HUMANGENETIK
RASANTER LEISTUNGSANSTIEG
ERFORDERT NEUE VERGÜTUNGSSTRUKTUR
HONORARBERICHT 2017
ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ
IMPRESSUM
Herausgeber
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Körperschaft des öffentlichen Rechts
Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz verantwortlich (i. S. d. P.)
Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstandes
Dr. Andreas Bartels, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes
Konzept und Redaktion
Kommunikation | Ricarda Busch, Dr. Rainer Saurwein
Honorarstruktur | Thorben Kleese, Erwin Leidinger, Thomas Schimmele, Christian Zapp
Bildnachweis
©fotolia.com/Thomas Berg,
©istockphoto/webphotographeer, denisenko
©shutterstock.com/wavebreakmedia ldt
Auflage 500 Exemplare
Stand Oktober 2017 Umsetzung NINO Druck GmbH Im Altenschemel 21 67435 Neustadt/Weinstraße Internet: www.ninodruck.de Hinweise
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männ- liche Form schließt die weibliche mit ein. Außerdem wird der Begriff „Ärzte“ stellvertretend für alle Niedergelassenen verwendet.
Für den – auch teilweisen – Nachdruck von Texten, Grafiken und dergleichen ist das schriftliche Einver- ständnis der KV RLP Voraussetzung.
INHALT
DER HONORARBERICHT 2017 DER KV RLP ... 5
1.
VOM VERSICHERTENBEITRAG ZUR ÄRZTEVERGÜTUNG ... 71.1 Versichertenbeiträge ... 7
1.2 Gesundheitsfonds ... 8
1.3 Ärztevergütung ... 9
1.4 Ausgaben der Krankenkassen ... 9
2.
GESAMTVERGÜTUNG ... 112.1 Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ... 11
2.2 Extrabudgetäre Gesamtvergütung ... 13
3.
BESONDERHEITEN 2016 ... 173.1 EBM-Änderungen ... 17
3.2. Humangenetik ... 25
4.
HONORARVERTEILUNG ... 274.1 Stufe 1: Festlegung von Grundbeträgen ... 27
4.2 Stufe 2: Bildung von Honorarfonds ... 28
4.3 Stufe 3: Vergütung innerhalb der fachgruppenspezifischen Honorarfonds ... 31
5.
VOM PRAXISUMSATZ ZUM NETTOEINKOMMEN ... 356.
ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE NACH FACHGRUPPEN ... 417.
ARZTGRUPPEN IM ÜBERBLICK ... 51ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1.1 Der Weg von den Versichertenbeiträgen zum Ärzteeinkommen ... 7
Abbildung 1.2 Funktionsweise des Gesundheitsfonds ... 8
Abbildung 1.3 Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in 2016 ... 9
Abbildung 2.1 Struktur der Gesamtvergütung ... 11
Abbildung 2.2 Entwicklung der Gesamtvergütung von 2012 bis 2016 ... 12
Abbildung 2.3 Vergütungsvolumen extrabudgetärer Leistungen des EBM in 2015 und 2016 ... 14
Abbildung 2.4 Vergütungsvolumen extrabudgetärer Leistungen aus Sondervereinbarungen in 2015 und 2016 ... 15
Abbildung 2.5 Vergütungsvolumen der Disease-Management-Programme in 2015 und 2016 ... 16
Abbildung 3.1 EBM-Änderungen im Überblick ... 17
Abbildung 3.2 Entwicklung der Vergütung humangenetischer Leistungen seit dem dritten Quartal 2016 ... 25
Abbildung 3.3 Stützungsbetrag Humangenetik seit dem Dritten Quartal 2013 ... 26
Abbildung 4.1 Stufen der Honorarverteilung ... 27
Abbildung 4.2 Grundbeträge und tatsächliche Vergütung ... 28
Abbildung 4.3 Vorwegabzüge im hausärztlichen Versorgungsbereich ... 29
Abbildung 4.4 Vorwegabzüge im fachärztlichen Versorgungsbereich ... 29
Abbildung 4.5 Honorarfonds der Hausärzte und Fachärzte nach Honorarklammer ... 30
Abbildung 4.6 Anteil der Vorwegleistungen und mengenbegrenzten Leistungen innerhalb der Honorarfonds ... 31
Abbildung 5.1 Jahresüberschuss je Praxisinhaber ... 35
Abbildung 5.2 Verfügbares Nettoeinkommen und Nettostundensatz ... 36
Abbildung 5.3 Anteil der Betriebsausgaben und des verfügbaren Einkommens am Gesamtumsatz ... 36
Abbildung 5.4 Jahresüberschuss nach Versorgungsbereichen ... 37
Abbildung 5.5 Jahresüberschuss je Inhaber nach Fachgruppen (Werte Einzelpraxen) ... 38
Abbildung 5.6 Jahresüberschuss je Inhaber nach Praxen mit operativer und konservativer Ausrichtung... 39
Abbildung 6.1 Entwicklung des GKV-Umsatzes der Hausärzte im Vergleich zum Vorjahr ... 42
Abbildung 6.2 Entwicklung des GKV-Umsatzes der Fachärzte und Psychotherapeuten im Vergleich zum Vorjahr ... 42
Abbildung 6.3 Entwicklung des GKV-Umsatzes von 2011 bis 2016 ... 43
Abbildung 6.4 Entwicklung der Fallzahlen von 2011 bis 2016 ... 43
Abbildung 6.5 Entwicklung der Fallwerte von 2011 bis 2016 ... 44
Abbildung 6.6 Entwicklung der Arztzahlen von 2011 bis 2016 ... 44
Abbildung 6.7 Entwicklung des GKV-Umsatzes ... 45
Abbildung 6.8 Entwicklung der Fallzahlen ... 46
Abbildung 6.9 Entwicklung der Arztzahlen ... 47
Abbildung 6.10 Entwicklung des GKV-Umsatzes je Fall ... 48
Abbildung 6.11 Entwicklung der Fallzahlen je Arzt ... 49
DER HONORARBERICHT 2017 DER KV RLP
Der Honorarbericht 2017 soll wie seine Vorgänger dazu dienen, Transparenz gegenüber den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz und der interessierten Öffentlichkeit herzustellen. Die gesetzliche Vorgabe des Paragrafen 87b, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen „einmal jährlich in geeigne- ter Form Informationen über die Grundsätze und Versorgungsziele des Honorarverteilungsmaßstabs“ veröf- fentlichen, wird von der KV RLP mit diesem Honorarbericht übererfüllt. Die Berücksichtigung von speziellen Leistungsspektren und Praxisbesonderheiten, das Setzen von Versorgungsanreizen durch den Honorarvertei- lungsmaßstab (HVM), die leistungsproportionale Vergütung und der Abbau von Bürokratie, wie sie bereits im Honorarbericht 2015 beschrieben wurden, haben weiterhin uneingeschränkt Geltung.
Aufgrund dieser Konstanz in der Honorarverteilung konzentriert sich der Honorarbericht auf die Ände- rungen und Hintergründe aus dem Jahr 2016. Für weiter gehende Informationen sind an verschiedenen Stellen Verweise auf den Honorarbericht 2015 oder auf die Website der KV RLP zu finden.
Alle Honorarberichte stehen online bereit unter www.kv-rlp.de/41517-5566.
Rolle der Krankenkassen
Die KV RLP und die Krankenkassen mussten in den Jahren 2004 bis 2012 jährlich gemeinsam einen Hono- rarverteilungsvertrag verhandeln. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz kann die KV RLP, wie auch alle anderen KVen, seit 2012 die Honorarverteilung wieder selbst bestimmen. Die Krankenkassen können seit diesem Zeitpunkt nur noch das Benehmen zum HVM herstellen.
Aufbau des Honorarberichts
Wie in den vergangenen Jahren beginnt der Honorarbericht in den ersten beiden Kapiteln mit dem Weg der Versichertenbeiträge über den Gesundheitsfonds bis hin zur Gesamtvergütung für den ambulanten Bereich. In Kapitel 3 werden die Änderungen des EBM im Jahr 2016 mit Schwerpunkt auf die Weiterent- wicklung der Abrechnungsziffern der humangenetischen Leistungen vorgestellt, bevor in Kapitel 4 die Honorarverteilung mit Verweis auf die vorangegangenen Honorarberichte skizziert wird. In Kapitel 5 ist beschrieben, welche Abzüge zu berücksichtigen sind, um vom GKV-Umsatz zum Nettoeinkommen eines Arztes zu gelangen. Dem Kapitel 6 kann wie gewohnt die Entwicklung der GKV-Umsätze nach Fachgruppen entnommen werden. Den Abschluss des Honorarberichts bilden wieder die Arztgruppenblätter, auf denen die Vergütungssituation der Arztgruppen im Jahr 2016 detailliert ausgewiesen wird. Wie auch im vorange- gangenen Honorarbericht wurden einige Arztgruppen in konservative und operative Schwerpunkte einge- teilt, um die Aussagekraft der dargestellten Durchschnittszahlen beizubehalten.
Datengrundlage
Der Honorarbericht berücksichtigt ausschließlich die Umsätze mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da nur diese über die KV RLP abgerechnet werden und Bestandteil der Honorarverteilung sind. Die ebenfalls über die KV RLP bei sogenannten sonstigen Kostenträgern (SKT) wie beispielsweise der Bundespoli- zei oder über ein Sozialversicherungsabkommen abgerechneten Leistungen wurden nicht berücksichtigt, da diese meist nur einen geringen Anteil am Umsatz aufweisen und für die Abrechnung vereinfachte Regelungen gelten. Zahlen zu Umsätzen mit Privatpatienten (PKV), aus individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), aus Gutachten, aus Berufsgenossenschaftsfällen sowie aus Selektivverträgen mit einzelnen Krankenkassen liegen der KV RLP nicht vor und können daher im Honorarbericht nicht berücksichtigt werden.
Fachbegriffe
Alle im Honorarbericht verwendeten Fachbegriffe sind in einem Glossar erläutert. Es steht online bereit unter www.kv-rlp.de/41517-2543.
Der Geldfluss zur Finanzierung der ambulanten
1
ärztlichen Versorgung ist komplex. Er beginnt bei den Beiträgen der Versicherten an ihre Kranken- kasse, durchläuft den Gesundheitsfonds und endet bei den Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an ihre Mitglieder, die niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeuten.
1.1 VERSICHERTENBEITRÄGE
Die Versichertenbeiträge zur gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) werden von den Krankenkassen
eingezogen. Im Jahr 2016 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 Prozent des Bruttoentgeltes, wovon 7,3 Prozent der Arbeitnehmer und 7,3 Prozent der Arbeitgeber trugen. Die Höhe des Beitragssatzes legt der Gesetzgeber fest. Die Kran- kenkassen leiten die Versicherungsbeiträge zunächst an den vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwal- teten Gesundheitsfonds weiter. Aus diesem erhalten die Krankenkassen in einem zweiten Schritt nach bestimmten Kriterien Gelder zur Finanzierung der Gesundheitskosten ihrer Mitglieder. Für den Fall, dass die Zuweisungen einer Krankenkasse aus dem
VOM VERSICHERTENBEITRAG ZUR ÄRZTEVERGÜTUNG
ABBILDUNG 1 . 1 DER WEG VON DEN VERSICHERTENBEITRÄGEN ZUM ÄRZTEEINKOMMEN
Versicherte
Beiträge
Zuweisungen gemäß Risikostrukturausgleich (RSA)
Zahlung der
§ morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und
§ extrabudgetären Gesamtvergütung gemäß Gesamtvertrag
Zahlungen GKV-Umsatz an Ärzte gemäß Honorarverteilungsmaßstab (HVM)
Zuschüsse
Gesundheitsfonds
Krankenkassen
Kassenärztliche Vereinigungen Sonstige Leistungsausgaben der GKV (Abbildung 1.3)
Arbeitgeber Steuerzahler
Ärzte GKV-Umsatz
abzüglich Praxiskosten abzüglich Altersversorgung abzüglich Krankenversicherung abzüglich Steuern
Nettoeinkommen
1
Gesundheitsfonds nicht zur Deckung ihrer Ausgaben reichen, muss die Krankenkasse den Fehlbetrag aus- gleichen. Hierzu kann sie von ihren Versicherten ein- kommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.1.2 GESUNDHEITSFONDS
Der Gesundheitsfonds dient somit als eine Art Geld- sammelstelle. Die Krankenkassen leiten die Versi- chertenbeiträge an ihn weiter und erhalten im Gegenzug Gelder zur Finanzierung der Gesundheits- kosten ihrer Mitglieder.
Jede Krankenkasse hat jedoch unterschiedlich kranke und gesunde Mitglieder, die infolgedessen auch unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Um diese Unterschiede auszugleichen, erhalten sie unterschied- lich hohe Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.
Ausgangsbasis für die Zuweisungen ist ein Grund- betrag für jeden Versicherten pro Jahr, der den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der gesetz- lichen Krankenversicherung entspricht. Dieser Grundbetrag wird durch Zu- und Abschläge für fol- gende Merkmale angepasst: Alter und Geschlecht, den Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die anhand von 80 ausgewählten Krankheiten gemes- sene Morbidität, also die Krankheitslast des Versi- cherten. Dieser Ausgleichsmechanismus heißt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
Das Bundesversicherungsamt legt für jedes Aus- gleichsjahr die zu berücksichtigenden Krankheiten fest und veröffentlicht sie online unter www.bundesversicherungsamt.de > Risikostruktur- ausgleich > Festlegungen.
ABBILDUNG 1 . 2 FUNKTIONSWEISE DES GESUNDHEITSFONDS
Steuerzahler
gegebenenfalls Prämie **
Zuschuss bis maximal 14 Mrd. Euro
7,3 % + x des Bruttoentgelts Krankenkassenmitglieder
Pauschale je nach Krankheitsrisiko der Versicherten Gesundheitsfonds
Gesetzliche Krankenkassen 7,3 % des
Bruttoentgelts Arbeitgeber
* Zusatzbeitrag wird von Kassen erhoben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
** Prämien an die Mitglieder, wenn Kassen Überschüsse erreichen.
gegebenenfalls Zusatzbeitrag *
Funktionsweise des morbiditäts- orien tierten Risiko- strukturausgleichs:
Honorarbericht 2015, Abbildung 1.3, Seite 10
1.3 ÄRZTEVERGÜTUNG 1
Mit den Geldmitteln aus dem Gesundheitsfonds wird die ambulante vertragsärztliche Versorgung finanziert. Dazu handelt die KV RLP einmal im Jahr mit den Krankenkassen unter anderem eine soge- nannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aus.
Diesen Betrag zahlen die Krankenkassen mit befrei- ender Wirkung. Die Verteilung auf alle Vertrags- ärzte übernimmt die KV RLP.
1.4 AUSGABEN DER KRANKENKASSEN
Die Ausgaben der Krankenkassen setzen sich im Wesentlichen aus den Ausgaben für die ambu- lante vertragsärztliche Versorgung, aus den Ausga- ben für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie den Ausgaben für die stationäre Versorgung zusammen. Die jeweiligen Bereiche sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben mit verschiedenen Finanzmitteln ausgestattet. Aufgrund einer strik- ten finanziellen Trennung von ambulantem undstationärem Leistungsbereich führt jedoch eine Leistungsverlagerung von dem stationären in den ambulanten Bereich zu keinen entsprechenden Finanztransfers.
Während die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds von der Morbiditätsstruk- tur ihrer Versicherten abhängen, orientieren sich die Ausgaben der Krankenkassen für die vertrags- ärztliche Versorgung nicht am tatsächlichen Ver- sorgungsbedarf, sondern größtenteils an dokumen- tierten Abrechnungszahlen der Vergangenheit.
Die Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung im gesamten Bundesgebiet betrugen im Jahr 2016 17,4 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkas- sen und sind im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Mit diesem Anteil finanzieren die Kas- senärztlichen Vereinigungen die Vergütung der gesamten GKV-Leistungen der niedergelassenen Ärzte.
ABBILDUNG 1 . 3 AUSGABEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG IN 2016
Ärztliche Behandlung*
17,36 %
* Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, lmpfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten.
** Ohne stationäre Entbindung.
Summen können rundungsbedingt abweichen.
Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KJ 1.
Hilfsmittel 3,72 % Heilmittel 3,08 % Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 5,01 % Zahnersatz 1,55 % Früherkennungsmaßnahmen 1,07 % Dialyse 1,01 % Schutzimpfungen 0,64 % Arzneimittel 17,24 % Sonstiges
1,67 %
Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 2,71 %
Vorsorge- und
Rehabilitationsleistungen 1,60 %
Schwangerschaft/
Mutterschaft**
0,64 % Fahrkosten 2,46 % Krankengeld 5,55 %
Krankenhausbehandlung 34,68 %
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jährlich eine
2
sogenannte Gesamtvergütung an die KV RLP für die Versorgung ihrer Versicherten. Dabei setzt sich die Gesamtvergütung aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV) und der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) zusammen. Außerdem kön- nen zur Förderung besonderer Versorgungsformen zwischen einzelnen Krankenkassen und einzelnen Ärzten, Arztgruppen oder der KV freiwillige bilaterale
Verträge vereinbart werden, sogenannte Selektivver- träge. Die aus Selektivverträgen resultierende Vergü- tung kann als weitere Form extrabudgetärer Vergü- tung angesehen werden, die jedoch nicht mehr Teil des Kollektivvertrages und der Gesamtvergütung ist.
Im Jahr 2016 belief sich die Gesamtvergütung aller Krankenkassen an die KV RLP auf rund 1,76 Milliar- den Euro.
2.1 MORBIDITÄTSBEDINGTE GESAMTVERGÜTUNG
Die KV RLP erhält – wie alle anderen KVen – von jeder Krankenkasse einen für das Kalenderjahr im Voraus vereinbarten Pauschalbetrag je Versichertem als morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Jede Kran- kenkasse zahlt diesen Pauschalbetrag an die KV, in welcher der Versicherte seinen Wohnort hat („Wohn- ortprinzip“). Für Versicherte, die einen Arzt in einem anderen KV-Bereich aufsuchen, ist ein Finanzaus- gleich zwischen den KVen erforderlich, der soge- nannte Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ).
Die KV-grenzüberschreitende Behandlung ist gar nicht so selten. So entfallen rund zehn Prozent der Leistungen an rheinland-pfälzischen Versicherten auf Ärzte, die in einem anderen KV-Bezirk tätig sind.
Das sind meist die angrenzenden Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfa- len und Saarland. Umgekehrt ist die Zahl von Versi- cherten aus anderen Bundesländern, die einen Arzt in Rheinland-Pfalz aufsuchen, niedriger.
Im Jahr 2016 zahlte die KV RLP im Saldo knapp 40 Mil- lionen Euro an andere KVen. Diese Zahlungen an
GESAMTVERGÜTUNG
ABBILDUNG 2 . 1 STRUKTUR DER GESAMTVERGÜTUNG
Besondere Versorgungsformen
• Besondere ambulante ärztliche Versorgung
• Hausarztzentrierte Versorgung
• Integrierte Versorgung
• Strukturierte Behandlungs- programme (z. B. DMP)
Selektivvertrag Kollektivvertrag
Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
mGV
Extrabudgetäre EBM-Leistungen
Extrabudgetäre Leistungen außerhalb
des EBM (Sondervereinbarungen)
• Ambulante Operationen
• Prävention
• Strahlentherapie
• …
• Onkologie-Vereinbarung
• Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
• Schutzimpfungsvereinbarung
• Wegepauschalen Extrabudgetäre Gesamtvergütung
(EGV) Gesamtvergütung
Erläuterung der Rechtsgrundlagen und der morbiditäts- bedingte Gesamt- vergütung:
Honorarbericht 2015, Kapitel 2, ab Seite 13 Funktionsweise Fremdkassen- zahlungsausgleich:
Honorarbericht 2015, Abbildung 3.1, Seite 21
2
andere KVen im Rahmen des FKZ stehen für die Honorarverteilung in Rheinland-Pfalz nicht zur Verfü- gung. Wie die Ergebnisse des FKZ in die Honorarver- teilung einfließen, ist in Kapitel 4 näher beschrieben.
Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird aus einer Mengen- und aus einer Preiskomponente gebildet. Für die Menge wird der Behandlungsum- fang der Versicherten herangezogen. Dieser wurde erstmals im Jahr 2009 festgelegt und wird nun Jahr für Jahr anhand der Morbiditäts- und Demogra- fiedaten weiterentwickelt. Für die Preiskompo- nente gibt es den regionalen Punktwert in Euro, den die KV RLP jährlich mit den Krankenkassen ver- handelt. Basis dafür ist der Orientierungswert, der auf Bundesebene festgelegt wird. Auch hier wurde erstmals für 2009 ein Ausgangswert festgelegt, der jährlich weiterentwickelt wird.
Kodierung und Demografie
Zur Berechnung der mGV veröffentlicht der Bewer- tungsausschuss jährlich die festgestellten Verände-
sowie den Orientierungswert. Diese haben einen Empfehlungscharakter und bilden daher nur die Grundlage der Verhandlungen auf der Landesebene, in denen unter anderem über die Gewichtung der beiden Veränderungsraten verhandelt wird.
Da in Rheinland-Pfalz keine Besonderheiten in der Kosten- und Versorgungsstruktur geltend gemacht werden konnten, wurde der Orientierungswert bis- her immer als regionaler Punktwert für Rheinland- Pfalz vereinbart.
An dieser Stelle ist daher die elementare Bedeu- tung einer hohen Kodierqualität der niedergelasse- nen Ärzte hervorzuheben, da die Qualität der Diag- noseverschlüsselung direkten Einfluss auf die zukünftige Fortentwicklung der mGV und somit auf die Höhe zukünftiger Honorarsteigerungen hat.
Gut zu wissen: Aufgrund der steigenden Kodier- qualität der rheinland-pfälzischen Ärzte konnte die KV RLP in den Honorarverhandlungen mit den
ABBILDUNG 2 . 2 ENTWICKLUNG DER GESAMTVERGÜTUNG VON 2012 BIS 2016
2012 2013 2014 2015 2016
mGV 1.145.909.269 € 1.137.856.925 € 1.163.833.763 € 1.190.123.121 € 1.234.362.357 € EGV 365.000.533 € 441.327.804 € 470.119.510 € 492.771.643 € 524.948.287 € Gesamtvergütung 1.510.909.802 € 1.579.184.729 € 1.633.953.273 € 1.682.894.764 € 1.759.310.644 € Veränderung
zum Vorjahr 1,1 % 4,5 % 3,5 % 3,0 % 4,5 %
Anzahl der GKV- Versicherten mit Wohnort in Rheinland-Pfalz
3.368.121 3.357.583 3.369.602 3.380.552 3.405.638
Veränderung Versichertenzahl zum Vorjahr
-0,1 % -0,3 % 0,4 % 0,3 % 0,7 %
Gesamtvergütung
je Versichertem 448,59 € 470,33 € 484,91 € 497,82 € 516,59 €
Die antragspflichtige Psychotherapie und Probatorik war bis 2012 in der mGV enthalten, ab 2013 in der EGV. Die Leistungen des Abschnitts 13.3.6 waren bis zum Quartal II/2013 in der mGV und ab dem Quartal III/2013 in der EGV enthalten.
Krankheitslast nachweisen. Die Veränderungsrate
2
der Morbidität für Rheinland Pfalz war mit 2,87 Prozent die fünfthöchste im Bundesgebiet.
Honorarvereinbarung
Die KV RLP einigte sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in den jährlichen Honorarver- handlungen auf die Honorarvereinbarung 2016 mit folgenden Punkten:
Erhöhung des bundeseinheitlichen Orientie- rungswertes und damit des regionalen Punkt- wertes um 1,6 Prozent (von 10,2718 auf 10,4361 Cent): Die Anhebung des Punktwertes um 1,6 Prozent bedeutet eine entsprechende Erhöhung der mGV sowie eine höhere Vergütung je Leis- tung der antragspflichtigen Psychotherapie, der Prävention sowie der ambulanten und beleg- ärztlichen Operationen und aller übrigen extra- budgetären in Punkten bewerteten Leistungen.
Steigerung der mGV um 1,7897 Prozent auf- grund der gewichteten Veränderungsrate aus Morbiditäts- und Demografiefaktor. Der gewich- tete Durchschnittswert von 1,7897 Prozent für die Veränderung des Behandlungsbedarfs 2016 bedeutet, dass eine tatsächliche Leistungszu- nahme im Jahre 2016 um 1,7897 Prozent gegen- finanziert ist. Fällt sie jedoch höher aus, führt dies nicht zu höheren Zahlungen der Kranken- kassen. Die Kodierqualität der Ärzte in Rhein- land-Pfalz hat weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die dokumentierte Morbiditätsrate und damit auf die zukünftige Veränderung der Gesamtvergütung.
Narkosen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit werden außerhalb der mGV vergütet.
Fortführung sämtlicher bisher vereinbarter extrabudgetärer Leistungen, damit auch Fort- führung der seit 2014 ausgedeckelten ergänzen- den Leistungen des AOP-Vertrages nach Paragraf 115 b SGB V.
Fortführung der extrabudgetären Förderung von besonderen Leistungsbereichen in Höhe von 0,35 Prozent der mGV.
Die Wegepauschalen für Hausbesuche werden um zwei Prozent erhöht.
Im Kapitel 4 ist dargestellt, nach welcher Regelung die so ermittelte mGV von rund 1,23 Milliarden Euro im Rahmen der Honorarverteilung an die Ärzte ausgeschüttet wird.
Die Honorarvereinbarung steht online bereit unter www.kv-rlp.de/86175.
2.2 EXTRABUDGETÄRE GESAMTVERGÜTUNG
Während die Krankenkassen für die mGV, unab- hängig von der erbrachten Leistungsmenge der Ärzte, nur eine begrenzte Geldmenge zahlen, rich- tet sich die Zahlung der Krankenkassen für die ext- rabudgetären Leistungen nach dem, was die Ärzte in ihren Praxen tatsächlich leisten. Bei Leistungen der EGV sind den Ärzten somit ein fester Punktwert und damit eine feste Vergütung je Leistung garantiert.
Zu den wichtigsten extrabudgetären EBM-Leistun- gen zählen in Rheinland-Pfalz:
ambulante Operationen sowie kurative Koloskopie
antragspflichtige Psychotherapie sowie probato- rische Sitzungen von Arztgruppen gemäß § 87 b Abs. 2 Satz 3 SGB V (ab dem Jahr 2013)
belegärztliche Leistungen gemäß Kapitel 36 EBM
Dialyse-Sachkosten
Präventionsleistungen (Krebsfrüherkennung inklusive Hautkrebsscreening, Mutterschaftsvor- sorge, Gesundheitsuntersuchung sowie präventive Koloskopie)
Strahlentherapie einschließlich Sachkosten
Substitutionsbehandlung
Darüber hinaus werden die ausgedeckelten Leistun- gen des Vertrages nach § 115 b SGB V (AOP-Vertrag) in Rheinland-Pfalz weiter als zusätzliche extrabud- getäre Leistungen vergütet. Extrabudgetäre Leis- tungen werden mit dem regionalen Punktwert in Höhe des bundesweit einheitlichen Orientierungs- wertes beziehungsweise bei Kostenerstattungen mit fixen Preisen in Euro vergütet. Die Krankenkas- sen in Rheinland-Pfalz waren im Gegensatz zu
2
anderen Bundesländern bislang nicht bereit, Zuschläge auf den Orientierungswert zur Förderungeinzelner Leistungen zu zahlen. Die Methadonsubs- titution bildet die einzige Ausnahme.
Extrabudgetäre Leistungen außerhalb des EBM (Sondervereinbarungen)
Weitere ebenfalls extrabudgetäre Leistungen von Ärzten sind in Sondervereinbarungen auf Bundes- und Landesebene definiert. Hierbei handelt es sich nicht um EBM-, sondern um darüber hinausge- hende Leistungen. Zu den wichtigsten Sonderver- einbarungen in Rheinland-Pfalz zählen:
Onkologie-Vereinbarung auf Bundes- und Landesebene: besondere Behandlung von Onkologie-Patienten durch onkologisch qualifi- zierte Ärzte
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung auf Bundes- und Landesebene: besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versor- gung von Kindern und Jugendlichen durch qualifizierte Ärzte
Schutzimpfungsvereinbarungen auf Landesebene
Besondere Versorgungsformen
Um mehr Flexibilität in die Versorgung zu bringen, die starren Grenzen zwischen ambulant und stati- onär zu überwinden und den Wettbewerb der Krankenkassen zu fördern, können diese Einzelver- träge mit der KV, einzelnen Ärzten oder Ärzteverei- nigungen schließen. In diesen besonderen Versor- gungsformen, auch Selektivverträge genannt, kann von der Versorgungssystematik im Kollektiv- vertrag abgewichen werden. Die wesentlichen Selektivvertragsformen sind:
hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V
strukturierte Behandlungsprogramme nach
§§ 137f, 137g SGB V
besondere Versorgung nach § 140a SGB V Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungstär- kungsgesetzes (GKV-VSG) wurden die bisheri- gen Selektivvertragstypen nach den §§ 73a und
ABBILDUNG 2 . 3 VERGÜTUNGSVOLUMEN EXTRABUDGETÄRER LEISTUNGEN DES EBM IN 2015 UND 2016
Leistungen 2015 2016 Änderung
Ambulantes Operieren und kurative Koloskopie 86.413.680 € 89.720.689 € 3,8 % Antragspflichtige Psychotherapie und Probatorik 74.772.820 € 81.869.037 € 9,5 % Belegärztliche Leistungen Kapitel 36 EBM 5.242.343 € 5.021.222 € -4,2 %
Dialyse-Sachkosten 96.685.555 € 99.001.932 € 2,4 %
Hautkrebsscreening 6.803.770 € 6.938.753 € 2,0 %
Künstliche Befruchtung 1.334.849 € 1.499.796 € 12,4 %
Mammographie-Screening 10.505.433 € 11.590.739 € 10,3 %
Nephrologie Abschnitt 13.3.6 12.678.467 € 13.109.417 € 3,4 %
Prävention 77.037.469 € 79.879.463 € 3,7 %
Strahlentherapie ohne Sachkosten 31.730.856 € 33.118.456 € 4,4 %
Substitutionsbehandlung 2.923.002 € 3.025.022 € 3,5 %
Gesamt 406.128.244 € 424.774.526 € 4,6 %
2
140a SGB V eine Art Generalklausel für Einzel- verträge von Krankenkassen geschaffen. Hierin finden sich die bis dahin separat geregelte Inte- grierte Versorgung und die übrigen, vormals in den §§ 73a und 73c SGB V enthaltenen, Ver- tragstypen. Verträge, die bis zum Inkrafttreten des GKV-VSG nach den Altregelungen geschlos- sen wurden, gelten fort.
Auch die KV RLP hat Selektivverträge auf Basis der oben genannten Rechtsgrundlagen geschlossen.
Grundsätzlich darf sie jedoch nur dann Selektivver- träge schließen, wenn sie hierfür von dem Gesetz- geber auch ermächtigt ist. Verträge nach § 73b SGB V kann die KV RLP bislang nur als nachrangiger Ver- tragspartner abschließen.
Mit der Änderung des § 140a SGB V ist eine KV als möglicher Vertragspartner von Verträgen im Rah- men der Besonderen Versorgung vorgesehen. Dies umfasst zum einen besondere ambulante Versor- gungsaufträge, aber auch Verträge über eine Inte- grierte Versorgung. Somit kommt die KV RLP inzwischen bei allen Selektivvertragstypen als Ver- tragspartner in Betracht.
Wenn Selektivverträge Leistungen aus dem Kollek- tivvertrag bzw. dem EBM abbilden, muss die KV RLP die mGV, die sie von der betreffenden Kranken- kasse erhält, um den entsprechenden Leistungs- beziehungsweise Geldanteil bereinigen.
Die Problematik rund um die Bereinigung hat dazu geführt, dass bislang in Rheinland-Pfalz noch vor- wiegend sogenannte „Add-on-Verträge“ abge- schlossen wurden. Mit diesen Verträgen werden zusätzliche Leistungen über die EBM-Leistungen hinaus vereinbart, die dann von den Krankenkassen auch extrabudgetär vergütet werden. Das entspre- chende Honorar braucht daher im Kollektivvertrag nicht abgezogen zu werden. Es ist also keine Berei- nigung der Gesamtvergütung erforderlich. Das erklärte Ziel der KV RLP ist es, Leistungen, die sich im Bereich der Selektivverträge als sinnvoll erwei- sen, mittelfristig in die Kollektivversorgung einzu- beziehen und damit allen Versicherten aller Kran- kenkassen zugänglich zu machen.
Eine Übersicht der Selektivverträge der KV RLP steht online bereit unter www.kv-rlp.de/40828.
Bereits seit vielen Jahren haben sich Verträge über strukturierte Behandlungsprogramme bei chroni- schen Krankheiten nach §§ 137f, 137g SGB V etab- liert, die ebenfalls als „Add-on-Verträge“ geschlos- sen wurden. Diese Verträge werden auch als Disease-Management-Programme (DMP) bezeich- net und haben das Ziel, Folgekrankheiten chroni- scher Krankheiten wie Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lun- generkrankung oder Diabetes mellitus Typ 1 und 2 durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung zu verhindern. In
ABBILDUNG 2 . 4 VERGÜTUNGSVOLUMEN EXTRABUDGETÄRER LEISTUNGEN AUS SONDERVEREINBARUNGEN IN 2015 UND 2016
Leistungen 2015 2016 Änderung
Onkologie: Dokumentation Nachsorge 1.430.057 € 723.673 € -49,4 %
Onkologie-Vereinbarung 7.755.608 € 8.131.534 € 4,8 %
Sachkosten Katarakt-OP und übrige ambulante
Operationen 7.150.635 € 7.126.893 € -0,3 %
Schutzimpfungen 11.340.104 € 11.490.966 € 1,3 %
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung 3.115.731 € 2.487.401 € -20,2 %
Wegepauschalen 6.777.399 € 6.551.273 € -3,3 %
Gesamt 37.569.534 € 36.511.741 € -2,8 %
2
Rheinland-Pfalz besteht die Besonderheit, dass fast alle Krankenkassen Verträge zu den DMP mit der KV RLP geschlossen haben; lediglich die AOK Rhein- land-Pfalz/Saarland hat die DMP-Verträge nicht mit der KV RLP, sondern mit einzelnen Vertragsärz- ten abgeschlossen. Da der KV RLP hierzu keineAbrechnungsdaten vorliegen, fehlt die AOK Rhein- land-Pfalz/Saarland bei den folgenden DMP-Daten.
Eine Übersicht der Programme steht online bereit unter www.kv-rlp.de/32921.
ABBILDUNG 2 . 5 VERGÜTUNGSVOLUMEN DER DISEASE‑MANAGEMENT‑PROGRAMME IN 2015 UND 2016
Programme 2015 2016 Änderung
DMP Diabetes Typ I 2.419.616 € 2.033.492 € -16,0 %
DMP Diabetes Typ II 14.498.201 € 14.796.297 € 2,1 %
DMP KHK 3.128.932 € 3.275.093 € 4,7 %
DMP Brustkrebs 181.290 € 171.690 € -5,3 %
DMP Asthma und DMP COPD 2.388.094 € 2.515.826 € 5,3 %
Gesamt 22.616.133 € 22.792.397 € 0,8 %
3.1 EBM-ÄNDERUNGEN 3
Auch im Jahr 2016 hat der (erweiterte) Bewer- tungsausschuss neue Leistungen in den Einheitli- chen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und die Bewertung einiger bereits bestehender Leistungen geändert.
Änderungen zum 1. Januar 2016
Zu Jahresbeginn wurde der Abschnitt 34.7 EBM mit Leistungen der diagnostischen PET und der diagnos- tischen PET-CT in den EBM aufgenommen. Zusätz- lich wurde eine Sachkostenpauschale für diese Leis- tungen im Abschnitt 40.10 EBM eingeführt.
Änderungen zum 1. April 2016
Zum 1. April 2006 wurden drei telemedizinische Leis- tungen für Fachärzte für Innere Medizin mit Schwer- punkt Kardiologie in den EBM aufgenommen.
Änderungen zum 1. Juli 2016
Zum 1. Juli kam es zu einer Neustrukturierung des EBM hinsichtlich humangenetischer Leistungen in den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM. Die Details dieser Änderungen können dem unten stehenden Text
entnommen werden. Zudem wurden die Kapitel 37 und 38 in den EBM aufgenommen, die zum einen Leistungen in Pflegeheimen und zum anderen Besuche durch nichtärztliche Praxisassistenten beinhalten.
Änderungen zum 1. Oktober 2016
Zum 1. Oktober 2016 wurde eine Vergütung für Medikationspläne in den EBM aufgenommen. Die neue GOP 01630 ist bei Hausärzten ein Zuschlag zur Versichertenpauschale und je Patient nur ein Mal im Krankheitsfall von einem Vertragsarzt berechnungsfähig, wenn der Arzt einen Medikati- onsplan gemäß § 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte erstellt. Für alle chronisch kranken Patienten der Haus- und Kinderärzte gibt es pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale. Für Fachärzte ist für onkologische Patienten, Schmerzpatienten sowie Patienten mit einer Organtransplantation die GOP 01630 berechnungsfähig. Darüber hinaus erhalten die meisten Fachärzte pauschal einen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale, des- sen Bewertung sich zwischen den Fachgruppen unterscheidet.
BESONDERHEITEN 2016
ABBILDUNG 3 . 1 EBM‑ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich
I/2016
34700 18F-Fluordesoxyglukose-PET des Körperstammes 4.456 Punkte
extrabudgetär 34701 18F-Fluordesoxyglukose-PET/CT des Körperstammes 5.653 Punkte
34702 18F-Fluordesoxyglukose-PET von Teilen des
Körperstammes 3.565 Punkte
34703 18F-Fluordesoxyglukose-PET/CT von Teilen des
Körperstammes 4.523 Punkte
40584 18F-Fluordesoxyglukose 255 Punkte
II/2016
01438 Telefonische Kontaktaufnahme Telemedizin 88 Punkte
budgetierte Leistungen 04417 Telemedizinische Kontrolle Kardioverter bzw.
Defibrillator und/oder CRT 511 Punkte
13554 Telemedizinische Kontrolle Kardioverter bzw.
Defibrillator und/oder CRT 279 Punkte
36289 Laserendoskopischer urologischer Eingriff der
Kategorie RW3 2.108 Punkte
extrabudgetär 36290 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289 364 Punkte
| WEITER AUF SEITE 18
3
| WEITER VON SEITE 17
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich
36829
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289
191 Punkte
III/2016
05315 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
31840, 31841, 36840 und 36841 15 Punkte budgetierte
Leistungen 11301 Grundpauschale humangenetische in-vitro-
Diagnostik bei Probeneinsendung 224 Punkte
Grundbetrag genetisches Labor 11302
Zuschlag für Gemeinkosten und die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung und Befundung komplexer genetischer Analysen im individuellen klinischen Kontext bei seltenen Erkrankungen
927 Punkte
11303
Erneute Beurteilung und Befundung von vor mindestens 4 Jahren erhobenen Rohdaten genetischer Analysen
492 Punkte
11304
Schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches Gutachten zum Antrag des Versicherten auf Durchführung einer Mutationssuche nach den Gebührenordnungspositionen 11449 oder 11514
600 Punkte extrabudgetär
11355 Noonan-Syndrom – Mutationssuche 4.340 Punkte
Grundbetrag genetisches Labor
11356 Noonan-Syndrom – weitere Gene 38.037
Punkte 11444 Marfan-Syndrom und Typ-1-Fibrillinopathien
– Mutationssuche
19.878 Punkte 11445 Marfan-Syndrom und Typ-1-Fibrillinopathien
– Deletions-/Duplikationsanalyse 2.457 Punkte 11446 Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV)
– Mutationssuche
11.392 Punkte 11447 Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV)
– Deletions-/Duplikationsanalyse 2.457 Punkte 11448
Mutationssuche in Genen, die eine thorakale Aortenerweiterung auslösen und mit einem Risiko der Aortendissektion einhergehen
38.037 Punkte
11449
Genehmigungspflichtiger Zuschlag zu den
Gebührenordnungspositionen 11352, 11371, 11401, 11411, 11431, 11432 und 11440 für die
Mutationssuche in weiteren Genen
5.749 Punkte extrabudgetär
11501
Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 11502 und 11503 für die Anwendung eines Kulturverfahrens zur Anzucht von Zellen und Präparation der Zellkerne zu weiteren Analysen
772 Punkte
Grundbetrag genetisches Labor 11502
Postnatale Bestimmung des konstitutionellen Karyotyps mittels lichtmikroskopischer Bänderungsanalyse
701 Punkte
11503
Postnatale molekularzytogenetische
Charakterisierung konstitutioneller chromosomaler
Aberrationen an Inter- oder Metaphasen mittels 414 Punkte
3
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich
11506 Untersuchung einer uniparentalen Disomie mit
mindestens acht polymorphen Zielsequenzen 578 Punkte 11508 Postnatale gesamtgenomische Untersuchung auf
konstitutionelle Imbalancen 8.818 Punkte
11511
Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Punktmutation, Deletion, Duplikation oder Inversion in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen
211 Punkte
11512
Gezielter Nachweis oder Ausschluss von
krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden großen Deletionen und/oder Duplikationen
1.229 Punkte
11513
Postnatale Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Mutation in bis zu 25 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen
542 Punkte
11514
Genehmigungspflichtige postnatale Mutationssuche zum Nachweis od. Ausschluss einer
krankheitsrelevanten od. krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Mutation in mehr als 25 kb kodierender Sequenz einschl. zugehöriger regulatorischer Sequenzen
30.663
Punkte extrabudgetär
11516
Untersuchung auf konstitutionelle epigenetische Veränderungen mittels methylierungssensitiver Techniken
571 Punkte
Grundbetrag genetisches Labor 11517 Vollständige Untersuchung auf eine konstitutionelle
krankheitsauslösende Repeat-Expansion 867 Punkte 11518 Untersuchung auf eine oder mehrere in der Familie
bekannte konstitutionelle Mutation(en) 667 Punkte
11521
Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Punktmutation, Deletion, Duplikation oder Inversion in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen
211 Punkte
11522
Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder
krankheitsauslösenden genomischen Mutation mittels Sequenzierung menschlicher DNA
542 Punkte
19401 Grundpauschale tumorgenetische
in-vitro-Diagnostik 145 Punkte
budgetierte Leistungen 19402
Zuschlag für eine wissenschaftlich ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen im individuellen Kontext
416 Punkte
19403 Laborgrundpauschale Tumorgenetik 383 Punkte
| WEITER AUF SEITE 20
3
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 19404 Aufarbeitung einer Gewebe- oder Organprobe 236 Punkte19405 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19404 944 Punkte
19406
Schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches Gutachten zum Antrag des Versicherten auf Durchführung einer Mutationssuche nach der Gebührenordnungsposition 19425
500 Punkte
extrabudgetär 19410
Molekularzytogenetische Charakterisierung chromosomaler Aberrationen an Inter- oder Metaphasen mittels in-situ-Hybridisierung oder Untersuchung auf Mikrodeletionen/-duplikationen
518 Punkte
19411
Gezielte Untersuchung einer/eines
krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden Translokation/Fusionsgens
858 Punkte
19412 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19411 4.290 Punkte
19421
Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Punktmutation, Deletion oder Duplikation in kodierenden oder
regulatorischen Sequenzen
211 Punkte
19422 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19421 3.165 Punkte
19424
Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder
krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in bis zu 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer
Sequenzen
678 Punkte
19425
Genehmigungspflichtige Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer
krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation mit klinisch relevanten Eigenschaften in mehr als 20 Kilobasen kodierender Sequenz
30.663 Punkte
19426 Untersuchung einer Mikrosatelliteninstabilität im
Tumormaterial 867 Punkte
19427 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 19424
24.914 Punkte 19430
Affinitätsanreicherung neoplastischer Zellen mittels spezifischer Ligand-Zell-Interaktion (z. B.
immunomagnetische Anreicherung)
278 Punkte
Grundbetrag genetisches Labor 19431
Anwendung eines Kulturverfahrens zur Anzucht von Zellen und Präparation der Zellkerne zu weiteren Analysen
906 Punkte
19432 Bestimmung des Karyotyps mittels
lichtmikroskopischer Bänderungsanalyse 842 Punkte
| WEITER VON SEITE 19
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich
3
19434 Chimärismusanalyse nach allogener
Stammzelltransplantation 1.156 Punkte
19435 Nachweis einer minimalen Resterkrankung bei
hämatologischen Neoplasien 1.348 Punkte
19436 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19430 556 Punkte
19437 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19431 2.718 Punkte
19438 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19432 2.526 Punkte
19439
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 19435 für die Quantifizierung patientenspezifischer
rearrangierter TCR- oder IG-Regionen zum Nachweis klonaler Genumlagerungen
1.973 Punkte
19451
Gezielte Untersuchung einer somatischen genomischen Punktmutation, einer Deletion oder Duplikation in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen
211 Punkte
extrabudgetär 19452
Gezielte Untersuchung einer/eines
krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden Translokation/Fusionsgens
858 Punkte
19453
Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder
krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in bis zu 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer
Sequenzen
678 Punkte
19454
Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder
krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in mehr als 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen
30.663 Punkte
19456
Nachweis oder Ausschluss einer
krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden genetischen Veränderung menschlicher DNA zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung
19.643 Punkte
19457 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19451 3.165 Punkte
19458 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition
19452 4.290 Punkte
19459 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 19453
24.914 Punkte 30980
Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments durch Arzt gemäß Nr. 1 der Präambel des Abschnitts 30.13
194 Punkte
30981
Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments durch Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel des Abschnitts 30.13
131 Punkte
| WEITER AUF SEITE 22
3
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 30984 Weiterführendes geriatrisches Assessment 882 Punkte30985 Zuschlag zur GOP 30984 325 Punkte
30986 Zuschlag zur GOP 30985 234 Punkte
30988
Zuschlag zu den GOP 03362, 16230, 16231, 21230, 21231 für die Einleitung und Koordination von Therapiemaßnahmen
65 Punkte 31840 Patientenadaptiertes Narkosemanagement I 443 Punkte 31841 Patientenadaptiertes Narkosemanagement II 706 Punkte
32864 Hämochromatose 50 Punkte Grundbetrag
genetisches Labor
32865
Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2D6- Metabolisierungsstatus vor Gabe von Inhibitoren der Glukozerebrosid-Synthase bei Morbus Gaucher Typ 1 gemäß der Zusammenfassung der Merkmale eines Arzneimittels (Fachinformation)
309 Punkte extrabudgetär
32901 Ausschluss einer Expressionsvariante 21 Punkte
Grundbetrag Labor 32902
Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Einfeldauflösung mit Split-äquivalenter Zweifeldauflösung
115 Punkte
32904
Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Zweifeldauflösung bei bekannter Einfeldauflösung
150 Punkte
32906
Typisierung eines HLA-Klasse-II-Genortes HLA-DR, -DQ oder -DP in Einfeldauflösung mit Split- äquivalenter Zweifeldauflösung
72 Punkte
32908
Typisierung eines HLA-Klasse-II-Genortes HLA-DR, -DQ oder -DP in Zweifeldauflösung bei bekannter Einfeldauflösung
115 Punkte
32910 Transplantations-Cross-Match mittels
Lymphozytotoxizitäts-Test (LCT) 43 Punkte
32911 Erweitertes Transplantations-Cross-Match 78 Punkte extrabudgetär
32931 HLA-B27 30 Punkte
Grundbetrag Labor 32932
Molekulargenetischer Nachweis eines krankheitsrelevanten HLA-Merkmals in Einfeldauflösung
33 Punkte
32935 Serologische HLA-Typisierung der Klasse-I-Antigene
HLA-A, -B und -C 77 Punkte
32937
Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Einfeldauflösung mit Split-äquivalenter Zweifeldauflösung
150 Punkte
32945 Typisierung des HPA-1- und HPA-5-Merkmals auf die
Allele a und b 60 Punkte
32946 Typisierung weiterer HPA-Merkmale auf die Allele a
und b 90 Punkte
| WEITER VON SEITE 21
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich
3
32947
Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) von Thrombozyten in einem komplementunabhängigen Testsystem unter Verwendung von immobilisierten HLA-Antigenen und Thrombozytenantigenen
43 Punkte
36840 Patientenadaptiertes Narkosemanagement I 290 Punkte
extrabudgetär 36841 Patientenadaptiertes Narkosemanagement II 478 Punkte
37100
Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä
125 Punkte
37102
Zuschlag zu den GOP 01410 oder 01413 für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä
125 Punkte
37105
Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä
275 Punkte
37113 Zuschlag zur GOP 01413 106 Punkte
37120 Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä 64 Punkte 38100 Aufsuchen eines Patienten durch einen
nichtärztlichen Mitarbeiter 76 Punkte
budgetierte Leistungen 38105 Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen
nichtärztlichen Mitarbeiter 39 Punkte
38200
Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten
90 Punkte
extrabudgetär 38205
Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten
83 Punkte
IV/2016
01630 Zuschlag für die Erstellung eines Medikationsplans 39 Punkte
extrabudgetär 01751 Aufklärungsgespräch im Rahmen des
Mammographie-Screenings 63 Punkte
03222 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 03220 10 Punkte 04222 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 04220 10 Punkte 05227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
05210 bis 05212 3 Punkte
06227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
06210 bis 06212 2 Punkte
07227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
07210 bis 07212 2 Punkte
08227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
08210 bis 08212 2 Punkte
09227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
09210 bis 09212 2 Punkte
10227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
10210 bis 10212 2 Punkte
13227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13210 bis 13212 9 Punkte
| WEITER AUF SEITE 24
3
Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 13297 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen13290 bis 13292 2 Punkte
13347 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13340 bis 13342 3 Punkte
13397 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13390 bis 13392 2 Punkte
13497 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13490 bis 13492 9 Punkte
13547 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13540 bis 13542 2 Punkte
13597 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13590 bis 13592 9 Punkte
13647 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13640 bis 13642 6 Punkte
13697 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
13690 bis 13692 6 Punkte
14217 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
14210 bis 14211 2 Punkte
16218 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
16210 bis 16212 6 Punkte
18227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
18210 bis 18212 2 Punkte
20227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
20210 bis 20212 2 Punkte
21227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
21210 bis 21212 6 Punkte
21228 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
21213 bis 21215 6 Punkte
22219 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
22210 bis 22212 2 Punkte
26227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
26210 bis 26212 2 Punkte
27227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen
27210 bis 27212 2 Punkte
30701 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30700 9 Punkte 40306 Kostenpauschale zur Gebührenordnungsposition
34291 3 Punkte
50301
Augenärztliche Untersuchung bei Marfan-Syndrom und verwandte, durch genetische Mutationen bedingte Störungen
133 Punkte
| WEITER VON SEITE 24
3
ABBILDUNG 3 . 2 ENTWICKLUNG DER VERGÜTUNG HUMANGENETISCHER LEISTUNGEN SEIT DEM DRITTEN QUARTAL 2016
Zeitraum
Leistungen
GOP 11449, 11514
Extrabudgetäre Vergütung
Orientierungswert
Grundbetrag genetisches Labor
floatend, mindestens 80 Prozent des Orientierungswertes
Honorarfonds Auftragsärzte Abschnitt 19.4.2 und
19.4.4 EBM
GOP 11230, 11233–11236, 11310–11312, 11320–11322,
32860–32864 übrige
humangenetische Leistungen Abschnitt 11.4 und 19.4.3 EBM
Bereich
Punktwert
seit Quartal III/2016
3.2 HUMANGENETIK
Die Verfahren und mögliche Anwendungsgebiete humangenetischer Untersuchungen entwickeln sich rasant. Daher haben die Leistungen für humangenetische Untersuchungen bundesweit stark zugenommen. Zum 1. Juli 2016 reagierten sowohl der Bewertungsausschuss als auch die Vertre- terversammlung der KV RLP auf diese Entwicklung.
Humangenetische Untersuchungen werden zu verschiedenen Zwecken in der Medizin eingesetzt.
Sie werden ähnlich wie konventionelle Laborleis- tungen durch den Haus- oder Facharzt in Auftrag gegeben und durch Humangenetiker, Labormedizi- ner, Pathologen und andere dafür ausgebildete Ärzte erbracht.
In den Quartalen IV/2013 bis II/2016 wurde für einen Großteil der humangenetischen Leistungen ein eigener Grundbetrag gebildet. Diese Leistungen wurden in der Vergangenheit mit dem vollen Orien- tierungswert vergütet. Wenn die abgerechnete Leis- tungsmenge die Höhe des Grundbetrags überschritt, erfolgte eine Stützung zulasten aller Fachärzte.
Während in den Jahren 2014 und 2015 die Kosten für humangenetische Leistungen noch relativ kons- tant geblieben sind, nahmen sie vom ersten bis zum zweiten Quartal 2016 um 50 Prozent zu. Dies führte dazu, dass alle Fachärzte im zweiten Quartal 2016 die Zunahme der humangenetischen Leistun- gen mit mehr als zwei Prozent ihres Honorars finanzieren mussten.
Bewertungsausschuss passt EBM an
Aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der Humangenetik hat der Bewertungsausschuss reagiert und die Abbildung neuer Leistungen im EBM zum dritten Quartal 2016 dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Einige human- genetische Leistungen werden nun extrabudgetär vergütet, sodass das finanzielle Risiko einer Men- genentwicklung in diesem Bereich auf die Kranken- kassen übergegangen ist. Außerhalb der mGV
werden umfangreiche humangenetische Analysen (GOP 11449 und 11514), die Companion Diagnostic (Unterabschnitt 19.4.4) sowie die allgemeine Tumorgenetik (Unterabschnitt 19.4.2) vergütet. Für letztere Leistungen ist die Regelung bis zum 30.
Juni 2020 befristet.
Vertreterversammlung beschließt HVM-Änderung Problematischer ist aber: Andere humangenetische Leistungen (dazu zählen alte, aber auch neue
3
Leistungen) befinden sich im Grundbetrag für humangenetische Leistungen beziehungsweise im Honorarfonds der Auftragsärzte. Sie sind damit weiterhin Bestandteil der begrenzten Gesamtver- gütung. Eine Leistungsausweitung belastet die fachärztlichen Honorare.Daher beschloss die Vertreterversammlung der KV RLP im Juni 2016 eine Änderung des Honorar- verteilungsmaßstabs (HVM). Diese besagt, dass der Punktwert für die Leistungen des Grundbetrags für
humangenetische Leistungen bis auf 80 Prozent des Orientierungswertes fallen darf. Dadurch erwartete die KV RLP einen geringeren Stützungs- bedarf aus dem fachärztlichen Grundbetrag. Diese Erwartungen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfüllt. Die Leistungen des Grundbetrags für humangenetische Leistungen wurden im Quartal III/2016 mit 9,74 Cent und im Quartal IV/2016 mit 9,28 Cent vergütet. Dies entspricht 93 bzw. 89 Pro- zent des Orientierungswertes.
ABBILDUNG 3 . 3 STÜTZUNGSBETRAG HUMANGENETIK SEIT DEM DRITTEN QUARTAL 2013
532.281 € 410.347 €
780.409 € 724.849 € 169.183 €
437.564 € 433.808 € 386.256 €
661.810 € 771.109 €
2.588.544 €
IV/2013 IV/2016
III/2014 III/2015 III/2016
I/2014
IV/2014
I/2015 I/2016
II/2014 II/2015 IV/2015 II/2016
Kosten für humangenetische Aufträge
Auch wenn mit dieser HVM-Änderung das Honorar der Fachärzte geschont werden soll, bleibt die grundsätzliche Problematik bestehen: Aufgrund des technischen Fortschritts in diesem Bereich ist es für die Auftraggeber äußerst schwierig, einen angemes- senen und genauen Auftrag zur humangenetischen
Befundung zu formulieren. Zudem fehlt den Auftrag gebenden Ärzten im Gegensatz zu anderen Labor- leistungen oft der Überblick über die Kosten der ver- anlassten Leistungen. Im Einzelfall können Aufträge zur humangenetischen Diagnostik mehr als 10.000 Euro pro Patient kosten.
Die Honorarverteilung stellt sich im Bereich der
4
extrabudgetären Gesamtvergütung relativ ein- fach dar. Hier werden von den Ärzten erbrachte Leistungen von der KV RLP mit festem Punktwert bezahlt und den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Wesentlich komplexer ist die Honorarver- teilung im Bereich der morbiditätsbedingten
Gesamtvergütung. Hier zahlen die Krankenkassen mit befreiender Wirkung – also unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang der Ärzte – eine begrenzte Geldmenge an die KV RLP. Die Honorar- verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung in Rheinland-Pfalz erfolgt in mehreren Stufen.
4.1 STUFE 1: FESTLEGUNG VON GRUNDBETRÄGEN
Zunächst werden nach den Vorgaben der KBV ein- zelne, voneinander unabhängige Grundbeträge je Versichertem bestimmt:
Grundbetrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienst
Grundbetrag für Laborleistungen
Grundbetrag für Hausärzte
Grundbeträge für Fachärzte
Grundbetrag Fachärzte
Grundbetrag „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)“
Grundbetrag genetisches Labor
Die Grundbeträge werden getrennt voneinander fortentwickelt und mit der aktuellen Versicherten- zahl multipliziert.
Liegt das tatsächliche Vergütungsvolumen für den Bereitschaftsdienst und für Laborleistungen über den hierfür gebildeten Grundbeträgen, so werden
HONORARVERTEILUNG
ABBILDUNG 4 . 1 STUFEN DER HONORARVERTEILUNG
MGV
Stufe 1
Vorwegabzüge innerhalb Honorarfonds
Mengenbegrenzte Leistungen innerhalb Honorarfonds Stufe 3
Hausärztliches Vergütungsvolumen
Festlegung von Grundbeträgen
Fachärztliches Vergütungsvolumen
Stufe 2 Vorwegabzüge vor Bildung Honorarfonds
Vorwegabzüge vor Bildung Honorarfonds
Vorwegabzüge innerhalb Honorarfonds
Mengenbegrenzte Leistungen innerhalb Honorarfonds
Hausärztliche Honorarfonds Fachärztliche Honorarfonds
Details der Honorarverteilung der KV RLP:
Honorarbericht 2015, Kapitel 6, ab Seite 29
4
die Differenzbeträge anteilig aus dem haus- und fachärztlichen Grundbetrag finanziert. Liegt das tatsächliche Vergütungsvolumen für das geneti- sche Labor (Humangenetik) über dem hierfür gebildeten Grundbetrag, so wird die Differenz aus dem fachärztlichen Grundbetrag finanziert. ImGrundbetrag PFG entspricht der Grundbetrag gemäß den KBV-Vorgaben immer auch dem tat- sächlichen Vergütungsvolumen, sodass hier keine Nachschusspflicht besteht. In Konsequenz ist der Punktwert für die PFG in Abhängigkeit der abge- rechneten Punktzahlen schwankend.
4.2 STUFE 2: BILDUNG VON HONORARFONDS
Nach der Trennung in die Grundbeträge erfolgt die Honorarverteilung für Haus- und Fachärzte zwar spiegelbildlich, aber völlig getrennt voneinander.
Zunächst werden in beiden Versorgungsbereichen folgende Positionen vorweg abgezogen:
Vorwegabzug für die Bildung oder Auflösung von Rückstellungen
Vorwegabzug für den versorgungsbereichsspezi- fischen Fremdkassenzahlungsausgleich
Vorwegabzug für Vorwegleistungen
Vorwegabzug für den Ausgleich von Fehlbeträ- gen anderer Grundbeträge
ABBILDUNG 4 . 2 GRUNDBETRÄGE UND TATSÄCHLICHE VERGÜTUNG
Quartal I/2016
Quartal II/2016
Quartal III/2016
Quartal
IV/2016 2016 gesamt Grundbetrag Labor
Grundbetrag 24.572.327 € 25.313.093 € 24.889.251 € 24.035.189 € 98.809.860 € Tatsächliche Vergütung 26.523.387 € 27.019.107 € 26.805.348 € 26.147.531 € 106.495.374 € Grundbetrag organisierter Notfalldienst (Bereitschaftsdienst und Krankenhausambulanzen)
Grundbetrag 7.901.772 € 7.816.051 € 7.434.303 € 7.387.133 € 30.539.259 €
Tatsächliche Vergütung 7.308.454 € 7.560.001 € 7.361.664 € 7.457.147 € 29.687.266 € Grundbetrag Hausärzte
Grundbetrag 141.220.430 € 144.275.233 € 140.025.704 € 143.808.838 € 569.330.205 € Tatsächliche Vergütung 140.492.196 € 143.523.591 € 139.087.533 € 142.708.961 € 565.812.281 € Grundbetrag Fachärzte, ohne PFG und genetisches Labor
Grundbetrag 122.600.329 € 126.350.678 € 121.879.717 € 124.510.924 € 495.341.648 € Tatsächliche Vergütung 121.199.712 € 123.063.801 € 120.974.431 € 123.428.445 € 488.666.389 € Grundbetrag PFG
Grundbetrag 7.510.895 € 7.682.014 € 7.519.993 € 1.935.965 € 24.648.867 €
Tatsächliche Vergütung 7.510.895 € 7.682.014 € 7.519.993 € 1.935.965 € 24.648.867 € Grundbetrag genetisches Labor
Grundbetrag 2.200.645 € 2.103.391 € 1.894.512 € 7.774.773 € 13.973.320 €
Tatsächliche Vergütung 2.971.753 € 4.691.945 € 1.894.512 € 7.774.773 € 17.332.983 € Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV)*
Grundbetrag 306.006.398 € 313.540.459 € 303.643.480 € 309.452.822 € 1.232.643.159 € Tatsächliche Vergütung 306.006.398 € 313.540.459 € 303.643.480 € 309.452.822 € 1.232.643.159 €
* Grundbeträge bereits um 0,1 % zur Finanzierung des Sicherstellungsfonds reduziert
ABBILDUNG 4 . 3 VORWEGABZÜGE IM HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSBEREICH 4
Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 Grundbetrag Hausärzte 141.220.430 € 144.275.233 € 140.025.704 € 143.808.838 € Vorwegabzug „Bildung/Auflösung von Rückstellungen“:
Rückstellung Hausärzte -405.000 € -405.000 € -405.000 € -405.000 €
Vorwegabzug „Versorgungsbereichsspezifischer FKZ“:
FKZ Hausärzte im Vorjahresquartal -1.192.512 € -1.232.246 € -1.281.208 € -1.173.875 € Vorwegabzug „Vorwegleistungen“:
Kosten Kapitel 40 EBM in mGV -226.937 € -224.306 € -103.795 € -105.478 €
Vorwegabzug „Ausgleich von Fehlbeträgen anderer Grundbeträge“:
Anteil Hausärzte an Fehlbetrag
Labor -987.627 € -863.585 € -969.929 € -1.069.267 €
Anteil Hausärzte an Fehlbetrag
Bereitschaftsdienst 259.393 € 111.942 € 31.757 € -30.609 €
Grundbetrag Hausärzte (hausärztliches
Vergütungsvolumen) vor Aufteilung in Honorarfonds
138.667.747 € 141.662.039 € 137.297.530 € 141.024.608 €
ABBILDUNG 4 . 4 VORWEGABZÜGE IM FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNGSBEREICH
Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 Grundbetrag Fachärzte 122.600.329 € 126.350.678 € 121.879.717 € 124.510.924 € Vorwegabzug „Versorgungsbereichsspezifischer FKZ“:
FKZ Fachärzte im
Vorjahresquartal -5.894.914 € -5.711.120 € -5.508.858 € -5.586.253 €
Vorwegabzug „Vorwegleistungen“:
Kosten Kapitel 40 EBM
in mGV -3.986.124 € -4.079.259 € -3.778.688 € -3.802.527 €
Honorarfonds übrige
Psychotherapie -2.479.815 € -2.452.859 € -2.424.561 € -2.475.817 €
Rückstellung Fachärzte -395.000 € -395.000 € -395.000 € -395.000 €
Vorwegabzug „Ausgleich von Fehlbeträgen anderer Grundbeträge“:
Anteil Fachärzte
an Fehlbetrag Labor -963.434 € -842.430 € -946.169 € -1.043.074 €
Anteil Fachärzte an Fehlbetrag Bereitschaftsdienst
333.926 € 144.107 € 40.882 € -39.405 €
Anteil Fachärzte
an Fehlbetrag genetisches Labor
-771.109 € -2.588.554 € 0 € 0 €
Grundbetrag Fachärzte (fachärztliches
Vergütungsvolumen) vor Aufteilung in Honorarfonds
108.443.858 € 110.425.563 € 108.867.323 € 111.168.848 €
4 ABBILDUNG 4 . 5 HONORARFONDS DER HAUSÄRZTE UND FACHÄRZTE NACH HONORARKLAMMER
Grundbetrag Hausärzte (hausärztliches Vergütungsvolumen)
138.667.747 € 141.662.039 € 137.297.530 € 141.024.608 € 558.651.925 €
Fachgruppe Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 2016 gesamt Anästhesisten 1.029.401 € 1.024.854 € 1.013.372 € 1.034.286 € 4.101.914 € Augenärzte 9.691.871 € 9.880.682 € 9.769.983 € 9.971.617 € 39.314.154 € Chirurgen 6.408.954 € 6.533.809 € 6.460.607 € 6.593.942 € 25.997.312 € Gynäkologen 10.123.202 € 10.320.415 € 10.204.790 € 10.415.398 € 41.063.805 € HNO-Ärzte 7.782.947 € 7.934.569 € 7.845.674 € 8.007.594 € 31.570.784 € Hautärzte 4.318.217 € 4.402.341 € 4.353.019 € 4.442.857 € 17.516.434 € Fachärztliche
Internisten 17.737.256 € 18.082.802 € 17.880.210 € 18.249.224 € 71.949.492 € Nervenärzte,
Neurologen, Psychiater sowie KJP
11.188.875 € 11.413.231 € 11.285.363 € 11.518.271 € 45.405.740 € Orthopäden,
Reha-Mediziner 10.879.626 € 11.091.575 € 10.967.311 € 11.193.655 € 44.132.167 € Radiologen,
Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten
18.992.157 € 19.362.149 € 19.145.225 € 19.540.346 € 77.039.877 € Urologen 3.891.603 € 3.967.417 € 3.922.968 € 4.003.931 € 15.785.919 € Auftragsärzte gesamt 2.779.535 € 2.837.305 € 2.515.117 € 2.615.528 € 10.747.485 € Ermächtigte
Vertragsärzte 2.569.425 € 2.478.553 € 2.420.099 € 2.476.251 € 9.944.328 € Nur
schmerztherapeutisch tätige Praxen
1.050.789 € 1.095.861 € 1.083.583 € 1.105.947 € 4.336.180 € Grundbetrag
Fachärzte (fachärztliches Vergütungsvolumen)
108.443.858 € 110.425.563 € 108.867.323 € 111.168.848 € 438.905.593 €