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05.09.2018 im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda statt

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AMTSBLATT

für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

Freitag, den 31. August 2018 · Jahrgang 26 · Nummer 9

Inhaltsverzeichnis

Amtliche Bekanntmachungen

Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.09.2018 Seite 1

Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2018 Seite 1

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 Seite 2

Bekanntmachungsanordnung Seite 2

Erste Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Lausitz Seite 2

Genehmigungsverfügung Seite 2

Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen

Schulungstermine der Waldbauernschule Seite 3

Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ - Auswirkungen des neuen

Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) auf die Gewässerunterhaltung und die Grundstückseigentümer Seite 4 Presseinformation des Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) der Region Riesa-Großenhain Seite 4

Amtliche Bekanntmachungen Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am

05.09.2018 im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda statt

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung

02 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder- schrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2018 -öffentlicher Teil-

03 1. Nachtragshaushalt 2018 (BE: Herr Engelmann)

04 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2018 gemäß § 29 KomHKV Bbg (BE: Herr Engelmann)

05 Entschädigungssatzung für die Feuerwehrangehörigen der Frei- willigen Feuerwehr Bad Liebenwerda (BE: Frau Ziehlke)

06 Verkehrsplanerische Untersuchung zur Straßenraumaufteilung in der Dresdener Straße in Bad Liebenwerda zwischen Bahnübergang und Bergstraße - Entwicklungsempfehlung (BE: Herr Engelmann) 07 Betreibervertrag Kita „Die Kinder vom Mühlenhof“

(BE: Frau Ziehlke)

08 Trockenlegung Grundschulzentrum Robert Reiss (BE: Frau Ziehlke) 09 Gebührenkalkulation 2019/2020 WAV Elsterwerda

(BE: Herr Engelmann)

10 Friedhofskonzept für die Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)

11 1. Änderung zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat- zung der Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)

12 Antrag des Ortsbeirates Burxdorf auf Schaffung eines generati- onsübergreifenden Freizeit- und Kulturtreffs (BE: Frau Ziehlke) 13 Antrag des FC zur Haushaltsplanung 2019 (BE: Frau Ziehlke) 14 Beschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik- Frei-

flächenanlage“ am Anschlussgleis Brottewitz, OT Neuburxdorf (BE: Herr Lange )

15 Errichtung von Werbepylonen (BE: Herr Richter)

16 Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen (Fer- tigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa (BE: Frau Ziehlke)

17 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Mühlberger Straße im OT Kröbeln (BE: Herr Engelmann)

18 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Brückenkopf im OT Maasdorf (BE: Herr Engelmann)

19 Bekanntgaben der Verwaltung

20 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder- schrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2018 -nichtöffentlicher Teil-

02 Grundstücksangelegenheit

03 Grundstücksangelegenheit (BE: Herr Engelmann) 04 Bekanntgaben der Verwaltung

05 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

Die nächste Sitzung der

Stadtverordnetenversammlung findet am 19.09.2018 im Sitzungssaal

des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda statt

Folgende Tagesordnung ist geplant:

TOP Betreff öffentlicher Teil

01 Eröffnung und Begrüßung 02 Einwohnerfragestunde

03 Berichterstattung zur Kurstadtregion Elbe-Elster

04 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 -öffentlicher Teil-

(2)

Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 9/2018 05 Beschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik- Frei-

flächenanlage“ am Anschlussgleis Brottewitz, OT Neuburxdorf (BE: Herr Lange )

06 1. Nachtragshaushalt 2018 (BE: Herr Engelmann)

07 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2018 gemäß § 29 KomHKV Bbg (BE: Herr Engelmann)

08 Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen (Fer- tigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa (BE: Frau Ziehlke)

09 Petition: Einrichtung eines OParl-Endpunktes 10 Petition: Veröffentlichung von XBRL-Datensätzen

11 Entschädigungssatzung für die Feuerwehrangehörigen der Frei- willigen Feuerwehr Bad Liebenwerda (BE: Faru Ziehlke)

12 Betreibervertrag Kita „Die Kinder vom Mühlenhof“

(BE: Frau Ziehlke)

13 Trockenlegung Grundschulzentrum Robert Reiss (BE: Frau Ziehlke)

14 Gebührenkalkulation 2019/2020 WAV Elsterwerda (BE: Herr Engelmann)

15 Friedhofskonzept für die Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)

16 Antrag des Ortsbeirates Burxdorf auf Schaffung eines generati- onsübergreifenden Freizeit- und Kulturtreffs (BE: Frau Ziehlke) 17 Vergabe des Auftrages zur Erstellung eines IT-Infrastrukturkon-

zeptes inkl. einer Leistungsbeschreibung für die Kurstadtregion 18 Antrag des FC zur Haushaltsplanung 2019 (BE: Frau Ziehlke) 19 1. Änderung zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat-

zung der Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann) 20 Errichtung von Werbepylonen (BE: Herr Richter)

21 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Mühlberger Straße im OT Kröbeln(BE: Herr Engelmann)

22 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Brückenkopf im OT Maasdorf (BE: Herr Engelmann)

23 Verkehrsplanerische Untersuchung zur Straßenraumaufteilung in der Dresdener Straße in Bad Liebenwerda zwischen Bahnüber- gang und Bergstraße - Entwicklungsempfehlung (BE: Herr Engel- mann)

24 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errich- tung und Unterhaltung einer Regionalen Ausschreibungsstelle und zur Übertragung der Aufgabendurchführung von Vergabe- verfahren von den Städten der Kurstadtregion EE

25 Bekanntgaben der Verwaltung

26 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung so- wie der Ortsvorsteher

nichtöffentlicher Teil

01 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 -nichtöffentlicher Teil-

02 Grundsatzbeschluss Lausitztherme Wonnemar 03 Grundstücksangelegenheit

04 Grundstücksangelegenheit (BE: Herr Engelmann) 05 Bekanntgaben der Verwaltung

06 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda

am 20.06.2018 wurde folgender Beschluss gefasst

06/038/18 Wahl des/der ersten Stellvertreters/in des Vorsitzen- den der SVV

Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte Frau Cornelia Dietze zur ersten Stellvertreterin.

(3)

Nr. 9/2018 - 3 - Bad Liebenwerda

Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen Schulungstermine der Waldbauernschule

Der Waldbauernverband Brandenburg e. V. bietet im Zeitraum 14./15.09. bis 07./08.12.2018 erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an. Zusätzlich werden Grundkurse für Neueinsteiger angeboten, bei denen Grundwissen zum Waldbesitz vermittelt wird. Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Samstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt und werden Brandenburgweit an über 20 Schulungsorten durchgeführt. Die Semi- nare werden von der EU und dem Land Brandenburg gefördert.

Die Themen der regulären Schulungen:

Aktuelle Informationen 2018

Waldbau Esskastainie

Pflege mitelalter Kiefernbestände

Kalkulation und Sortierung aus der Durchforstung mittelalter Kie- fernbestände

Ausrüstung und Technik für Privatwaldbesitzer (Kosten und Me- thoden)

Praxisbeispiele und Exkursion

Neueinsteiger-Themen sind:

Aktuelle Informationen 2018

Wald und Forstwirtschaft in Brandenburg: Struktur, Zahlen, Zu- ständigkeiten

Rechte und Pflichten für Waldbesitzer

Einführung in die Behandlung der wichtigsten Wirtschaftsbau- marten: Kiefer, Rotbuche, Eichen, Fichte, Lärche, Douglasie

Wald im Internet: wichtige Informationsquellen für Waldbesitzer

Exkursion in ein nahe gelegenes Waldgebiet

Alle Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter

www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 50610 oder

waldbauern@t-online.de.

Schulungstermine Süd:

Region(Referent) Veranstaltungs-Ort Termin Anschrift

Luckenwalde (Febel) Märkisches Landhaus und Pens. Bartsch

14.09./15.09. 14947 Nuthe Urstromtal OT Berkenbrück

Berkenbrücker Dorfstr 25 Doberlug-Kirchhain (Hellmund) Gaststätte Pechhütte 28.09./29.09. 03238 Finsterwalde

OT Pechhütte Hauptstraße 41 Cottbus/Drebkau(Thode) Bürgerhaus Kausche 28.09./29.09. 03116 Drebkau

OT Kausche An den Steinen 7

Senftenberg (Setzer) Axel’s Gasthof 05.10./06.10. 01945 Schwarzbachb.

Ruhland Hauptstraße 26 Luckau/Dahme (Febel) Hotel Spreewaldschule 05.10./06.10. 15926 Langengrassau

Schulplatz 1

Jüterbog (Mohr) Landgasthof Schliebener 12.10./13.10. 14913 Niederer Fläming OT Nonnendorf Hauptstraße 9 Spremberg (Thode) Feuerwehrdepot Terpe/

Heimatverein

19.10./20.10. 03130 Spremberg OT Terpe Pulsberger Weg 1 Dahmetal (Febel) Vereins- und Gemeindehaus 02.11./03.11. 15936 Dahmetal

Liedekahle Nr. 6 (hinteres Gebäude) Königs Wusterhausen (Febel) Hotel und Restaurant Weißer

Schwan

09.11./10.11. 15806 Zossen Bahnhofstraße 12 Elsterwerda (Setzer) Gaststätte

Zum Goldenen Löwen

09.11./10.11. 04934 Hohenleipisch Dresdener Straße 16

Reuthen (Kraatz) Wolfshainer Hof 16.11./17.11. 03130 Tschernitz

OT Wolfshain Dorfstraße 1 Schulungstermine Neueinsteiger:

Region (Referent) Veranstaltungs-Ort Termin Anschrift

Falkenberg/Elster (Thode) „Waldschlösschen“ Uebigau 14.09./ 15.09. 04938 Uebigau/Elster Torgauer Straße 102 Doberlug-Kirchhain (Setzer) Restaurant

Haus Kastanienbaum

19.10./20.10. 03249 Sonnewalde Friedersdorfer Str. 25 Enno Rosenthal

Vorsitzender

Das nächste Amtsblatt erscheint am:

Freitag, dem 28. September 2018

Nächster Redaktionsschluss ist am:

Freitag, der 14. September 2018

(4)

Bad Liebenwerda - 4 - Nr. 9/2018

Veröffentlichung des Gewässer- verbandes Kremitz-Neugraben

Auswirkungen des neuen Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) auf die

Gewässerunterhaltung und die Grundstückseigentümer

Mit der Verabschiedung neuer wasserrechtlicher Vorschriften im Land Brandenburg durch den Landtag zum 4. Dezember 2017 ergeben sich nun konkrete Auswirkungen in der Gewässerunterhaltung auf die Grundstücks- besitzer, deren Grundstücke an ein Gewässer grenzen.

Es geht hierbei um die sogenannten Erschwerungen in der Gewässerun- terhaltung. Erschweren heißt nach § 41 Absatz 2, Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG):

„(2) Die nach Absatz 1 Verpflichteten (Anm.: Gewässereigentümer, Anlieger, Hinterlieger, Inhaber von Wasserrechten) haben Handlungen zu unterlas- sen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.“

Diese Vorgabe des Bundesrechtes hat das Land Brandenburg in seinem Landeswassergesetz (Bbg WG) wie folgt umgesetzt:

1.) § 80, Absatz 1:

„(1) Die Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände bestimmt sich nach dem Verhältnis der Flächen, mit denen die Mitglieder am Verbandsgebiet beteiligt sind. Für die durch die Erschwerung der Un- terhaltung entstehenden Kosten sollen die Eigentümer oder Verursacher gesondert nach Maßgabe des § 85 herangezogen werden.“

2.) § 85 Ersatz von Mehrkosten

„(1) Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung durch besondere, die Unter- haltung erschwerende Umstände (Erschwerung), so hat der Verursacher oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage dem Gewässerun- terhaltungspflichtigen die Mehrkosten zu ersetzen. Erschwerungen sind insbesondere

1. Einleitungen in Gewässer und Einträge von Stoffen durch Gewässer- benutzungen, die zusätzliche Kontrollen, zusätzliches Krauten und Mähen oder die Entnahme von eingespültem Material erfordern, 2. Anlagen in, an, unter oder über Gewässern, insbesondere Quer-

bauwerke, Durchlässe und Verrohrungen, Zäune, Stege und Ge- bäude, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen,

3. Nutzungen im Uferbereich, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen, 4. Grundstücke, die in ihrem Bestand besonders gesichert werden

müssen.

Der Unterhaltungspflichtige kann statt der tatsächlichen Mehrkosten jährliche Leistungen entsprechend den durchschnittlichen Mehrkosten, die durch Erschwernisse gleicher Art verursacht werden, verlangen. Eine annähernde Ermittlung der Mehrkosten genügt. Von einer Erhebung kann nur dann abgesehen werden, wenn der Aufwand für die Ermittlung oder die Erhebung der Mehrkosten außer Verhältnis zu den geltend gemach- ten Mehrkosten steht. Soweit Arbeiten erforderlich sind, um Schäden an Grundstückssicherungen zu beseitigen oder möglichen Schäden vorzubeu- gen, die durch die Schifffahrt oder in der Folge von Ausbaumaßnahmen entstanden sind, kann vom Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage kein Ersatz der Mehrkosten verlangt werden.

(2) Die Erhebung der Mehrkosten erfolgt durch Leistungsbescheid. Hierge- gen erhobene Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung.“

Im § 85 Absatz 1, Punkt 1-4 des Bbg WG wurden nunmehr konkrete Tatsa- chen verankert, die für die Gewässerunterhaltung als Erschwerung gelten.

Zu Punkt 1) – Einleitungen sind:

- gereinigtes Schmutzwasser, - Regenwasser

Zu Punkt 2) – Schwerpunkte bei Anlagen sind:

a) in Gewässern:

- Gitter, Absperrungen, um Wasser zurückzuhalten, u. ä.

- Querbauwerke (Stauanlagen, Sohlschwellen, u. ä.) - Durchlässe,

- Verrohrungen von Gewässern b) an Gewässern:

- Gebäude,

- Kompostablagerungen, u. ä.

- Zäune, Mauern, Koppelzäune c) über Gewässern

- Brücken, Stege

- Leitungen (Kabel), Rohre, u. a.

zu Punkt 3) – Nutzungen im Uferbereich:

- landwirtschaftliche Nutzung bis zur Böschungsoberkante - Anlegen von Beeten, Rabatten, u. a.

- Anpflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, u. a.) - Lagerplatz

Zu Punkt 4) – Grundstückssicherung:

- Böschungssicherungen gegen Abrutschen - Ufermauern sichern

Mit den Festlegungen zu Punkt 2 wird die manuelle Gewässerunterhaltung (Handkrautung) automatisch zur Erschwerung, denn Handarbeit wird dort notwendig, wo der Einsatz von Maschinen unmöglich ist und das trifft na- türlich in den bebauten Ortslagen zu. Aus diesem Grund bitten wir alle Betroffenen zu prüfen, ob durch eine Freistellung im Uferbereich eine ma- schinelle Unterhaltung möglich ist. Falls nicht müsste dann mittels Hand- arbeit die Unterhaltung durchgeführt werden und die entsprechenden Anlieger auf beiden Seiten des Gewässers als Erschwerer herangezogen werden.

Auf Grund dieser nun deutlichen gesetzlichen Regelung in Brandenburg und bereits vorhandenen Rechtssprechungen sind wir verpflichtet diese umzusetzen. Es wird dazu im Einzelfall individuelle Absprachen geben.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihr Verständnis. Bei Rückfragen errei- chen Sie uns unter der Tel.-Nr. 035365 440518

Wiederau, den 17.08.2018 Scheibe

Geschäftsführer

Presseinformation des

Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) der Region Riesa-Großenhain - Existenzgründerseminar September 2018

Das nächste Seminar für Existenzgründer zur Wissensvermittlung für den eigenen Unternehmensstart findet vom 24.09. – 26.09.2018 im TGZ Glaubitz, jeweils von 15.00 – 21.00 Uhr statt. Es werden speziel- le Wissensgebiete wie Rechnungswesen, Buchführung, Finanzierung, Marketing, Recht und Versicherungen mit Dozenten besetzt, die Fach- experten auf ihren Gebieten und selbst selbständig sind.

Es ist die IHK oder die Handwerkskammer vor Ort.

Eine anschließende Unterstützung bei der Erarbeitung des Business- planes kann bei Bedarf erfolgen. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.

Die Kosten betragen 95,00 €.

Interessenten melden sich bitte persönlich im TGZ oder unter Tel.-Nr.: 035265 51201.

Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf

- Herausgeber:

Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda

- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon: (03535) 489-0 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.

Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.

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Referenzen

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