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Anlage 3: Musterformular für Belehrungen durch den Betreiber (Lebensmittel- unternehmer bzw. Veranstalter von Märkten und Volksfesten)

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Academic year: 2022

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Anlage 3: Musterformular für Belehrungen durch den Betreiber (Lebensmittel- unternehmer bzw. Veranstalter von Märkten und Volksfesten)

Die Lebensmittelunternehmer bzw. die Veranstalter von Märkten und Volksfesten haben Be- lehrungen ihrer Mitarbeiter durchzuführen und diese zu dokumentieren. Die Belehrungen sollen möglichst vor der Arbeitsaufnahme erfolgen und mindestens 1 x pro Jahr wiederholt werden.

Es wird empfohlen, die sachbezogene Unterweisung der Mitarbeiter auf der Grundlage der Hinweise der Betreiberinformation für die jeweilige Trinkwasserversorgungsanlage durchzu- führen (siehe Anlage 2a und 2b).

Wesentliche Inhalte der Belehrungen

1. Verwendung von Trinkwasser nur aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung oder aus überwachten Brunnenanlagen bzw. aus den Trinkwasser-Verteilungsanlagen auf den Markt- oder Festplätzen.

2. Ausschließliche Verwendung von Materialien, die für Trinkwasser geeignet sind.

3. Verwendung aller Leitungen einschließlich Behälter / Tanks ausschließlich für Trinkwas- ser.

4. Sicherung der gesamten Anlage gegen Verschmutzung, Beschädigung und Zerstörung, auch beim Transport und bei Lagerung.

5. Vor Inbetriebnahme ist die gesamte Trinkwasserversorgungsanlage gründlich zu spülen.

6. Schutz aller Leitungen und Einrichtungen im Fahrzeug/Verkaufsstand vor Temperaturer- höhung durch direkte Sonneneinstrahlung oder andere Wärmequellen.

7. Die Anlage einschließlich Schlauchleitungen und vorhandener Behälter/Tanks ist zu des- infizieren. Dabei sind die Vorgaben des Betreibers (insbesondere anzuwendende Desin- fektionsmittel, Anwendungskonzentration und Desinfektionsintervalle), die Herstelleran- gaben sowie das Anlagevolumen zu beachten.

8. Vor Anschluss der Schlaucharmaturen ist die Schlauchleitung auf Unversehrtheit und Sauberkeit zu prüfen. Schlauchleitungen mit Mängeln dürfen nicht verwendet werden.

9. Die Schlauchleitungen zwischen den Anlagen sind möglichst kurz zu halten. Schlauchlei- tungen dürfen nur an Anlagen mit Rückflussverhinderer angeschlossen werden.

10. Vor Transport sind die Schlauchleitungen einschließlich Behälter/Tanks zu entleeren. Als Schutz gegen Verschmutzung sind die Schlauchenden mit Blindstutzen o. ä. zu sichern.

Belehrte Personen:

Name, Vorname Datum Unterschrift

Referenzen

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