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Informationen zur Sozialpolitik Nr. 6 / Dezember 2012

SOPOINFO arbeitsmarkt 06

Sozialpolitik

Vorstand

Am 23.12.2002 wurden die ersten beiden Teile der Hartz-Gesetze beschlossen. Mit Hartz I und II wurde die Leiharbeit dereguliert, die Ausbreitung geringfügiger Beschäftigung gefördert, und die Zumutbarkeitsregeln für Arbeitslose wurden verschärft. Die einzelnen Gesetzespakete traten schrittweise ab 2003 in Kraft. Ein Rückblick anlässlich des

„Jubiläums“ zeigt: Die Hartz-Gesetze haben den schleichenden Umbau des Arbeitsmarkts maßgeblich befördert. Im- mer mehr atypische und prekäre Beschäftigung und der Ausbau des Niedriglohnsektors sind die Folge.

Robuster Arbeitsmarkt in der Krise: Kein Erfolg der Hartz-Gesetze

Es wird argumentiert, die robuste Verfasstheit des deutschen Arbeitsmarkts in der Krise sei ein Erfolg der Hartz-„Reformen“. Doch tatsächlich waren es vor allem die Nutzung tariflicher Möglichkeiten be- trieblicher Arbeitszeitverkürzung, der verbreitete Einsatz von Arbeitszeitkonten sowie die Kurzarbeit, die halfen, Beschäftigung zu sichern. Diese Instru- mente zur Beschäftigungssicherung haben mit den Hartz-„Reformen“ jedoch nichts zu tun. Erstere sind Verhandlungsergebnis der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, und die Sonderregeln zur Kurzarbeit wurden erst bei Krisenausbruch ins Leben gerufen.

Dagegen folgten die Hartz-Gesetze und gerade auch Hartz I und II einem ganz anderen Leitbild – nämlich es den Arbeitgbebern zu erleichtern, Beschäftigte zu entlassen.

Hoher Preis: Prekäre Arbeit, Niedriglohn und soziale Unsicherheit

Die Zunahme der Beschäftigung gilt als Beleg des Er- folgs der Hartz-Gesetze. Doch bei genauerer Betrach- tung bröckelt der Lack an dieser Erfolgsmeldung: Der Beschäftigungsaufbau beruht weitgehend auf einer Ausweitung atypischer Beschäftigung (Grafik 1). Nicht selten handelt es sich bei den atypischen zugleich um prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

10 Jahre Hartz-Gesetze: Kein Grund zum Feiern!

Grafik: IG Metall SOPOINFO Quellen: Statistisches Bundesamt 2012 (Mikrozensus), eigene Berechnungen

abhängig Beschäftigte

„Normalbeschäftigte“

davon:

davon*:

atypisch Beschäftigte befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte geringfügig Beschäftigte Leiharbeiter/innen

2129 139

1989 874

804 821 775

Atypische Beschäftigung auf dem Vormarsch

Veränderung der abhängigen Beschäftigung zwischen 2002 und 2011 in Tausend

Von 2002 bis 2011 stieg die Zahl der abhängig Beschäftigten von 29,5 auf 31,6 Mio.

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Informationen zur Sozialpolitik Nr. 6 / Dezember 2012

SOPOINFO

arbeitsmarkt

06

2 Herausgeber: IG Metall Vorstand,

Funktionsbereich Sozialpolitik, 60519 Frankfurt am Main Verantwortlich: Hans-Jürgen Urban

Redaktion: Christoph Ehlscheid, Axel Gerntke, Angelika Beier, Stefanie Janczyk, Lion Johannes Salomon

Gestaltung: warenform

Impressum:

Das SOPOINFO kann direkt per Mail

bezogen werden. Zur Aufnahme in den E-Mailverteiler bitte eine kurze Mail senden an:

agnes.stoffels@igmetall.de.

Abbestellung bitte ebenfalls per Mail an diese Adresse.

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Immer mehr Menschen müssen für wenig Geld arbeiten.

Im Jahr 2010 erhielten 23,1 Prozent, d.h. knapp 8 Mio.

abhängig Beschäftige, einen Niedriglohn. Das ist fast je- der Vierte (Grafik 2). Viele können von ihrer Arbeit nicht mehr leben und sind zusätzlich auf Hartz IV angewiesen.

Dabei finden sich im Niedriglohnsektor keinesfalls nur Geringqualifizierte. Fast 80 Prozent der Betrof- fenen haben mindestens eine abgeschlossene Berufs- ausbildung. Auch die Behauptung, es handele sich insbesondere um Teilzeittätigkeiten, erweist sich als falsch. 44,8 Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten sind vollzeitbeschäftigt (IAQ-Report 1/2012).

Neuere Studien zeichnen ein pessimistisches Bild hin- sichtlich der Aufstiegschancen von Niedriglöhnern. Nur einem relativ kleinen Teil gelingt der finanzielle Aufstieg.

Zudem bieten atypische Beschäftigung und Niedriglohn im Fall von Arbeitslosigkeit häufig keine ausreichende soziale Absicherung. Jeder Vierte, der seinen Job ver- liert, landet heute direkt in Hartz IV. Altersarmut droht.

Hartz IV – Chancen auf dem Arbeitsmarkt?

Auch die Erfolgsmeldung sinkender Arbeitslosigkeit wird bei genauem Hinsehen getrübt. Zum einen wer- den nicht alle Arbeitslosen in der Statistik erfasst. So werden Personen, die an so genannten Aktivierungs- oder Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, nicht als arbeitslos gezählt. Zum anderen sagen die Stichtags-

zahlen nichts über die Fluktuation aus. Vielen Hartz IV- Empfängern gelingt der Ausstieg aus der Arbeitslosig- keit und Bedürftigkeit nur vorübergehend. Das Institut für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung (IAB) ermittelte für 2008, dass bei etwa 45 Prozent der 1,17 Mio. arbeits- losen Hartz IV-Empfängern, die eine sozialversiche- rungspflichtige Tätigkeit aufnahmen, die Beschäftigung kürzer als sechs Monate dauerte. Bei etwa der Hälfte derjenigen, die eine Arbeit aufnahmen, war das Einkom- men so gering, dass sie weiterhin zusätzlich auf Hartz IV angewiesen waren (IAB-Kurzbericht 14/2011).

Für eine solidarische Neuordnung des Arbeitsmarktes

Die IG Metall fordert eine solidarische Neuordnung des Arbeitsmarktes. Elemente einer solchen Neuordnung sind zum einen die Einführung eines gesetzlichen flä- chendeckenden Mindestlohns, die Regulierung der Leiharbeit und die Umsetzung des Grundsatzes „Glei- che Arbeit, gleiches Geld, gleiche Rechte“. Zum anderen bedarf es der Verbesserung der sozialen Absicherung für Arbeitslose, etwa durch bedarfsgerechte und existenz- sichernde Regelsätze. Darüber hinaus sind neue Zumut- barkeitsregeln für Arbeitslose notwendig. Sie müssen vor Lohndumping schützen, anstatt Arbeitslose dazu zu zwingen, eine Arbeit aufzunehmen, die untertariflich oder unterhalb ortsüblicher Entgelte entlohnt wird.

„Wir brauchen eine solidarische Neu- ordnung des Arbeitsmarktes, die darauf zielt, unsi- chere Beschäfti- gung sowie Armut für Beschäftigte und Arbeitslose zu vermeiden. Gute Arbeit und soziale Sicherheit – das muss die Perspekti- ve sein.“

Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall

Fast jeder Vierte arbeitet im Niedriglohnsegment

Grafik: IG Metall SOPOINFO Quelle: IAQ-Report 1/2012

Anteil der Niedriglohnbeschäftigung* (relativer Schwellenwert von zwei Dritteln des bundesweiten Medianlohns)

17,7% 18,4%

20,6%

19,8%

22,1%

24,2%

23,1%

25 %

20 %

15%

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

*Niedriglohn: weniger als 9,15 Euro pro Stunde.

Referenzen

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