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2017/059 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Eröffnungsbilanz

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SYNODE DER EVANGELISCHEN KIRCHE Drucksache Nr. 59/17 IN HESSEN UND NASSAU

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

zum 1.1.2015 durch das Rechnungsprüfungsamt

1. Allgemeines

Die Feststellung des Haushaltsplanes, die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung der Kirchenleitung sind nach Artikel 32 Absatz 4 der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Aufgaben der Kirchensynode.

Der Jahresabschluss und die Prüfung der Jahresrechnungen für die Jahre 2015 und 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt können erst nach Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2015 durch die Kirchensynode erstellt werden.

Analog zum Prüfungsverfahren der Jahresrechnungen hat das Rechnungsprüfungsamt die Eröffnungsbilanz geprüft und nach Stellungnahme der Kirchenleitung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 7.11.2017 gemäß §5 Absatz 3 RPAG abschließend zum Prüfbericht Stellung genommen.

Dieser Bericht bildet mit dem vorgelegten Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes der EKHN vom 16. Oktober 2017eine Einheit.

2. Bemerkungen zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der EKHN- Gesamtkirche- zum 1.1.2015

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist davon überzeugt, dass die vorgelegte Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen die Finanzsituation der EKHN widerspiegelt.

Die Rechnungsprüfung erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen geltender Gesetze und verbindlicher Vorschriften (RPAG §1(2)) nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Prüfung erstreckte sich auf alle Bereiche der Bilanz und legte die Schwerpunkte auf die Inventarisierung, die Überprüfungen der Vollständigkeit und die Bewertungen des Sachanlagevermögens, der Risiken und der Lasten zum 1.1.2015 sowie der Abgrenzungspositionen.

Durch die Veränderung der anzuwendenden Rechtsgrundlagen mussten die Clearingrückstellungen um 76.361.166,34 € reduziert und die Tilgungsrücklage für ein Annuitätsdarlehen in Höhe von 36.897.777,41 € aufgelöst werden.

Dieser Ertrag aus der Doppikumstellung wird nicht separat in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 19. September 2017 beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung der Synode, diese Beträge bereits umgewidmet in die Positionen der Eröffnungsbilanz einfließen zu lassen.

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Drucksache Nr. 59/17

34.842.804,03 € verstärken die Rücklage für die kirchengemeindlichen Gebäude und der Restbetrag in Höhe von 78.416.139,72 € wurde dem Reinvermögen zugeschlagen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dieser Vorgehensweise seine Zustimmung bekundet.

Detaillierte Prüfungsfeststellungen sind im „Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz und Anhang zum 1.Januar 2015 nachzulesen.

3. Empfehlung

Unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz und der Stellungnahme der Kirchenleitung zu diesem Bericht sowie der mündlichen Erörterungen mit dem Finanzdezernat im Rahmen seiner Sitzungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 7.11.2017 beschlossen, der Synode die Feststellung der vorgelegten Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme von 2.044.788.053,85 zu empfehlen.

Jutta Trintz

Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses

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