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ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ

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Academic year: 2022

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HUMANGENETIK

RASANTER LEISTUNGSANSTIEG

ERFORDERT NEUE VERGÜTUNGSSTRUKTUR

HONORARBERICHT 2017

ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE IN RHEINLAND-PFALZ

(2)

IMPRESSUM

Herausgeber

Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) Körperschaft des öffentlichen Rechts

Isaac-Fulda-Allee 14 55124 Mainz verantwortlich (i. S. d. P.)

Dr. Peter Heinz, Vorsitzender des Vorstandes

Dr. Andreas Bartels, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes Peter Andreas Staub, Mitglied des Vorstandes

Konzept und Redaktion

Kommunikation | Ricarda Busch, Dr. Rainer Saurwein

Honorarstruktur | Thorben Kleese, Erwin Leidinger, Thomas Schimmele, Christian Zapp

Bildnachweis

©fotolia.com/Thomas Berg,

©istockphoto/webphotographeer, denisenko

©shutterstock.com/wavebreakmedia ldt

Auflage 500 Exemplare

Stand Oktober 2017 Umsetzung NINO Druck GmbH Im Altenschemel 21 67435 Neustadt/Weinstraße Internet: www.ninodruck.de Hinweise

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männ- liche Form schließt die weibliche mit ein. Außerdem wird der Begriff „Ärzte“ stellvertretend für alle Niedergelassenen verwendet.

Für den – auch teilweisen – Nachdruck von Texten, Grafiken und dergleichen ist das schriftliche Einver- ständnis der KV RLP Voraussetzung.

(3)

INHALT

DER HONORARBERICHT 2017 DER KV RLP ... 5

1.

VOM VERSICHERTENBEITRAG ZUR ÄRZTEVERGÜTUNG ... 7

1.1 Versichertenbeiträge ... 7

1.2 Gesundheitsfonds ... 8

1.3 Ärztevergütung ... 9

1.4 Ausgaben der Krankenkassen ... 9

2.

GESAMTVERGÜTUNG ... 11

2.1 Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung ... 11

2.2 Extrabudgetäre Gesamtvergütung ... 13

3.

BESONDERHEITEN 2016 ... 17

3.1 EBM-Änderungen ... 17

3.2. Humangenetik ... 25

4.

HONORARVERTEILUNG ... 27

4.1 Stufe 1: Festlegung von Grundbeträgen ... 27

4.2 Stufe 2: Bildung von Honorarfonds ... 28

4.3 Stufe 3: Vergütung innerhalb der fachgruppenspezifischen Honorarfonds ... 31

5.

VOM PRAXISUMSATZ ZUM NETTOEINKOMMEN ... 35

6.

ENTWICKLUNG DER GKV-UMSÄTZE NACH FACHGRUPPEN ... 41

7.

ARZTGRUPPEN IM ÜBERBLICK ... 51

(4)

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1.1 Der Weg von den Versichertenbeiträgen zum Ärzteeinkommen ... 7

Abbildung 1.2 Funktionsweise des Gesundheitsfonds ... 8

Abbildung 1.3 Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in 2016 ... 9

Abbildung 2.1 Struktur der Gesamtvergütung ... 11

Abbildung 2.2 Entwicklung der Gesamtvergütung von 2012 bis 2016 ... 12

Abbildung 2.3 Vergütungsvolumen extrabudgetärer Leistungen des EBM in 2015 und 2016 ... 14

Abbildung 2.4 Vergütungsvolumen extrabudgetärer Leistungen aus Sondervereinbarungen in 2015 und 2016 ... 15

Abbildung 2.5 Vergütungsvolumen der Disease-Management-Programme in 2015 und 2016 ... 16

Abbildung 3.1 EBM-Änderungen im Überblick ... 17

Abbildung 3.2 Entwicklung der Vergütung humangenetischer Leistungen seit dem dritten Quartal 2016 ... 25

Abbildung 3.3 Stützungsbetrag Humangenetik seit dem Dritten Quartal 2013 ... 26

Abbildung 4.1 Stufen der Honorarverteilung ... 27

Abbildung 4.2 Grundbeträge und tatsächliche Vergütung ... 28

Abbildung 4.3 Vorwegabzüge im hausärztlichen Versorgungsbereich ... 29

Abbildung 4.4 Vorwegabzüge im fachärztlichen Versorgungsbereich ... 29

Abbildung 4.5 Honorarfonds der Hausärzte und Fachärzte nach Honorarklammer ... 30

Abbildung 4.6 Anteil der Vorwegleistungen und mengenbegrenzten Leistungen innerhalb der Honorarfonds ... 31

Abbildung 5.1 Jahresüberschuss je Praxisinhaber ... 35

Abbildung 5.2 Verfügbares Nettoeinkommen und Nettostundensatz ... 36

Abbildung 5.3 Anteil der Betriebsausgaben und des verfügbaren Einkommens am Gesamtumsatz ... 36

Abbildung 5.4 Jahresüberschuss nach Versorgungsbereichen ... 37

Abbildung 5.5 Jahresüberschuss je Inhaber nach Fachgruppen (Werte Einzelpraxen) ... 38

Abbildung 5.6 Jahresüberschuss je Inhaber nach Praxen mit operativer und konservativer Ausrichtung... 39

Abbildung 6.1 Entwicklung des GKV-Umsatzes der Hausärzte im Vergleich zum Vorjahr ... 42

Abbildung 6.2 Entwicklung des GKV-Umsatzes der Fachärzte und Psychotherapeuten im Vergleich zum Vorjahr ... 42

Abbildung 6.3 Entwicklung des GKV-Umsatzes von 2011 bis 2016 ... 43

Abbildung 6.4 Entwicklung der Fallzahlen von 2011 bis 2016 ... 43

Abbildung 6.5 Entwicklung der Fallwerte von 2011 bis 2016 ... 44

Abbildung 6.6 Entwicklung der Arztzahlen von 2011 bis 2016 ... 44

Abbildung 6.7 Entwicklung des GKV-Umsatzes ... 45

Abbildung 6.8 Entwicklung der Fallzahlen ... 46

Abbildung 6.9 Entwicklung der Arztzahlen ... 47

Abbildung 6.10 Entwicklung des GKV-Umsatzes je Fall ... 48

Abbildung 6.11 Entwicklung der Fallzahlen je Arzt ... 49

(5)

DER HONORARBERICHT 2017 DER KV RLP

Der Honorarbericht 2017 soll wie seine Vorgänger dazu dienen, Transparenz gegenüber den Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten in Rheinland-Pfalz und der interessierten Öffentlichkeit herzustellen. Die gesetzliche Vorgabe des Paragrafen 87b, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen „einmal jährlich in geeigne- ter Form Informationen über die Grundsätze und Versorgungsziele des Honorarverteilungsmaßstabs“ veröf- fentlichen, wird von der KV RLP mit diesem Honorarbericht übererfüllt. Die Berücksichtigung von speziellen Leistungsspektren und Praxisbesonderheiten, das Setzen von Versorgungsanreizen durch den Honorarvertei- lungsmaßstab (HVM), die leistungsproportionale Vergütung und der Abbau von Bürokratie, wie sie bereits im Honorarbericht 2015 beschrieben wurden, haben weiterhin uneingeschränkt Geltung.

Aufgrund dieser Konstanz in der Honorarverteilung konzentriert sich der Honorarbericht auf die Ände- rungen und Hintergründe aus dem Jahr 2016. Für weiter gehende Informationen sind an verschiedenen Stellen Verweise auf den Honorarbericht 2015 oder auf die Website der KV RLP zu finden.

Alle Honorarberichte stehen online bereit unter www.kv-rlp.de/41517-5566.

Rolle der Krankenkassen

Die KV RLP und die Krankenkassen mussten in den Jahren 2004 bis 2012 jährlich gemeinsam einen Hono- rarverteilungsvertrag verhandeln. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz kann die KV RLP, wie auch alle anderen KVen, seit 2012 die Honorarverteilung wieder selbst bestimmen. Die Krankenkassen können seit diesem Zeitpunkt nur noch das Benehmen zum HVM herstellen.

Aufbau des Honorarberichts

Wie in den vergangenen Jahren beginnt der Honorarbericht in den ersten beiden Kapiteln mit dem Weg der Versichertenbeiträge über den Gesundheitsfonds bis hin zur Gesamtvergütung für den ambulanten Bereich. In Kapitel 3 werden die Änderungen des EBM im Jahr 2016 mit Schwerpunkt auf die Weiterent- wicklung der Abrechnungsziffern der humangenetischen Leistungen vorgestellt, bevor in Kapitel 4 die Honorarverteilung mit Verweis auf die vorangegangenen Honorarberichte skizziert wird. In Kapitel 5 ist beschrieben, welche Abzüge zu berücksichtigen sind, um vom GKV-Umsatz zum Nettoeinkommen eines Arztes zu gelangen. Dem Kapitel 6 kann wie gewohnt die Entwicklung der GKV-Umsätze nach Fachgruppen entnommen werden. Den Abschluss des Honorarberichts bilden wieder die Arztgruppenblätter, auf denen die Vergütungssituation der Arztgruppen im Jahr 2016 detailliert ausgewiesen wird. Wie auch im vorange- gangenen Honorarbericht wurden einige Arztgruppen in konservative und operative Schwerpunkte einge- teilt, um die Aussagekraft der dargestellten Durchschnittszahlen beizubehalten.

Datengrundlage

Der Honorarbericht berücksichtigt ausschließlich die Umsätze mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da nur diese über die KV RLP abgerechnet werden und Bestandteil der Honorarverteilung sind. Die ebenfalls über die KV RLP bei sogenannten sonstigen Kostenträgern (SKT) wie beispielsweise der Bundespoli- zei oder über ein Sozialversicherungsabkommen abgerechneten Leistungen wurden nicht berücksichtigt, da diese meist nur einen geringen Anteil am Umsatz aufweisen und für die Abrechnung vereinfachte Regelungen gelten. Zahlen zu Umsätzen mit Privatpatienten (PKV), aus individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), aus Gutachten, aus Berufsgenossenschaftsfällen sowie aus Selektivverträgen mit einzelnen Krankenkassen liegen der KV RLP nicht vor und können daher im Honorarbericht nicht berücksichtigt werden.

Fachbegriffe

Alle im Honorarbericht verwendeten Fachbegriffe sind in einem Glossar erläutert. Es steht online bereit unter www.kv-rlp.de/41517-2543.

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(7)

Der Geldfluss zur Finanzierung der ambulanten

1

ärztlichen Versorgung ist komplex. Er beginnt bei den Beiträgen der Versicherten an ihre Kranken- kasse, durchläuft den Gesundheitsfonds und endet bei den Honorarzahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an ihre Mitglieder, die niedergelas- senen Ärzte und Psychotherapeuten.

1.1 VERSICHERTENBEITRÄGE

Die Versichertenbeiträge zur gesetzlichen Kranken- versicherung (GKV) werden von den Krankenkassen

eingezogen. Im Jahr 2016 betrug der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung 14,6 Prozent des Bruttoentgeltes, wovon 7,3 Prozent der Arbeitnehmer und 7,3 Prozent der Arbeitgeber trugen. Die Höhe des Beitragssatzes legt der Gesetzgeber fest. Die Kran- kenkassen leiten die Versicherungsbeiträge zunächst an den vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwal- teten Gesundheitsfonds weiter. Aus diesem erhalten die Krankenkassen in einem zweiten Schritt nach bestimmten Kriterien Gelder zur Finanzierung der Gesundheitskosten ihrer Mitglieder. Für den Fall, dass die Zuweisungen einer Krankenkasse aus dem

VOM VERSICHERTENBEITRAG ZUR ÄRZTEVERGÜTUNG

ABBILDUNG 1 . 1 DER WEG VON DEN VERSICHERTENBEITRÄGEN ZUM ÄRZTEEINKOMMEN

Versicherte

Beiträge

Zuweisungen gemäß Risikostrukturausgleich (RSA)

Zahlung der

§ morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und

§ extrabudgetären Gesamtvergütung gemäß Gesamtvertrag

Zahlungen GKV-Umsatz an Ärzte gemäß Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Zuschüsse

Gesundheitsfonds

Krankenkassen

Kassenärztliche Vereinigungen Sonstige Leistungsausgaben der GKV (Abbildung 1.3)

Arbeitgeber Steuerzahler

Ärzte GKV-Umsatz

abzüglich Praxiskosten abzüglich Altersversorgung abzüglich Krankenversicherung abzüglich Steuern

Nettoeinkommen

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1

Gesundheitsfonds nicht zur Deckung ihrer Ausgaben reichen, muss die Krankenkasse den Fehlbetrag aus- gleichen. Hierzu kann sie von ihren Versicherten ein- kommensabhängige Zusatzbeiträge erheben.

1.2 GESUNDHEITSFONDS

Der Gesundheitsfonds dient somit als eine Art Geld- sammelstelle. Die Krankenkassen leiten die Versi- chertenbeiträge an ihn weiter und erhalten im Gegenzug Gelder zur Finanzierung der Gesundheits- kosten ihrer Mitglieder.

Jede Krankenkasse hat jedoch unterschiedlich kranke und gesunde Mitglieder, die infolgedessen auch unterschiedlich hohe Kosten verursachen. Um diese Unterschiede auszugleichen, erhalten sie unterschied- lich hohe Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds.

Ausgangsbasis für die Zuweisungen ist ein Grund- betrag für jeden Versicherten pro Jahr, der den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der gesetz- lichen Krankenversicherung entspricht. Dieser Grundbetrag wird durch Zu- und Abschläge für fol- gende Merkmale angepasst: Alter und Geschlecht, den Bezug einer Erwerbsminderungsrente und die anhand von 80 ausgewählten Krankheiten gemes- sene Morbidität, also die Krankheitslast des Versi- cherten. Dieser Ausgleichsmechanismus heißt morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Das Bundesversicherungsamt legt für jedes Aus- gleichsjahr die zu berücksichtigenden Krankheiten fest und veröffentlicht sie online unter www.bundesversicherungsamt.de > Risikostruktur- ausgleich > Festlegungen.

ABBILDUNG 1 . 2 FUNKTIONSWEISE DES GESUNDHEITSFONDS

Steuerzahler

gegebenenfalls Prämie **

Zuschuss bis maximal 14 Mrd. Euro

7,3 % + x des Bruttoentgelts Krankenkassenmitglieder

Pauschale je nach Krankheitsrisiko der Versicherten Gesundheitsfonds

Gesetzliche Krankenkassen 7,3 % des

Bruttoentgelts Arbeitgeber

* Zusatzbeitrag wird von Kassen erhoben, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.

** Prämien an die Mitglieder, wenn Kassen Überschüsse erreichen.

gegebenenfalls Zusatzbeitrag *

Funktionsweise des morbiditäts- orien tierten Risiko- strukturausgleichs:

Honorarbericht 2015, Abbildung 1.3, Seite 10

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1.3 ÄRZTEVERGÜTUNG 1

Mit den Geldmitteln aus dem Gesundheitsfonds wird die ambulante vertragsärztliche Versorgung finanziert. Dazu handelt die KV RLP einmal im Jahr mit den Krankenkassen unter anderem eine soge- nannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung aus.

Diesen Betrag zahlen die Krankenkassen mit befrei- ender Wirkung. Die Verteilung auf alle Vertrags- ärzte übernimmt die KV RLP.

1.4 AUSGABEN DER KRANKENKASSEN

Die Ausgaben der Krankenkassen setzen sich im Wesentlichen aus den Ausgaben für die ambu- lante vertragsärztliche Versorgung, aus den Ausga- ben für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel sowie den Ausgaben für die stationäre Versorgung zusammen. Die jeweiligen Bereiche sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben mit verschiedenen Finanzmitteln ausgestattet. Aufgrund einer strik- ten finanziellen Trennung von ambulantem und

stationärem Leistungsbereich führt jedoch eine Leistungsverlagerung von dem stationären in den ambulanten Bereich zu keinen entsprechenden Finanztransfers.

Während die Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds von der Morbiditätsstruk- tur ihrer Versicherten abhängen, orientieren sich die Ausgaben der Krankenkassen für die vertrags- ärztliche Versorgung nicht am tatsächlichen Ver- sorgungsbedarf, sondern größtenteils an dokumen- tierten Abrechnungszahlen der Vergangenheit.

Die Ausgaben für die vertragsärztliche Versorgung im gesamten Bundesgebiet betrugen im Jahr 2016 17,4 Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkas- sen und sind im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben. Mit diesem Anteil finanzieren die Kas- senärztlichen Vereinigungen die Vergütung der gesamten GKV-Leistungen der niedergelassenen Ärzte.

ABBILDUNG 1 . 3 AUSGABEN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG IN 2016

Ärztliche Behandlung*

17,36 %

* Nicht berücksichtigt wurden die gezahlten Beträge für Früherkennung, lmpfungen, ehemals Sonstige Hilfen und Dialyse-Sachkosten.

** Ohne stationäre Entbindung.

Summen können rundungsbedingt abweichen.

Darstellung: GKV-Spitzenverband; Quelle: Amtliche Statistik KJ 1.

Hilfsmittel 3,72 % Heilmittel 3,08 % Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz) 5,01 % Zahnersatz 1,55 % Früherkennungsmaßnahmen 1,07 % Dialyse 1,01 % Schutzimpfungen 0,64 % Arzneimittel 17,24 % Sonstiges

1,67 %

Behandlungspflege und Häusliche Krankenpflege 2,71 %

Vorsorge- und

Rehabilitationsleistungen 1,60 %

Schwangerschaft/

Mutterschaft**

0,64 % Fahrkosten 2,46 % Krankengeld 5,55 %

Krankenhausbehandlung 34,68 %

(10)
(11)

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen jährlich eine

2

sogenannte Gesamtvergütung an die KV RLP für die Versorgung ihrer Versicherten. Dabei setzt sich die Gesamtvergütung aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (mGV) und der extrabudgetären Gesamtvergütung (EGV) zusammen. Außerdem kön- nen zur Förderung besonderer Versorgungsformen zwischen einzelnen Krankenkassen und einzelnen Ärzten, Arztgruppen oder der KV freiwillige bilaterale

Verträge vereinbart werden, sogenannte Selektivver- träge. Die aus Selektivverträgen resultierende Vergü- tung kann als weitere Form extrabudgetärer Vergü- tung angesehen werden, die jedoch nicht mehr Teil des Kollektivvertrages und der Gesamtvergütung ist.

Im Jahr 2016 belief sich die Gesamtvergütung aller Krankenkassen an die KV RLP auf rund 1,76 Milliar- den Euro.

2.1 MORBIDITÄTSBEDINGTE GESAMTVERGÜTUNG

Die KV RLP erhält – wie alle anderen KVen – von jeder Krankenkasse einen für das Kalenderjahr im Voraus vereinbarten Pauschalbetrag je Versichertem als morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Jede Kran- kenkasse zahlt diesen Pauschalbetrag an die KV, in welcher der Versicherte seinen Wohnort hat („Wohn- ortprinzip“). Für Versicherte, die einen Arzt in einem anderen KV-Bereich aufsuchen, ist ein Finanzaus- gleich zwischen den KVen erforderlich, der soge- nannte Fremdkassenzahlungsausgleich (FKZ).

Die KV-grenzüberschreitende Behandlung ist gar nicht so selten. So entfallen rund zehn Prozent der Leistungen an rheinland-pfälzischen Versicherten auf Ärzte, die in einem anderen KV-Bezirk tätig sind.

Das sind meist die angrenzenden Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfa- len und Saarland. Umgekehrt ist die Zahl von Versi- cherten aus anderen Bundesländern, die einen Arzt in Rheinland-Pfalz aufsuchen, niedriger.

Im Jahr 2016 zahlte die KV RLP im Saldo knapp 40 Mil- lionen Euro an andere KVen. Diese Zahlungen an

GESAMTVERGÜTUNG

ABBILDUNG 2 . 1 STRUKTUR DER GESAMTVERGÜTUNG

Besondere Versorgungsformen

• Besondere ambulante ärztliche Versorgung

• Hausarztzentrierte Versorgung

• Integrierte Versorgung

• Strukturierte Behandlungs- programme (z. B. DMP)

Selektivvertrag Kollektivvertrag

Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung

mGV

Extrabudgetäre EBM-Leistungen

Extrabudgetäre Leistungen außerhalb

des EBM (Sondervereinbarungen)

• Ambulante Operationen

• Prävention

• Strahlentherapie

• …

• Onkologie-Vereinbarung

• Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

• Schutzimpfungsvereinbarung

• Wegepauschalen Extrabudgetäre Gesamtvergütung

(EGV) Gesamtvergütung

Erläuterung der Rechtsgrundlagen und der morbiditäts- bedingte Gesamt- vergütung:

Honorarbericht 2015, Kapitel 2, ab Seite 13 Funktionsweise Fremdkassen- zahlungsausgleich:

Honorarbericht 2015, Abbildung 3.1, Seite 21

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2

andere KVen im Rahmen des FKZ stehen für die Honorarverteilung in Rheinland-Pfalz nicht zur Verfü- gung. Wie die Ergebnisse des FKZ in die Honorarver- teilung einfließen, ist in Kapitel 4 näher beschrieben.

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird aus einer Mengen- und aus einer Preiskomponente gebildet. Für die Menge wird der Behandlungsum- fang der Versicherten herangezogen. Dieser wurde erstmals im Jahr 2009 festgelegt und wird nun Jahr für Jahr anhand der Morbiditäts- und Demogra- fiedaten weiterentwickelt. Für die Preiskompo- nente gibt es den regionalen Punktwert in Euro, den die KV RLP jährlich mit den Krankenkassen ver- handelt. Basis dafür ist der Orientierungswert, der auf Bundesebene festgelegt wird. Auch hier wurde erstmals für 2009 ein Ausgangswert festgelegt, der jährlich weiterentwickelt wird.

Kodierung und Demografie

Zur Berechnung der mGV veröffentlicht der Bewer- tungsausschuss jährlich die festgestellten Verände-

sowie den Orientierungswert. Diese haben einen Empfehlungscharakter und bilden daher nur die Grundlage der Verhandlungen auf der Landesebene, in denen unter anderem über die Gewichtung der beiden Veränderungsraten verhandelt wird.

Da in Rheinland-Pfalz keine Besonderheiten in der Kosten- und Versorgungsstruktur geltend gemacht werden konnten, wurde der Orientierungswert bis- her immer als regionaler Punktwert für Rheinland- Pfalz vereinbart.

An dieser Stelle ist daher die elementare Bedeu- tung einer hohen Kodierqualität der niedergelasse- nen Ärzte hervorzuheben, da die Qualität der Diag- noseverschlüsselung direkten Einfluss auf die zukünftige Fortentwicklung der mGV und somit auf die Höhe zukünftiger Honorarsteigerungen hat.

Gut zu wissen: Aufgrund der steigenden Kodier- qualität der rheinland-pfälzischen Ärzte konnte die KV RLP in den Honorarverhandlungen mit den

ABBILDUNG 2 . 2 ENTWICKLUNG DER GESAMTVERGÜTUNG VON 2012 BIS 2016

2012 2013 2014 2015 2016

mGV 1.145.909.269 € 1.137.856.925 € 1.163.833.763 € 1.190.123.121 € 1.234.362.357 € EGV 365.000.533 € 441.327.804 € 470.119.510 € 492.771.643 € 524.948.287 € Gesamtvergütung 1.510.909.802 € 1.579.184.729 € 1.633.953.273 € 1.682.894.764 € 1.759.310.644 € Veränderung

zum Vorjahr 1,1 % 4,5 % 3,5 % 3,0 % 4,5 %

Anzahl der GKV- Versicherten mit Wohnort in Rheinland-Pfalz

3.368.121 3.357.583 3.369.602 3.380.552 3.405.638

Veränderung Versichertenzahl zum Vorjahr

-0,1 % -0,3 % 0,4 % 0,3 % 0,7 %

Gesamtvergütung

je Versichertem 448,59 € 470,33 € 484,91 € 497,82 € 516,59 €

Die antragspflichtige Psychotherapie und Probatorik war bis 2012 in der mGV enthalten, ab 2013 in der EGV. Die Leistungen des Abschnitts 13.3.6 waren bis zum Quartal II/2013 in der mGV und ab dem Quartal III/2013 in der EGV enthalten.

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Krankheitslast nachweisen. Die Veränderungsrate

2

der Morbidität für Rheinland Pfalz war mit 2,87 Prozent die fünfthöchste im Bundesgebiet.

Honorarvereinbarung

Die KV RLP einigte sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in den jährlichen Honorarver- handlungen auf die Honorarvereinbarung 2016 mit folgenden Punkten:

„

„ Erhöhung des bundeseinheitlichen Orientie- rungswertes und damit des regionalen Punkt- wertes um 1,6 Prozent (von 10,2718 auf 10,4361 Cent): Die Anhebung des Punktwertes um 1,6 Prozent bedeutet eine entsprechende Erhöhung der mGV sowie eine höhere Vergütung je Leis- tung der antragspflichtigen Psychotherapie, der Prävention sowie der ambulanten und beleg- ärztlichen Operationen und aller übrigen extra- budgetären in Punkten bewerteten Leistungen.

„

„ Steigerung der mGV um 1,7897 Prozent auf- grund der gewichteten Veränderungsrate aus Morbiditäts- und Demografiefaktor. Der gewich- tete Durchschnittswert von 1,7897 Prozent für die Veränderung des Behandlungsbedarfs 2016 bedeutet, dass eine tatsächliche Leistungszu- nahme im Jahre 2016 um 1,7897 Prozent gegen- finanziert ist. Fällt sie jedoch höher aus, führt dies nicht zu höheren Zahlungen der Kranken- kassen. Die Kodierqualität der Ärzte in Rhein- land-Pfalz hat weiterhin einen wesentlichen Einfluss auf die dokumentierte Morbiditätsrate und damit auf die zukünftige Veränderung der Gesamtvergütung.

„

„ Narkosen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung von Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit werden außerhalb der mGV vergütet.

„

„ Fortführung sämtlicher bisher vereinbarter extrabudgetärer Leistungen, damit auch Fort- führung der seit 2014 ausgedeckelten ergänzen- den Leistungen des AOP-Vertrages nach Paragraf 115 b SGB V.

„

„ Fortführung der extrabudgetären Förderung von besonderen Leistungsbereichen in Höhe von 0,35 Prozent der mGV.

„

„ Die Wegepauschalen für Hausbesuche werden um zwei Prozent erhöht.

Im Kapitel 4 ist dargestellt, nach welcher Regelung die so ermittelte mGV von rund 1,23 Milliarden Euro im Rahmen der Honorarverteilung an die Ärzte ausgeschüttet wird.

Die Honorarvereinbarung steht online bereit unter www.kv-rlp.de/86175.

2.2 EXTRABUDGETÄRE GESAMTVERGÜTUNG

Während die Krankenkassen für die mGV, unab- hängig von der erbrachten Leistungsmenge der Ärzte, nur eine begrenzte Geldmenge zahlen, rich- tet sich die Zahlung der Krankenkassen für die ext- rabudgetären Leistungen nach dem, was die Ärzte in ihren Praxen tatsächlich leisten. Bei Leistungen der EGV sind den Ärzten somit ein fester Punktwert und damit eine feste Vergütung je Leistung garantiert.

Zu den wichtigsten extrabudgetären EBM-Leistun- gen zählen in Rheinland-Pfalz:

„

„ ambulante Operationen sowie kurative Koloskopie

„

„ antragspflichtige Psychotherapie sowie probato- rische Sitzungen von Arztgruppen gemäß § 87 b Abs. 2 Satz 3 SGB V (ab dem Jahr 2013)

„

„ belegärztliche Leistungen gemäß Kapitel 36 EBM

„

„ Dialyse-Sachkosten

„

„ Präventionsleistungen (Krebsfrüherkennung inklusive Hautkrebsscreening, Mutterschaftsvor- sorge, Gesundheitsuntersuchung sowie präventive Koloskopie)

„

„ Strahlentherapie einschließlich Sachkosten

„

„ Substitutionsbehandlung

Darüber hinaus werden die ausgedeckelten Leistun- gen des Vertrages nach § 115 b SGB V (AOP-Vertrag) in Rheinland-Pfalz weiter als zusätzliche extrabud- getäre Leistungen vergütet. Extrabudgetäre Leis- tungen werden mit dem regionalen Punktwert in Höhe des bundesweit einheitlichen Orientierungs- wertes beziehungsweise bei Kostenerstattungen mit fixen Preisen in Euro vergütet. Die Krankenkas- sen in Rheinland-Pfalz waren im Gegensatz zu

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2

anderen Bundesländern bislang nicht bereit, Zuschläge auf den Orientierungswert zur Förderung

einzelner Leistungen zu zahlen. Die Methadonsubs- titution bildet die einzige Ausnahme.

Extrabudgetäre Leistungen außerhalb des EBM (Sondervereinbarungen)

Weitere ebenfalls extrabudgetäre Leistungen von Ärzten sind in Sondervereinbarungen auf Bundes- und Landesebene definiert. Hierbei handelt es sich nicht um EBM-, sondern um darüber hinausge- hende Leistungen. Zu den wichtigsten Sonderver- einbarungen in Rheinland-Pfalz zählen:

„

„ Onkologie-Vereinbarung auf Bundes- und Landesebene: besondere Behandlung von Onkologie-Patienten durch onkologisch qualifi- zierte Ärzte

„

„ Sozialpsychiatrie-Vereinbarung auf Bundes- und Landesebene: besondere Maßnahmen zur Verbesserung der sozialpsychiatrischen Versor- gung von Kindern und Jugendlichen durch qualifizierte Ärzte

„

„ Schutzimpfungsvereinbarungen auf Landesebene

Besondere Versorgungsformen

Um mehr Flexibilität in die Versorgung zu bringen, die starren Grenzen zwischen ambulant und stati- onär zu überwinden und den Wettbewerb der Krankenkassen zu fördern, können diese Einzelver- träge mit der KV, einzelnen Ärzten oder Ärzteverei- nigungen schließen. In diesen besonderen Versor- gungsformen, auch Selektivverträge genannt, kann von der Versorgungssystematik im Kollektiv- vertrag abgewichen werden. Die wesentlichen Selektivvertragsformen sind:

„

„ hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V

„

„ strukturierte Behandlungsprogramme nach

§§ 137f, 137g SGB V

„

„ besondere Versorgung nach § 140a SGB V Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungstär- kungsgesetzes (GKV-VSG) wurden die bisheri- gen Selektivvertragstypen nach den §§ 73a und

ABBILDUNG 2 . 3 VERGÜTUNGSVOLUMEN EXTRABUDGETÄRER LEISTUNGEN DES EBM IN  2015 UND 2016

Leistungen 2015 2016 Änderung

Ambulantes Operieren und kurative Koloskopie 86.413.680 € 89.720.689 € 3,8 % Antragspflichtige Psychotherapie und Probatorik 74.772.820 € 81.869.037 € 9,5 % Belegärztliche Leistungen Kapitel 36 EBM 5.242.343 € 5.021.222 € -4,2 %

Dialyse-Sachkosten 96.685.555 € 99.001.932 € 2,4 %

Hautkrebsscreening 6.803.770 € 6.938.753 € 2,0 %

Künstliche Befruchtung 1.334.849 € 1.499.796 € 12,4 %

Mammographie-Screening 10.505.433 € 11.590.739 € 10,3 %

Nephrologie Abschnitt 13.3.6 12.678.467 € 13.109.417 € 3,4 %

Prävention 77.037.469 € 79.879.463 € 3,7 %

Strahlentherapie ohne Sachkosten 31.730.856 € 33.118.456 € 4,4 %

Substitutionsbehandlung 2.923.002 € 3.025.022 € 3,5 %

Gesamt 406.128.244 € 424.774.526 € 4,6 %

(15)

2

140a SGB V eine Art Generalklausel für Einzel- verträge von Krankenkassen geschaffen. Hierin finden sich die bis dahin separat geregelte Inte- grierte Versorgung und die übrigen, vormals in den §§ 73a und 73c SGB V enthaltenen, Ver- tragstypen. Verträge, die bis zum Inkrafttreten des GKV-VSG nach den Altregelungen geschlos- sen wurden, gelten fort.

Auch die KV RLP hat Selektivverträge auf Basis der oben genannten Rechtsgrundlagen geschlossen.

Grundsätzlich darf sie jedoch nur dann Selektivver- träge schließen, wenn sie hierfür von dem Gesetz- geber auch ermächtigt ist. Verträge nach § 73b SGB V kann die KV RLP bislang nur als nachrangiger Ver- tragspartner abschließen.

Mit der Änderung des § 140a SGB V ist eine KV als möglicher Vertragspartner von Verträgen im Rah- men der Besonderen Versorgung vorgesehen. Dies umfasst zum einen besondere ambulante Versor- gungsaufträge, aber auch Verträge über eine Inte- grierte Versorgung. Somit kommt die KV RLP inzwischen bei allen Selektivvertragstypen als Ver- tragspartner in Betracht.

Wenn Selektivverträge Leistungen aus dem Kollek- tivvertrag bzw. dem EBM abbilden, muss die KV RLP die mGV, die sie von der betreffenden Kranken- kasse erhält, um den entsprechenden Leistungs- beziehungsweise Geldanteil bereinigen.

Die Problematik rund um die Bereinigung hat dazu geführt, dass bislang in Rheinland-Pfalz noch vor- wiegend sogenannte „Add-on-Verträge“ abge- schlossen wurden. Mit diesen Verträgen werden zusätzliche Leistungen über die EBM-Leistungen hinaus vereinbart, die dann von den Krankenkassen auch extrabudgetär vergütet werden. Das entspre- chende Honorar braucht daher im Kollektivvertrag nicht abgezogen zu werden. Es ist also keine Berei- nigung der Gesamtvergütung erforderlich. Das erklärte Ziel der KV RLP ist es, Leistungen, die sich im Bereich der Selektivverträge als sinnvoll erwei- sen, mittelfristig in die Kollektivversorgung einzu- beziehen und damit allen Versicherten aller Kran- kenkassen zugänglich zu machen.

Eine Übersicht der Selektivverträge der KV RLP steht online bereit unter www.kv-rlp.de/40828.

Bereits seit vielen Jahren haben sich Verträge über strukturierte Behandlungsprogramme bei chroni- schen Krankheiten nach §§ 137f, 137g SGB V etab- liert, die ebenfalls als „Add-on-Verträge“ geschlos- sen wurden. Diese Verträge werden auch als Disease-Management-Programme (DMP) bezeich- net und haben das Ziel, Folgekrankheiten chroni- scher Krankheiten wie Koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lun- generkrankung oder Diabetes mellitus Typ 1 und 2 durch eine gut abgestimmte, kontinuierliche Betreuung und Behandlung zu verhindern. In

ABBILDUNG 2 . 4 VERGÜTUNGSVOLUMEN EXTRABUDGETÄRER LEISTUNGEN AUS SONDERVEREINBARUNGEN IN 2015 UND 2016

Leistungen 2015 2016 Änderung

Onkologie: Dokumentation Nachsorge 1.430.057 € 723.673 € -49,4 %

Onkologie-Vereinbarung 7.755.608 € 8.131.534 € 4,8 %

Sachkosten Katarakt-OP und übrige ambulante

Operationen 7.150.635 € 7.126.893 € -0,3 %

Schutzimpfungen 11.340.104 € 11.490.966 € 1,3 %

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung 3.115.731 € 2.487.401 € -20,2 %

Wegepauschalen 6.777.399 € 6.551.273 € -3,3 %

Gesamt 37.569.534 € 36.511.741 € -2,8 %

(16)

2

Rheinland-Pfalz besteht die Besonderheit, dass fast alle Krankenkassen Verträge zu den DMP mit der KV RLP geschlossen haben; lediglich die AOK Rhein- land-Pfalz/Saarland hat die DMP-Verträge nicht mit der KV RLP, sondern mit einzelnen Vertragsärz- ten abgeschlossen. Da der KV RLP hierzu keine

Abrechnungsdaten vorliegen, fehlt die AOK Rhein- land-Pfalz/Saarland bei den folgenden DMP-Daten.

Eine Übersicht der Programme steht online bereit unter www.kv-rlp.de/32921.

ABBILDUNG 2 . 5 VERGÜTUNGSVOLUMEN DER DISEASE‑MANAGEMENT‑PROGRAMME IN 2015 UND 2016

Programme 2015 2016 Änderung

DMP Diabetes Typ I 2.419.616 € 2.033.492 € -16,0 %

DMP Diabetes Typ II 14.498.201 € 14.796.297 € 2,1 %

DMP KHK 3.128.932 € 3.275.093 € 4,7 %

DMP Brustkrebs 181.290 € 171.690 € -5,3 %

DMP Asthma und DMP COPD 2.388.094 € 2.515.826 € 5,3 %

Gesamt 22.616.133 € 22.792.397 € 0,8 %

(17)

3.1 EBM-ÄNDERUNGEN 3

Auch im Jahr 2016 hat der (erweiterte) Bewer- tungsausschuss neue Leistungen in den Einheitli- chen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen und die Bewertung einiger bereits bestehender Leistungen geändert.

Änderungen zum 1. Januar 2016

Zu Jahresbeginn wurde der Abschnitt 34.7 EBM mit Leistungen der diagnostischen PET und der diagnos- tischen PET-CT in den EBM aufgenommen. Zusätz- lich wurde eine Sachkostenpauschale für diese Leis- tungen im Abschnitt 40.10 EBM eingeführt.

Änderungen zum 1. April 2016

Zum 1. April 2006 wurden drei telemedizinische Leis- tungen für Fachärzte für Innere Medizin mit Schwer- punkt Kardiologie in den EBM aufgenommen.

Änderungen zum 1. Juli 2016

Zum 1. Juli kam es zu einer Neustrukturierung des EBM hinsichtlich humangenetischer Leistungen in den Kapiteln 11, 19 und 32 EBM. Die Details dieser Änderungen können dem unten stehenden Text

entnommen werden. Zudem wurden die Kapitel 37 und 38 in den EBM aufgenommen, die zum einen Leistungen in Pflegeheimen und zum anderen Besuche durch nichtärztliche Praxisassistenten beinhalten.

Änderungen zum 1. Oktober 2016

Zum 1. Oktober 2016 wurde eine Vergütung für Medikationspläne in den EBM aufgenommen. Die neue GOP 01630 ist bei Hausärzten ein Zuschlag zur Versichertenpauschale und je Patient nur ein Mal im Krankheitsfall von einem Vertragsarzt berechnungsfähig, wenn der Arzt einen Medikati- onsplan gemäß § 29a Bundesmantelvertrag-Ärzte erstellt. Für alle chronisch kranken Patienten der Haus- und Kinderärzte gibt es pauschal einen Zuschlag auf die Chronikerpauschale. Für Fachärzte ist für onkologische Patienten, Schmerzpatienten sowie Patienten mit einer Organtransplantation die GOP 01630 berechnungsfähig. Darüber hinaus erhalten die meisten Fachärzte pauschal einen Zuschlag zur fachärztlichen Grundpauschale, des- sen Bewertung sich zwischen den Fachgruppen unterscheidet.

BESONDERHEITEN 2016

ABBILDUNG 3 . 1 EBM‑ÄNDERUNGEN IM ÜBERBLICK

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich

I/2016

34700 18F-Fluordesoxyglukose-PET des Körperstammes 4.456 Punkte

extrabudgetär 34701 18F-Fluordesoxyglukose-PET/CT des Körperstammes 5.653 Punkte

34702 18F-Fluordesoxyglukose-PET von Teilen des

Körperstammes 3.565 Punkte

34703 18F-Fluordesoxyglukose-PET/CT von Teilen des

Körperstammes 4.523 Punkte

40584 18F-Fluordesoxyglukose 255 Punkte

II/2016

01438 Telefonische Kontaktaufnahme Telemedizin 88 Punkte

budgetierte Leistungen 04417 Telemedizinische Kontrolle Kardioverter bzw.

Defibrillator und/oder CRT 511 Punkte

13554 Telemedizinische Kontrolle Kardioverter bzw.

Defibrillator und/oder CRT 279 Punkte

36289 Laserendoskopischer urologischer Eingriff der

Kategorie RW3 2.108 Punkte

extrabudgetär 36290 Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 36289 364 Punkte

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(18)

3

| WEITER VON SEITE 17

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich

36829

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36823 bei Fortsetzung einer Anästhesie während eines Eingriffs nach der Gebührenordnungsposition 36289

191 Punkte

III/2016

05315 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

31840, 31841, 36840 und 36841 15 Punkte budgetierte

Leistungen 11301 Grundpauschale humangenetische in-vitro-

Diagnostik bei Probeneinsendung 224 Punkte

Grundbetrag genetisches Labor 11302

Zuschlag für Gemeinkosten und die wissenschaftliche ärztliche Beurteilung und Befundung komplexer genetischer Analysen im individuellen klinischen Kontext bei seltenen Erkrankungen

927 Punkte

11303

Erneute Beurteilung und Befundung von vor mindestens 4 Jahren erhobenen Rohdaten genetischer Analysen

492 Punkte

11304

Schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches Gutachten zum Antrag des Versicherten auf Durchführung einer Mutationssuche nach den Gebührenordnungspositionen 11449 oder 11514

600 Punkte extrabudgetär

11355 Noonan-Syndrom – Mutationssuche 4.340 Punkte

Grundbetrag genetisches Labor

11356 Noonan-Syndrom – weitere Gene 38.037

Punkte 11444 Marfan-Syndrom und Typ-1-Fibrillinopathien

– Mutationssuche

19.878 Punkte 11445 Marfan-Syndrom und Typ-1-Fibrillinopathien

– Deletions-/Duplikationsanalyse 2.457 Punkte 11446 Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV)

– Mutationssuche

11.392 Punkte 11447 Ehlers-Danlos-Syndrom, vaskulärer Typ (Typ IV)

– Deletions-/Duplikationsanalyse 2.457 Punkte 11448

Mutationssuche in Genen, die eine thorakale Aortenerweiterung auslösen und mit einem Risiko der Aortendissektion einhergehen

38.037 Punkte

11449

Genehmigungspflichtiger Zuschlag zu den

Gebührenordnungspositionen 11352, 11371, 11401, 11411, 11431, 11432 und 11440 für die

Mutationssuche in weiteren Genen

5.749 Punkte extrabudgetär

11501

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 11502 und 11503 für die Anwendung eines Kulturverfahrens zur Anzucht von Zellen und Präparation der Zellkerne zu weiteren Analysen

772 Punkte

Grundbetrag genetisches Labor 11502

Postnatale Bestimmung des konstitutionellen Karyotyps mittels lichtmikroskopischer Bänderungsanalyse

701 Punkte

11503

Postnatale molekularzytogenetische

Charakterisierung konstitutioneller chromosomaler

Aberrationen an Inter- oder Metaphasen mittels 414 Punkte

(19)

3

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich

11506 Untersuchung einer uniparentalen Disomie mit

mindestens acht polymorphen Zielsequenzen 578 Punkte 11508 Postnatale gesamtgenomische Untersuchung auf

konstitutionelle Imbalancen 8.818 Punkte

11511

Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Punktmutation, Deletion, Duplikation oder Inversion in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen

211 Punkte

11512

Gezielter Nachweis oder Ausschluss von

krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden großen Deletionen und/oder Duplikationen

1.229 Punkte

11513

Postnatale Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Mutation in bis zu 25 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen

542 Punkte

11514

Genehmigungspflichtige postnatale Mutationssuche zum Nachweis od. Ausschluss einer

krankheitsrelevanten od. krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Mutation in mehr als 25 kb kodierender Sequenz einschl. zugehöriger regulatorischer Sequenzen

30.663

Punkte extrabudgetär

11516

Untersuchung auf konstitutionelle epigenetische Veränderungen mittels methylierungssensitiver Techniken

571 Punkte

Grundbetrag genetisches Labor 11517 Vollständige Untersuchung auf eine konstitutionelle

krankheitsauslösende Repeat-Expansion 867 Punkte 11518 Untersuchung auf eine oder mehrere in der Familie

bekannte konstitutionelle Mutation(en) 667 Punkte

11521

Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden konstitutionellen genomischen Punktmutation, Deletion, Duplikation oder Inversion in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen

211 Punkte

11522

Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder

krankheitsauslösenden genomischen Mutation mittels Sequenzierung menschlicher DNA

542 Punkte

19401 Grundpauschale tumorgenetische

in-vitro-Diagnostik 145 Punkte

budgetierte Leistungen 19402

Zuschlag für eine wissenschaftlich ärztliche Beurteilung komplexer krankheitsrelevanter tumorgenetischer Analysen im individuellen Kontext

416 Punkte

19403 Laborgrundpauschale Tumorgenetik 383 Punkte

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(20)

3

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 19404 Aufarbeitung einer Gewebe- oder Organprobe 236 Punkte

19405 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19404 944 Punkte

19406

Schriftliches wissenschaftlich begründetes ärztliches Gutachten zum Antrag des Versicherten auf Durchführung einer Mutationssuche nach der Gebührenordnungsposition 19425

500 Punkte

extrabudgetär 19410

Molekularzytogenetische Charakterisierung chromosomaler Aberrationen an Inter- oder Metaphasen mittels in-situ-Hybridisierung oder Untersuchung auf Mikrodeletionen/-duplikationen

518 Punkte

19411

Gezielte Untersuchung einer/eines

krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden Translokation/Fusionsgens

858 Punkte

19412 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19411 4.290 Punkte

19421

Gezielter Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Punktmutation, Deletion oder Duplikation in kodierenden oder

regulatorischen Sequenzen

211 Punkte

19422 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19421 3.165 Punkte

19424

Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder

krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in bis zu 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer

Sequenzen

678 Punkte

19425

Genehmigungspflichtige Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer

krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation mit klinisch relevanten Eigenschaften in mehr als 20 Kilobasen kodierender Sequenz

30.663 Punkte

19426 Untersuchung einer Mikrosatelliteninstabilität im

Tumormaterial 867 Punkte

19427 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 19424

24.914 Punkte 19430

Affinitätsanreicherung neoplastischer Zellen mittels spezifischer Ligand-Zell-Interaktion (z. B.

immunomagnetische Anreicherung)

278 Punkte

Grundbetrag genetisches Labor 19431

Anwendung eines Kulturverfahrens zur Anzucht von Zellen und Präparation der Zellkerne zu weiteren Analysen

906 Punkte

19432 Bestimmung des Karyotyps mittels

lichtmikroskopischer Bänderungsanalyse 842 Punkte

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(21)

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich

3

19434 Chimärismusanalyse nach allogener

Stammzelltransplantation 1.156 Punkte

19435 Nachweis einer minimalen Resterkrankung bei

hämatologischen Neoplasien 1.348 Punkte

19436 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19430 556 Punkte

19437 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19431 2.718 Punkte

19438 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19432 2.526 Punkte

19439

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 19435 für die Quantifizierung patientenspezifischer

rearrangierter TCR- oder IG-Regionen zum Nachweis klonaler Genumlagerungen

1.973 Punkte

19451

Gezielte Untersuchung einer somatischen genomischen Punktmutation, einer Deletion oder Duplikation in kodierenden oder regulatorischen Sequenzen

211 Punkte

extrabudgetär 19452

Gezielte Untersuchung einer/eines

krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden Translokation/Fusionsgens

858 Punkte

19453

Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder

krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in bis zu 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer

Sequenzen

678 Punkte

19454

Mutationssuche zum Nachweis oder Ausschluss einer krankheitsrelevanten oder

krankheitsauslösenden somatischen genomischen Mutation in mehr als 20 Kilobasen kodierender Sequenz einschließlich zugehöriger regulatorischer Sequenzen

30.663 Punkte

19456

Nachweis oder Ausschluss einer

krankheitsrelevanten oder krankheitsauslösenden genetischen Veränderung menschlicher DNA zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung

19.643 Punkte

19457 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19451 3.165 Punkte

19458 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition

19452 4.290 Punkte

19459 Höchstwert für die Gebührenordnungsposition 19453

24.914 Punkte 30980

Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments durch Arzt gemäß Nr. 1 der Präambel des Abschnitts 30.13

194 Punkte

30981

Abklärung vor Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments durch Arzt gemäß Nr. 2 der Präambel des Abschnitts 30.13

131 Punkte

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(22)

3

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 30984 Weiterführendes geriatrisches Assessment 882 Punkte

30985 Zuschlag zur GOP 30984 325 Punkte

30986 Zuschlag zur GOP 30985 234 Punkte

30988

Zuschlag zu den GOP 03362, 16230, 16231, 21230, 21231 für die Einleitung und Koordination von Therapiemaßnahmen

65 Punkte 31840 Patientenadaptiertes Narkosemanagement I 443 Punkte 31841 Patientenadaptiertes Narkosemanagement II 706 Punkte

32864 Hämochromatose 50 Punkte Grundbetrag

genetisches Labor

32865

Genotypisierung zur Bestimmung des CYP2D6- Metabolisierungsstatus vor Gabe von Inhibitoren der Glukozerebrosid-Synthase bei Morbus Gaucher Typ 1 gemäß der Zusammenfassung der Merkmale eines Arzneimittels (Fachinformation)

309 Punkte extrabudgetär

32901 Ausschluss einer Expressionsvariante 21 Punkte

Grundbetrag Labor 32902

Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Einfeldauflösung mit Split-äquivalenter Zweifeldauflösung

115 Punkte

32904

Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Zweifeldauflösung bei bekannter Einfeldauflösung

150 Punkte

32906

Typisierung eines HLA-Klasse-II-Genortes HLA-DR, -DQ oder -DP in Einfeldauflösung mit Split- äquivalenter Zweifeldauflösung

72 Punkte

32908

Typisierung eines HLA-Klasse-II-Genortes HLA-DR, -DQ oder -DP in Zweifeldauflösung bei bekannter Einfeldauflösung

115 Punkte

32910 Transplantations-Cross-Match mittels

Lymphozytotoxizitäts-Test (LCT) 43 Punkte

32911 Erweitertes Transplantations-Cross-Match 78 Punkte extrabudgetär

32931 HLA-B27 30 Punkte

Grundbetrag Labor 32932

Molekulargenetischer Nachweis eines krankheitsrelevanten HLA-Merkmals in Einfeldauflösung

33 Punkte

32935 Serologische HLA-Typisierung der Klasse-I-Antigene

HLA-A, -B und -C 77 Punkte

32937

Typisierung eines HLA-Klasse-I-Genortes HLA-A, -B oder -C in Einfeldauflösung mit Split-äquivalenter Zweifeldauflösung

150 Punkte

32945 Typisierung des HPA-1- und HPA-5-Merkmals auf die

Allele a und b 60 Punkte

32946 Typisierung weiterer HPA-Merkmale auf die Allele a

und b 90 Punkte

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(23)

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich

3

32947

Serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) von Thrombozyten in einem komplementunabhängigen Testsystem unter Verwendung von immobilisierten HLA-Antigenen und Thrombozytenantigenen

43 Punkte

36840 Patientenadaptiertes Narkosemanagement I 290 Punkte

extrabudgetär 36841 Patientenadaptiertes Narkosemanagement II 478 Punkte

37100

Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

125 Punkte

37102

Zuschlag zu den GOP 01410 oder 01413 für die Betreuung von Patienten gemäß Präambel 37.1 Nr. 3 und gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

125 Punkte

37105

Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä

275 Punkte

37113 Zuschlag zur GOP 01413 106 Punkte

37120 Fallkonferenz gemäß Anlage 27 zum BMV-Ä 64 Punkte 38100 Aufsuchen eines Patienten durch einen

nichtärztlichen Mitarbeiter 76 Punkte

budgetierte Leistungen 38105 Aufsuchen eines weiteren Patienten durch einen

nichtärztlichen Mitarbeiter 39 Punkte

38200

Zuschlag zur GOP 38100 für den Besuch und die Betreuung durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten

90 Punkte

extrabudgetär 38205

Zuschlag zur GOP 38105 für den Besuch und die Betreuung eines weiteren Patienten durch einen qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten

83 Punkte

IV/2016

01630 Zuschlag für die Erstellung eines Medikationsplans 39 Punkte

extrabudgetär 01751 Aufklärungsgespräch im Rahmen des

Mammographie-Screenings 63 Punkte

03222 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 03220 10 Punkte 04222 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 04220 10 Punkte 05227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

05210 bis 05212 3 Punkte

06227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

06210 bis 06212 2 Punkte

07227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

07210 bis 07212 2 Punkte

08227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

08210 bis 08212 2 Punkte

09227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

09210 bis 09212 2 Punkte

10227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

10210 bis 10212 2 Punkte

13227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13210 bis 13212 9 Punkte

| WEITER AUF SEITE 24

(24)

3

Quartal GOP GOP-Bezeichnung Bewertung Vergütungsbereich 13297 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13290 bis 13292 2 Punkte

13347 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13340 bis 13342 3 Punkte

13397 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13390 bis 13392 2 Punkte

13497 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13490 bis 13492 9 Punkte

13547 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13540 bis 13542 2 Punkte

13597 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13590 bis 13592 9 Punkte

13647 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13640 bis 13642 6 Punkte

13697 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

13690 bis 13692 6 Punkte

14217 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

14210 bis 14211 2 Punkte

16218 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

16210 bis 16212 6 Punkte

18227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

18210 bis 18212 2 Punkte

20227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

20210 bis 20212 2 Punkte

21227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

21210 bis 21212 6 Punkte

21228 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

21213 bis 21215 6 Punkte

22219 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

22210 bis 22212 2 Punkte

26227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

26210 bis 26212 2 Punkte

27227 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen

27210 bis 27212 2 Punkte

30701 Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30700 9 Punkte 40306 Kostenpauschale zur Gebührenordnungsposition

34291 3 Punkte

50301

Augenärztliche Untersuchung bei Marfan-Syndrom und verwandte, durch genetische Mutationen bedingte Störungen

133 Punkte

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(25)

3

ABBILDUNG 3 . 2 ENTWICKLUNG DER VERGÜTUNG HUMANGENETISCHER LEISTUNGEN SEIT DEM DRITTEN QUARTAL 2016

Zeitraum

Leistungen

GOP 11449, 11514

Extrabudgetäre Vergütung

Orientierungswert

Grundbetrag genetisches Labor

floatend, mindestens 80 Prozent des Orientierungswertes

Honorarfonds Auftragsärzte Abschnitt 19.4.2 und

19.4.4 EBM

GOP 11230, 11233–11236, 11310–11312, 11320–11322,

32860–32864 übrige

humangenetische Leistungen Abschnitt 11.4 und 19.4.3 EBM

Bereich

Punktwert

seit Quartal III/2016

3.2 HUMANGENETIK

Die Verfahren und mögliche Anwendungsgebiete humangenetischer Untersuchungen entwickeln sich rasant. Daher haben die Leistungen für humangenetische Untersuchungen bundesweit stark zugenommen. Zum 1. Juli 2016 reagierten sowohl der Bewertungsausschuss als auch die Vertre- terversammlung der KV RLP auf diese Entwicklung.

Humangenetische Untersuchungen werden zu verschiedenen Zwecken in der Medizin eingesetzt.

Sie werden ähnlich wie konventionelle Laborleis- tungen durch den Haus- oder Facharzt in Auftrag gegeben und durch Humangenetiker, Labormedizi- ner, Pathologen und andere dafür ausgebildete Ärzte erbracht.

In den Quartalen IV/2013 bis II/2016 wurde für einen Großteil der humangenetischen Leistungen ein eigener Grundbetrag gebildet. Diese Leistungen wurden in der Vergangenheit mit dem vollen Orien- tierungswert vergütet. Wenn die abgerechnete Leis- tungsmenge die Höhe des Grundbetrags überschritt, erfolgte eine Stützung zulasten aller Fachärzte.

Während in den Jahren 2014 und 2015 die Kosten für humangenetische Leistungen noch relativ kons- tant geblieben sind, nahmen sie vom ersten bis zum zweiten Quartal 2016 um 50 Prozent zu. Dies führte dazu, dass alle Fachärzte im zweiten Quartal 2016 die Zunahme der humangenetischen Leistun- gen mit mehr als zwei Prozent ihres Honorars finanzieren mussten.

Bewertungsausschuss passt EBM an

Aufgrund der rasanten Entwicklung im Bereich der Humangenetik hat der Bewertungsausschuss reagiert und die Abbildung neuer Leistungen im EBM zum dritten Quartal 2016 dem aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Einige human- genetische Leistungen werden nun extrabudgetär vergütet, sodass das finanzielle Risiko einer Men- genentwicklung in diesem Bereich auf die Kranken- kassen übergegangen ist. Außerhalb der mGV

werden umfangreiche humangenetische Analysen (GOP 11449 und 11514), die Companion Diagnostic (Unterabschnitt 19.4.4) sowie die allgemeine Tumorgenetik (Unterabschnitt 19.4.2) vergütet. Für letztere Leistungen ist die Regelung bis zum 30.

Juni 2020 befristet.

Vertreterversammlung beschließt HVM-Änderung Problematischer ist aber: Andere humangenetische Leistungen (dazu zählen alte, aber auch neue

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3

Leistungen) befinden sich im Grundbetrag für humangenetische Leistungen beziehungsweise im Honorarfonds der Auftragsärzte. Sie sind damit weiterhin Bestandteil der begrenzten Gesamtver- gütung. Eine Leistungsausweitung belastet die fachärztlichen Honorare.

Daher beschloss die Vertreterversammlung der KV RLP im Juni 2016 eine Änderung des Honorar- verteilungsmaßstabs (HVM). Diese besagt, dass der Punktwert für die Leistungen des Grundbetrags für

humangenetische Leistungen bis auf 80 Prozent des Orientierungswertes fallen darf. Dadurch erwartete die KV RLP einen geringeren Stützungs- bedarf aus dem fachärztlichen Grundbetrag. Diese Erwartungen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfüllt. Die Leistungen des Grundbetrags für humangenetische Leistungen wurden im Quartal III/2016 mit 9,74 Cent und im Quartal IV/2016 mit 9,28 Cent vergütet. Dies entspricht 93 bzw. 89 Pro- zent des Orientierungswertes.

ABBILDUNG 3 . 3 STÜTZUNGSBETRAG HUMANGENETIK SEIT DEM DRITTEN QUARTAL 2013

532.281 € 410.347 €

780.409 € 724.849 € 169.183 €

437.564 € 433.808 € 386.256 €

661.810 € 771.109 €

2.588.544 €

IV/2013 IV/2016

III/2014 III/2015 III/2016

I/2014

IV/2014

I/2015 I/2016

II/2014 II/2015 IV/2015 II/2016

Kosten für humangenetische Aufträge

Auch wenn mit dieser HVM-Änderung das Honorar der Fachärzte geschont werden soll, bleibt die grundsätzliche Problematik bestehen: Aufgrund des technischen Fortschritts in diesem Bereich ist es für die Auftraggeber äußerst schwierig, einen angemes- senen und genauen Auftrag zur humangenetischen

Befundung zu formulieren. Zudem fehlt den Auftrag gebenden Ärzten im Gegensatz zu anderen Labor- leistungen oft der Überblick über die Kosten der ver- anlassten Leistungen. Im Einzelfall können Aufträge zur humangenetischen Diagnostik mehr als 10.000 Euro pro Patient kosten.

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Die Honorarverteilung stellt sich im Bereich der

4

extrabudgetären Gesamtvergütung relativ ein- fach dar. Hier werden von den Ärzten erbrachte Leistungen von der KV RLP mit festem Punktwert bezahlt und den Krankenkassen in Rechnung gestellt. Wesentlich komplexer ist die Honorarver- teilung im Bereich der morbiditätsbedingten

Gesamtvergütung. Hier zahlen die Krankenkassen mit befreiender Wirkung – also unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang der Ärzte – eine begrenzte Geldmenge an die KV RLP. Die Honorar- verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtver- gütung in Rheinland-Pfalz erfolgt in mehreren Stufen.

4.1 STUFE 1: FESTLEGUNG VON GRUNDBETRÄGEN

Zunächst werden nach den Vorgaben der KBV ein- zelne, voneinander unabhängige Grundbeträge je Versichertem bestimmt:

„

„ Grundbetrag für den ärztlichen Bereitschaftsdienst

„

„ Grundbetrag für Laborleistungen

„

„ Grundbetrag für Hausärzte

„

„ Grundbeträge für Fachärzte

„

„ Grundbetrag Fachärzte

„

„ Grundbetrag „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)“

„

„ Grundbetrag genetisches Labor

Die Grundbeträge werden getrennt voneinander fortentwickelt und mit der aktuellen Versicherten- zahl multipliziert.

Liegt das tatsächliche Vergütungsvolumen für den Bereitschaftsdienst und für Laborleistungen über den hierfür gebildeten Grundbeträgen, so werden

HONORARVERTEILUNG

ABBILDUNG 4 . 1 STUFEN DER HONORARVERTEILUNG

MGV

Stufe 1

Vorwegabzüge innerhalb Honorarfonds

Mengenbegrenzte Leistungen innerhalb Honorarfonds Stufe 3

Hausärztliches Vergütungsvolumen

Festlegung von Grundbeträgen

Fachärztliches Vergütungsvolumen

Stufe 2 Vorwegabzüge vor Bildung Honorarfonds

Vorwegabzüge vor Bildung Honorarfonds

Vorwegabzüge innerhalb Honorarfonds

Mengenbegrenzte Leistungen innerhalb Honorarfonds

Hausärztliche Honorarfonds Fachärztliche Honorarfonds

Details der Honorarverteilung der KV RLP:

Honorarbericht 2015, Kapitel 6, ab Seite 29

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4

die Differenzbeträge anteilig aus dem haus- und fachärztlichen Grundbetrag finanziert. Liegt das tatsächliche Vergütungsvolumen für das geneti- sche Labor (Humangenetik) über dem hierfür gebildeten Grundbetrag, so wird die Differenz aus dem fachärztlichen Grundbetrag finanziert. Im

Grundbetrag PFG entspricht der Grundbetrag gemäß den KBV-Vorgaben immer auch dem tat- sächlichen Vergütungsvolumen, sodass hier keine Nachschusspflicht besteht. In Konsequenz ist der Punktwert für die PFG in Abhängigkeit der abge- rechneten Punktzahlen schwankend.

4.2 STUFE 2: BILDUNG VON HONORARFONDS

Nach der Trennung in die Grundbeträge erfolgt die Honorarverteilung für Haus- und Fachärzte zwar spiegelbildlich, aber völlig getrennt voneinander.

Zunächst werden in beiden Versorgungsbereichen folgende Positionen vorweg abgezogen:

„

„ Vorwegabzug für die Bildung oder Auflösung von Rückstellungen

„

„ Vorwegabzug für den versorgungsbereichsspezi- fischen Fremdkassenzahlungsausgleich

„

„ Vorwegabzug für Vorwegleistungen

„

„ Vorwegabzug für den Ausgleich von Fehlbeträ- gen anderer Grundbeträge

ABBILDUNG 4 . 2 GRUNDBETRÄGE UND TATSÄCHLICHE VERGÜTUNG

Quartal I/2016

Quartal II/2016

Quartal III/2016

Quartal

IV/2016 2016 gesamt Grundbetrag Labor

Grundbetrag 24.572.327 € 25.313.093 € 24.889.251 € 24.035.189 € 98.809.860 € Tatsächliche Vergütung 26.523.387 € 27.019.107 € 26.805.348 € 26.147.531 € 106.495.374 € Grundbetrag organisierter Notfalldienst (Bereitschaftsdienst und Krankenhausambulanzen)

Grundbetrag 7.901.772 € 7.816.051 € 7.434.303 € 7.387.133 € 30.539.259 €

Tatsächliche Vergütung 7.308.454 € 7.560.001 € 7.361.664 € 7.457.147 € 29.687.266 € Grundbetrag Hausärzte

Grundbetrag 141.220.430 € 144.275.233 € 140.025.704 € 143.808.838 € 569.330.205 € Tatsächliche Vergütung 140.492.196 € 143.523.591 € 139.087.533 € 142.708.961 € 565.812.281 € Grundbetrag Fachärzte, ohne PFG und genetisches Labor

Grundbetrag 122.600.329 € 126.350.678 € 121.879.717 € 124.510.924 € 495.341.648 € Tatsächliche Vergütung 121.199.712 € 123.063.801 € 120.974.431 € 123.428.445 € 488.666.389 € Grundbetrag PFG

Grundbetrag 7.510.895 € 7.682.014 € 7.519.993 € 1.935.965 € 24.648.867 €

Tatsächliche Vergütung 7.510.895 € 7.682.014 € 7.519.993 € 1.935.965 € 24.648.867 € Grundbetrag genetisches Labor

Grundbetrag 2.200.645 € 2.103.391 € 1.894.512 € 7.774.773 € 13.973.320 €

Tatsächliche Vergütung 2.971.753 € 4.691.945 € 1.894.512 € 7.774.773 € 17.332.983 € Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (mGV)*

Grundbetrag 306.006.398 € 313.540.459 € 303.643.480 € 309.452.822 € 1.232.643.159 € Tatsächliche Vergütung 306.006.398 € 313.540.459 € 303.643.480 € 309.452.822 € 1.232.643.159 €

* Grundbeträge bereits um 0,1 % zur Finanzierung des Sicherstellungsfonds reduziert

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ABBILDUNG 4 . 3 VORWEGABZÜGE IM HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNGSBEREICH 4

Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 Grundbetrag Hausärzte 141.220.430 € 144.275.233 € 140.025.704 € 143.808.838 € Vorwegabzug „Bildung/Auflösung von Rückstellungen“:

Rückstellung Hausärzte -405.000 € -405.000 € -405.000 € -405.000 €

Vorwegabzug „Versorgungsbereichsspezifischer FKZ“:

FKZ Hausärzte im Vorjahresquartal -1.192.512 € -1.232.246 € -1.281.208 € -1.173.875 € Vorwegabzug „Vorwegleistungen“:

Kosten Kapitel 40 EBM in mGV -226.937 € -224.306 € -103.795 € -105.478 €

Vorwegabzug „Ausgleich von Fehlbeträgen anderer Grundbeträge“:

Anteil Hausärzte an Fehlbetrag

Labor -987.627 € -863.585 € -969.929 € -1.069.267 €

Anteil Hausärzte an Fehlbetrag

Bereitschaftsdienst 259.393 € 111.942 € 31.757 € -30.609 €

Grundbetrag Hausärzte (hausärztliches

Vergütungsvolumen) vor Aufteilung in Honorarfonds

138.667.747 € 141.662.039 € 137.297.530 € 141.024.608 €

ABBILDUNG 4 . 4 VORWEGABZÜGE IM FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNGSBEREICH

Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 Grundbetrag Fachärzte 122.600.329 € 126.350.678 € 121.879.717 € 124.510.924 € Vorwegabzug „Versorgungsbereichsspezifischer FKZ“:

FKZ Fachärzte im

Vorjahresquartal -5.894.914 € -5.711.120 € -5.508.858 € -5.586.253 €

Vorwegabzug „Vorwegleistungen“:

Kosten Kapitel 40 EBM

in mGV -3.986.124 € -4.079.259 € -3.778.688 € -3.802.527 €

Honorarfonds übrige

Psychotherapie -2.479.815 € -2.452.859 € -2.424.561 € -2.475.817 €

Rückstellung Fachärzte -395.000 € -395.000 € -395.000 € -395.000 €

Vorwegabzug „Ausgleich von Fehlbeträgen anderer Grundbeträge“:

Anteil Fachärzte

an Fehlbetrag Labor -963.434 € -842.430 € -946.169 € -1.043.074 €

Anteil Fachärzte an Fehlbetrag Bereitschaftsdienst

333.926 € 144.107 € 40.882 € -39.405 €

Anteil Fachärzte

an Fehlbetrag genetisches Labor

-771.109 € -2.588.554 € 0 € 0 €

Grundbetrag Fachärzte (fachärztliches

Vergütungsvolumen) vor Aufteilung in Honorarfonds

108.443.858 € 110.425.563 € 108.867.323 € 111.168.848 €

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4 ABBILDUNG 4 . 5 HONORARFONDS DER HAUSÄRZTE UND FACHÄRZTE NACH HONORARKLAMMER

Grundbetrag Hausärzte (hausärztliches Vergütungsvolumen)

138.667.747 € 141.662.039 € 137.297.530 € 141.024.608 € 558.651.925 €

Fachgruppe Quartal I/2016 Quartal II/2016 Quartal III/2016 Quartal IV/2016 2016 gesamt Anästhesisten 1.029.401 € 1.024.854 € 1.013.372 € 1.034.286 € 4.101.914 € Augenärzte 9.691.871 € 9.880.682 € 9.769.983 € 9.971.617 € 39.314.154 € Chirurgen 6.408.954 € 6.533.809 € 6.460.607 € 6.593.942 € 25.997.312 € Gynäkologen 10.123.202 € 10.320.415 € 10.204.790 € 10.415.398 € 41.063.805 € HNO-Ärzte 7.782.947 € 7.934.569 € 7.845.674 € 8.007.594 € 31.570.784 € Hautärzte 4.318.217 € 4.402.341 € 4.353.019 € 4.442.857 € 17.516.434 € Fachärztliche

Internisten 17.737.256 € 18.082.802 € 17.880.210 € 18.249.224 € 71.949.492 € Nervenärzte,

Neurologen, Psychiater sowie KJP

11.188.875 € 11.413.231 € 11.285.363 € 11.518.271 € 45.405.740 € Orthopäden,

Reha-Mediziner 10.879.626 € 11.091.575 € 10.967.311 € 11.193.655 € 44.132.167 € Radiologen,

Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten

18.992.157 € 19.362.149 € 19.145.225 € 19.540.346 € 77.039.877 € Urologen 3.891.603 € 3.967.417 € 3.922.968 € 4.003.931 € 15.785.919 € Auftragsärzte gesamt 2.779.535 € 2.837.305 € 2.515.117 € 2.615.528 € 10.747.485 € Ermächtigte

Vertragsärzte 2.569.425 € 2.478.553 € 2.420.099 € 2.476.251 € 9.944.328 € Nur

schmerztherapeutisch tätige Praxen

1.050.789 € 1.095.861 € 1.083.583 € 1.105.947 € 4.336.180 € Grundbetrag

Fachärzte (fachärztliches Vergütungsvolumen)

108.443.858 € 110.425.563 € 108.867.323 € 111.168.848 € 438.905.593 €

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