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2018/069 Verwendung der Umstellungsrücklage aus der Eröffnungsbilanz 2015

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 69/18 IN HESSEN UND NASSAU

Verwendung der Umstellungsrücklage aus der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015

I. Beschlussvorschlag der Kirchenleitung

1. Die Kirchensynode beschließt, die Umstellungsrücklage in Höhe von € 78.416.139,72, die in der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 gebildet wurde, aufzulösen und wie folgt im Haushaltsjahr 2016 zu je 50 % zu verwenden:

a) Bildung einer Rücklage „Zukunftsfonds“ (Arbeitstitel), über deren Verwendung ab dem Haushalt 2020 entschieden werden kann;

b) Zuführung an den Vermögensgrundbestand und Zweckbindung von Finanzanlagen für den Beihilfevorsorgefonds.

2. Die Kirchensynode nimmt den Hinweis der Kirchenleitung zur Kenntnis, dass ungeachtet et- waiger Kirchensteuermehrerträge aus den Jahres- oder Bilanzergebnissen der Jahre 2016 ff.

weitere Mittel und Verteilungsspielräume in den Folgehaushalten voraussichtlich nicht entste- hen, es sei denn, es gibt positive Bilanzergebnisse.

II. Begründung Zu Ziffer 1:

Die Kirchensynode hatte bei der Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz der Gesamtkirche zum 1.1.2015 beschlossen, einen Betrag in Höhe von € 78.416.139,72 nicht dem Vermögens- grundbestand, sondern einer neu gebildeten Umstellungsrücklage zuzuführen. Die Mittel resultier- ten in erster Linie aus einer Neubemessung und Reduzierung der Rückstellung für das Kirchen- steuer-Clearing. Die Kirchensynode hatte beschlossen, über die Verwendung der Rücklage beim Jahresabschluss 2015 zu entscheiden.

Die Kirchenleitung schlägt vor, über die Rücklage im Anschluss an die Feststellung des Jahresab- schlusses 2015 zu befinden, weil dies Interdependenzen von kirchenpolitischen Erwägungen und der formalen Feststellung eines Haushaltsergebnisses vermeidet und die Beratung der Kirchensy- node damit erleichtert. Die Entscheidung der Kirchensynode über die Rücklage soll über das Haushaltsjahr 2016 verbucht werden. Der Jahresabschluss 2016 wird voraussichtlich im Herbst 2019 vorgelegt. Unabhängig hiervon können materielle Verwendungsentscheidungen der Kirchen- synode über die Rücklage ab dem Haushalt 2020 umgesetzt werden.

Die Jahres- und Bilanzergebnisse des gesamtkirchlichen Haushalts sind infolge der hohen Zufüh- rungen an Rückstellungen trotz Kirchensteuermehreinnahmen voraussichtlich weiterhin negativ.

Konkret der Jahresabschluss 2015 schließt mit einem Bilanzergebnis von -16,3 Mio. €. Es ist daher nicht zu erwarten, dass aus künftigen Haushaltsergebnissen bzw. Bilanzergebnissen Verteilungs- spielräume für Folgejahre entstehen. Zwar sind Zahlungsmittelüberschüsse insb. aus den Steuer- einnahmen möglich. Das kaufmännische Rechnungswesen verlangt jedoch umgekehrt, den suk- zessiven Ressourcenverbrauch durch Rückstellungen und Abschreibungen zu erwirtschaften. Dies führt zu der Anforderung, dass mindestens ein großer Teil der jeweils neuen Zuführungen an die Rückstellungen und die Abschreibungen durch erwirtschaftete Finanzmittel gedeckt werden kön- nen. Diese Mittel können demnach nicht für andere kirchliche Aufgaben bereitgestellt werden.

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Drucksache Nr. 69/18

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Die Kirchenleitung empfiehlt der Kirchensynode vor diesem Hintergrund folgende Vorgehensweise:

a) Auflösung der Umstellungsrücklage über den Haushalt 2016: Ein Provisorium wird hiermit aufgelöst und die Entscheidung über die Verwendung der Mittel formal möglich.

b) Bildung einer Rücklage „Zukunftsfonds“ (Arbeitstitel) in Höhe von 50 % der aufge- lösten Umstellungsrücklage (= € 39.208.069,86), über deren Verwendung ab dem Haushalt 2020 entschieden werden kann: Diese Mittel sollen neue finanzielle Möglich- keiten für kirchliche Arbeitsfelder herbeiführen. Genaue Zweckfestlegungen sollten über die jährlichen Haushalte ab 2020 stattfinden. Die Kirchenleitung regt ferner an, die Mittel schwerpunktmäßig in Maßnahmen und Arbeitsfelder mit nachhaltigem Charakter und / oder im Zusammenhang mit „Zukunftsinvestitionen“ einzusetzen.

c) Zuführung an den Vermögensgrundbestand und Zweckbindung von Finanzanlagen für den Beihilfevorsorgefonds in gleicher Höhe (= € 39.208.069,86): Diese Hälfte soll für den erstmals planungsseitig im Haushalt 2019 berücksichtigten Beihilfefonds vorgese- hen werden sollen. Zuführungen an diesen Fonds erfolgen nicht über den Haushalt bzw.

die Ergebnisrechnung, sondern „nur“ per Umwidmung von allgemeinen Finanzanlagen in zweckgebundene Finanzanlagen, d. h. unmittelbar per Aktivtausch in der Bilanz. Der Bei- hilfefonds ist als Baustein für eine anteilige Finanzdeckung von Beihilfeverpflichtungen vorgesehen. Bisher sind Beihilfeverpflichtungen ausschließlich aus den laufenden Haus- halten finanziert. Es existiert keine finanzgedeckte Vorsorge. Dies soll mit den Planveran- schlagungen von Mittelbindungen ab dem Haushalt 2019 systematisch verändert werden.

Aufgrund des hohen Volumens der Beihilferückstellungen von rund 538 Mio. € (Stand Jahresabschluss 2015) empfiehlt sich dringend, einen hohen Anteil der Mittel der Umstel- lungsrücklage für die Beihilfevorsorge zu verwenden. Dies geschieht technisch durch eine Zweckbindung von vorhandenen Finanzanlagen für die Beihilfevorsorge (Aktivseite in der Bilanz), die künftig den Beihilferückstellungen auf der Passivseite gegenübergestellt wer- den können. Die hälftigen Mittel der Umstellungsrücklage sind dann in das nicht zweckge- bundene Reinvermögen (Passivseite der Bilanz), somit den Vermögensgrundbestand um- zubuchen, damit eine Doppelverwendung dieser Hälfte der Umstellungsrücklage ausge- schlossen wird.

Zu Ziffer 2:

Der Kirchensynode wird empfohlen, ebenfalls ausdrücklich den Hinweis der Kirchenleitung zur Kenntnis zu nehmen, dass über die Verwendung der Umstellungsrücklage hinaus in Folgehaus- halten weitere Mittel und Verteilungsspielräume in den Folgehaushalten voraussichtlich nicht ent- stehen, es sei denn, es gibt positive Bilanzergebnisse. Der Hinweis erfolgt unabhängig von etwai- gen Kirchensteuermehrerträgen aus den Jahres- oder Bilanzergebnissen der Jahre 2016 ff., weil die Mehrerträge wegen der hohen Belastungen durch Zuführungen an die Rückstellungen voraus- sichtlich nicht zu positiven Haushaltsergebnissen führen.

Federführende Referenten: Ltd. OKR Striegler, OKR Hinte

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