• Keine Ergebnisse gefunden

Das Seniorenzentrum Seehof-Blick in Memmelsdorf wird 20

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Das Seniorenzentrum Seehof-Blick in Memmelsdorf wird 20"

Copied!
28
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Jahrgang 62 Freitag, den 14. Mai 2021 Nummer 19

Das Seniorenzentrum „Seehof-Blick“ in Memmelsdorf wird 20

Ein Blick zurück und … eine Corona-konforme Geburtstagsfeier

Direkt am Gründleinsbach gelegen mit einem traumhaften Ausblick auf Schloss Seehof und ganz nah am Orts- kern von Memmelsdorf gelegen: Seit jetzt schon 20 Jahren finden im Senio- renzentrum Seehof-Blick ältere und pflegebedürftige Menschen einen lie- bevollen Ort zum Wohnen und Leben Senioren-Rikscha, Sinnesgärten und viel Leben

Über die Jahre ist das Angebot des Seniorenzentrums immer weiter aus- geweitet worden: Heute bietet es nicht nur stationäre Pflegeplätze an, son-

dern auch Kurzzeitpflege und Tages- pflege. Dabei ist es aber seinem ursprünglichen Charakter treu geblie- ben als familiäre Einrichtung mit einem vielfältigen Angebot für die BewohnerInnen.

Ein kleiner Fitnessraum im Wintergar- ten; ein Sinnesgarten im Außenbe- reich und ein mobiler Garten, der das Gärtnern auch zu den BewohnerInnen im Inneren bringen kann. Die mittler- weile aus dem Ortsbild von Memmels- dorf gar nicht mehr wegzudenkende Senioren-Rikscha, die sogar mit dem

Preis „Mobilitätsheld“ der Adalbert- Raps-Stiftung ausgezeichnet wurde – das sind nur einige Beispiele, die einen Einblick ins Leben im schönen Seehof- Blick geben.

„Wir sind gerne und von Herzen ein für alle offenes Haus“, erzählt Einrich- tungsleiterin Christine Heublein. VOR Corona waren zum Beispiel regelmä- ßig Kinder zum gemeinsamen Weih- nachtsbacken eingeladen und auch Schulklassen besuchten das Senioren- zentrum regelmäßig. „Sobald das wie- der möglich ist, werden wir das in jedem Fall fortsetzen.“

Aktuell sind es die MitarbeiterInnen, die den Senioren ihren Alltag so schön wie möglich gestalten. „Trotz der Pan- demie haben wir gemeinsam u.a. eine Themenwochen rund um Erdbeeren oder Lavendel erlebt, zünftig beim Weißwurstfrühstück beisammenge- sessen und auch leckere Eisbecher geschlemmt“, berichtet Christine Heu- blein. Dass die Pflege im Seniorenzen- trum Seehof-Blick qualitativ hochwer- tig und auf dem neuesten Stand ist, ist für die erfahrene Leiterin und ihr Team absolut selbstverständlich.

Genau deshalb nimmt die Einrichtung auch an vielen verschiedenen Weiter- bildungen und Programmen teil, aktu- ell am bayernweiten Präventionspro- gramm „Gutes Sehen“.

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 2 Das Diakonie-Seniorenzentrum „Seehof-Blick“ wird 20,

Foto: Seniorenzentrum Seehof-Blick

(2)

www.memmelsdorf.de Was ist los in der Großgemeinde?

Am 26. April 2019 lud die Diakonie zur offiziellen Einweihungs- feier der Memmelsdorfer Seniorenrikscha ein: Erster Bürger- meister Gerd Schneider (Mitte) bei einer lustigen Ausfahrt mit dem früheren Seniorenbeauftragtem Hugo Druck /links) und ehemaligen dritten Bürgermeister Hans-Werner Müller (rechts) Rosen am Weltfrauentag 2021für die Mitarbeiterinnen im Dia- konie – Seniorenzentrum Seehof-Blick: v.li. Pia Gries, Christi- ane Heublein (Leitung) mit Bürgermeister Gerd Schneider

Der dank Spenden finan- zierte Fitnessraum mit Schlossblick motiviert nicht nur die Bewohne- rInnen sich zu bewegen:

Auch Mitarbeitende nut- zen die Geräte gerne

Sommerfest 2020: Auch Corona tat der Feierlaune keinen Abbruch, obwohl die BewohnerInnen und Mitarbeitende keine externen Gäste einladen konnten

Die Senioren-Rikscha macht die BewohnerInnen mobil: Einrich- tungsleiterin Christine Heublein tritt im Mai 2020 in die Pedale

Themenmonate bereichern den Alltag im Seniorenzentrum Seehof-Blick: So nahm man gemeinsam u.a. auch den Laven- del unter die Lupe, alle Fotos: Seniorenzentrum Seehof-Blick Kein großes Fest, aber eine

sehr schöne Feier

„Gerne hätten wir unseren run- den Geburtstag ganz groß gefeiert und alle Interessierten auch zu uns eingeladen“, so Einrichtungs- leiterin Christine Heublein. „Wie bei vielen Veranstaltungen lassen das die Pandemie und die Abstandsregeln leider gerade nicht zu.“ Trotzdem werden die BewohnerInnen mit den Mitarbei- tenden ein Grillfest veranstalten mit Musik, Ausfahrten mit der Senioren-Rikscha und einem klei- nen Fotoshooting für die Bewoh- nerInnen, bei dem auch ausgezo- gene Krapfen am Nachmittag nicht fehlen werden. „Da kann uns auch Corona nicht davon abhal- ten“, so Christine Heublein.

Das Seniorenzentrum „Seehof-Blick“ in Memmelsdorf wird 20

- Fortsetzung von Seite 1 -

(3)

www.memmelsdorf.de Was ist los in der Großgemeinde?

Kinder- und Jugendarbeit trotz Corona – Wir sind immer für euch da!

Liebe Kinder, Jugendliche und Eltern,

wir sind natürlich auch weiterhin mit verschiedenen Aktio- nen und Projekten für euch vor Ort.

1. Sportlicher Mär- chenspaziergang in der Lichteneiche Habt ihr schon unseren sportlichen Märchenspaziergang in der Lich- teneiche gemeistert und euch eine gratis „Bionade“ im Getränkemarkt REWE Engelhaupt gesichert?

Klettert den Turm hoch, um Rapunzel zu befreien, tanzt wie Rumpelstilzchen ums Feuer und pflückt Äpfel wie Schneewittchen. Der Startpunkt befindet sich an der evangelischen Kirche in der Lichteneiche. Von dort geht es weiter zu den anderen Statio- nen. Kennt ihr alle Märchen und schafft alle Aufgaben? Wer das Lösungswort entschlüsselt kann sich zur Stärkung nach der anstrengenden Tour eine „Bionade“ gratis im Getränkemarkt Rewe Engelhaupt in der Lichteneiche abholen. Meldet euch einfach an der Kasse und teilt das Lösungswort mit (Abholung pro Kopf nur einmal möglich, FFP2 Mas- kenpflicht beachten).

Bis zum 23.05.2021 habt ihr noch Zeit!

2. „Wandmalismus“

statt Vandalismus

Gemeinsam mit euch möchten wir unsere Gemeinde noch schöner und familienfreundlicher gestalten! Unter dem Motto „Raus aus der Realität, rein in die Zukunft – wie stellst du dir Memmelsdorf in 100 Jahren vor“

möchten wir zusammen mit euch und professionellen Graffiti-Künstlern die Action Area am Ortseingang von Mem- melsdorf neugestalten. Eurer Kreativi- tät und Phantasie sind dabei keinerlei Grenzen gesetzt. Nutzt eure freie Zeit und sendet uns eure Entwürfe für ein mögliches Graffiti per E-Mail (anna.beck@iso-ev.de) oder Whats- App (0160 97242227) Nachricht zu!

Der Termin für die Umsetzung hängt von den gegenwärtigen Einschränkun- gen und Regelungen der bayerischen Regierung ab.

Sobald uns eine Umsetzung mit ange- messenen Hygienebestimmungen möglich ist, werden wir euch kontak- tieren und mit euch loslegen.

Viel Spaß bei den Aktionen!

Eure Anna Beck

Grafik: JAM

(4)

www.memmelsdorf.de Was ist los in der Großgemeinde?

Das „Memmelsdorfer Schnelltest-Zentrum“

Noch schneller und effektiver durch neue digitale Angebote und einen Testtag mehr!

Zum 07.05.2021 hat die Gemeinde Memmelsdorf den eigenen Testbe- trieb offiziell in neue Hände überge- ben: Organisation und Durchführung übernimmt federführend die HTK (Hygiene Technologie Kompetenzzent- rum GmbH), die parallel zu ihren erfolgreichen Teststationen in Bam- berg jetzt auch das Memmelsdorfer Testzentrum betreibt und organisiert.

HTK ist ein Unternehmen der Sozial- stiftung Bamberg und im Bereich Medizintechnik und Hygiene tätig.

Neu ist, dass Sie sich über das Portal www.schnelltest-bamberg.de vorab registrieren und verbindlich einen fes- ten Termin in Memmelsdorf verein- baren können. Das amtliche Ergebnis, das Sie ca. 15 Minuten nach dem Schnelltest - ohne Wartezeiten im Testzentrum - per SMS und E-Mail erhalten, ist gültig für z.B. das Modell

„Click & Meet“ im Einzelhandel u.a.

Zugangsmodelle.

Voraussetzung für eine „digitale Terminvergabe“ sind:

Ein Internetfähiges Tablet, Smart- phone oder ein Computer und eine Mobilnummer für die Terminbestäti- gung

Getestet werden alle „symptomfreien“

Bürgerinnen und Bürger der Großge- meinde - die Tests sind kostenlos!

Die Testzeiten sind:

Mittwoch von 16.00 bis 19.00 Uhr und Freitag von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie Sonntag von 13.00 bis 16.00 Uhr.

Annahmeschluss ist jeweils 15 Minu- ten vor Ende der Öffnungszeit.

Die Tests sind selbstverständlich weiterhin auch ohne vorherige Anmeldung möglich (je nach Auslas- tung mit Wartezeiten und ohne digi- tale Übermittlung).

Die neuen Öffnungszeiten Mittwochs: 16 - 19 Uhr Freitags: 14 - 17 Uhr (neu!) Sonntags: 13 - 16 Uhr

Ihr offizielles amtliches Schnell- testergebnis erhalten Sie ca. 15 Minuten nach dem Schnelltest ent- weder persönlich ausgehändigt oder per SMS und E-Mail übermit- telt.

Beim Besuch des Testzentrums ist zu beachten:

Mitzubringen ist ein gültiges Aus- weisdokument, ein Stift, es ist eine FFP2-Maske zu tragen und die Hygieneregeln sind einzuhalten (Mindestabstand von 1,5, m, Desin- fektion der Hände usw.). Bitte fol- gen Sie den Anweisungen der Test- helfer!

Getestet werden ausschließlich Bür- gerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Großgemeinde Memmels- dorf. Wichtig: Es werden nur symp- tomfreie Personen getestet!!

Eingang zum Schnelltestzentrum Der Eingang zum Schnelltestzentrum in der ehemaligen Kath. Kindertages- stätte St. Christopherus ist über den Fußweg/Fußgängerüberweg zum Alten Friedhof zu erreichen! Bitte benutzen Sie den Haupteingang über den Friedhofvorplatz!

Halten Sie bitte im Testzentrum und auch vor dem Gebäude genü- gend Abstand (mind. 1,5 Meter)!

Toiletten im Alten Friedhof

Toiletten stehen im Alten Friedhof als öffentliche Toiletten natürlich zur Ver- fügung!

Parken an der Schule und am Friedhof

Nutzen Sie bitte hauptsächlich die Parkplätze hinter der Schule und am Friedhof in der Schulstraße!

Ablauf der Schnelltests

1. Testpersonen ohne vorherige Anmeldung füllen einen Laufzettel mit Adressdaten/Einverständniser- klärung (vor dem Gebäude) aus.

Oder Ihren Digitalen Termin vor- zeigen!

2. Testpersonen ohne Termin weisen sich mit einem gültigen Lichtbild- ausweis aus. Das Personal prüft die Übereinstimmung und vergibt eine Laufnummer. Der Laufzettel verbleibt beim Test-Team.

3. Durchführung des Abstrichs im Testraum, danach folgt

a. die Auswertung des Tests und b. die Testperson begibt sich in

den Wartebereich (siehe Plan oben) oder verlässt das Gebäude (wenn das Ergebnis digital übermittelt werden soll).

4. Die getestete Person wird mittels der persönlichen Laufnummer aufgerufen (natürlich nicht namentlich - Datenschutz und erhält ihr Ergebnis / eine amtliche Bescheinigung. Bei digitaler Ergeb- nisübermittlung ist kein Warten notwendig! -besc- Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde Memmelsdorf können sich auf

Corona testen lassen - das Memmelsdorfer Schnelltest-Zentrum ist in der ehe- maligen Kath. Kindertagesstätte St. Christopherus untergebracht, der Pfeil mar- kiert den Eingang über den Friedhofsvorplatz, Foto: besc

(5)

www.memmelsdorf.de Was ist los in der Großgemeinde?

Dienstbetrieb in den kommunalen Einrichtungen

Aufgrund der derzeiti- gen Entwicklung hin- sichtlich des Corona- Virus SARS-CoV-2 bitten wir alle Bürge- rinnen und Bürger eindringlich, Ihre Besuche auf drin- gende und nicht aufschiebbare Angelegenheiten zu beschränken!

Für persönliche Besuche im Rat- haus Memmelsdorf, im Bauhof und bei den Gemeindewerken ist zwingend eine vorherige Termin- vereinbarung notwendig!

Gemäß 9. Bayr. Infektionsschutz- maßnahmenverordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Rat- hauses inkl. Parkplatz eine Mas- kenpflicht.

Einen persönlichen Termin verein- baren Sie bitte unter:

Bürgerbüro: 0951/4096-10 Finanzverwaltung: 0951/4096-20

Bauverwaltung: 0951/4096-30 Vorzimmer Bürgermeister:

Tel. 0951/4096-40

Für Ihren Termin im Rathaus und in den anderen Einrichtungen wie Bauhof und Gemeindewerke beachten Sie bitte folgende Regeln:

(Bei Vorsprache im Rathaus MIT Termin, bitte rechts neben dem Haupteingang klingeln!)

1) Tragen Sie bitte einen eigenen Mund-Nasen-Schutz!

2) Zutritt nur für Einzelpersonen!

Kein Zutritt für Kinder unter 7 Jahren!

3) Tragen Sie sich bitte in die auslie- genden Kontaktformulare ein!

4) Aufenthalt bitte nur im Bereich der Bodenmarkierungen!

5) Halten Sie bitte einen Mindest- abstand von 1,5 Metern!

6) Folgen Sie bitte den Anweisun- gen unserer Mitarbeiter!

7) Wir bitten Sie, nach Eintritt in das Rat- haus Ihre Hände zu desinfizieren.

8) Personen, die sich in Quarantäne befinden oder erkrankt sind, dür- fen das Rathaus nicht betreten!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Und bitte bleiben Sie gesund!

Ihre Gemeindeverwaltung Memmelsdorf

ACHTUNG

Trinkwassernetz:

Druckschwankungen in Schmerldorf und Kremmeldorf am

Mittwoch, den 19.5.2021 im Zeitraum von 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

Aufgrund dringender Umbauarbei- ten (Stromabschaltung) am Hoch- behälter Meedensdorf kommt es am Mittwoch, den 19.5.2021 im Zeitraum von 9.00 Uhr bis ca.

17.00 Uhr zu Druckschwankungen im Trinkwassernetz.

Wir bemühen uns, die Arbeiten schnellstmöglich durchzuführen und bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindewerke Memmelsdorf

Mietwohnungen gesucht!

Liebe Hauseigentümer,

immer wieder erreichen die Gemeinde Memmelsdorf Anfragen nach Mietwohnungen in unter- schiedlichen Größen.

Es ist uns ein Anliegen, Bürgern behilflich zu sein, die gerne hier in unserer schönen Gemeinde woh- nen möchten.

Bitte melden Sie sich doch bei uns, wenn Sie eine Wohnung zu vermie- ten haben. Wir geben Ihre Kontakt- daten gerne an Wohnungssu- chende weiter.

Unser Bürgerbüro freut sich auf Ihren Anruf / Ihre Nachricht unter Tel.: 0951/40 96 – 16 (Frau Lietz).

Herzlichen Dank!

Ihr Bürgerbüro Memmelsdorf

Gemeindeinformation

Redaktionsschluss

Der Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist am kom- menden Montag, um 12 Uhr. Bitte senden Sie Ihre Texte per E-Mail an mitteilungsblatt@memmelsdorf.de Gerne können Sie Ihre Ankündi- gung durch ein Bild ergänzen (bitte als TIF- oder JPEG.Datei anhängen) Bitte beachten

Bitte melden Sie Ihre Vereinsbeiträge und privaten / gewerblichen Anzei- gen möglichst kontaktlos per E-Mail an mitteilungsblatt@memmelsdorf.

de oder unter Tel. 0951 4096-42.

Vielen Dank!

Hinweis an unsere Bürgerinnen und Bürger

Bitte beachten Sie unsere amtlichen Bekanntmachungen auf den Seiten 20-22

Zu weiteren Themen aus dem Gemeindegebiet wie Ansprechpartner im Rathaus, wichtige Termine oder Sonstiges beachten Sie unsere

Homepage www.memmelsdorf.de

(6)

www.memmelsdorf.de Neues aus dem Rathaus

n

AKTUELL IN DIESER AUSGABE Druckschwankungen im Trinkwassernetz, Seite 5 Landkreisehrung 2021, Seite 8 Vereinsnachrichten, ab Seite 12 Große Freude in der

Kita St. Elisabeth, Seite 13 Infotafel, Seite 18

Neues aus dem Mittendrin, Seite 19

Gemeinderatssitzung am 19.05., Seite 20

Samstag 15.05.2021 Ahorn-Apotheke Buger Str. 82, Bamberg Seehof-Apotheke

Hauptstr. 8, Memmelsdorf Sonntag, 16.05.2021 Hubertus-Apotheke

Hauptsmoorstr. 56, Bamberg Schloss-Apotheke

Trabelsdorf, Bamberger Str. 24, Lisberg

URLAUB / ÄRZTE

Gemeinschaftspraxis Drosendorf Urlaub vom 31.05. bis 04.06.2021

Bekämpfung der Newcastle-Krankheit (ND) durch Impfstoff

Aufgrund der Verordnung gegen die Geflügelpest und Newcastle-Krankheit hat jeder Besitzer eines Hühner- oder eines Truthühner-Bestandes seine Tiere gegen Newcastle-Krankheit impfen zu lassen (§7 der Verordnung). Die Abho- lung des Trinkwasserimpfstoffes kann am Freitag, 14.05., und am Samstag,

15.05., zwischen 13 und 14 Uhr, erfol- gen bei: Dr. Michael Blossei Ostland- straße 6, in 96110 Scheßlitz. Am Tag der Abholung sollen die Hühner dürs- ten, damit alle Tiere den Impfstoff gleichmäßig und innerhalb von 1 Stunde nach Erwerb aufnehmen. Bitte ein Gefäß für den Impfstoff mitbringen.

Neues aus Litzendorf

Ihr Rentenversichertenberater Heinrich Weidner in Litzendorf

Heinrich Weidner berät ehrenamt- lich rund um die gesetzliche Renten- versicherung und ist als ehrenamtli- cher Versichertenberater für die Deutsche Rentenversicherung Bund und in Litzendorf ein wichtiger Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Rentenversicherung. Als „Helfer in der Nachbarschaft“ kümmerter sich um die Anliegen der Versicherten, nimmt Anträge auf und lässt beim Ren- tenversicherungsträger den gegenwär- tigen Rentenanspruch berechnen.

Engagiert berät er trotz der anhalten- den Corona-Situation weiterhin telefo- nisch. Heinrich Weidner sorgt seit drei Jahren in Litzendorf für eine ortsnahe, persönliche Verbindung der Versicher- ten zur Rentenversicherung. Zum heu- tigen Tag der Selbstverwaltung bedankt sich die Deutsche Rentenversi- cherung Bund für diesen persönlichen Einsatz. Bundesweit haben die rund 2.600 Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversi- cherung Bund allein im vergangenen Jahr, trotz der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie, über 189.000

Rentenanträge und fast 17.000 Kon- tenklärungsanträge aufgenommen.

Insgesamt wurden über 1,1 Millionen Beratungen hauptsächlich telefonisch durchgeführt. Zudem wurde ein besonderer Service für Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner ein- gerichtet, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnung nicht verlas- sen können. Ihnen wurden fast 45.000 Hausbesuche unter Corona-Bedingun- gen abgestattet.

„Unsere Serviceleistungen sind für die Versicherten, Rentnerinnen und Rent- ner kostenfrei. Als Teil der Selbstver- waltung arbeiten wir ehrenamtlich“, sagt Heinrich Weidner. „Wir werden von der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund für dieses Ehrenamt gewählt.“

Wie auch Sie zu einem „Helfer zu Ren- tenfragen in Ihrer Nachbarschaft“

werden können, erfahren Sie unter deutsche-rentenversicherung.de/

ehrenamt. Einen Versichertenberater in Ihrer Nähe finden Sie über das kos- tenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder online unter www.deutsche- rentenversicherung-bund.de.

Gemeindeinformation

Impressum

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Memmelsdorf erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird kos- tenlos an alle Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.

Konzeption und Design

©Werktakt – Agentur für Kommunikationsdesign Andrea Rippstein , 97522 Sand a. Main Tel.: 09524 850404, www.werktakt.de – Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG,

Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232–0

P.h.G.: E. Wittich

– Verantwortlich für den amtlichen Teil:

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Memmels- dorf, Gerd Schneider, Rathausplatz 1,

96117 Memmelsdorf

– für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.

– Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil.

Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemei- nen Geschäftsbedingungen.

Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeila- gen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste.

Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Ge- walt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Scha- denersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

(7)

www.memmelsdorf.de Neues aus dem Landkreis

Nur ein PCR-Test belegt eine überstandene Infektion

Der Fachbereich Gesundheitswesen beim Landratsamt Baberg wird auf- grund der Öffnungsperspektiven in den letzten Tagen vermehrt angesprochen, wie die rund 8000 Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, dies belegen können. Als Beweis gilt ein positiver PCR-Test. Den PCR-Befund können Betroffene bei der durchfüh- renden Teststelle (Testzentrum, Arzt, Labor) erhalten, er gilt in digitaler Form oder Papierform. Frühestens 28 Tage nach dem positiven Test bis maximal sechs Monate nach diesem Datum sind Personen, die eine Infektion überstan- den haben, vollständig Geimpften gleichgestellt und damit unter anderem von Ausgangssperre oder Vorlage negativer Schnelltestergebnisse befreit.

Sechs Monate nach dem positiven PCR- Test ist eine einmalige Impfung nötig, um diesen Status fortzuführen.

Erweiterte Öffnungszeiten für PoC-Antigen-Schnelltestungen im Testzentrum in Scheßlitz

Die Öffnungszeiten für Antigen- Schnelltestungen im ehemaligen Netto-Markt (Oberend 32) in Scheßlitz sind erweitert. Die kostenfreien Schnelltestungen können ab sofort auch Samstag und Sonntag zwi- schen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr durchgeführt werden. Zusätzlich sind Testungen zu den bislang bekannten Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr möglich.

Das Abstrichergebnis des Antigen- Schnelltests (PoC) erhalten Getestete i.

d. R. binnen 15 Minuten an der Befundübermittlung vor Ort - auf Wunsch auch per E-Mail.

Es ist kein Abstrich möglich, wenn Symptome für eine mögliche Infektion vorliegen, Kontakt zu einem Ver- dachtsfall bzw. Corona-Infizierten bestand, die Aufnahme in eine andere Einrichtung bevorsteht (Reha, Klinik, ...) oder eine Warnung durch die Corona-App vorliegt.

Die Gemeinnützige Krankenhausge- sellschaft des Landkreises Bamberg mbH freut sich sehr, den Bürgerinnen und Bürgern nun auch am Wochen- ende Schnelltestungen anbieten zu können. Informationen und Öff- nungszeiten des Testzentrums in Scheßlitz finden Interessierte unter www.gkg-bamberg.de

Informationen für alle Waffenbesitzer im Landkreis Bamberg

Waffenrecht: Salutwaffen, Dekorati- onswaffen und „Große Magazine“

Bereits zum 01.09.2020 wurde das Waf- fenrecht in einigen Bereichen geändert.

Dies hat entscheidende Auswirkungen für den Besitz von Salutwaffen, Dekora- tionswaffen und „Große Magazine“.

Salutwaffen

Für Salutwaffen ist jetzt neu eine waf- fenrechtliche Erlaubnis notwendig.

Wer Salutwaffen besitzt, muss für diese bis 01.09.2021 beim Landrat- samt Bamberg eine Waffenbesitzkarte beantragen. Voraussetzung für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte ist u.a. ein Nachweis der waffenrechtli- chen Sachkunde und eine Bedürfnis- bescheinigung z.B. eines Vereins zur Brauchtumspflege. Sollte die Waffen- besitzkarte nicht erteilt werden kön- nen, so bleibt nur die Abgabe der Salutwaffen an einen anderen Berech- tigten bzw. die Abgabe beim Landrat- samt zur Vernichtung, um den illega- len Waffenbesitz zu vermeiden.

Dekorationswaffen

Waffen, die vor dem 28.06.2018 zu Dekorationswaffen umgebaut wur- den, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin besessen werden. Sollten solche „Alt-Deko-Waf-

fen“ den Besitzer wechseln (auch beim vererben), so ist hierfür eine waffen- rechtliche Erlaubnis notwendig, die beim Landratsamt beantragt werden muss. Waffen, die zwischen dem 28.06.2018 und dem 31.08.2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wur- den, können ohne Anzeigepflicht vom selben Besitzer weiterhin erlaubnisfrei besessen werden. Sollten solche Deko-Waffen den Besitzer wechseln, sind diese unter Vorlage der Deaktivie- rungsbescheinigung beim Landrat- samt anzumelden. Ebenso sind

„Neu-Deko-Waffen“ anzumelden, die ab 01.09.2020 zu Dekorationswaffen umgebaut wurden.

Große Magazine

Unter großen Magazinen sind Wech- selmagazine und Magazingehäuse zu verstehen für

• Kurzwaffen mit Zentralfeuermuni- tion, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendba- ren Kalibers aufnehmen,

• Langwaffen mit Zentralfeuermuni- tion, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendba- ren Kalibers aufnehmen.

Große Magazine sind seit dem 01.09.2020 grundsätzlich verboten.

Wurden aber solche Magazine vor dem 13.06.2017 erworben, kann der Besitz noch bis zum 01.09.2021 ange- zeigt werden. Die anschließend ausge- stellte Anzeigebescheinigung berech- tigt zum weiteren Besitz und zur weiteren Verwendung dieser „Großen Magazine“.

Große Magazine, die ab dem 13.06.2017 erworben wurden, können nicht angemeldet werden. Diese sind bis zum 01.09.2021 beim Landratsamt zur Vernichtung straffrei abzugeben.

Der spätere Besitz ist illegal.

Informationen

• Antrags- und Anmeldeformulare sind zu finden unter:

www.landkreis-bamberg.de/Land- ratsamt/Bürgerservice-/Formulare- Broschüren/Waffen-Spreng- stoffrecht

• Nähere Auskünfte erteilen die Mit- arbeiter des Landratsamtes Bam- Frau Will, Tel. 0951 85-9849berg

Herr Stöcklein, Tel. 0951 85-343

(8)

www.memmelsdorf.de Neues aus dem Landkreis

Langjährige Ehrenamtliche - Vorschläge gesucht!

Anregungen zur Ehrung von Ehren- amtlichen können bis 1. Juli 2021 am Landratsamt eingereicht werden Ehrenamtliche sollen für ihr 20- bzw.

10-jähriges Engagement in den Berei- chen Kultur, Sport, Soziales und Gesellschaftspolitik zum Wohle des Landkreises ausgezeichnet werden - das hat der Kultur- und Sportaus- schuss des Landkreises Bamberg vor Jahren beschlossen. Zusätzlich wurde ein Sonderpreis in Form eines Geld-

preises für Vereine mit hervorragen- der Jugendarbeit ins Leben gerufen.

Vor diesem Hintergrund nimmt das Landratsamt Bamberg ab sofort wie- der Vorschläge für zu Ehrende entge- gen. Vorschlagsberechtigt sind neben Landrat, Bürgermeister und Mitglieder des Kreistages auch der BLSV, der Bayer. Sportschützenbund sowie der Bayer. Rad- und Kraftfahrerbund Soli- darität. Im kulturellen und sozialen Bereich sind es die Vorsitzenden der

Verbände, Vereine oder sonstigen gemeinnützigen Organisationen.

Die Vorschläge können bis 1. Juli 2021 beim Landratsamt Bamberg, Fachbe- reich Kultur und Sport, eingereicht werden. Entsprechende Formulare können im Internet unter www.land- kreis-bamberg.de/Leben/Ehrenamt/

Ehrungen abgerufen werden. Für wei- tere Informationen steht Martina Alt (Tel. 0951/85-622) gerne zur Verfü- gung.

Allgemeinverfügung des Landkreises Bamberg zur Anordnung eines Impfverbots

gegen die Infektion mit Boviner Virus Diarrhoe (BVD) nach der Verordnung (EU) 2016/429 und der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689

Aufgrund des Art. 46 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) 2016/429 des Euro- päischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesund- heit („Tiergesundheitsrecht“), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO (EU) 2018/1629 vom 25.7.2018 (ABl. L 272 S. 11), Art. 71 Abs. 1 lit. b), Art. 72 lit. f) und Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 der Delegierte Ver- ordnung (EU) 2020/689 der Kommis- sion vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parla- ments und des Rates hinsichtlich Vor- schriften betreffend Überwachung, Tilgungsprogramme und den Status

„seuchenfrei“ für bestimmte gelistete und neu auftretende Seuchen sowie Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesund- heitsdienst- und Verbraucherschutz- gesetz - GDVG) vom 24. Juli 2003 (GVBl.

S. 452, 752, BayRS 2120-1-U/G), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 24.

Juli 2020 (GVBl. S. 370) geändert wor- den ist, ergeht für das gesamte Gebiet des Landkreises Bamberg, folgende:

Allgemeinverfügung I.

1.) Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Land- kreises Bamberg verboten.

2.) Die zuständige Behörde kann im Fall eines Ausbruchs eine Aus- nahme vom Impfverbot nach vor- genannter Nummer 1 gestatten, wenna) die Ergebnisse der epidemio-

logischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verord- nung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Aus- bruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und

b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zustän- digen Behörde zur Bekämp- fung des Ausbruchs für erfor- derlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.

3.) In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Bamberg dürfen ab dem 15. Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder ein- gestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft wor- den sind.

Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpf- ten Rinder nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.

Die sofortige Vollziehung der in II.

Abschnitt I getroffenen Regelungen wird nach § 80 Absatz 2 Satz 1 Num- mer 4 der Verwaltungsgerichtsord- nung im öffentlichen Interesse ange- ordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am 15. III.

Mai 2021 in Kraft.

Für diese Allgemeinverfügung werden IV.

keine Kosten erhoben.

Gründe:

Das Landratsamt Bamberg ist für den I.

Erlass dieser Allgemeinverfügung sachlich und örtlich zuständig gem.

Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 GDVG und Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (Bay- VwVfG).

Die BVDV-Infektion ist eine gelistete Tierseuche der Rinder.

Seit dem 1. Januar 2011 wird die BVD in Deutschland staatlich bekämpft.

Seither ist ein kontinuierlicher Rück- gang der Zahl BVDV-infizierter Bestände zu verzeichnen. Die Tilgung der Tierseuche BVD und die Anerken- nung Bayerns als BVDV freie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung

(9)

www.memmelsdorf.de Neues aus dem Landkreis

(EU) Nr. 2016/429 sind das Ziel. Ein sol- cher Status ermöglicht es, durch ver- pflichtende Zusatzgarantien beim Ver- bringen von Rindern die Rinderbestände in Bayern vor BVDV- Neuinfektionen zu schützen. Die güns- tige epidemiologische Situation und die Tatsache, dass der überwiegende Teil der Betriebe in Bayern Impfungen gegen BVD nicht mehr durchführt, erlauben den Erlass eines ab dem 15.

Mai 2021 geltenden Impfverbotes.

Rechtsgrundlage für die Anordnung eines Impfverbots ist Art. 46 Abs. 1 lit.

a) der Verordnung (EU) 2016/429.

Hiernach können Verbote und Beschränkungen in Bezug auf die Ver- wendung von Tierarzneimitteln ergrif- fen werden. Für die Erlangung des Sta- tus „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ bzw. die Aufrechter- haltung dieses Status ist ein Verbot der Impfung für gehaltene Rinder gemäß Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitte 1 und 2 der Delegierten Verordnung 2020/689 gesetzlich vor- geschrieben.

Die Einstellungsanordnung in Abschnitt I Nummer 3 ist auf Art. 18 Abs. 1 lit. a) v) der Delegierten Verord- nung 2020/689 gestützt. Danach haben die Unternehmer sämtliche von der zuständigen Behörde als notwen- dig erachtete Maßnahmen zu erfüllen.

Die Maßnahme, dass nur Rinder, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind, in Rinder hal- tende Betriebe eingestellt werden dür- fen, ist notwendig, weil eine Unter- scheidung von Impf- und Feldvirus- antikörpern bei BVDV nicht möglich ist. Nur die Antikörperfreiheit beweist somit sicher die Abwesenheit des BVDV im Rinderbestand. Ein Betrieb kann weiterhin einen Status „frei von BVD“ gemäß Artikel 18 Absatz 1 i. V. m.

Anhang IV Teil VI Kapitel 1 Abschnitt 2 Nr. 1 Buchstabe d der Delegierten Ver- ordnung (EU) Nr. 2020/689 der Kom- mission nur aufrechterhalten, wenn in den Betrieb nur Rinder eingestellt werden, die nicht gegen BVDV geimpft wurden, sofern der Betrieb in einer BVD-freien Zone liegt. Der Status

„BVD-freie Zone“ nach Artikel 72 Buch- stabe f der Delegierten Verordnung 2020/689 wurde bereits beantragt.

Dem Impfverbot stehen keine Belange der Tierseuchenbekämpfung entge- gen. In Anbetracht der unter Abschnitt

I dargelegten epidemiologischen Situ- ation bzw. des erreichten Standes der Tilgung der Tierseuche ist eine Imp- fung für einen Abschluss des Tilgungs- verfahrens und zur Inanspruchnahme weiterer Schutzgarantien nicht zielfüh- rend. Die mit einer Impfung verbun- dene Unsicherheit in Bezug auf die Virusfreiheit stellt bei der Vielzahl der Kontaktmöglichkeiten im Viehverkehr ein nicht vertretbares Risiko für die BVDV-freie Rinderpopulation dar.

Eine Einschleppung von BVDV wird auch dadurch verhindert, dass gemäß Abschnitt I Nummer 3 der Allgemein- verfügung ausschließlich BVDV-unver- dächtige Rinder in Bestände verbracht werden dürfen. Neuinfektionen wer- den in erster Linie auf den Zukauf von nicht-virusfreien Tieren zurückgeführt.

Eine vorbeugende Schutzimpfung von Rindern gegen die BVDV-Infektion ist deshalb entbehrlich.

In Rinderbestände dürfen daher ab dem 15. Mai 2021 nur noch BVDV- unverdächtige Rinder eingestellt wer- den, die nicht gegen die BVDV-Infek- tion geimpft worden sind.

Die angeordneten Maßnahmen in Abschnitt I des Tenors verstoßen auch nicht gegen den Grundsatz der Verhält- nismäßigkeit. Sie verfolgen in erster Linie den Zweck der Förderung der Tier- gesundheit, der Verhinderung von Rein- fektionen und der Verhinderung volks- wirtschaftlicher Schäden. Sie dienen damit dem öffentlichen Interesse. Zur Förderung der allgemeinen und spezifi- schen Tiergesundheit sind Seuchen zu bekämpfen und, soweit möglich, zu til- gen. Die im Zuge der Allgemeinverfü- gung getroffenen Maßnahmen sind unerlässliche Maßnahmen bei der BVDV-Bekämpfung. Insbesondere die große Zahl bereits BVDV-unverdächtiger Betriebe hat ein hohes Interesse daran, weiterführende Schutzmaßnahmen auf Grundlage der angestrebten Erklärung der Seuchenfreiheit gemäß der Dele- gierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission in Anspruch nehmen zu können, um diese Seuchenfreiheit auch auf Betriebsebene sicherzustellen.

Zur Verfolgung dieser Zwecke sind das Impfverbot und die Einstellungsanord- nung geeignete Maßnahmen, um den Anteil nicht geimpfter BVDV-freier Tiere innerhalb der Rinderpopulation kontinuierlich zu erhöhen und wesent- liche Voraussetzung zur Gewährung

des Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ auf Grundlage der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 der Kommission. Um eine Anerken- nung durch die Kommission zu errei- chen, sind das Impfverbot und die Beschränkung der Einstellungsmög- lichkeiten erforderlich. Es gibt keine alternativen Möglichkeiten, mit denen die angestrebten Ziele gleich gut erreicht werden könnten und die gleichzeitig gleich wirksam sind.

Das Impfverbot und die Einstellungsa- nordnung sind ferner angemessen, da das öffentliche Interesse an der Bekämpfung der Seuche das Interesse der Rinderhalter am freien Bestim- mungswillen über ihr Eigentum über- wiegt. Bei den Verfügungen handelt es sich lediglich um Nutzungsbeschrän- kungen. Diese stellen keine Eigen- tumsentziehung dar. Eine BVDV-Infek- tion kann zu massiven klinischen Erscheinungen und damit wirtschaftli- chen Einbußen führen. Auch die erfor- derlichen seuchenprophylaktischen Maßnahmen zum Schutz der Betriebe, die die BVD getilgt haben, vor Reinfek- tionen bedeuten für diese Unterneh- men nicht unerhebliche wirtschaftliche Aufwendungen für Biosicherheitsmaß- nahmen, welche nicht durch den Betrieb selbst, sondern die Tierhaltun- gen in der Region mit niedrigerem seu- chenhygienischen Status bedingt wer- den. Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass das öffentliche Interesse an den angeordneten Maßnahmen die Interessen der dadurch betroffenen Tierhalter am freien Bestimmungswil- len über ihr Eigentum überwiegt. Dem Interesse der betroffenen Tierhalter, mit ihren Tieren nach Belieben verfah- ren zu können, stehen mögliche erhebliche wirtschaftliche Schäden, der Schutz der freien Bestände und die Tiergesundheit als zwingende Gründe gegenüber. Zudem dienen die ange- ordneten Maßnahmen dazu, die Aner- kennung als BVDV-freie Zone zu errei- chen. Damit geht wegen des höheren Tiergesundheitsstandards der Rinder eine Verbesserung der Handelsmög- lichkeiten für alle Tierhalter einher. Da dies allen Rinderhaltern zugutekommt, dienen die Maßnahmen letztlich auch den Interessen der von den Maßnah- men betroffenen Tierhalter.

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 10

(10)

www.memmelsdorf.de Neues aus dem Landkreis

Darüber hinaus ist in Abschnitt I Num- mer 2 der Allgemeinverfügung zur Vermeidung unbilliger Härte eine Aus- nahmemöglichkeit vorgesehen. So kann für Rinderhaltungen, von der zuständigen Behörde im Einzelfall eine Ausnahme vom allgemeinen Impfver- bot erteilt werden.

Die sofortige Vollziehbarkeit der Num-III.

mern 1 bis 3 des Abschnitts I dieser Allgemeinverfügung wurde nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts- ordnung (VwGO) im überwiegenden öffentlichen Interesse angeordnet.

Die Anordnung der sofortigen Vollzie- hung unter Abschnitt II dieser Allge- meinverfügung wurde auf der Grund- lage des § 80 Absatz 2 Nummer 4 VwGO erlassen. Es liegt im besonde- ren öffentlichen Interesse, dass die zur wirksamen Seuchenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen ohne zeit- lichen Verzug durchgeführt werden können. Diesem besonderen öffentli- chen Interesse stehen keine vorrangi- gen oder gleichwertigen Interessen des Tierhalters gegenüber, die es rechtfertigen könnten, die Wirksam- keit der Allgemeinverfügung bis zu einer zeitlich noch nicht absehbaren unanfechtbaren Entscheidung hinaus- zuschieben. Aufgrund des erreichten hohen BVDV-Freiheitsgrades ist es aus fachlichen und rechtlichen Gründen erforderlich, die angeordneten Maß- nahmen ohne zeitlichen Verzug zu vollziehen. Die Maßnahmen sind sowohl im öffentlichen Interesse wie im Interesse der potentiell gefährde- ten Tierhalter unbedingt erforderlich.

IV.

Abschnitt III dieser Allgemeinverfü- gung beruht auf Art. 41 Abs. 4 S. 4 BayVwVfG. Von der Möglichkeit der Fristverkürzung wurde wegen der für den die Erlangung bzw. Aufrechterhal- tung des Status „frei von BVD“

Gebrauch gemacht. Die entsprechen-

den Maßnahmen müssen im Interesse einer Erlangung bzw. Aufrechterhal- tung des Status unverzüglich greifen.

Die Kostenentscheidung beruht auf V.

Art. 13 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes.

Hinweise:

Auf die Bußgeldtatbestände des § 32 Abs. 2 Nr. 3 Tiergesundheitsgesetz wird hingewiesen.

Ein etwaiger Rechtsbehelf gegen Abschnitt I dieser Allgemeinverfügung hat aufgrund der Anordnung der sofor- tigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann inner- halb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayeri- schen Verwaltungsgericht in Bayreuth erhoben werden.

Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a. Schriftlich oder zur Niederschrift Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeam- ten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Anschrift lautet:

Bayerisches Verwaltungsgericht

Bayreuth Postfachanschrift:

Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth

Hausanschrift:

Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth b. Elektronisch

Die Klage kann bei dem Bayeri- schen Verwaltungsgericht in Bay- reuth auch elektronisch nach Maßgabe der Internetpräsenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.

vgh.bayern.de) zu entnehmenden Bedingungen erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.

Die zur Begründung dienenden Tatsa- chen und Beweismittel sollen angege- ben, der angefochtene Bescheid soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen bei schriftlicher Einreichung oder Einrei- chung zur Niederschrift Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGOÄndG) vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) entfällt das Wider- spruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO). Es besteht keine Mög- lichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.

- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zuge- lassen und entfaltet keine rechtli- chen Wirkungen! Nähere Informa- tionen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internet- präsenz der Bayerischen Verwal- tungsgerichtsbarkeit (www.vgh.

bayern.de).

- Kraft Bundesrechts wird in Pro- zessverfahren vor den Verwal- tungsgerichten infolge der Klage- erhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

Bamberg 10. Mai 2021 Dr. Juntunen

(11)

www.memmelsdorf.de Veranstaltungen

Aktuelles von der Tourist-Information „Fränkische Toskana“

NEU: “Strullendorfer Geschichte &

Geschichten“ als geführte Wanderung Die Geschichte der südlichsten Gemeinde der Fränkischen Toskana wird mit einem neuen Angebot der Tourist-Info lebendig. Ein echtes Strul- lendorfer Original führt Gäste, Tages- ausflügler und Einheimische durch seine Heimat. Zur historischen Ent- wicklung des Ortes erzählt Wander- führer Ulrich Spörlein Interessantes und außerdem lustige „Gschichtla“

aus seiner Kinder-/Jugendzeit und aus den letzten Jahrzehnten. Auf der Wan- derung von Strullendorf in die idylli- schen Dörfer des Zeegenbachtals geht es vorbei an alten Fachwerkhäusern, Brauereien und Bierkellern. Unter- wegs wird selbstverständlich einge- kehrt. Am Schluss der Wanderung können die Teilnehmer im Schwanen- keller den Tag gemütlich ausklingen lassen (auf eigene Kosten). Festes Schuhwerk wird benötigt.

Leider entfällt pandemiebedingt der erste geplante Termin am 21.05., sodass nun folgende Termine geplant sind (Termine für Gruppen auf Anfrage):

Samstag, 17. Juli und 18. September:

Strullendorf - Amlingstadt - Wernsdorf - Leesten - Geisfeld - Roßdorf - Strul- lendorf, längere Route mit ca. 13 km, 10.30-16.00 Uhr.

Freitag, 27. August: Strullendorf - Amlingstadt - Wernsdorf - Roßdorf - Strullendorf, kürzere Route mit ca.

9 km, 14.00-18.00 Uhr.

Teilnehmerzahl: max. 15 Personen.

Treffpunkt: wird bei Anmeldung bekannt gegeben. Teilnehmer können die S-Bahn zur Anreise von Bamberg Hbf. nach Strullendorf nutzen: Ankunft freitags 13:48 Uhr, samstags 10:13 Uhr.

Unkostenbeitrag:19,50 Euro pro Per-

son (inkl. Brotzeit & ein Getränk).

Anmeldung notwendig bei Tourist Info Fränkische Toskana, Tel. 09505 / 8064106, info@fraenkische-toskana.

com .

Weitere Angebote gibt es in der Bro- schüre „Geführte Wanderungen für Genießer 2021“, die unter https://

www.fraenkische-toskana.com/de/

prospekte/ zum Download bereitsteht und bestellt werden kann.

Sobald Führungen wieder möglich sind, wird „Strullendorfs Geschichte und Geschichten“ stattfinden. Vor dem historischen Schulbauernhof in Strullendorf freuen sich (von links) Wolfgang Desel (1. Bürgermeister Gemeinde Strullendorf), Irene Loch (3. Bürgermeisterin), Ulrich Spörlein (Wanderführer), Bianca Müller (Tourismusmanagerin Fränkische Toskana) und Stefan Zahner (2. Bürgermeis- ter), Foto: Tourist-Info Fränkische Toskana

Fahrt der Volkshochschule Bamberg-Land zu den Dom Stufen Festspielen nach Erfurt am 13.07.2021

Anfang Juli zeigt das Theater Erfurt eine der größten Frauenfiguren der Geschichte auf der schönsten Open- Air-Bühne Mitteldeutschlands: Im Mit- telpunkt der diesjährigen DomStufen- Festspiele steht die Oper „Die Jungfrau von Orléans“ von Peter Tschaikowski.

Eine große Neuerung wird in diesem Jahr die Übertragung des Orchesters via Glasfaser aus dem Großen Saal des Theaters auf die Bühne am Dom sein. Dieser Kunstgriff ermöglicht es dem Theater zum einen, die beste- hende Bühne zu vergrößern, zum anderen eröffnet es die Möglichkeit, auch unter Corona Bedingungen in voller Besetzung zu spielen. Optimis- tisch setzt das Theater hinsichtlich des Publikums auf eine Umsetzung im

großen Rahmen, aber von Anfang an mitgeplant wurde die Möglichkeit, die Größe der Zuschauertribüne anzupas- sen, so dass man gegebenenfalls auf Einschränkungen hinsichtlich der Besucherkapazitäten reagieren kann.

Die Volkshochschule Bamberg Land veranstaltet am Dienstag, den 13.07.2021 eine Tagesfahrt nach Erfurt zum Besuch der DomStufen-Fest- spiele. Die Fahrt wird durchgeführt und begleitet von Sigrid Radunz-Ficht- ner, Lichtenfels. Für diese Fahrt sind noch einige Plätze frei. Nähere Aus- künfte erteilen die Volkshochschule Bamberg-Land und Sigrid Radunz- Fichtner, Tel. 09571 88835 oder per E-Mail unter sr-reisen@web.de

E-Mail-Adresse für Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt

Alle Veröffentlichungen für das Mit- teilungsblatt können ab sofort an eine zentrale E-Mail-Adresse zur Bearbeitung geschickt werden.

Bitte senden Sie Ihre Beiträge ausschließlich an die E-Mail:

mitteilungsblatt@ memmelsdorf.de.

Das MITTEILUNGSBLATT hat auch eine eigene APP:

Immer täglich & aktuell informiert!

(12)

www.memmelsdorf.de Unsere Vereine und Verbände vor Ort

NABU: Machen Sie auch Ihr Haus zu einem schwalbenfreundlichen Haus

Schwalben und ihre Nester stehen unter Naturschutz

Ab Ende März kommen die Schwalben aus ihren Winterquartieren nach Mit- teleuropa zurück. Dabei treffen Rauch- schwalben früher bei uns ein als Mehl- schwalben. Häufig können wir sie schon Ende März sichten. Den ersten Vorboten folgen nach und nach auch ihre Artgenossen. Ihre Ankunftszeit variiert von Jahr zu Jahr wetterbedingt.

In Memmelsdorf sind jetzt schon wie- der viele am Himmel unterwegs!

Heißen Sie unsere „Sommerboten“

doch auch willkommen!

Im Altertum wurden Zugvögel als hei- lig betrachtet, im Mittelalter als Glücks- bringer und Frühlingsboten. Leider werden die durch viele Sprichwörter bekannten Insektenfresser immer sel-

tener, durch den Schwund an geeigne- ter Nahrung, aber auch durch Mangel an geeigneten Brutplätzen.

Schwalben sind Kulturfolger, d.h. sie haben sich an den Menschen ange- passt und bauen ihre Nester gerne in und an menschlichen Unterkünften.

Jahrhundertelang waren Schwalben für uns ganz selbstverständliche Mit- bewohner - nicht nur in unseren Dör- fern und auf Bauernhöfen, sondern auch in unseren Städten. Heute finden sie leider immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nah- rungsangebot wird knapp. Schwal- bennester stehen daher unter Naturschutz.

Helfen Sie mit, dass Schwalben wieder mehr Lebensräume finden und machen Sie Ihr Haus schwalben- freundlich.

Machen Sie mit bei der Aktion

„Schwalbenfreundliches Haus“

Sind Schwalben bei Ihnen willkommen und kreisen über Haus und Hof?

Dann bewerben Sie sich um eine NABU-Plakette für Ihr „Schwalben- freundliches Haus“. Bewerben können Sie sich unter

www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/akti- onen-und-projekte/schwalbenfreund- liches-haus/22141.html#formular Informationen unter https://www.

nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen- und-projekte/schwalbenfreundliches- haus/22147.html bietet der NABU Informationen für Hausbesitzer und andere Interessierte.

Quelle: NABU

2020 nisteten auch am Rathaus Memmelsdorf Schwalben, Foto: besc

In Memmelsdorf waren im letzten Jahr viele Schwalben zu Gast,

Foto: Ramona Lietz

n NACHBARGEMEINDEN

Maiandacht mit Predigt auf dem Marienberg

„Höchster Tröster in der Zeit - Nicht verlassen sein“

Treffpunkt Marienberg: Sonntag, den 16.05.21 um 15:00 Uhr

Die Maiandachten mit Predigt sind schon viele Jahre auf dem Marienberg zur Tradition geworden. In diesem Jahr finden sie im Freien vor dem Hei- ligtum der Verbundenheit statt. Die Themen beziehen sich auf die Anru-

fungen aus der Pfingstsequenz:

„Komm herab, o Heilger Geist“.

Die Sehnsucht ist aktuell sehr groß, nach Geborgenheit, nach Nähe und nicht alleine dazustehen mit seinen Sorgen, mit seiner Trauer. Maria hat ebenfalls viele Situationen erlebt, in denen sie Trost gebraucht hat. Sie hat gleichermaßen bei Gott und bei auch Menschen wie Elisabeth Geborgenheit

gefunden und fühlte sich nicht verlas- sen. Nicht verlassen sein, darum geht es in dieser Maiandacht.

Infektionsschutzmaßnahmen Bitte beachten Sie die aktuellen Hygie- nevorschriften wie Abstand halten und FFP2 Maske tragen, auch im Freien während der Maiandachten. Im Anschluss können Sie „Coffee to go“

genießen.

(13)

www.memmelsdorf.de Informationen für Familien

Kita St. Elisabeth Lichteneiche

In der vergangenen Woche konnten die Kinder unseren mittlerweile drit- ten Apfelbaum im Garten pflanzen.

Der Viertelstamm-Baum der Sorte Elstar stammt aus einer Aktion der Tiefkühl-Heimservice- Firma Eismann.

„In dieser besonderen Zeit möchten wir den Mitarbeitern und Kindern in den Einrichtungen eine Freude berei- ten und sie gleichzeitig für die Natur sensibilisieren“, so der Geschäftsfüh- rer der eismann GmbH. 1000 Bäume wurden an verschiedene Kitas in ganz Deutschland gespendet.

Und wir hatten das Glück vom Eis- mann einer unserer Kolleginnen aus- gewählt zu werden. Die Freude war groß, als das besondere Päckchen von der Post zugestellt wurde, die Kinder es neugierig und gespannt auspackten und schließlich das versprochene Bäumchen in den Händen hielten.

Und so konnten wir dann mit der tat- kräftigen Unterstützung des Eismanns Matthias Scheibe-De Robertis den klei- nen Baum einpflanzen.

Für seinen Schutz sorgt ein Zäunchen und wir hoffen, dass wir mit der richti- gen Pflege bald unsere eigenen Äpfel ernten können. Vielen Dank der Firma eismann und ganz besonders Mat- thias Scheibe-De Robertis für diese tolle und nachhaltige Aktion.

Große Freude über einen noch kleinen Baum herrscht in der Kindertagesstätte St. Elisabeth Lichteneiche, alle Fotos: Kita St. Elisabeth Lichteneiche

(14)

www.memmelsdorf.de

Wallfahrer, Familien oder kleine Gruppen unter Beachtung der geltenden Vorschriften auf den Weg hinauf nach Göß- weinstein machen. Am Samstag, den 29. Mai, ist um 10.30 Uhr unser Wallfahrtsamt in der Basilika. Eine Anmeldung ist diesmal nicht nötig. Zu beachten sind selbst- verständlich die Regeln zum Infektionsschutz.

Am Sonntag, den 30. Mai, feiern wir den Festgottes- dienst zum Patronatsfest in Drosendorf abends um 19 Uhr. So können auch die mitfeiern, die ganz oder teilweise am Sonntag den Rückweg von Gößweinstein laufen.

Wir wollen und dürfen in dieser für viele Menschen wirklich schweren Zeit unseren Dank und unsere Bitten vor den Dreifaltigen Gott bringen. Tun wir das in der Tradition der Drosendorfer Wallfahrt auch im Jahr 2021. Bei weiteren Fragen steht Wallfahrtsleiter Andreas Spahn gerne zur Ver- fügung (Tel.: 09505/7195).

Fronleichnam und Flurprozession Pfarrei Memmelsdorf

Zwar könnten die Prozessionen theoretisch stattfinden, aber mit Maske und Abstand und ohne Gesang würde das eine traurige Veranstaltung, die nicht dem Charakter der Prozessionen entspräche.

Deshalb wird die Flurprozession ganz abgesagt.

Das Fronleichnamsfest feiern wir am 6. Juni im Pfarrhof am Altar bei der Mutter Gottes. Die Gläubigen werden in der Mitte sitzen. Nach der Messe wird es eine kleine Prozession um das Kirchenvolk herum zum Fronleichnamsaltar in der Gegenüberliegenden Ecke des Hofes geben. Die Vereine sind herzlich eingeladen, mit Ihren Fahnen am Gottesdienst und der kleinen Prozession teilzunehmen. Bei regneri- schem Wetter ist nur ein Gottesdienst in der Kirche vorge- sehen. In diesem Fall haben wir leider keinen Platz für die Fahnen, weil die Kirche zu klein ist.

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 16 Pfarrer Alexander Berberich Tel. 0951 4 27 91

Pfarrer Peter Barthelme Tel. 0951 4 41 26 Diakon Christoph Gahlau Tel. 0163 5 41 63 07

Pastoralreferentin Mia Hofmann Tel. 0951 4 53 68 Notfallseelsorgedienst Tel.: 112

n Corona-Regeln

Bitte tragen Sie während des Gottesdienstes durchgän- gig eine FFP2-Maske! Bitte desinfizieren Sie ihre Hände.

Singen ist derzeit leider nicht gestattet. Bitte halten Sie den Abstand von 1,5 m ein. Auch vor der Kirche!

Bitte kommen Sie nicht in die Kirche, wenn Sie Erkäl- tungssymptome haben oder mit einem positiv Geteste- ten Kontakt hatten. Nehmen Sie Rücksicht auf die ande- ren in der Kirche.

Bitte bleiben Sie nicht auf dem Vorplatz zum längeren Plausch stehen, sondern halten Sie Abstand.

n Besondere Gottesdienste

Zu den feierlichen Maiandachten mit Aussetzung des Allerheiligsten laden wir Sie in die Pfarrkirche Memmels- dorf am 20.05. u. 27.05. recht herzlich ein.

Maiandachten in Kremmeldorf jeweils am Freitag, den (14.05., 21.05. u. 28.05.2021) um 19 Uhr in der Kirche (begrenzte Platzzahl)

Papst Franziskus lädt im Mai alle Katholiken zum Rosen- kranzgebet für ein baldiges Ende der Pandemie ein. An diesem Gebets-Marathon nehmen weltweit Marienwall- fahrtsorte teil. Warum nicht auch zu Hause sich dieser guten Initiative anschließen?

Der nächste Charismatische Gottesdienst findet am Sonntag, den 23.05.2021 um 16.00 Uhr in der Heilig Geist Kirche Lichteneiche statt.

n Besondere Veranstaltungen

Drosendorfer Wallfahrt

Auch in diesem Jahr kann unsere Wallfahrt nach Gößwein- stein wegen der Corona-Pandemie nicht in der üblichen Form stattfinden. Gleichwohl laden wir herzlich dazu ein, dass sich ebenso wie im letzten Jahr Wallfahrerinnen und

Unsere Pfarrbüros

Kath. Pfarramt Memmelsdorf

Mo., Di., Fr...08.00 - 12.00 Uhr Do. ...15.00 - 19.00 Uhr Telefon: 09 51/ 4 41 26

E-Mail:

pfarrei.memmelsdorf@erzbistum-bamberg.de Internet: www.pfarrei-memmelsdorf.de

Kath. Pfarramt Gundelsheim

Mo., Mi., Fr. ... 09.00 - 12.00 Uhr Di. ...15.00 - 18.00 Uhr Do. ...09.00 - 10.00 Uhr Telefon: 09 51/4 27 91

Fax 09 51/4 53 60 E-Mail:

pfarrei.gundelsheim@erzbistum-bamberg.de Internet:

www.pfarrgemeinde-gundelsheim.de

Kath. Pfarramt Merkendorf

Fr. ...10.00 - 12.00 Uhr Telefon 0 95 42/12 78

Fax 0 95 42/7 72 00 30

E-Mail: kreuzerhoehung.merkendorf@

erzbistum-bamberg.de

Kath. Seelsorgestelle Lichteneiche Do. ...09.00 - 11.00 Uhr Telefon: 09 51/4 53 68

E-Mail:

hl-geist.lichteneiche@erzbistum-bamberg.de.

Gottesdienstordnung im Seelsorgebereich Gügel

(15)

Kirchliche Nachrichten

Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt Memmelsdorf

Bitte bringen Sie zu jedem Gottesdienst einen Zettel mit Name und Tel. Nummer oder Adresse mit und werfen ihn in die Box am Eingang. (Bitte desinfizieren Sie selbstständig Ihre Hände) Sa, 15.05.

17:30 Uhr Vorabendmesse f. Eltern Bamberger u.

Druck u. Ang. / Barbara Nüßlein u. Ang. / Barbara u. Albert Kleine u. Ang.

So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

(10.30 Uhr) Hl. Messe zur Kirchweih Meedensdorf (bei schönem Wetter in Meedensdorf im Freien)

13:30 Uhr Rosenkranz Di, 18.05.

10:00 Uhr Hl. Messe f. Bärbel u. Philipp Baumgärt- ner u. verst. Ang.

Do, 20.05.

19:00 Uhr Maiandacht Sa, 22.05.

17:30 Uhr Pfarrmesse

So, 23.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes 10:30 Uhr Hl. Messe f. Amanda u. Alfred Pickel / Kol-

lekte für Mittel- und Osteuropa (Reno- vabis-Kollekte)

13:30 Uhr Rosenkranz Mo, 24.05. Pfingstmontag

09:00 Uhr Choralamt f. Notburga Kühnlein

10:30 Uhr Hl. Messe (besonders für Kremmeldorf, bei schönem Wetter in Kremmeldorf im Freien)

Dreifaltigkeitskirche Drosendorf

Bitte bringen Sie zu jedem Gottesdienst einen Zettel mit Name und Tel. Nummer oder Adresse mit und werfen ihn in die Box am Eingang. (Bitte desinfizieren Sie selbstständig Ihre Hände) So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

09:00 Uhr Pfarrmesse 13:30 Uhr Rosenkranz Mi, 19.05.

18:30 Uhr Hl. Messe f. Anna, Michael u. Günter Rauh, Hildegard u. Georg Heinl / Gunda, Karl u. Michaela Paule

So, 23.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes 09:00 Uhr Hl. Messe f. Wilhelm Götz, Geschwister,

Eltern u. Fam. Voll / Oskar Zenk u. Ang.

Kollekte für Mittel- und Osteuropa (Renovabis-Kollekte)

Mo, 24.05. Pfingstmontag 13:00 Uhr Rosenkranz

Herz-Jesu-Kirche Kremmeldorf

Bitte bringen Sie zu jedem Gottesdienst einen Zettel mit Name und Tel. Nummer oder Adresse mit.

Fr, 14.05.

19:00 Uhr Maiandacht

(in der Kirche begrenzte Platzzahl!) Fr, 21.05.

19:00 Uhr Andacht Maiandacht

(in der Kirche begrenzte Platzzahl!) Mo, 24.05. Pfingstmontag

10:30 Uhr Hl. Messe (bei schönem Wetter in Kremmeldorf im Freien, sonst in Mem.)

Kapelle zur schmerzhaften Muttergottes Meedensdorf Bitte bringen Sie zu jedem Gottesdienst einen Zettel mit Name und Tel. Nummer oder Adresse mit.

So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

10:30 Uhr Hl. Messe zur Kirchweih f. Erbauer, Wohl- täter u. Stifter d. Kapelle, Hans Winkler u.

Eltern / Theresia u. Josef Schrenker / Katha- rina u. Rudolf Ludwig u. Sohn Heinrich / Georg u. Maria Brehm, Josef u. Margareta Matheis / Fam. Hemmer, Kraus u. Ang.

(bei schönem Wetter in Meedensdorf im Freien, sonst in Mem.)

Hl.-Geist-Kirche Lichteneiche

So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

10:30 Uhr Hl. Messe Kirchweihgottesdienst mit den Kommunionkindern der Lichteneiche f.

Bernhard Scheidler

Lesen Sie bitte weiter auf Seite 16 Dreifaltigkeitskirche Drosendorf

(16)

www.memmelsdorf.de Kirchliche Nachrichten

n Fortsetzung von Seite 14

Merkendorf

Dem Himmel so nah - Gottesdienste ab Pfingsten wie- der im Hof der Brauerei Wagner

Die Gottesdienste an den Sonn- und Feiertagen der Pfarrei Merkendorf finden ab dem Pfingstsonntag, 23. Mai, wieder auf dem Hof der Brauerei Wagner statt. Einzige Ausnahme ist dabei die Vorabendmesse für Fronleichnam am Mitt- woch, 2. Juni, 18 Uhr. Dieser Gottesdienst wird in der Pfarr- kirche gefeiert. Für die Gottesdienste auf dem Gelände der Brauerei Wagner sind keine Teilnehmerkarten erforder- lich. Allerdings werden die Besucher weiterhin namentlich erfasst, um im Zweifelsfall eine Kontakt-Rückverfolgung zu ermöglichen. Weiterhin gültig sind die bislang bekann- ten Regeln: Alle Gottesbesucher, die 15 Jahre oder älter sind, müssen eine FFP2-Maske tragen, der Abstand muss eingehalten werden und leider ist Gemeindegesang weiter nicht erlaubt. Allerdings ermöglichen die Gottesdienste im Freien eine größere Teilnehmerzahl und die Verantwortli- chen der Pfarrei erhoffen sich, dass dieses Angebot wieder gut angenommen wird.

Fronleichnam ein bisschen anders

Die inzwischen zwar abklingende, aber immer noch vor- handene Corona-Pandemie erfordert in diesem Jahr eine andere liturgische Feier des Fronleichnamsfestes. Am Sonntag, 6. Juni, 8.30 Uhr, findet ein festlicher Gottes- dienst mit Blasmusik auf dem Gelände der Brauerei Wag- ner in Merkendorf statt. Die örtlichen Vereine sind eingela- den mit ihrer Fahne und einem Fahnenträger (bitte nur ein Fahnenträger) an dem Gottesdienst teilzunehmen. Im Anschluss an den Gottesdienst wird der liturgische Dienst in einer kleiner Prozession über das Gelände der Brauerei Wagner ziehen. Zum Abschluss wird dann der Eucharisti- sche Segen erteilt. Für diesen Gottesdienst sind keine Teil- nehmerkarten notwendig, allerdings werden die Besucher namentlich erfasst, damit eine Kontaktverfolgung möglich ist. Ansonsten gelten die seit längerem bestehenden Regeln für den Gottesdienstbesuch.

Hl.-Geist-Kirche Lichteneiche Pfarrkirche Kreuzerhöhung Merkendorf So, 23.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes

09:00 Uhr Hl. Messe f. Fam. Thoma / Kollekte für Mittel- und Osteuropa (Renovabis-Kol- lekte)

16:00 Uhr Charismatischer Gottesdienst Mo, 24.05. Pfingstmontag

10:30 Uhr Hl. Messe

Pfarrkirche Kreuzerhöhung Merkendorf Fr, 14.05.

09:15 Uhr Hl. Messe f. Verstorbene des Seniorencafés Sa, 15.05.

18:00 Uhr Hl. Messe Wallfahrtsamt der Gößwein- stein Wallfahrer

Gottesdienst im Hof der Brauerei Wagner So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

09:00 Uhr Hl. Messe f. Klaus Zabel von den Klassen- kameraden / Isolde, Franziskus u. Udo Link / Mathilde Winkler

Do, 20.05.

18:00 Uhr Maiandacht

18:30 Uhr Maiandacht in Laubend Fr, 21.05.

09:15 Uhr Hl. Messe f. verst. d. Fam. Krapp u. Bauer / Amanda Pickel

So, 23.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes 09:00 Uhr Hl. Messe im Hof der Brauerei Wagner

mit Vorstellung des Praktikanten Michael Heisters

Kollekte für Mittel- und Osteuropa (Renovabis-Kollekte)

Mo, 24.05. Pfingstmontag

10:30 Uhr Hl. Messe im Hof der Brauerei Wagner

Pfarrkirche 7 Schmerzen Mariens Gundelsheim (Bitte melden Sie sich per E-Mail oder tel.im Pfarrbüro an) So, 16.05. 7. Sonntag der Osterzeit

09:00 Uhr Hl. Messe 18:00 Uhr Maiandacht

So, 23.05. Pfingsten - Hochfest des Heiligen Geistes 10:30 Uhr Festgottesdienst

Kollekte für Mittel- und Osteuropa (Renovabis-Kollekte)

18:00 Uhr Maiandacht Mo, 24.05. Pfingstmontag 09:00 Uhr Festgottesdienst

(17)

www.memmelsdorf.de Kirchliche Nachrichten

n Evangelische Kirche

Gottesdienste

Donnerstag - 13.05.21 - Christi Him- melfahrt

10:00 Uhr Gottesdienst Himmel- fahrtskirche Lichtenei- che (Pfarrer Udo Bruha), maximal 43 Gottes- dienst-besucher*innen in der Kirche, bei schö- nem Wetter auf den Wiesen vor der Kirche maximal 100 Gottes- dienst-besucher*innen Sonntag - 16.05.21

10:00 Uhr Gottesdienst Elisabe- thenkirche Scheßlitz (Pfarrer Udo Bruha), maximal 35 Gottes- dienst-besucher*innen Samstag - 22.05.21

Ökumenischer Open Air Jugendgottesdienst in Gundelsheim, Ort, Uhrzeit und Anmeldung siehe katholische Pfarreien

Pfingstsonntag - 23.05.21

10:00 Uhr Gottesdienst Himmel- fahrtskirche Lichteneiche (Pfarrer Wolfgang Blö- cker, maximal 43 Gottes- dienst-übesucher*innen in der Kirche, bei schö- nem Wetter auf den Wie- sen vor der Kirche maxi- mal 100 Gottesdienst- besucher*innen

Pfingstmontag - 24.05.21

10:00 Uhr Ökumenischer Gottes- dienst Himmelfahrtskir- che Lichteneiche (Pfar- rer Wolfgang Blöcker + Diakon Christoph Gahlau), maximal 43 Gottesdienst-

besucher*innen in der Kirche, bei schönem Wetter auf den Wiesen vor der Kirche maximal 100 Gottesdienst- besucher*innen

Sonntag - 30.05.21

10:00 Uhr Gottesdienst Himmel- fahrtskirche Lichtenei- che (Pfarrer Wolfgang Blöcker), maximal 43 Gottesdienst-

besucher*innen in der Kirche, bei schönem Wetter auf den Wiesen vor der Kirche maximal 100 Gottesdienst- besucher*innen

Für alle Gottesdienste gilt weiterhin Die Kirche darf nur mit FFP2-Maske (oder vergleichbarem) betreten wer- den! Diese muss während des gesam- ten Gottesdienstes getragen werden!

Unsere Gottesdienste dauern maxi- mal 45 Minuten. Bitte achten Sie auf Hygienehinweise und Abstandswah- rung!

Unsere Ansprechpartner

Pfarrer Wolfgang Blöcker Tel. 0951 / 407 8848

E-Mail: wolfgang.bloecker@elkb.de

Bürozeiten:

Mo., Di., Mi., Fr. 09:00 – 11:00 Uhr Do. 16:00 – 18:00 Uhr Telefon: 0951 / 4 43 79 Fax-Nr.: 0951 / 4 07 88 49 Bitte einzeln eintreten,

mit Mund-Nasen-Bedeckung!

Pfarrer Udo Bruha Tel. 09549 / 988 925

E-Mail: udo-bruha@t-online.de pfarramt.memmelsdorf@elkb.de www.lichteneiche-evangelisch.de

Bankverbindung:

Evang.-Luth. Pfarramt Lichteneiche:

IBAN: DE 45 7639 1000 0005 9355 55

EVANGELISCHES-LUTHERISCHES PFARRAMT MEMMELSDORF-LICHTENEICHE

Foto: Sabine Hemmer

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

werden müssen, damit Landwirte ihre unternehmerischen Fähigkeiten besser entwickeln können. Andererseits soll ein Diagnoseinstrument entwickelt werden, mit welchem Landwirte

Geschlecht – Ethnizität – Generation: Intersektionale Analyse und die Relevanzsetzung von Kategorien .... Aus der Forschung

Dem liegen die folgenden Fragen zugrunde: Wie können geschlechterreflektie- rende Ansätze zur Entwicklung von Bildungs- konzepten beitragen, die sich gegen national-

Während es anfangs nach Markteinführung vor allem bei krampfartigen Beschwerden im Zusam- menhang mit der Regelblutung erfolgreich eingesetzt wurde, ist es in- zwischen seit

Zudem bleibt abzuwarten, ob Kants „Umänderung der Denksart“ der Menschen ein weiteres Mal ge- lingt: In Richtung eines Verständnisses von der Fragi- lität des Erdsystems,

"A Forest: Das Kind" – das neue Mural im "Märchenwald" der Ludwigshafener Gartenstadt Der Künstler LIMOW gestaltet in der Karlsbader Straße 23 in Ludwigshafen

Juni 2015, sind der Bereich Straßenverkehr und das Bürgerbüro wieder zu den üblichen

für die Kommunalwahl am 30. Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Stadt Coesfeld wird in der Zeit vom 10. August 2009 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus,