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Jahrgang 2016 Leinefelde-Worbis, den Nr. 15. A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

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Amtsblatt

für die

Stadt Leinefelde-Worbis

mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis

Jahrgang 2016 Leinefelde-Worbis, den 25.05.2016 Nr. 15

Inhalt Seite

A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

• Einladung zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am 30.05.2016

83

• Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohn- und Therapiezentrum Stormstraße“, Stadtteil Leinefelde

85

• Wahlbekanntmachung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Leinefelde-Worbis am 05.06.2016

86

• Einladung zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Leinefelde- Worbis

89

B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen

• Bereitschaftsplan des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ 90

Herausgeber: Stadt Leinefelde-Worbis

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann gegen Zusendung eines frankierten Briefumschlages bei der Stadt Leinefelde-Worbis, Ratsbüro, Worbis, Rossmarkt 1,

37339 Leinefelde-Worbis, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. (Preis je Doppelseite 0,10 € zzgl. Versandkosten)

Das Amtsblatt wird in den Bürgerbüros der Stadt Leinefelde-Worbis für jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt.

Auch unter der Internetadresse www.leinefelde-worbis.de (Amtsblatt)

(2)

A. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Leinefelde-Worbis

Einladung

Am Montag, dem 30.05.2016, um 16:00 Uhr findet im großen Sitzungssaal des Rathauses

„Wasserturm“, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis, die 9. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis für die Wahlperiode 2014 – 2019 statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

gez. Gerd Reinhardt Bürgermeister

Tagesordnung:

I. Öffentliche Sitzung

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung

2. Feststellung der Tagesordnung

3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.03.2016

4. Mitteilungen des Bürgermeisters, der Verwaltung und Aussprache 5. Bericht des Bürgermeisters über die Ausführung von Beschlüssen und

getroffenen Eilentscheidungen

6. Beratung und Beschlussfassung über die vom Hauptausschuss vom 18.05.2016 vorgelegten Beratungsgegenstände

6.1. Feststellung des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Leinefelde-Worbis Vorlage: 118/2016

6.2. Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Leinefelde-Worbis für das Haushaltsjahr 2014 Vorlage: 119/2016

6.3. Überplanmäßige Ausgabe – Gewerbesteuerumlage 2015 Vorlage: 115/2016

6.4. Überplanmäßige Ausgabe – Kreisumlage 2016 Vorlage: 116/2016

6.5. Überplanmäßige Ausgabe – Zins- und Tilgungsleistungen Vorlage: 122/2016

6.6. Außerplanmäßige Ausgabe nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Vorlage: 123/2016

6.7. Neufassung der Kostensatzung zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Leinefelde-Worbis

Vorlage: 120/2016

6.8. Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 84 „Schulte & Klingebiel GbR“, Stadtteil Worbis

Vorlage: 80/2016

(3)

6.9. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.84 „Schulte & Klingebiel GbR“

Stadtteil Worbis Vorlage: 81/2016

6.10. Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 56 „Im Talgraben“, Stadtteil Worbis Vorlage: 107/2016

6.11. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 56 „Im Talgraben“, Stadtteil Worbis Vorlage: 108/2016

6.12. Abwägungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 02/91 "Hinter dem Warteberge" im Stadtteil Leinefelde

Vorlage: 103/2016

6.13. Satzungsbeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 02/91 "Hinter dem Warteberge" im Stadtteil Leinefelde

Vorlage: 104/2016

6.14. Abwägungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79

"Nahversorgungs- und Mischgebiet Mühlhäuser Straße" im Stadtteil Leinefelde Vorlage: 105/2016

6.15. Satzungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79

"Nahversorgungs- und Mischgebiet Mühlhäuser Straße" im Stadtteil Leinefelde Vorlage: 106/2016

6.16. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 88 „Stationsweg/Südstraße“ im Stadtteil Leinefelde

Vorlage: 137/2016

6.17. Abschnittsbildung im Zusammenhang mit der Erneuerung des Beurenweges im Stadtteil Leinefelde

Vorlage: 57/2016

6.18. Bewerbung um die Ausrichtung der 5. Thüringer Landesgartenschau 2024 Vorlage: 138/2016

6.19. Entwicklungsziele der städtischen Feuerwehr Mitteilungsvorlage: 139/2016

7. Anfragen und Anregungen

8. Schließung der öffentlichen Sitzung 9. Bürgerfragestunde

II. Nichtöffentliche Sitzung

(4)

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2, Ziffer 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 1.

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „ Wohn- und Therapiezentrum Stormstraße“, Stadtteil Leinefelde

Der Stadtrat der Stadt Leinefelde-Worbis hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohn- und Therapiezentrum Stormstraße“, Stadtteil Leinefelde, beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohn- und Therapiezentrums zu schaffen. Dabei werden die Grenzen der überbaubaren Grundstücksfläche angepasst bzw. verschoben. Es kommt zu keiner höheren Versiegelung bzw. baulichen Dichte gegenüber dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Plan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Sie wird beschleunigt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und somit ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich der Planänderung ist aus der Planskizze, welche Bestandteil der Bekanntmachung ist, zu ersehen.

Den Bürgerinnen und Bürgern wird gemäß § 13 Abs. 2, Ziffer 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der unten angegebenen Frist gegeben.

Planskizze Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohn- und Therapiezentrum“, Stadtteil Leinefelde

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung, in denen die wesentlichen Auswirkungen der Planung dargelegt sind, können in der Zeit vom

13. Juni 2016 bis 30. Juni 2016

während der Dienststunden in der Stadtverwaltung der Stadt Leinefelde-Worbis im Bürgerbüro Leinefelde, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr Donnerstag 8.30 Uhr bis 18.30 Uhr

(5)

Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Bürgerbüro Worbis, Worbis, Rossmarkt 2, 37339 Leinefelde-Worbis

Montag und Dienstag 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

und im Zimmer 507, Leinefelde, Bahnhofstraße 43, 37327 Leinefelde-Worbis

Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf

schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Stellungnahmen die im Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Wohn- und Therapiezentrum Stormstraße“

unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Leinefelde-Worbis deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch).

gez. Gerd Reinhardt (Siegel) Bürgermeister

Leinefelde-Worbis, 20. Mai 2016

Wahlbekanntmachung

1. Am 05.06.2016 findet die Kommunalwahl zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Leinefelde von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das

Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Stadt Leinefelde-Worbis bildet 15 Stimmbezirke.

Die Wahlräume befinden sich

Stimm-

bezirk Abgrenzung des Stimmbezirks Lage des Wahlraums

(Straße, Nr.) 1 Abbestraße, Alte Mühle, Am Eichborn, Am

Steinberge, Am Stieg, An der Flachsröste, An der Försterei, An der Schäferei, An der Tränke, Bahnhofstraße, Bergstraße, Berliner Straße Beurenweg, Breitenhölzer Straße, Brückenstraße, Ernemannstraße, Franzstraße, Gartenstraße, Heiligenstädter Straße, Hinterm Ringau,

Hundeshagener Straße, Im Boden, Im Rödichen, Johann-Carl-Fuhlrott-Straße, Kuhle, Leinestraße, Lindenweg, Martins Feld, Mühlgasse, Mühlhauser Chaussee, Ringau, Schulweg, Stammweg, Stationsweg, Steinweg, Triftstraße, Zeißstraße

Saal "Eichsfelder Hof"

Leinefelde

Heiligenstädter Str. 1 37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

(6)

2 Ahornweg, Am Leinesportpark, Am Richteberg, An der Baumschule, Bonifatiusweg, Buchenweg, Eichenweg, Eschenweg, Fliederweg, Ginsterweg, Goethestraße, Händelstraße, Heinestraße, Holunderweg, Lisztstraße, Mozartstraße,

Schlehenweg, Stormstraße, Ulmenweg, Warteberg, Weißdornweg, Wildrosenweg,

Berufsbildende Schule I Leinefelde

Goethestraße 18

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

3 Am Teich, An der Schwellenbeize, Birkunger Straße, Boschstraße, Clara-Zetkin-Straße, Dr.

Tüffers-Straße, Garagenweg, Geschwister-Scholl- Straße, Hermann-Iseke-Weg, Jahnstraße, Kunertstraße, Liselotte-Herrmann-Straße, Lutherstraße, Robert-Koch-Straße, Straße des Friedens, Straße der Einheit, Südstraße

Ausstellungsraum ehem.

HERFAG-Gebäude Leinefelde

Zentraler Platz 8

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

4 Büchnerstraße, Käthe-Kollwitz-Straße, Konrad- Martin-Straße, Rosa-Luxemburg-Straße, Schillerstraße

Soziales Zentrum Leinefelde Jahnstraße 12

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

5 Bachstraße, Beethovenstraße, Einsteinstraße, Gaußstraße, Hahnstraße, Hertzstraße, Vorm Pfaffenstiege

WVL Mieterbüro Leinefelde Hahnstraße 2

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

6 Am Sportplatz, Arbach, Bakumer Straße, Beuertor, Burgweg, Dünblick, Friedensstraße, Halle-Kasseler- Straße, Hintern Tannen, Hirtenstraße, Hirttor, Kaiserstraße, Kallmeröder Straße,

Klosterstraße, Lindenallee, Marktstraße, Oberstraße, Ritterweg, Sonnenweg, Teichstraße, Turmstraße, Unterm Dün, Weidengraben, Scharfenstein (alle Straßen)

Gemeindehaus Beuren Versammlungsraum Beuren

Turmstraße 2

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

7 Abendstraße, Am Klüschen, An den Gärten, Bei der Kirche, Bei der Station, Bei der Ziegelei, Beinröder Straße, Dünweg, Gerstenhofstraße, Herrengasse, Hinter den Höfen, Holzmarke, Hopfenhofstraße, Im Ring, Im Winkel, Johannesplatz, Johannesstraße, Kleehofstraße, Kurzer Weg, Morgenstraße, Mühlweg, Neue Straße, Schulstraße, Schulzen- gasse, Siechenstraße, Siedlung, Stationsgasse, Stiegstraße, Wiesengraben, Wilhelmstraße (alle Straßen)

Festhalle Siechen Birkungen

Siechenstraße 20 37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

8 Am Holzborn, Am Thomasberg, Hauptstraße, Hausener Straße, Waldstraße, Worbiser Weg (alle Straßen)

Saal Breitenholz Hauptstraße 35

37327 Leinefelde-Worbis barrierefrei

9 Alte Chaussee, Am Rottersberg, Antoniusstraße Apothekergasse, Braustraße, Dr.-August-Hübenthal- Straße, Duderstädter Allee, Feldstraße, Franz- Weinrich-Straße, Friedensplatz, Iberg, Ibergweg, Kirchstraße, Klienstraße, Krengeljägerstraße, Kuckucksüber, Kullertreppe, Lange Straße, Mägdelei, Mittelstraße, Neunspringer Straße, Obertor, Ohmbergstraße, Querstraße, Ritterbach- straße, Sachsenthalstraße, Theodor-Türich-Straße, Wiesengrund, Wiesenweg

Haus Kaufeck, Stadtbibliothek Worbis

Rossmarkt 2

37339 Leinefelde-Worbis barrierefrei

10 Am alten Bahndamm, Am Gehege, An der Gärtnerei, An der Wipper, Bodenfeldstraße, Breitenbacher Straße, Büschlebsmühle, Goethe- weg, Hausener Weg, Heineweg, Hinter dem Kloster, Industriestraße, Johann-Wolf-Straße, Lessingstraße, Medebacher Straße, Neumühle, Schillerweg, Sieg-

Begegnungsstätte GEWOG Worbis

Medebacher Straße 1a 37339 Leinefelde-Worbis barrierefrei

(7)

friederode, Sommerbergstraße, Str. der Freund- schaft, Str. der Solidarität, Unterm Klien, Untertor 11 Am Flutgraben, Am Stadion, An der Hardt,

Birkenweg, Blumenweg, Elisabethstraße, Jägerstraße, Lärchenweg, Nordhäuser Straße, Schlaggasse, Tom-Mutters-Straße

Zielhecke

Aula des Staatlichen Gymnasiums „Marie Curie“

Worbis

Elisabethstraße 23 37339 Leinefelde-Worbis barrierefrei

12 Adelsborn, Am Heinrichsberg, Bodensteiner Straße, Heinrich-Werner-Straße, Hinter den Gärten,

Kanstein, Kirchgasse, Siedlung, Talgasse, Weißer Weg, Zur Trift (alle Straßen)

Dorfgemeinschaftshaus Kirchohmfeld

Heinrich-Werner-Straße 6 37339 Leinefelde-Worbis nicht barrierefrei

13 Brunnengasse, Ecke, In den Birken,

Oberdorfstraße, Schmiedebrunnenstraße, Talstraße (alle Straßen)

Feuerwehrgerätehaus Kaltohmfeld

Schmiedebrunnenstraße 3 37339 Leinefelde-Worbis barrierefrei

14 An der Kuhle, Anspann, Bodenweg, Eckardtsberg, Estrich, Gartenweg, Worbiser Straße,

Hinterdorfstraße, Hohe Leuchte, Kleine Gasse, Kliengasse, Knickstraße, Neuer Weg,

Otto-Reutter-Straße, Pfarrgasse, Rasenweg,

Sackstraße, Schienenweg, Teichhofstraße, Vor dem Tor, Wiesenäcker, Zum Wolfhagen (alle Straßen)

Katholische Kindertagesstätte Gemeinderaum

Breitenbach Worbiser Str. 15

37327 Leinefelde- Worbis barrierefrei

15 Am Kirchstieg, Am Mühlenberg, Buchmühle, Burgstraße, Dorfstraße, Duderstädter Straße, Luisenthal, Schlossstraße, Teichmühle, Zum Hahletal, Zur Katharine (alle Straßen)

Dorfgemeinschaftshaus Wintzingerode

Am Mühlenberg 19 37339 Leinefelde-Worbis nicht barrierefrei

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgezeigt werden und wird im Falle einer Stichwahl wieder mitgegeben.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten

Wahlvorschläge kennzeichnen.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam

(8)

mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 05.06.2016 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

gez. Gerd Reinhardt Wahlleiter

---

Einladung

zur öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Leinefelde-Worbis Am Dienstag, dem 07.06.2016, um 10:00 Uhr,

findet im großen Sitzungsraum, Rathaus Wasserturm Leinefelde, Bahnhofstr. 43,

37327 Leinefelde-Worbis,

die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Leinefelde-Worbis für die Kommunalwahl am 05.06.2016 statt, zu der ich hiermit einlade.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Leinefelde-Worbis

2. Vorstellung des Ergebnisses der Kommunalwahl am 05.06.2016

3. Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Leinefelde-Worbis

4. Schließung der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses

gez. Gerd Reinhardt Wahlleiter

---

(9)

B. Veröffentlichungen sonstiger Stellen

Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel

Kontakt:

Telefon (03 60 76) 569-0

Fax: (03 60 76) 569-32

E-Mail: service@waz-ek.de

Internet: www.waz-ek.de

Geschäftszeiten:

Mo 13:30 – 15:30 Uhr

Di + Fr 09:30 – 11:45 Uhr

Do 09:30 – 11:45 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr

Bereitschaftsdienst:

(außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen)

Telefon: (03 60 76) 569-0

bei Verhinderung:

Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 5066780

Ihr Wasserver- und Abwasserentsorger

Referenzen

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