Eschborn, 02.03.2021 Seite 1 von 5
20. Informationsbrief zum Bewacherregister
Dieser Informationsbrief enthält Hinweise zu folgenden Themen:
Inhalt
Aktuelle Funktionen zum 01.03.2021... 2
Stornieren von Wachpersonen (Erstbefüllung und Neuanmeldung) durch den Gewerbebetrieb ... 2
Löschen von abgemeldeten Wachpersonen... 3
Änderung des Status der natürlichen Person von freigegeben in abgeschlossen ... 3
Änderung der Kommunikationsdaten durch Behörden ... 3
Registrierung § 34a Behörden als Abfragebehörden ... 4
Allgemeine Fehlerbehebungen ... 4
Hinweise zur Performance des Bewacherregisters ... 4
Geplante neue Funktionen zum April 2021 ... 4
Hinweise zur Kontaktaufnahme ... 4
Ansprechpartner und Webseite ... 5
Seite 2 von 5
Aktuelle Funktionen zum 01.03.2021
Mit dem neuen Release (Version 3.51.0) des Bewacherregisters am
01.03.2021 sind folgende neue Funktionen und Änderungen zur Verfügung gestellt worden:
Stornieren von Wachpersonen auch für Wachpersonen aus der Erstbefüllung
Löschen von abgemeldeten Wachpersonen
Änderung des Status der natürlichen Person von freigegeben in abgeschlossen
Allgemeine Fehlerbehebungen
Stornieren von Wachpersonen (Erstbefüllung und Neuanmeldung) durch den Gewerbebetrieb
Gewerbebetriebe können auch Wachpersonen stornieren, die durch Behörden zurückgewiesen worden sind und keiner Beschäftigung im Gewerbebetrieb mehr nachgehen.
Bisher war eine Stornierung nur für neu angemeldete Wachpersonen möglich. Die Datenpflege im Bewacherregister erfordert jedoch eine solche Funktion.
Die Funktion kann durch den Gewerbebetrieb durch einen Klick auf die
„Liste Wachpersonen“ und die Auswahl der Filter „Zurückgewiesen“, „In Bearbeitung“ oder „In Prüfung“ aufgerufen werden.
Die Stornierung kann dann für erstbefüllte und neu angemeldete
Wachpersonen durch einen Klick auf das Kreuzsymbol bzw. den Mülleimer bei der Behörde erreicht werden.
Die Behörde hat dann die Möglichkeit, aus der Übersicht zur Wachperson die Löschung durchzuführen. Daten zur Wachperson werden durch den Klick auf den Button „Wachperson löschen“ nicht weiter gespeichert. Die Behörde kann nun auch noch den Datensatz der natürlichen Person löschen oder ggf. auch endbearbeiten, soweit bereits Ergebnisse vorliegen.
Seite 3 von 5
Bevor die natürliche Person auch gelöscht werden kann, prüft das System ob noch weitere Beziehungen zu Gewerbebetrieben bzw. andere Rollen ausgeübt werden.
Löschen von abgemeldeten Wachpersonen
Bereits mit der letzten Auslieferung des Bewacherregisters im Januar 2021 ist das automatisierte Löschen von seit einem Jahr abgemeldeten
Wachpersonen implementiert worden. Die Registerbehörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, nicht mehr tätige Wachpersonen, die durch die
Gewerbebetriebe abgemeldet worden sind, aus dem Register zu löschen.
Sollte durch den Gewerbebetrieb das Datum der Abmeldung ein Jahr früher eingegeben werden, würde die Wachperson durch das System automatisch mit dem nächsten Suchlauf gelöscht werden, da die Jahresfrist
überschritten worden ist.
Änderung des Status der natürlichen Person von freigegeben in abgeschlossen
Freigegebene natürliche Personen werden nicht mehr im Sachstand
„Freigegeben“ angezeigt. Der Sachstand für diesen Personenkreis wurde in
„abgeschlossen“ geändert. Dies wurde erforderlich, um etwaige falsche Betrachtungen zu vermeiden. Es wird damit zum Ausdruck gebracht, dass die Ergebnisse der Prüfungen zur Zuverlässigkeit oder zur Erlaubnis sich nicht im Sachstand wiederspiegeln. Die Behörden können zur jeweiligen natürlichen Person durch Klick auf den kleinen Pfeil in der ersten Spalte die Ergebnisse zu beiden Prüfungen einsehen.
Änderung der Kommunikationsdaten durch Behörden
Alle Behörden sind nun in der Lage, ihre Kommunikationsdaten selbst zu ändern und in das Bewacherregister zu übernehmen. Es ist dazu die Aktion
„Portal-Update“ implementiert worden und kann durch einen Klick auf den Menüeintrag „Regionalschlüssel“ aufgerufen werden. Näheres wird in einer Anleitung beschrieben werden.
Seite 4 von 5
Registrierung § 34a Behörden als Abfragebehörden
Alle als § 34a Behörde registrierten Behörden haben auch die Möglichkeit, sich als Abfragebehörde zu registrieren. Sofern Sie den Zugang zum Bewacherregister im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen nutzen, tragen Sie aktiv zur Verbesserung der Datensicherheit und des Datenschutzes bei.
Über diesen Account können Sie Abfragen i.S.d. § 11 Bewacherregisterverordnung vornehmen.
Für die Anmeldung nutzen Sie bitte den Link, der Ihnen in der Anleitung für Behörden zum 20. Informationsbrief zugeht.
Allgemeine Fehlerbehebungen
Auch in diesem Release wurden über die Hotline gemeldete Fehler behoben und Datenbankbereinigungen vorgenommen. Entsprechende Mitteilungen werden an die betreffenden Stellen versendet.
Hinweise zur Performance des Bewacherregisters
Seit geraumer Zeit erreichen uns aus unterschiedlichen Quellen sporadisch Mitteilungen zu einer schlechten Performance des Bewacherregisters. Um die Ursache oder Ursachen aufspüren zu können, bitten wir Sie, die Probleme mit Nennung der Uhrzeit und der ausgeführten Aktion mitzuteilen.
Geplante neue Funktionen zum April 2021
Eine neue Version wird voraussichtlich am 06.04.2021 bereitgestellt werden.
Neue Funktionen werden allenfalls im geringen Umfang ausgeliefert, da eine Umstellung des BWR-Portals erfolgen soll.
Hinweise zur Kontaktaufnahme
Seite 5 von 5
Sollten Sie Probleme mit einem konkreten Datensatz haben, bitten wir Sie, uns die entsprechende ID der Person oder des Gewerbebetriebs mitzuteilen und diesen in dem beschriebenen Zustand zu belassen. Das Problem lässt sich dadurch einfacher eingrenzen.
Ansprechpartner und Webseite
Zur Klärung von Fragen bei der Ersterfassung sowie zu allgemeinen Fragen zum Bewacherregister ist das BAFA als Registerbehörde unter der Email- Adresse bewacherregister@bafa.bund.de erreichbar. Zusätzlich ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 06196 908-1017 möglich (Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr und am Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr).
Gerne können Sie auch unseren Internetauftritt nutzen:
Auf www.bewacherregister.de stehen aktuelle Dokumente zum Download bereit und Sie finden dort Antworten auf häufig gestellte Fragen.