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Besonders geschützte Waldgebiete in Sachsen-Anhalt

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Besonders geschützte

Waldgebiete in Sachsen-Anhalt

Besonders geschützte Waldgebiete in Sachsen-Anhalt

In Naturwaldzellen kann Wald nur mit der Zustim- mung des Waldbesitzers zur Naturwaldzelle erklärt werden.

Einschränkungen für Waldeigentümer

Einschränkungen für den Waldeigentümer können sich aus dem jeweiligen Zweck der Unterschutz- stellung ergeben. Soweit möglich, erfolgt die Aus- weisung im Staatswald, der dem Allgemeinwohl in besonderem Maße ver- pflichtet ist. Die obere Forstbehörde kann zudem

vertragliche Vereinbarun- gen mit den Waldbesit- zern treffen, soweit dies für die Erreichung des

Schutzzweckes notwen- dig ist. Forstwirtschaftliche Nutzungen haben sich dem jeweiligen Schutz- zweck anzupassen. In Na- turwaldzellen sind Bewirt- schaftungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig.

In Schutzwäldern sind alle Kahlhiebe und Lichthau- ungen genehmigungsbe- dürftig.

Schutzwald

Verhalten der Waldbe- sucher

Grundsätzlich bestehen für Waldbesucher in besonders geschützten Waldgebieten keine über das gewohnte Maß hinausgehenden Einschränkungen, so- fern der jeweilige Schutz-

zweck dies zulässt.

Einzelfallweise können be- sondere Verhaltensregeln, wie beispielsweise ein Wegegebot vorgeschrieben sein. In Naturwaldzellen ist in der Regel das Betre- tungsrecht eingeschränkt.

Näheres regeln die jeweili- gen Verordnungen.

Erholungswald

Herausgeber: Landesverwaltungsamt Stabsstelle Kommunikation

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

+49 345 514 1244

Redaktion: Referat Forst- und Jagdhoheit Redaktionsschluss: März 2013

www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de alle Bilder: Landesverwaltungsamt

Umschlagvorderseite: Naturwaldzelle

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In der Öffentlichkeit ist bislang relativ wenig bekannt, dass neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten (z.B. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Land- schaftsbestandteile) auch nach Bestimmungen des Forstrechtes geschützte Waldgebiete existie- ren. Es handelt sich dabei um Wälder, die nach dem Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt als Schutzwald, Erholungswald, Waldschutzgebiete oder Naturwaldzellen ausgewiesen wurden.

In Sachsen-Anhalt existieren zurzeit insgesamt 23 dieser besonders geschützten Waldgebiete mit einem Flächenumfang von insgesamt ungefähr 1.735 Hektar. Obgleich die Anzahl und die abso- lute Flächengröße gegenüber naturschutzrechtli- chen Schutzgebieten verhältnismäßig gering ist, weisen diese forstrechtlich unter Schutz gestell- ten Wälder doch eine hohe Bedeutung für den Erhalt von Ökosystemen, für die Sicherung von Waldfunktionen und für die forstwissenschaftliche Forschung auf.

Besonders geschützte Waldgebiete in Sachsen-Anhalt

Waldschutzgebiete Waldschutzgebiete die- nen der Erhaltung, dem Schutz und der Wieder- herstellung wertvoller und typischer Waldlebens- gemeinschaften in ihrer für den jeweiligen Lebens- raum charakteristischen

Arten- und Formenzu- sammensetzung. In Sach- sen-Anhalt wurden vier Waldschutzgebiete mit insgesamt ca. 320 Hektar Fläche ausgewiesen.

Naturwaldzellen

Naturwaldzellen sind Wald- teile, die in ihrer Zusam- mensetzung und ihrem Aufbau besonders natur- nah sind oder in abseh- barer Zeit eine Entwick- lung zu einer naturnahen Struktur erwarten lassen.

Naturwaldzellen dienen vorrangig der Forschung, Lehre und Dokumentation und gewährleisten durch eine entsprechende forst- wissenschaftliche Beglei- tung z. B. die Ableitung von wichtigen Erkennt- nissen zur nachhaltigen forstlichen Behandlung von Wirtschaftswäldern.

In Sachsen-Anhalt beste- hen 14 Naturwaldzellen mit insgesamt ca. 665 Hektar Fläche.

Erholungswald

In Ballungsgebieten, in der Nähe von Städten und grö- ßeren Siedlungen sowie in Kur- und Erholungsgebie- ten, kann Wald zu Erho- lungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert,

Waldflächen für Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten. In ausgewie- senen Erholungswäldern können beispielsweise besondere Regelungen zum Verhalten der Wald- besucher, eine generelle Genehmigungspflicht für Kahlhiebe oder die Ver- pflichtung der Waldbe- sitzer, den Bau und die Unterhaltung von Wegen und Erholungseinrichtun- gen zu dulden gelten. In Sachsen-Anhalt existieren bislang drei als Erholungs- wald besonders geschützte Gebiete mit insgesamt ca.

725 Hektar Fläche.

Schutzwald

Schutzwälder dienen der Abwehr oder Verhütung von Gefahren, erhebli- chen Nachteilen oder er- heblichen Belästigungen für die Allgemeinheit. So kommt eine Ausweisung von Schutzwäldern bei- spielsweise zum Schutz vor Lärm, Gerüchen, Stäu- ben, Aushagerungen, Ver- nässungen, Überflutungen,

Uferabbrüchen, Schnee- verwehungen, Erosionen durch Wasser und Wind und zum Sichtschutz in Be- tracht. Schutzwald ist durch geeignete Verjüngungs- formen in seiner Funk- tionsfähigkeit zu erhalten.

In Sachsen-Anhalt gibt es zurzeit zwei Schutzwald- gebiete mit insgesamt ca.

25 Hektar Fläche.

Verfahren der Auswei- sung

Rechtliche Grundlage der Ausweisung von beson- ders geschützten Wald- gebieten bilden die §§ 16

bis 20 des Waldgeset- zes für das Land Sach- sen-Anhalt. Schutzwald, Erholungswald, Wald- schutzgebiete oder Natur- waldzellen werden durch Verordnung des Landes- verwaltungsamtes als obere Forstbehörde festgesetzt. Vor Erlass der Verordnung werden die betroffenen Wald- eigentümer und die Gemeinden beteiligt, um eine hohe Akzep- tanz sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den betroffenen Grund- eigentümern zu erzielen.

Waldschutzgebiete

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