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Öffnungen der Einstellungsvoraussetzungen Was ist neu? (Stand Dezember 2021)

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Öffnungen der

Einstellungsvoraussetzungen –

Was ist neu?

(Stand Dezember 2021)

(2)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

• mit dem Abschluss Master, Diplom, Magister an einer Universität oder Master an einer Fachhochschule und mit Fachableitung

• mit dem Abschluss Master, Diplom, Magister an einer Universität oder Master an einer Fachhochschule ohne Fachableitung

• mit dem Abschluss Diplom an der Fachhochschule und Berufsakademie oder Bachelor in einem akkreditierten Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder

Berufsakademie und mit Fachableitung

• mit dem Abschluss Diplom an der Fachhochschule und Berufsakademie oder Bachelor in einem akkreditierten Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder

Berufsakademie ohne Fachableitung

(3)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

… mit einem der folgenden Abschlüsse:

Master, Diplom oder Magister an einer Universität

Master an einer Fachhochschule

und mindestens einem abgeleiteten Fach einer Stundentafel

Sie können sich mit den neuen Einstellungsvoraussetzungen auch mit einem Neigungsfach auf Stellen an allen Schulformen bewerben.

Neigungsfach bedeutet, dass dieses Fach formal nicht aus Ihrem Abschluss ableitbar ist, jedoch

aufgrund des fachlichen Bezuges zu Ihrem Studienabschluss oder zu Ihren bisherigen Tätigkeiten ein Einsatz möglich ist.

(4)

Beispiel

Sie besitzen einen Masterabschluss an einer Universität.

Das Fach Technik für die Sekundarstufe I konnte abgeleitet werden. (Die formale Prüfung über das Seiteneinsteigerportal ist abgeschlossen.)

Sie hatten in Ihrem Studium nachweislich diverse Module mit mathematischen Inhalten, sodass das Fach Mathematik als Neigungsfach festgestellt werden kann.

Sie können sich nun grundsätzlich auch auf Stellen mit dem ausgeschriebenem Fach Mathematik an allen Schulformen bewerben, für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt wurde. Hierüber wurden Sie per Mail informiert.

Bitte beachten Sie Unterschiede hinsichtlich Eingruppierung und Vertragsbedingungen.

(5)

Beispiel

Sie bewerben sich für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Grundschule.

Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist aufgrund Ihres Neigungsfaches Mathematik möglich.

Sie verfügen mit dem Fach Technik über kein Fach der Stundentafel der Grundschule.

Die Einstellung erfolgt nach den

Vertragsbedingungen ohne Fachableitung (in der Entgeltgruppe E9; zweijährige, sachgrundlose

Befristung).

Sie bewerben sich für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Sekundarschulen.

Berücksichtigung Ihrer Bewerbung ist aufgrund Ihres Neigungsfaches Mathematik möglich.

Sie verfügen mit dem Fach Technik über ein Fach der Stundentafel der Sekundarschule.

Die Einstellung erfolgt nach den

Vertragsbedingungen mit Fachableitung (in der Entgeltgruppe E12; einjähriges, sachgrundbefristetes Arbeitsverhältnis zur Erprobung mit Entfristungsoption).

(6)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

… mit einem der folgenden Abschlüsse:

• Master, Diplom oder Magister an einer Universität

• Master an einer Fachhochschule ohne Fachableitung.

Die Beschränkungen auf die Sonderausschreibungen sind aufgehoben.

Sie können sich mit den neuen Einstellungsvoraussetzungen mit Ihrem Neigungsfach bzw. Ihren Neigungsfächern auf Stellen an allen Schulformen entsprechend der festgestellten persönlichen Eignung im Rahmen der regulären Ausschreibungen bewerben.

(7)

Beispiel

Sie besitzen einen Masterabschluss an einer Universität.

Es konnte kein Fach abgeleitet werden.

Das Fach Mathematik wurde als Neigungsfach festgestellt. (Die formale Prüfung über das Seiteneinsteigerportal ist abgeschlossen.)

Sie können sich nun im Rahmen der regulären Ausschreibungen grundsätzlich auf Stellen mit dem ausgeschriebenem Fach Mathematik an allen Schulformen bewerben, für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt wurde. Hierüber wurden Sie per Mail

informiert.

(8)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

… mit einem der folgenden Abschlüsse:

Diplom an einer Fachhochschule oder Berufsakademie

Bachelor in einem akkreditierten Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie

und mindestens einem abgeleiteten Fach einer Stundentafel

1. Änderung

Sie können sich mit den neuen Einstellungsvoraussetzungen im Rahmen der regulären Ausschreibungen mit Ihrem abgeleiteten Fach an Gymnasien bewerben.

Insofern Sie bisher nur eine Ableitung bis Sekundarstufe I erhalten, wird im Rahmen der Ausschreibung die Fachableitung bis Sekundarstufe II erneut geprüft.

(9)

Beispiel

Sie besitzen einen Bachelorabschluss an einer Universität (akkreditierter Studiengang).

Das Fach Biologie für die Sekundarstufe I konnte (bisher) abgeleitet werden. (Die formale Prüfung über das Seiteneinsteigerportal ist abgeschlossen.)

Sie können sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für ausgeschriebene Stellen mit dem Fach Biologie an Gymnasien bewerben (insofern für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt wurde).

Im Rahmen Ihrer Bewerbung wird geprüft, ob das Fach Biologie nach den geltenden Vorgaben zur Fachableitung bis Sekundarstufe II ableitbar ist. Insofern dies gegeben ist, werden Sie im

Auswahlverfahren für diese Stelle berücksichtigt.

(10)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

… mit einem der folgenden Abschlüsse:

Diplom an einer Fachhochschule oder Berufsakademie

Bachelor in einem akkreditierten Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie

und mindestens einem abgeleiteten Fach einer Stundentafel

2. Änderung

Sie können sich mit den neuen Einstellungsvoraussetzungen im Rahmen der Sondermaßnahmen zur Lehrkräftegewinnung auch mit einem Neigungsfach entsprechend der persönlichen Eignung bewerben.

Neigungsfach bedeutet, dass dieses Fach formal nicht aus Ihrem Abschluss ableitbar ist, jedoch in diesem Fach bzw. in diesen Fächern aufgrund des fachlichen Bezuges zu Ihrem Studienabschluss oder zu Ihren bisherigen Tätigkeiten ein Einsatz möglich ist.

(11)

Informationen zu den Sondermaßnahmen

Ab voraussichtlich 20. Dezember 2021 werden Sondermaßnahmen zur Lehrkräftegewinnung veröffentlicht.

Es stehen zunächst 100 Einstellungsoptionen zur Verfügung.

Es werden Regionalstellen für Grund-, Förder-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen

ausgeschrieben. Die Abstimmung der Einsatzschule erfolgt nach Ausschreibungsende mit dem Landesschulamt.

Folgende Vertragsbedingungen sind zu beachten:

Die Einstellung erfolgt für zwei Jahre sachgrundlos befristet und ohne Weiterbeschäftigungsoption.

Die Eingruppierung erfolgt an der Grundschule in der Entgeltgruppe E9 und an den weiterführenden Schulen in der E10 TV-L.

(12)

Beispiel

Sie besitzen einen Bachelorabschluss an einer Universität (akkreditierter Studiengang).

Das Fach Technik für die Sekundarstufe I konnte abgeleitet werden. (Die formale Prüfung über das Seiteneinsteigerportal ist abgeschlossen.)

Sie hatten in Ihrem Studium nachweislich diverse Module mit mathematischen Inhalten, sodass das Fach Mathematik als Neigungsfach festgestellt werden kann.

Sie können sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für ausgeschriebene Stellen ausschließlich mit dem Fach Technik, für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt

wurde, bewerben. (unverändert)

Sie können sich im Rahmen der Sondermaßnahmen für ausgeschriebene Stellen mit dem Fach Mathematik, für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt wurde, bewerben. (neu)

Bitte beachten Sie Unterschiede hinsichtlich Eingruppierung und Vertragsbedingungen.

(13)

Beispiel 1: Zulassung

Sie bewerben sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Sekundarschule.

Berücksichtigung nicht möglich.

Berücksichtigung auf Grundlage eines

Neigungsfaches im Rahmen der regulären Ausschreibungen nicht möglich.

Sie bewerben sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Technik an einer Sekundarschule.

Berücksichtigung möglich.

(14)

Beispiel 2: Zulassung

Sie bewerben sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Sekundarschule.

Berücksichtigung nicht möglich.

Berücksichtigung auf Grundlage eines

Neigungsfaches im Rahmen der regulären Ausschreibungen nicht möglich.

Sie bewerben sich im Rahmen der

Sondermaßnahmen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Sekundarschule.

Berücksichtigung möglich.

(15)

Beispiel: Vertragsbedingungen

Sie bewerben sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Technik an einer Sekundarschule.

Die Einstellung erfolgt nach den

Vertragsbedingungen für Bewerber*innen mit Fachableitung (E11; einjähriges,

sachgrundbefristetes Arbeitsverhältnis zur Erprobung mit Entfristungsoption).

Sie bewerben sich im Rahmen der

Sondermaßnahmen für eine Stelle mit dem ausgeschriebenen Fach Mathematik an einer Sekundarschule.

Die Einstellung erfolgt nach den

Vertragsbedingungen für Bewerber*innen ohne Fachableitung (befristet; E10 – siehe hier).

(16)

Was ändert sich für Bewerber*innen…

… mit einem der folgenden Abschlüsse:

Diplom an einer Fachhochschule oder Berufsakademie

Bachelor in einem akkreditierten Studiengang an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie

ohne Fachableitung.

Sie können sich im Rahmen der Sondermaßnahmen zur Lehrkräftegewinnung mit einem Neigungsfach entsprechend der persönlichen Eignung bewerben.

Neigungsfach bedeutet, dass dieses Fach formal nicht aus Ihrem Abschluss ableitbar ist, jedoch in diesem Fach bzw. in diesen Fächern aufgrund des fachlichen Bezuges zu Ihrem Studienabschluss oder zu Ihren bisherigen Tätigkeiten ein Einsatz möglich ist.

(17)

Informationen zu den Sondermaßnahmen

Ab voraussichtlich 20. Dezember 2021 werden Sondermaßnahmen zur Lehrkräftegewinnung veröffentlicht.

Es stehen zunächst 100 Einstellungsoptionen zur Verfügung.

Es werden Regionalstellen für Grund-, Förder-, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen

ausgeschrieben. Die Abstimmung der Einsatzschule erfolgt nach Ausschreibungsende mit dem Landesschulamt.

Folgende Vertragsbedingungen sind zu beachten:

Die Einstellung erfolgt für zwei Jahre sachgrundlos befristet und ohne Weiterbeschäftigungsoption.

Die Eingruppierung erfolgt an der Grundschule in der Entgeltgruppe E9 und an den weiterführenden Schulen in der E10 TV-L.

(18)

Beispiel

Sie besitzen einen Bachelorabschluss an einer Universität (akkreditierter Studiengang).

Es konnte kein Fach abgeleitet werden. (Die formale Prüfung über das Seiteneinsteigerportal ist abgeschlossen.)

Sie hatten in Ihrem Studium nachweislich diverse Module mit mathematischen Inhalten, sodass das Fach Mathematik als Neigungsfach festgestellt werden kann.

Sie können sich im Rahmen der regulären Ausschreibungen nicht bewerben.

Sie können sich im Rahmen der Sondermaßnahmen für ausgeschriebene Stellen mit dem Fach Mathematik, für die im Ergebnis des Auswahlgesprächs die persönliche Eignung festgestellt wurde, bewerben.

Die Einstellung erfolgt nach den Vertragsbedingungen für Bewerber*innen ohne Fachableitung (befristet; E10 – siehe hier).

(19)

Hinweis

Die detaillierten Vertragsbedingungen und Einstellungsvoraussetzungen (inklusive rechtlicher

Grundlagen) entnehmen Sie bitte den im Rahmen der Ausschreibung veröffentlichten Dokumenten.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zu unseren Telefonsprechzeiten (Montag sowie Donnerstag 13:30Uhr bis 15:00Uhr und Dienstag 10:00Uhr bis 11:30Uhr) zur

Verfügung. Die Kontaktdaten zu den Ansprechpartner*innen finden Sie auf unserer Internetseite.

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