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Checkliste Erfolgskontrolle Radon Neubau

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Academic year: 2022

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23. Dezember 2019, Version 2020.1, Gültig ab 01.01.2020

Checkliste Erfolgskontrolle Radon Neubau

Objekt: ……….

Bedingung Antwort

ja nein 1. Das Bauprojekt liegt in einem Gebiet, in dem die Wahrscheinlichkeit, den Referenzwert

zu überschreiten, kleiner als 10 % ist (siehe Radonkarte der Schweiz 2018).

2. Das Bauprojekt enthält keine erdberührenden Wohn- oder Aufenthaltsräume (Wände, Böden und Decken).

3. Das gesamte Gebäude besitzt eine durchgehende Fundamentplatte (kein Naturkeller, keine Streifenfundamente).

4. Fundamentplatten oder erdberührte Aussenwände weisen entweder keine Durchdrin- gungen auf oder es werden bei allen Durchdringungen Rohrdurchführungssysteme (RDS) verwendet.

5. Die Fundamentplatten oder erdberührte Aussenwände bestehen entweder aus wasser- dichtem Beton gem. SIA Norm 272 oder sie werden mit gasdichten Feuchtigkeitssper- ren (z.B. Bitumenbahn mit Aluminiumfolie) versehen.

6. Erdsonden von Wärmepumpen werden mit einem Abstand von mindestens 3 Metern vom Gebäude entfernt platziert.

7. Alle Lüftungsanlagen werden druckneutral oder mit einem leichten Überdruck betrie- ben. Die Anlage wurde exakt einreguliert. Der Luftvolumenstrom wurde bei allen Zu- und Abluftdurchlässen gemessen und protokolliert. Das Verhältnis zwischen Zu- und Abluftvolumenstrom in allen Räumen des Gebäudes beträgt zwischen 1 und 1.05.

8. Aussenluftdurchlässe von Lüftungsanlagen entsprechen den Anforderungen der SIA- Norm 382/1:2014 (Kapitel 5.12).

9. Luft-Erdregister befinden sich nicht unter dem Gebäude, bestehen aus glattwandigen Kunststoffrohren, werden nach dem Einbau auf Druckverluste geprüft und entsprechen der Luftdichtheitsklasse D nach DIN EN 13779 bzw. DIN EN 16798-3.

Werden eine oder mehrere Fragen mit Nein beantwortet, so sind Radonmessungen durchzuführen (siehe nachfolgende Seite).

Haftungsausschluss: Trotz oben durchgeführter Massnahmen ist eine Überschreitung des Radongrenz- werts von 100 Bq/m3 nicht ganz ausgeschlossen. Die Haftung liegt beim Bauherrn.

Hiermit bestätigen wir die Richtigkeit der obigen Angaben und verzichten auf eine Messung:

Ort, Datum: Unterschrift Bauherr/in:

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Durchführung von Radon-Messungen

Die Checkliste (siehe vorangehende Seite) hat ergeben, dass Radonmessungen durchgeführt werden müssen. Wir bestätigen, die Messungen gemäss den Vorgaben von Minergie-Eco durchzuführen und die Ergebnisse bis spätestens 1.5 Jahre nach Fertigstellung des Gebäudes bei der Zertifizierungsstelle einzureichen. Sollten die gemessenen Werte dann über dem Grenzwert liegen, verpflichten wir uns, auf eigene Kosten Massnahmen zu ergreifen, um bis spätestens 1.5 Jahre nach der ersten Messung die Grenzwerte einzuhalten.

Ort, Datum: Unterschrift Bauherr/in:

Weitere Informationen:

Eine kurze Zusammenfassung von vorsorglichen Massnahmen bei Neubauten liefern die BAG- Empfehlungen: bauliche Massnahmen für Neubauten

Die internationale Broschüre Radon: Vorsorgemassnahmen bei Neubauten enthält detaillierte techni- sche Hinweise. Die Publikation entspricht dem Konsens unter den beteiligten Ländern; deren Inhalt kann deshalb von nationalen Empfehlungen abweichen (z. B. wird in der Schweiz empfohlen, die Schutzmassnahmen für Neubauten unabhängig vom Radonrisiko in der Gemeinde zu treffen).

Für den Beizug von Radon-Fachpersonen dienen die Liste der kantonalen Radonverantwortlichen (Vollzug des Radonprogramms) sowie die Liste der Radonfachpersonen (Beratung zu baulichen Vorsorgemass- nahmen und Sanierungen).

Referenzen

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