zu äussern.

Befürworten Sie generell eine Erhöhung des Kinderdrittbetreuungsabzuges?

Der Kaufmännische Verband begrüsst Anreize, die helfen das einheimische Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen. Die aktuelle Regelung deckt mit einem Abzug rund zwei Tage eines nichtsubventionierten Krippenplatzes ab. Dies ist klar ungenügend und mitverantwortlich für die aussergewöhnlich hohe Teilzeitquote der Schweizer Frauen. Gerade gut qualifizierte Frauen haben Mühe, eine Teilzeitstelle zu finden die ihrem Ausbildungsniveau entspricht. Sie haben zudem keinen Anreiz ein höheres

Arbeitspensum zu arbeiten, wenn die Drittbetreuungskosten nur zu gut 40% steuerlich in Abzug gebracht werden können. Eine Erhöhung der Obergrenze des Kinderdrittbetreuungsabzugs ist daher sinnvoll.

Die durch erhöhte Abzüge entstehenden Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen können längerfristig zum grossen Teil über zusätzliche Steuereinnahmen durch die erhöhte Erwerbstätigkeit der Mütter

ausgeglichen werden. Andere Aspekte des Steuerrechts sind jedoch dabei zu beachten: Momentan werden bei verheirateten Müttern steuerliche Anreize für niedrigere Arbeitspensen gesetzt. Der Kaufmännische Verband fordert eine faire Familienbesteuerung, unabhängig vom Zivilstand, welche für Mütter Anreize setzt, ihr Fachwissen wieder vermehrt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen.

Befürworten Sie die vorgeschlagene Erhöhung der Obergrenze für den Kinder-

drittbetreuungsabzug von 10'100 auf 25'000 Franken pro Kind und Jahr bei der direkten Bundessteuer?

Der Kaufmännische Verband begrüsst die vorgeschlagene Erhöhung bei der direkten Bundessteuer.

Entwurf

Gespeichert: 04.07.2017 09:48 Gedruckt: 04.07.2017 09:48

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Befürworten Sie, dass den Kantonen im Steuerharmonisierungsgesetz vorgeschrieben wird, dass die im kantonalen Steuergesetz vorgesehene Obergrenze für den

Kinderdrittbetreuungsabzug 10'000 Franken nicht unterschreiten darf?

Eine Harmonisierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt innerhalb der Schweiz ist aus Sicht des Kaufmännischen Verbands anzustreben. Mit der vorgeschlagenen Lösung wird ein Minimalstandard gesetzt, welcher von den Kantonen verbessert werden kann. Weitere kantonale Massnahmen zur Erhöhung der weiblichen Erwerbstätigkeit, bzw. Förderung einer flexiblen Familientätigkeit, erhalten damit mehr Gewicht.

Befürworten Sie die Anspruchsvoraussetzungen?

Der Kaufmännische Verband befürwortet die Beibehaltung der Anspruchsvoraussetzungen.

Befürworten Sie die Ausgestaltung des Kinderdrittbetreuungsabzugs als anorganischen Abzug mit einer Obergrenze oder würden Sie einen unbegrenzten Abzug für die

Kinderdrittbetreuungskosten in der Form eines Gewinnungskostenabzugs bevorzugen?

Der Kaufmännische Verband begrüsst die Beseitigung negativer Erwerbsanreize. Die Argumentation, dass nicht der Abzug der tatsächlichen Kosten der Kinderdrittbetreuung geltend gemacht werden soll, da zurzeit der Anteil derjenigen, welche die vorgeschlagene Obergrenze nicht erreichen gering sei, ist wenig

überzeugend. Im Moment bestehen ja gerade durch die tiefen Abzüge negative Anreize für höhere Arbeitspensen, sprich höhere Betreuungskosten.

Nichtsdestotrotz stimmt der Kaufmännische Verband zu, dass die Abgrenzung zwischen „Luxuskosten“

und „üblichen Kosten“ schwierig wäre und eine Obergrenze basierend auf einen Mittelwert sinnvoller ist.

Dieser Mittelwert kann von den Kantonen bestimmt werden.

Schlussbemerkungen

Wir messen der Ausschöpfung des hiesigen Fachkräftepotenzials grosse Bedeutung zu. Sowohl für die Angestellten als auch für die Wirtschaft ist es zentral, dass die bestehenden Fachkräfte durch gezielte Anreize in grösserem Umfang am Arbeitsmarkt teilnehmen. Dies ermöglicht es auch, das notwendige Know-how in der Schweiz aufzubauen und zu erhalten und unterstützt die Zielsetzung des Bundesrates, die im Inland bereits vorhandenen Erwerbs- und Fähigkeitspotenziale besser zu nutzen – eine

Stossrichtung, die auch der Kaufmännische Verband mitträgt.

Der Kaufmännische Verband setzt sich zudem auch für eine faire Familienbesteuerung ein. Steuerlich haben gut ausgebildete verheiratete Frauen meist wenig Anreiz, ihr Pensum zu erhöhen. Andererseits werden Einverdiener-Konkubinatspaare steuerlich bestraft. Steuerlich profitieren daher traditionelle Verheirateten-Einverdiener-Modelle des Zusammenlebens. Es kann nicht Aufgabe des Staats sein, durch das Steuer- und Sozialrecht in Bereiche des Familienrechts einzugreifen und gewisse Formen des Zusammenlebens zu begünstigen.

Für die Berücksichtigung unserer Anliegen bedanken wir uns und stehen für allfällige weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Kaufmännischer Verband Schweiz

Karin Oberlin Ursula Häfliger

Leiterin Beruf und Beratung, Mitglied der Geschäftsleitung

Wirtschafts- und Sozialpolitik

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