Eschborn, 06.04.2021 Seite 1 von 4
21. Informationsbrief zum Bewacherregister
Dieser Informationsbrief enthält Hinweise zu folgenden Themen:
Inhalt
Aktuelle Funktionen zum 06.04.2021... 2
Neue Startseite für Gewerbebetriebe (Dashboard) ... 2
Verbesserungen der Ansichten und Inhalte im Dubletten-Bereinigungs- dialog für Behörden ... 3
Anschriften der natürlichen Personen bei Gewerbebetrieben ausgeblendet ... 3
Allgemeine Fehlerbehebungen ... 4
Geplante neue Funktionen zum Mai 2021 ... 4
Hinweise zur Kontaktaufnahme ... 4
Ansprechpartner und Webseite ... 4
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Aktuelle Funktionen zum 06.04.2021
Mit dem neuen Release (Version 3.52.0) des Bewacherregisters am
06.04.2021 sind folgende neue Funktionen und Änderungen zur Verfügung gestellt worden:
Neue Startseite für Gewerbebetriebe (Dashboard)
Verbesserungen der Ansichten und Inhalte im Dubletten- Bereinigungsdialog für Behörden
Anschriften der natürlichen Personen bei Gewerbebetrieben
Allgemeine Fehlerbehebungen
Neue Startseite für Gewerbebetriebe (Dashboard)
Gewerbebetriebe erhalten mit der Auslieferung der neuen Version folgendes neues Dashboard.
Der Gewerbebetrieb soll auf den ersten Blick erkennen, welche Sachstände (Status) seine Wachpersonen einnehmen. Hierbei wird unterteilt zwischen den Sachständen für Wachpersonen, die noch beim Gewerbebetrieb zur Bearbeitung liegen, Wachpersonen die bereits durch den Gewerbebetrieb an die Behörde zur Prüfung übermittelt worden sind und Wachpersonen, die abschließend bearbeitet wurden. Wird der Mauszeiger auf eine Fläche im Diagramm bewegt, wird nicht nur noch einmal der Status mit
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entsprechender Summe der Wachpersonen angezeigt (vgl. im Bild oben der Status „Zurückgewiesen“), der Gewerbebetrieb kann auch direkt durch einen Klick in diese Fläche die entsprechende Listenauswahl aufrufen.
Daraus kann die sofortige Bearbeitung der Vorgänge durch den Gewerbebetrieb erfolgen. Ist die Weitergabe eines Vorganges an die Behörde erfolgt, so wechselt dieser Vorgang in die Ansicht „Bei der Behörde“. Hat eine Behörde eine Wachperson „Freigegeben“ oder ggf.
„Nicht Zugelassen“, kann der Gewerbebetrieb direkt aus dem letzten Diagramm durch den Aufruf der entsprechenden Liste erkennen, welche Wachpersonen eingesetzt werden dürfen bzw. nicht zugelassen sind.
Hinweis: Der Aufruf der einzelnen Statusangaben zu den Wachpersonen kann wie bislang auch über den Listenaufruf „Liste Wachpersonen“ aus der Menüleiste erfolgen.
Verbesserungen der Ansichten und Inhalte im Dubletten-Bereinigungsdialog für Behörden
Die zwischen den beiden Releases eingeführte Dublettenbereinigung für Behörden wurde in der Ansicht verbessert. Die Angaben zu den gefundenen sogenannten weichen Dubletten werden untereinander dargestellt. Dies erleichtert den Vergleich.
Zudem ist der Dokumentationsdatei auch die Anschrift mit der hinterlegten E-Mail-Adresse des oder der zu informierenden
Gewerbebetriebe aufgeführt. Eine Information ist deshalb erforderlich, damit der Gewerbebetrieb über die Löschung der alten und Verwendung der neuen BewacherID in Kenntnis gesetzt wird.
Anschriften der natürlichen Personen bei Gewerbebetrieben ausgeblendet
Beim Gewerbebetrieb konnten alle durch den Gewerbebetrieb bestimmten Nutzer die Anschrift des gesetzlichen Vertreters bzw. Geschäftsführers unter der Liste „Natürliche Person als Wachperson“ einsehen. Diese
Anschrift wird ausgeblendet. Eine Verknüpfung der gesetzliche Vertreter*in bzw. Geschäftsführer*in ist bei Vorliegen der Voraussetzungen immer noch möglich, dafür wird ein „Plus“ – Button in der ersten Spalte angezeigt und in der letzten ein grüner Hacken.
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Allgemeine Fehlerbehebungen
Auch in diesem Release wurden über die Hotline gemeldete Fehler behoben und Datenbankbereinigungen vorgenommen. Entsprechende Mitteilungen werden an die betreffenden Stellen versendet.
Geplante neue Funktionen zum Mai 2021
Eine neue Version wird voraussichtlich am 10.05.2021 bereitgestellt werden.
Neue Funktionen werden allenfalls im geringen Umfang ausgeliefert, da eine Umstellung des BWR-Portals erfolgen soll.
Hinweise zur Kontaktaufnahme
Sollten Sie Probleme mit einem konkreten Datensatz haben, bitten wir Sie, uns die entsprechende ID der Person oder des Gewerbebetriebs mitzuteilen und diesen in dem beschriebenen Zustand zu belassen. Das Problem lässt sich dadurch einfacher eingrenzen.
Ansprechpartner und Webseite
Zur Klärung von Fragen bei der Ersterfassung sowie zu allgemeinen Fragen zum Bewacherregister ist das BAFA als Registerbehörde unter der Email- Adresse bewacherregister@bafa.bund.de erreichbar. Zusätzlich ist eine telefonische Kontaktaufnahme unter 06196 908-1017 möglich (Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr und am Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr).
Gerne können Sie auch unseren Internetauftritt nutzen:
Auf www.bewacherregister.de stehen aktuelle Dokumente zum Download bereit und Sie finden dort Antworten auf häufig gestellte Fragen.