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Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda

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Academic year: 2022

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Bad Liebenwerda, Mittwoch, den 17.11.2010

Amtsblatt

für die Stadt Bad Liebenwerda

Jahrgang 17 Nummer 14

Amtliche Bekanntmachungen

1 Inhaltsverzeichnis:

Amtliche Bekanntmachungen:

Seite 1: Gemeinsame Beratung der Ortsbeiräte am 24.11.2010 Seite 1: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2010

Seite 1: Beschlussfassung der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.10.2010

Seite 1: Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Stadtteil Bad Liebenwerda Süd; und die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Seite 2: Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung zum Ausbau der Bundesstraße 101 zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda

Seite 2: Termine der Einwohnerversammlungen in Bad Liebenwerda Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden:

Seite 2: Einladung der Jagdgenossenschaft Thalberg

Die nächste gemeinsame Beratung der Ortsbeiräte findet am 24.11.2010 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Tagesordnung zur gemeinsamen Beratung der Ortsbeiräte am 24.11.2010 01 Eröffnung und Begrüßung

02 Anträge zur Niederschrift über die gemeinsame Beratung der Ortsbeiräte am 04.05.2010 03 Haushaltsplan der Stadt

Bad Liebenwerda für das Haushaltsjahr 2011 04 Sonstiges

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 24.11.2010 um 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda statt.

Tagesordnung zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.11.2010 01 Eröffnung und Begrüßung

02 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2010 -öffentlicher Teil-

03 Vorstellung des Konzeptes zur inhaltlichen Erschließung des Areals des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers STALAG IVB und des sowjetischen Speziallagers Nr. 1 (Mündlicher Bericht BE: Herr Dr. Schölzel) 04 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011

(BE: Herr Engelmann)

05 Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung mit Gebührensatzung der Stadt Bad Liebenwerda

(BE: Frau Kirst)

06 1. Änderung Bebauungsplan VI, Bergstraße/ Weinbergstraße (BE: Herr Lange)

07 Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan „Rösselpark Am Nordring“ Bad Liebenwerda (BE: Herr Lange)

08 Beschluss zur „Studie zur Ermittlung des technischen Potenzials erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung für das Gesamtgebiet der Stadt Bad Liebenwerda“ der VEE Sachsen e.V. (BE: Frau Kirst) 09 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errich-

tung einer Biogasanlage in der Stadt Bad Liebenwerda, OT Oschätzchen (BE: Frau Kirst)

10 Bekanntgaben der Verwaltung

11 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie der Ortsvorsteher

Nichtöffentlicher Teil

01 Anträge zur Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.09.2010 -nichtöffentlicher Teil- 02 Bekanntgaben der Verwaltung

03 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.10.2010 fol- genden Beschluss gefasst:

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss-Nr. 05/72/10 – Vereinbarung Wasser- und Abwasserverband Elsterwerda

Die Beschlussvorlage wurde abgelehnt.

Bekanntmachung der Stadt Bad Liebenwerda über die Aufstellung einer Innenbereichs- und Ergänzungssatzung Stadtteil Bad Lieben- werda Süd; und die öffentliche Auslegung im Rahmen der frühzeiti- gen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Mit dem Aufstellungsbeschluss zur Innenbereichs- und Ergänzungs- satzung der Stadt Bad Liebenwerda, südlicher Bereich durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.10.2010 wurde die Einleitung des Aufstellungsverfahrens zur o.g. Innenbereichs- und Ergänzungs-satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Um die Bürger möglichst frühzeitig in das Planverfahren einzubeziehen, wird der Vorentwurf zur Innenbereichs- und Ergänzungssatzung öffent- lich ausgelegt. Dem Bürger wird damit frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung in der Zeit

vom 25.11.2010 bis zum 17.12.2010

in der Stadtverwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1 während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag 7.00 - 12.00 Uhr u. 12.30 - 15.30 Uhr Dienstag 7.00 - 12.00 Uhr u. 13.00 - 17.00 Uhr

Freitag 7.00 - 13.00 Uhr

gegeben.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Äußerungen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Bad Liebenwerda, den 17.11.2010 Thomas Richter • Bürgermeister Lageplan :

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2 Bekanntmachung

über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung zum Ausbau der Bundesstraße 101 zwischen Elsterwerda und Bad Liebenwerda von Bau-km 0+745,325 bis Bau-km 5+374,049 (Abs. 090, km 0,745 NK 4546 004 bis Abs. 110, km 1,660 NK 4446 041) einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Bad Liebenwerda, Zeischa und Dobra der Stadt Bad Liebenwerda, in den Gemarkungen Elsterwerda und Kraupa der Stadt Elsterwerda, in den Gemarkungen Haida und Stolzenhain der Gemeinde Röderland und in der Gemarkung Doberlug-Kirchhain der Stadt Doberlug-Kirch- hain, Landkreis Elbe-Elster

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Süd, Hauptsitz Cott- bus, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungs- verfahrens nach § 17 FStrG1, § 73 VwVfG2 und § 1 VwVfGBbg3 beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Er- satzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Bad Liebenwerda, Zeischa, Dobra, Elsterwerda, Kraupa, Haida, Stolzenhain und Doberlug-Kirchhain beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die ent- scheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit

vom 29. November bis 28. Dezember 2010 während der Dienststunden

Montag 7.00- 12.00 Uhr und 12.30- 15.00 Uhr Dienstag 7.00- 12.00 Uhr und 13.00- 17.00 Uhr Mittwoch 7.00- 12.00 Uhr und 12.30- 15.00 Uhr Donnerstag 7.00- 12.00 Uhr und 12.30- 15.00 Uhr Freitag 7.00- 13.00 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadt- verwaltung Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, zur allgemeinen Einsichtsnahme aus.

1) FStrG - Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206)

2) VwVfG - Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102,

zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827)

3) VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09 [Nr. 12], S. 262, 264)

Hinweise:

1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 11. Ja- nuar 2011 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhörungs- behörde, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten (Telefon: 03342 4266-1137, Fax:

03342 4266-7601 oder 03342 4266-7603) oder bei der Stadtverwaltung Bad Lie- benwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Einwendungen gegen den Plan schrift- lich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1139-AHB-641.10 erheben. Die Ein- wendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträch- tigungen erkennen lassen. Ebenfalls bis zum vorstehend genannten Termin kön- nen sich die nach § 63 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG4) oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des § 63 Abs. 2 BNatSchG aner- kannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umwelt- schutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu dem Plan Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Ti- teln beruhen (§ 17a Nr. 7 FStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 4 S. 3 VwVfG).

2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht wer- den (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unter- zeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksich- tigt bleiben.

3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungs- termin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Ter- min gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichti-gungen vorzuneh- men, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Termine der Einwohnerversammlungen in Bad Liebenwerda

Donnerstag, den 25.11.2010 um 18:30 Uhr im Versammlungsraum der Wohnungs- baugenossenschaft, Heinrich Heine Straße 30a, 04924 Bad Liebenwerda Montag, den 29.11.2010 um 18:30 Uhr im Hotel „Norddeutscher Hof“, Dresdener Straße 2, 04924 Bad Liebenwerda

Mittwoch, den 01.12.2010 um 18:30 Uhr in der Volksbank Elsterland eG, Wald- straße 18a, 04924 Bad Liebenwerda

Montag, den 13.12.2010 um 18:30 Uhr in den Sitzungssaal des Rathauses, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

Impressum: Herausgeber: Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda. Fax: 035341/ 155-420, E-mail: Stadtverwaltung@badliebenwerda.de Satz/Druck: Rosenhahn Werbung & Druck, Torgauer Straße 14, 04924 Bad Liebenwerda Tel.: 035341/ 10471 • Fax: 035341/ 10446, E-mail: stadtschreiber@badliebenwerda.de Vertrieb: Kraftverkehr Torgau Citypost GmbH • Repitzer Weg 1 • 04860 Torgau Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.

Das nächste Amtsblatt erscheint am Mittwoch, den 01.12.2010, Redaktionsschluss ist am Freitag, den 26.11.2010.

Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Ver- tretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Ak- ten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.

4) BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz vom 29. 7. 2009 (BGBl. I S. 2542), in Kraft getreten am 1. 3. 2010

4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entste- hen, werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, son- dern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Landwirt- schaft des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2–8, 14467 Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung5 entsprechend.

8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).

9. Die Planunterlagen werden zusätzlich zur Auslegung in digitaler Form auf der Internetseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr unter http://

www.lbv.brandenburg.de/plan_Anh_verf.htm veröffentlicht.

Bürgermeister • Thomas Richter

5) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.08.2009 (BGBl. I S. 2723)

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der JG Thalberg Hiermit lädt der Vorstand der JG-Thalberg (gemäß Par. 9 Abs. 3) alle Jagdgenossen (Grundeigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Thalberg) zur JG-Ver- sammlung am Freitag, den 10.12.2010 zu 18.00 Uhr in die Räumlichkeiten der Thalberger Waldbühne ein.

Tagesordnung

1.0. Eröffnung und Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2.0. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und

Zustimmung zur Tagesordnung

3.0. Bekanntgabe der Anzahl der anwesenden Jagdgenossen und der damit vertretenen jagbaren Fläche

4.0. Bericht zur Situation der Jagdgenossenschaft und zu vorstehender Aufgaben

5.0. Beschluss zur Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages auf weitere neun Jahre

6.0. Verschiedenes

Bad Liebenwerda OT Thalberg, den 11.11.2010 Gunter Weiland Vorsteher der JG Thalberg

Nichtamtliche Bekanntmachungen

Referenzen

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