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Wie deklariert man Bitcoins in der Steuererklärung? | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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BARGELD

34 Die Volkswirtschaft  8–9 / 2017

Personen im Privatvermögen grundsätzlich steuerfreie Kapitalgewinne oder nicht abzugs- fähige Kapitalverluste dar.2 Je nach Umfang, Art und Finanzierung der Transaktionen liegt kei- ne private Vermögensverwaltung, sondern eine selbstständige Erwerbstätigkeit vor. Im zweiten Fall gelten die Kapitalgewinne aus der Veräusse- rung von Bitcoins als Devisenhandel und unter- liegen der Einkommenssteuer.3 Um Rechtssi- cherheit zu gewährleisten, wurden Kriterien definiert, anhand deren im Rahmen einer Vor- prüfung gewerbsmässiger Wertschriftenhandel ausgeschlossen werden kann.4

Bitcoin-Schürfen: Hobby oder Beruf?

Beim Schürfen oder Mining von Bitcoins wird im weitesten Sinne Geld geschöpft: Ein Bitcoin-Mi- ner stellt Bictoins her, indem er die für den Be- trieb des virtuellen Währungssystems erforder- liche Rechenleistung zur Verfügung stellt. Für den Aufwand des Schürfens wird er mit Bitcoins entschädigt. Solche Bitcoins werden demzufol- ge nicht erworben, sondern stellen den Lohn für das Mining dar.

Die meisten Miner dürften dieses Schürfen wohl nur hobbymässig betreiben. Daneben gibt es aber auch solche, die sich in Mining-Pools zu- sammenschliessen und das Schürfen professio- nell betreiben. Es ist deshalb stets zu prüfen, ob die Entschädigungen für das virtuelle Wäh- rungs-Mining steuerlich als Hobby oder als Ein- künfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit ein- zustufen sind.

D

ie zunehmende Verbreitung der Kryptowäh- rung Bitcoin in der virtuellen Welt hat Aus- wirkungen auf die reale Welt – nicht zuletzt auf den Steuerbereich: Wie soll man digitale Wäh- rungen steuerlich behandeln? Die Antwort ist re- lativ einfach: Bitcoins werden bei in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen Personen wie her- kömmliche Fremdwährungen behandelt. Auch beim digitalen Zahlungsmittel handelt es sich um eine bewertbare, bewegliche Sache und somit um einen Vermögenswert, der steuerlich unter das bewegliche Kapitalvermögen zu subsumieren ist. In der Steuererklärung sind Bitcoins somit als Vermögen zu deklarieren.1

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Wäh- rungen besteht für Bitcoins kein global einheitli- cher Wechselkurs, was in der Praxis zu beträcht- lichen Kursdifferenzen führt. Der Grund ist der stark fragmentierte Handel an spezifischen Handelsplätzen im Internet. Diesem Umstand trägt die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) Rechnung, indem sie für die Festlegung des Steuerwertes einen Durchschnittspreis be- rechnet. Als Kurs dient das arithmetische Mittel von mehreren dieser Handelsplätze.

Per Ende 2016 resultierte ein Durchschnitts- kurs von 978 Franken pro Bitcoin. Dieser Steuerwert ist in der offiziellen Kursliste auf der Website der ESTV publiziert und stellt eine Empfehlung an die kantonalen Steuerbehör- den dar, an welcher sich diese bei der Veranla- gung der Vermögenssteuer orientieren. Auf Stu- fe Bund wird keine Vermögenssteuer erhoben.

Auch das Kaufen und Verkaufen von Bitcoins ist steuerlich den Transaktionen mit herkömm- lichen Währungen gleichzustellen. Die aus sol- chen Währungstransaktionen resultierenden Gewinne oder Verluste stellen bei natürlichen

Wie deklariert man Bitcoins in der Steuererklärung?

Die Steuerverwaltung behandelt Bitcoins wie eine Fremdwährung. Wer Bitcoins hält, muss diese somit beim Vermögen angeben. Ende 2016 entsprach 1 Bitcoin 978 Franken.  

Franco Gennari

Franco Gennari

Leiter Wertschriften und Finanzderivate, Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Bern 1 Art. 13 Abs. 1 und Art. 14

Abs. 1 StHG vom 14. Dezember 1990.

2 Art. 16 Abs. 3 DBG vom 14. Dezember 1990.

3 Art. 18 Abs. 2 DBG.

4 Ziffer 3, Kreisschreiben der ESTV Nr. 36 vom 27. Juni 2012 über den gewerbsmässigen Wertschriftenhandel.

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