Kolpingwerk Deutschland
Bundessekretär Ulrich Vollmer
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Kolpingwerk Deutschland 1/2
Bundesvorsitzende: Ursula Groden‐Kranich, MdB USt.‐Nr.: 215/5870/1159 | USt.‐IdNr.: DE813340521
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19.01.2022
Besetzung der „Ständigen Kommission Arbeitswelt und Soziales“
Liebe Leitungsverantwortliche im Kolpingwerk,
wie im Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes an die Bundesversammlung 2021 dargestellt (II.
Teil – Berichtspunkt 3.1) wurde ein neue „Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales“ eingesetzt.
Inhaltlich und personell knüpft diese an den bisherigen Bundesfachausschuss „Arbeitswelt und Soziales“ an.
Derzeitig gehören folgende Mitglieder der „Ständigen Kommission Arbeitswelt und Soziales“ an:
Klaus Arens, Diözesanverband Essen
Beatrix Becker, Diözesanverband Münster
Mariele Biesemann, Diözesanverband Aachen
Stefan Cibis, Diözesanverband Münster
Werner Koop, Diözesanverband Berlin
Udo Koser, Diözesanverband Mainz
Stefan Krantz, Diözesanverband Speyer
Stefan Kullman, Diözesanverband Würzburg
Johann Maier, Diözesanverband München und Freising
Bernd Münzenhofer, Diözesanverband Köln
Stephan Stickeler, Bundesvorstand
Kathrin Zellner, Bundesvorstand
Hellmut Ziese, Diözesanverband Erfurt
An die
Diözesan‐ und Landesverbände / Regionen im Kolpingwerk Deutschland
Mitglieder der Bundesleitung der Kolpingjugend
Mitglieder des Bundesvorstandes
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Der Bundesvorstand hat mich in seiner konstituierenden Sitzung beauftragt – entsprechend dem Organisationstatut für die „Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales“ des Kolpingwerkes Deutschland (Anlage) – die Ausschreibung zur Besetzung der Ständigen Kommission vorzunehmen.
Die Berufung in die Ständige Kommission erfolgt für die Dauer von vier Jahren (bis Ende 2025).
Vorschlagsberechtigt sind die Vorstände der Diözesan‐ und Landesverbände / Regionen, die Bundesleitung der Kolpingjugend sowie der Bundesvorstand.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass bei den Vorschlägen darauf zu achten ist, dass nur Mitglieder vorgeschlagen werden können, die Arbeitnehmerstatuts im arbeits‐ und sozialrechtlichen Sinnen haben bzw. hatten.
Der Bundesvorstand wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr die beiliegenden Unterlagen an Interessierte weiterleitet und von Eurem Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ständigen Kommission regen Gebrauch machen würdet. Es wäre schön, wenn dabei auch interessierte junge Erwachsene sowie Frauen für eine Mitarbeit gewonnen werden könnten. Entsprechend § 17, Absatz 6 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland soll eine erneute Berufung nicht mehr als zweimal erfolgen.
Vorschläge bitte ich bis zum 11. März 2022 im Bundessekretariat – Sekretariat der Verbandsleitung – einzureichen. In der Sitzung des Bundesvorstandes am 8./9. April 2022 wird über die personelle Besetzung der Ständigen Kommission entschieden.
Diese Ausschreibung gebe ich den derzeitigen Mitgliedern der „Ständigen Kommission Arbeitswelt und Soziales“ zur Kenntnis. Herzliche Kolpinggrüßen aus dem Bundessekretariat in Köln, Euer
Ulrich Vollmer
Bundessekretär
Anlagen:
Organisationsstatut für die „Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales“ in der Fassung vom 28./29. Mai 2021
Arbeitsaufträge / Prioritätenfestlegung für das Jahr 2022
Anforderungsprofil für die Mitglieder der Ständigen Kommission
Kandidierendenblatt
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Organisationsstatut
für die ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“
des Kolpingwerkes Deutschland
Präambel
Das Kolpingwerk Deutschland nimmt als demokratisch verfasster katholischer Sozialverband aktiv gesellschaftliche und politische Mitwirkungsmöglichkeiten wahr. Entsprechend dem Leitbild des Verbandes „KOLPING – verantwortlich leben, solidarisch handeln“ (1) – sind Schwerpunkte seines Handelns: Die Arbeit mit und für junge Menschen, unser Engagement in der Arbeitswelt, mit und für die Familie und für die Eine Welt.
Als einer der großen katholischen Sozialverbände legt das Kolpingwerk einen seiner Schwer- punkte auf Fragen von Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dazu führt der Verband im Rahmen der Förderung der Volks- und Berufsbildung Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehren- amtlichen, hauptberuflichen sowie hauptamtlichen MandatsträgerInnen / Mitarbeitenden durch. Es beteiligt sich an Diskursen zur Entwicklung der Arbeitswelt und zur Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme und positioniert sich regelmäßig mit Stellungnahmen zu ar- beitsmarkt- und sozialpolitischen Fragen in Politik und Wirtschaft, Gesellschaft und Kirche. Auf dieser Basis wirkt das Kolpingwerk direkt über seine Mitglieder in den Organen der sozialen Selbstverwaltung sowie in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung mit.
Als anerkannte Arbeitnehmerorganisation wirkt das Kolpingwerk bereits seit Jahrzehnten in der sozialen Selbstverwaltung mit. Es nimmt damit die Interessen von Arbeitnehmenden und Versicherten aus allen Wirtschaftsbereichen in den Blick. Seit seiner Gründung fühlt sich der
Kolpingwerk Deutschland – Bundesvorstand
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Verband dem Handwerk besonders verbunden und bringt sich engagiert in der wirtschaftli- chen Selbstverwaltung ein. Der Verband motiviert, fördert und unterstützt seine Mitglieder zum Engagement in diesen wichtigen Bereichen verbandlichen Handelns. Er arbeitet vertrau- ensvoll – unter Wahrung seiner Unabhängigkeit – u.a. mit den Gewerkschaften zusammen.
(1) In den durch den Bundeshauptausschuss 2018 beschlossenen Leitlinien „Wir gestalten Ar- beitswelt mit“ ist dieses verbandliche Engagement konkretisiert. (2)
§ 1 – Selbstverständnis
(1) Das Kolpingwerk als Verband mit berufs- und sozialpolitischer Zielsetzung vertritt seine Mitglieder, die im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeitnehmerstatus1 haben, in den Arbeitnehmerorganisationen, in denen der Verband seine Mitgliedschaft erklärt.
Die Vertretung erfolgt durch die Organe des Verbandes auf der Grundlage der beste- henden Gesetze.
(2) Das Kolpingwerk wirkt in seiner Eigenschaft als selbständige Arbeitnehmerorganisation mit berufs- und sozialpolitischer Zwecksetzung bei der Besetzung der vom Gesetz vor- gesehenen Institutionen mit. Bei der Bestellung sind nur die Mitglieder stimmberechtigt, die im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeitnehmerstatus haben. Für die Entsen- dung in diese ist ebenfalls der Arbeitnehmerstatus erforderlich.
§ 2 – Zuständigkeit
(1) Entsprechend § 20, Absatz 6 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland (3) überträgt der Bundesvorstand die Zuständigkeit für die Bereiche der sozialen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung der ständigen Kommission „Arbeitswelt und Soziales“.
1 ArbeitnehmerInnen im arbeits- und sozialrechtlichen Sinn sind abhängig Beschäftigte, die im Rahmen eines privatrechtlichen Vertrages unselbstständige und fremdbestimmte Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, die dauerhaft angelegt sind (siehe § 611a BGB); dies kann auch auf freie MitarbeiterInnen zutreffen, schließt aber Tätigkeiten im Rahmen von Auftrags- oder Projektarbeit aus, die nur der Erzielung eines Erfolgs geschul- det sind.
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(2) Die durch den Bundeshauptausschuss 2014 für den Bundesfachausschuss „Arbeitswelt und Soziales“ beschlossenen inhaltlichen Fragen werden zugleich der ständigen Kom- mission zur Bearbeitung zugeordnet.
§ 3 – Aufgaben der ständigen Kommission (1) Aufgaben im Bereich der sozialen Selbstverwaltung sind:
a) Vertretung und Mitwirkung in den Organen und Gremien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) auf Bundesebene,
b) Benennung bzw. Vorschlagsrecht von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen der Sozialwahlen,
c) Begleitung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in der sozialen Selbstver- waltung,
d) Begleitung von ehrenamtlichen Arbeits- und Sozialrichtern,
e) Zusammenarbeit mit dem DGB und anderen Arbeitnehmerorganisationen.
(2) Aufgaben im Bereich der wirtschaftlichen Selbstverwaltung sind:
a) Vertretung des Kolpingwerkes Deutschland in handwerkspolitischen Fragen auf Bundesebene, die Arbeitnehmerfragen betreffen,
b) Unterstützung der Diözesanverbände im Kolpingwerk Deutschland bei den Hand- werkskammerwahlen,
c) Begleitung von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern in der wirtschaftlichen Selbstverwaltung,
d) Zusammenarbeit z.B. mit dem DGB und Gremien des Zentralverbands des Deut- schen Handwerks (ZDH) insbesondere dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT),
(3) Neben den Fragen der sozialen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung sind durch den Bundeshauptausschuss 2014 als Aufgaben weitere inhaltliche Festlegungen erfolgt:
a) Fragen der Mitwirkung in der Arbeitswelt, b) Fragen der Sozialpolitik,
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c) Fragen der beruflichen Bildung.
(4) Inhaltliche Zuarbeit für den Bundesvorstand durch Vorbereitung und Erstellung von Er- klärungen und Positionierungen zur:
a) Mitwirkung und Mitbestimmung in der Arbeitswelt, b) Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik,
c) Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme,
d) Entwicklung von Arbeitswelt, Ausbildung und beruflicher Bildung, e) Europäischen Dimension der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.
(5) Durchführung von Fachtagungen, Schulungen und Qualifizierungsangeboten a) Regelmäßige Fachtagungen.
b) Unterstützung der ehrenamtlichen, hauptberuflichen sowie hauptamtlichen Man- datsträgerInnen / Mitarbeitenden durch Bildungsangebote und Maßnahmen der Aus- und Fortbildung / Qualifizierung.
c) Entwicklung von Konzepten und Handreichungen.
§ 4 – Mitgliedschaft
(1) Stimmberechtigte Mitglieder der ständigen Kommission können nur Mitglieder des Kol- pingwerkes Deutschland sein, die Arbeitnehmerstatus im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne haben bzw. hatten.
(2) Die Mitglieder der ständigen Kommission werden nur durch Mitglieder des Bundesvor- standes berufen, die im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeitnehmerstatus haben bzw. hatten.
(3) Vorschlagsberechtigt sind die Vorstände der Diözesan-, und Landesverbände / Regionen sowie die Bundesleitung der Kolpingjugend und der Bundesvorstand. Bei der Benennung von Vorschlägen können nur die Vorstandsmitglieder beteiligt sein, die im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeitnehmerstatus haben bzw. hatten.
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(4) Neben der Leitung und Geschäftsführung gehören bis zu zwölf weitere Mitglieder der ständigen Kommission an.
(5) Die Mitglieder werden auf vier Jahre berufen. Scheidet ein Mitglied aus, erfolgt eine Nachberufung bis zum Ende des Berufungszeitraumes.
(6) Sofern mehr als zwölf Vorschläge vorliegen, erfolgt die Berufung der Mitglieder auf Vor- schlag der Leitung und der Geschäftsführung der ständigen Kommission.
(7) Ein Mitglied des Bundespräsidiums gehört beratend der ständigen Kommission an.
(8) Durch die Leitung der ständigen Kommission können weitere beratende Mitglieder hin- zugezogen werden.
§ 5 – Leitung und Geschäftsführung
(1) Die Leitung der ständigen Kommission obliegt einem Mitglied des Bundesvorstandes.
Dieses muss im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeitnehmerstatus haben.
(2) Die Leitung der ständigen Kommission wird durch den Bundesvorstand dauerhaft mit der Wahrnehmung der Außenvertretung betraut.
(3) Die Geschäftsführung der ständigen Kommission wird durch die Geschäftsstelle der Kolping Verlag GmbH im Bundessekretariat des Kolpingwerkes Deutschland wahrge- nommen.
§ 6 – Tagungsweise
Die Tagungsfrequenz der ständigen Kommission richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Bundesvorstandes. Sie kann intern zuarbeitende Fachgruppen bilden.
§ 7 – Rechenschaftspflicht
Die ständige Kommission ist dem Bundesvorstand rechenschaftspflichtig. In den Sitzungen des Bundesvorstandes erfolgt neben der Besprechung der Protokolle aktuelle Berichterstattung durch die Leitung bzw. Geschäftsführung.
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§ 8 – Kommunikation / Ergebnissicherung
(1) Die ständige Kommission ist gehalten, sich mit den entsprechend vorhandenen Fach- gremien der Diözesan- und Landesverbände / Regionen zu vernetzen, Absprachen zu bestimmten Themen und/oder Aktionen zu treffen und verbandliche Positionen ein- zuholen und/oder gemeinsam vorzubereiten.
(2) Die Leitung und Geschäftsführung stellt sicher, dass in den Medien des Kolpingwerkes Deutschland regelmäßig über die Arbeit berichtet wird.
(3) Zur Sicherstellung der innerverbandlichen Kommunikation ist die ständige Kommission gehalten, einmal jährlich ein Vernetzungstreffen und/oder Fachtagung durchzuführen.
(4) Es erfolgt regelmäßige Berichterstattung in den Rechenschaftsberichten an die Bun- desversammlung bzw. an den Bundeshauptausschuss.
Anmerkungen:
(1) Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland - Ziffern 11, 12, 56, 57
(2) Leitlinien „Wir gestalten Arbeitswelt mit“ des Kolpingwerkes Deutschland (3) Satzung des Kolpingwerkes Deutschland § 20 Bundesvorstand:
(1) Der Bundesvorstand ist das Leitungsorgan des Kolpingwerkes Deutschland. Er führt die Beschlüsse der Bundesversammlung und des Bundeshauptaus-schusses durch und ist diesen Organen rechenschaftspflichtig. Der Bundesvorstand ist ge- genüber dem Bundespräsidium weisungsbefugt.
(6) Der Bundesvorstand ist neben den in dieser Satzung sonst genannten Aufgaben als Leitungsorgan für alle Aufgaben zuständig, die nach den einschlägigen Best- immungen dieser Satzung nicht anderen Vereinsorganen zugewiesen sind.
Der Bundesvorstand kann Aufgaben an das Bundespräsidium, an einzelne Mit- glieder des Bundespräsidiums oder an Fachgremien gemäß § 23 dauerhaft oder fallweise delegieren.
(13) Bei der Bestellung, Entsendung und Besetzung der vom Gesetz vorgesehen In- stitutionen und Gremien im Rahmen der sozialen Selbstverwaltung sind nur die
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Mitglieder stimmberechtigt, die im arbeits- und sozialrechtlichen Sinne Arbeit- nehmerstatus haben.
Beschlossen durch den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland am 28./29. Mai 2021
Arbeitsplanung 2022 für die „Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales“
und die Bundesfachausschüsse Vorbemerkung:
Durch den Bundeshauptausschuss 2014 erfolgte Beschlussfassung über die Ausrichtung der Bundesfachausschüsse. Zielsetzung war es, neben einer inhaltlichen Ausrichtung auch eine stärkere Durchlässigkeit zwischen den verbandlichen Ebenen zu erreichen.
Grundlagen der Arbeit der Bundesfachausschüsse sind das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, die durch den Bundeshauptausschuss beschlossenen Grundlagenpapiere sowie die vorliegenden Positionierungen des Bundesvorstandes u. a. zu sozial- und gesellschaftspolitischen sowie kirchlichen und pastoralen Fragestellungen. Entsprechend der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland obliegen den Bundesfachausschüssen die Aufgaben der Meinungsbildung und Positionierung sowie der Vernetzung und des Austauschs.
Folgende Festlegungen zur inhaltlichen Ausrichtung der Bundesfachausschüsse wurden durch den Bundeshauptausschuss 2014 beschlossen:
Ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“ einschl.
• Fragen des Handwerks,
• Fragen der Mitwirkung in der Arbeitswelt,
• Fragen der Sozialpolitik,
• Fragen der Sozialen Selbstverwaltung,
• Fragen der beruflichen Bildung.
Bundesfachausschuss „Ehe, Familie, Lebenswege“ einschl.
• Fragen der Stärkung von Ehe und Familie,
• Fragen der Familienförderung / Familienpolitik,
• Fragen des Wandels von Lebensformen,
• Fragen des Miteinanders der Generationen,
• Fragen der Differenzierung in den Altersgruppen.
Bundesfachausschuss „Verantwortung für die Eine Welt“ einschl.
• Fragen der Schöpfungsverantwortung,
• Fragen des entwicklungspolitischen Engagements, Kolpingwerk Deutschland – Bundesvorstand
Beschlossen in der digitalen Sitzung am 11. Dezember 2021
• Fragen der Integration und Migration,
• Fragen der Europäischen Union.
Bundesfachausschuss „Kirche mitgestalten“ einschl.
• Fragen der verbandlichen Pastoral,
• Fragen der verbandlichen Spiritualität,
• Fragen der kirchlichen Mitwirkung,
• Fragen der Ökumene.
Bundesfachausschuss „Gesellschaft im Wandel“ einschl.
• Fragen des demografischen Wandels,
• Fragen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements,
• Fragen der Generationengerechtigkeit (u. a. Rentenmodell der katholischen Verbände),
• Fragen der Bildungspolitik,
• Fragen des Engagements an Schulen.
Ergänzende Hinweise:
Durch Beschluss des Bundesvorstandes vom 28./29. Mai 2021 wurden die durch den Bundeshauptausschuss 2014 vorgenommenen inhaltlichen Festlegungen für den Bundesfachausschuss „Arbeitswelt und Soziales“ der Ständigen Kommission „Arbeitswelt und Soziales“ übertragen.
Rentenpolitische Fragestellungen einschließlich der Mitwirkung und Vertretung im Rentenbündnis (Rentenmodell der katholischen Verbände) obliegen inzwischen der Ständigen Kommission „Arbeitswelt und Soziales“. Europapolitische Fragestellungen (einschließlich der Europäischen Union) obliegen dem Bundesfachausschuss „Gesellschaft im Wandel“.
Kontinuierliche Aufgaben:
Beobachtung und Analyse von Entwicklungen in Gesellschaft und Kirche und Erarbeitung von entsprechenden Impulsen und Positionen für verbandliche Organe und Gremien.
Verknüpfung von inhaltlichen Schwerpunkten in den Diözesan- und Landesverbänden / Regionen über regelmäßigen Austausch im Bundesfachausschuss.
Zuarbeit u. a. für die verbandlichen Printmedien sowie sonstige Veröffentlichungen
Erstellung von Beiträgen / Berichterstattung über die Arbeit für die Mitgliederzeitschrift
„Kolpingmagazin“ und die Zeitschrift für Leitungskräfte und Engagierte im Kolpingwerk „Idee
& Tat“, Erstellung von Kurzmeldungen für den Newsletter sowie die Erstellung von Handreichungen für die verbandliche Arbeit durch die Geschäftsführung.
Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“ 2020–2022
Durch die Bundesversammlung 2022 wird Beschlussfassung über einen Leitantrag zur Weiterentwicklung des Leitbildes des Kolpingwerkes Deutschland erfolgen. Die Kommission
„Leitbildentwicklung“ hat dazu ihre Arbeit aufgenommen. Die Bundesfachausschüsse und die Ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“ sind aufgefordert, die Kommission
„Leitbildentwicklung“ – orientiert an den inhaltlichen Festlegungen durch den Bundeshauptausschuss 2014 – inhaltlich zu begleiten und ggf. Vorschläge einzubringen.
Ständige Kommission „Arbeitswelt und Soziales“
1. Schwerpunkte 2022
1.1. Gemeinsame Schwerpunkte der drei Fachgruppen
• Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“
• Aktueller Stand und Perspektiven zur Tarifpartnerschaft
• Beobachtung und Bewertung von sozial- und arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen
1.2 Fachgruppen „Handwerk“
• Begleitung von Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen im Handwerk:
aktuell insbesondere die Umsetzung der Prüferbenennung
• Mitinitiierung und Beteiligung am Branchendialog „Handwerk“ der Bundesregierung
• Aspekte der Auswirkungen von Corona insb. auf die Ausbildung im Handwerk
• Mobilität in der Ausbildung (Jugend- und Azubiwohnen, Azubi-Ticket, Ausbildung und Zuzug im ländlichen Raum)
• Projekt mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) – Handwerksbetriebe stärken bei Auszubildenden mit Unterstützungsbedarf
• …
1.3 Fachgruppe „Arbeitswelt“
• Inhaltliche Beschäftigung mit Fragen von Mindestlohn und Tarifbindung
• Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „heute für morgen“ zur Vorbereitung einer gemeinsamen Fachtagung / Denkfabrik 2022
• Europäische Dimension der Arbeitsmarktpolitik
• …
1.4 Fachgruppe „Sozialpolitik“
• Vertiefung von rentenpolitischen Fragstellungen, insb. mit Blick auf die rentenpolitische Neupositionierung des Kolpingwerkes
• Inhaltliche Beschäftigung mit aktuellen Fragen zur Gesundheitspolitik
• Vorbereitung und Begleitung der Kampagne zu den Sozialwahlen 2023
• …
2. Fachtagungen mit Austauschtreffen / Seminare und Veranstaltungen
Teilweise werden die Veranstaltungen als Videokonferenzen durchgeführt.
• ...
3. Sitzungen
• …
• …
• …
• weitere Sitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden 4. Publikationen / Handreichungen
• Beiträge für das Kolpingmagazin und für Idee & Tat
• Handreichung „Familie / Handwerk und Kirche“ – e gemeinsam mit der ständigen Fachkommission „Arbeitswelt und Soziales“ sowie dem Bundesfachausschuss
„Kirche mitgestalten“
• Handreichung „Kolping im Handwerk“ (Strukturen, Aufgaben, Kooperationen, Handwerkskammerwahlen, Prüferbenennung etc.)
• …
Bundesfachausschuss „Ehe, Familie, Lebenswege“
1. Schwerpunkte 2022
• Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“
• Zusammenleben in der Zukunft
• Aufholen nach Corona – pandemiebedingte Auswirkungen auf Familien ggf. in Zusammenarbeit mit dem Bundesfachausschuss „Gesellschaft im Wandel“
• Familienpolitik nach den Bundestagswahlen 2021
• .…
2. Fachtagungen mit Austauschtreffen / Veranstaltungen
Teilweise werden die Veranstaltungen als Videokonferenzen durchgeführt.
• … 3. Sitzungen
• …
• …
• …
• weitere Sitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden 4. Publikationen / Handreichungen
• Beiträge für das Kolpingmagazin und für Idee & Tat
• Handreichung zum Thema Familie/Handwerk/Kirche (gemeinsam mit der ständigen Fachkommission „Arbeitswelt und Soziales“ sowie dem
Bundesfachausschuss „Kirche mitgestalten“)
• …
Bundesfachausschuss „Kirche mitgestalten“
1. Schwerpunkte 2022
• Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“
• Erarbeitung eines Themas für die Methodenbox der Arbeitsgruppe „Jugend und Kirche“
• Beratungen zum „Synodalen Weg“ der katholischen Kirche in Deutschland
• Beratungen zur Weltbischofsynode "Für eine synodale Kirche – Gemeinschaft, Teilhabe und Sendung"
• …
2. Fachtagungen mit Austauschtreffen / Veranstaltungen
Teilweise werden die Veranstaltungen als Videokonferenzen durchgeführt.
• Fachtagung 25.–26. März 2022 in Frankfurt zum Thema „KOLPING sein! – Risiken und NebenWirkungen“
3. Sitzungen
• 25./26. Februar 2022 in Frankfurt
• 15./16. Juli 2022 in Frankfurt
• 30. September - 1. Oktober 2022 in Köln
• weitere Sitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden 4. Publikationen / Handreichungen
• Dokumentation der Fachtagung.
• Beiträge für das Kolpingmagazin und für Idee & Tat
• Handreichung zum Thema Familie/Handwerk/Kirche (gemeinsam mit der ständigen Fachkommission „Arbeitswelt und Soziales“ sowie dem
Bundesfachausschuss „Kirche mitgestalten“)
• …
Bundesfachausschuss „Verantwortung für die Eine Welt“
1. Schwerpunkte 2022
• Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“
• Grundlagenpapier „Forderungskatalog Klimaschutz“ (international, national, lokal) – in den Verband einbringen und weiter diskutieren
• Entwicklungszusammenarbeit nach den Bundestagswahlen 2021
• Gespräche mit Verantwortlichen der Bundes- und lokalen Ebene bzgl. der Umsetzung der Klimaschutzforderungen
• Klimapolitik nach den Bundestagswahlen 2021
• „Ökofaire Beschaffung“ – Vorbereitungen um Multiplikator_innen auszubilden
• …
2. Fachtagungen mit Austauschtreffen / Veranstaltungen
Teilweise werden die Veranstaltungen als Videokonferenzen durchgeführt.
• … 3. Sitzungen
• 21./22. Januar 2022 in Frankfurt
• 1./2. Juli 2022 in Frankfurt
• weitere Sitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden 4. Publikationen / Handreichungen
• Beiträge für das Kolpingmagazin und für Idee & Tat
• Ggf. Veröffentlichung der Ergebnisse des „Forderungskataloges Klimaschutz“. Hier insbesondere im Hinblick auf die lokale Ebene (Möglichkeiten der Kolpingsfamilien) und in Absprache mit der Kolpingjugend
• …
Bundesfachausschuss „Gesellschaft im Wandel“
1. Schwerpunkte 2022
• Inhaltliche Begleitung der Kommission „Leitbildentwicklung“
• Digitalisierung – Auswirkungen auf alle Lebensbereiche einschl. mobiles Arbeiten und Sonntagsarbeit
• Fragen des Bildungsföderalismus / Berufsbildungspolitik – Weitentwicklung des
„Grundlagenpier Bildung des Kolpingwerkes Deutschland in Abstimmung mit der
„Ständigen Kommission Arbeitswelt uns Soziales“
• Demokratie stärken – u.a. pandemiebedingte Auswirkungen auf Gesellschaft und Politik – u.a. demokratiegefährdender Tendenzen, Autoritarismus und Populismus
• Europa – Stärkung des Europagedanken – in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Europa“ der Kolpingjugend
• Kommunikation im öffentlichen Raum – Macht der Medien
• …
2. Fachtagungen mit Austauschtreffen / Veranstaltungen
Teilweise werden die Veranstaltungen als Videokonferenzen durchgeführt.
• … 3. Sitzungen
• 14./15. Mai 2022
• 10./11. Juni 2022
• 9./10. September 2022
• weitere Sitzungen können als Videokonferenzen durchgeführt werden 4. Publikationen / Handreichungen
• Beiträge für das Kolpingmagazin und für Idee & Tat
• …
1
Persönliche Voraussetzungen:
Mitgliedschaft im Kolpingwerk
Bereitschaft zur engagierten Teamarbeit
Interesse an / Kenntnisse über / Fachkompetenz in den von der Ständigen Kommission behandelnden Themen
Engagement im Diözesan- oder Landesverband / Region bzw. in der Kolpingjugend
Möglichkeit zur digitalen Kommunikation und digitalen Teilnahme an Sitzungen
Bereitschaft zur Mitwirkung an thematischen Veranstaltungen
Innerverbandliche An- und Einbindung:
An- und Einbindung an den Diözesan- und Landesverband / der Region sowie der Kolpingjugend – ggf. Mitarbeit in vergleichbaren Arbeitskreisen / Fachausschüssen auf Diözesan- oder Landesebene / Region
Vorschlag durch den Diözesan- oder Landesverband / Region / der Bundesleitung der Kolpingjugend
Transfer von Informationen zwischen Ständiger Kommission und den Diözesan- und Landesverbänden / Regionen / der Bundesleitung der Kolpingjugend
Zeitliche Voraussetzungen:
Teilnahme an bis zu drei Präsenzsitzungen im Jahr (Freitagabend bis Samstagnachmittag) sowie weitere digitale Sitzungen
Teilnahme an einem jährlichen Vernetzungstreffen in Anbindung einer Fachtagung oder in zeitlichem Zusammenhang mit einer Sitzung der Ständigen Kommission
Hinreichend zeitliche Ressourcen zur Vor- und Nachbereitung
Mitwirkung bei Tagungen und Veranstaltungen
Hinweis:
In Abstimmung mit dem Bundesvorstand legt die ständige Kommission jeweils am Ende des Jahres die Arbeitsaufträge einschließlich einer entsprechenden Prioritätenfestlegung für das kommende Jahr fest.
Köln, den 18. Januar 2022 Kolpingwerk Deutschland
Anforderungsprofil für Mitglieder der
„Ständigen Kommission Arbeitswelt und Soziales“
Kolpingwerk Deutschland
Kandidierendenblatt für die Bundesfachausschüsse / Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales des Kolpingwerkes Deutschland
Ständige Kommission Arbeitswelt und Soziales ❑
Ehe, Familie, Lebenswege ❑
Kirche mitgestalten ❑
Verantwortung für die Eine Welt ❑
Gesellschaft im Wandel ❑
Angaben zur Person:
Name, Vorname
Straße, Ort
Telefon E-Mail Alter Beruf
Angaben zur Mitgliedschaft im Kolpingwerk:
Mitgliedsnummer Kolpingsfamilie Diözesanverband
Ämter und Aufgaben im Kolpingwerk
Vorgeschlagen durch:
Gliederung
Name, Vorname Funktion
Ort / Datum / Unterschrift