AMTSBLATT
für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
Freitag, den 31. August 2018 · Jahrgang 26 · Nummer 9
Inhaltsverzeichnis
Amtliche Bekanntmachungen
Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.09.2018 Seite 1
Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2018 Seite 1
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 Seite 2
Bekanntmachungsanordnung Seite 2
Erste Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Lausitz Seite 2
Genehmigungsverfügung Seite 2
Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen
Schulungstermine der Waldbauernschule Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“ - Auswirkungen des neuen
Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) auf die Gewässerunterhaltung und die Grundstückseigentümer Seite 4 Presseinformation des Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) der Region Riesa-Großenhain Seite 4
Amtliche Bekanntmachungen Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am
05.09.2018 im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda statt
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung
02 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder- schrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2018 -öffentlicher Teil-
03 1. Nachtragshaushalt 2018 (BE: Herr Engelmann)
04 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2018 gemäß § 29 KomHKV Bbg (BE: Herr Engelmann)
05 Entschädigungssatzung für die Feuerwehrangehörigen der Frei- willigen Feuerwehr Bad Liebenwerda (BE: Frau Ziehlke)
06 Verkehrsplanerische Untersuchung zur Straßenraumaufteilung in der Dresdener Straße in Bad Liebenwerda zwischen Bahnübergang und Bergstraße - Entwicklungsempfehlung (BE: Herr Engelmann) 07 Betreibervertrag Kita „Die Kinder vom Mühlenhof“
(BE: Frau Ziehlke)
08 Trockenlegung Grundschulzentrum Robert Reiss (BE: Frau Ziehlke) 09 Gebührenkalkulation 2019/2020 WAV Elsterwerda
(BE: Herr Engelmann)
10 Friedhofskonzept für die Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)
11 1. Änderung zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat- zung der Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)
12 Antrag des Ortsbeirates Burxdorf auf Schaffung eines generati- onsübergreifenden Freizeit- und Kulturtreffs (BE: Frau Ziehlke) 13 Antrag des FC zur Haushaltsplanung 2019 (BE: Frau Ziehlke) 14 Beschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik- Frei-
flächenanlage“ am Anschlussgleis Brottewitz, OT Neuburxdorf (BE: Herr Lange )
15 Errichtung von Werbepylonen (BE: Herr Richter)
16 Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen (Fer- tigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa (BE: Frau Ziehlke)
17 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Mühlberger Straße im OT Kröbeln (BE: Herr Engelmann)
18 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Brückenkopf im OT Maasdorf (BE: Herr Engelmann)
19 Bekanntgaben der Verwaltung
20 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses so- wie der Ortsvorsteher
nichtöffentlicher Teil
01 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nieder- schrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.06.2018 -nichtöffentlicher Teil-
02 Grundstücksangelegenheit
03 Grundstücksangelegenheit (BE: Herr Engelmann) 04 Bekanntgaben der Verwaltung
05 Anfragen der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Die nächste Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung findet am 19.09.2018 im Sitzungssaal
des Rathauses der Stadt Bad Liebenwerda, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda statt
Folgende Tagesordnung ist geplant:
TOP Betreff öffentlicher Teil
01 Eröffnung und Begrüßung 02 Einwohnerfragestunde
03 Berichterstattung zur Kurstadtregion Elbe-Elster
04 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der 3. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 -öffentlicher Teil-
Bad Liebenwerda - 2 - Nr. 9/2018 05 Beschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik- Frei-
flächenanlage“ am Anschlussgleis Brottewitz, OT Neuburxdorf (BE: Herr Lange )
06 1. Nachtragshaushalt 2018 (BE: Herr Engelmann)
07 Bericht zum Stand des Haushaltsvollzuges 2018 gemäß § 29 KomHKV Bbg (BE: Herr Engelmann)
08 Grundsatzentscheidung zur Schaffung neuer Abstellflächen (Fer- tigteilbauweise) auf dem Gelände des Gutshauses im Ortsteil Theisa (BE: Frau Ziehlke)
09 Petition: Einrichtung eines OParl-Endpunktes 10 Petition: Veröffentlichung von XBRL-Datensätzen
11 Entschädigungssatzung für die Feuerwehrangehörigen der Frei- willigen Feuerwehr Bad Liebenwerda (BE: Faru Ziehlke)
12 Betreibervertrag Kita „Die Kinder vom Mühlenhof“
(BE: Frau Ziehlke)
13 Trockenlegung Grundschulzentrum Robert Reiss (BE: Frau Ziehlke)
14 Gebührenkalkulation 2019/2020 WAV Elsterwerda (BE: Herr Engelmann)
15 Friedhofskonzept für die Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann)
16 Antrag des Ortsbeirates Burxdorf auf Schaffung eines generati- onsübergreifenden Freizeit- und Kulturtreffs (BE: Frau Ziehlke) 17 Vergabe des Auftrages zur Erstellung eines IT-Infrastrukturkon-
zeptes inkl. einer Leistungsbeschreibung für die Kurstadtregion 18 Antrag des FC zur Haushaltsplanung 2019 (BE: Frau Ziehlke) 19 1. Änderung zur Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat-
zung der Stadt Bad Liebenwerda (BE: Herr Engelmann) 20 Errichtung von Werbepylonen (BE: Herr Richter)
21 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Mühlberger Straße im OT Kröbeln(BE: Herr Engelmann)
22 Grundsatzbeschluss Erneuerung Gehweg Brückenkopf im OT Maasdorf (BE: Herr Engelmann)
23 Verkehrsplanerische Untersuchung zur Straßenraumaufteilung in der Dresdener Straße in Bad Liebenwerda zwischen Bahnüber- gang und Bergstraße - Entwicklungsempfehlung (BE: Herr Engel- mann)
24 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errich- tung und Unterhaltung einer Regionalen Ausschreibungsstelle und zur Übertragung der Aufgabendurchführung von Vergabe- verfahren von den Städten der Kurstadtregion EE
25 Bekanntgaben der Verwaltung
26 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung so- wie der Ortsvorsteher
nichtöffentlicher Teil
01 Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Nie- derschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2018 -nichtöffentlicher Teil-
02 Grundsatzbeschluss Lausitztherme Wonnemar 03 Grundstücksangelegenheit
04 Grundstücksangelegenheit (BE: Herr Engelmann) 05 Bekanntgaben der Verwaltung
06 Anfragen der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
In der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda
am 20.06.2018 wurde folgender Beschluss gefasst
06/038/18 Wahl des/der ersten Stellvertreters/in des Vorsitzen- den der SVV
Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte Frau Cornelia Dietze zur ersten Stellvertreterin.
Nr. 9/2018 - 3 - Bad Liebenwerda
Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden und Institutionen Schulungstermine der Waldbauernschule
Der Waldbauernverband Brandenburg e. V. bietet im Zeitraum 14./15.09. bis 07./08.12.2018 erneut Schulungen für Waldbesitzer und Interessierte an. Zusätzlich werden Grundkurse für Neueinsteiger angeboten, bei denen Grundwissen zum Waldbesitz vermittelt wird. Die zweitägigen Veranstaltungen finden jeweils am Freitag von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr und am Samstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt und werden Brandenburgweit an über 20 Schulungsorten durchgeführt. Die Semi- nare werden von der EU und dem Land Brandenburg gefördert.
Die Themen der regulären Schulungen:
• Aktuelle Informationen 2018
• Waldbau Esskastainie
• Pflege mitelalter Kiefernbestände
• Kalkulation und Sortierung aus der Durchforstung mittelalter Kie- fernbestände
• Ausrüstung und Technik für Privatwaldbesitzer (Kosten und Me- thoden)
• Praxisbeispiele und Exkursion
Neueinsteiger-Themen sind:
• Aktuelle Informationen 2018
• Wald und Forstwirtschaft in Brandenburg: Struktur, Zahlen, Zu- ständigkeiten
• Rechte und Pflichten für Waldbesitzer
• Einführung in die Behandlung der wichtigsten Wirtschaftsbau- marten: Kiefer, Rotbuche, Eichen, Fichte, Lärche, Douglasie
• Wald im Internet: wichtige Informationsquellen für Waldbesitzer
• Exkursion in ein nahe gelegenes Waldgebiet
Alle Termine und Schulungsorte finden Sie im Internet unter
www.waldbauernschule-brandenburg.de. Die Teilnahme ist offen für alle Interessierten. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 35 €. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung unter 033920 50610 oder
waldbauern@t-online.de.
Schulungstermine Süd:
Region(Referent) Veranstaltungs-Ort Termin Anschrift
Luckenwalde (Febel) Märkisches Landhaus und Pens. Bartsch
14.09./15.09. 14947 Nuthe Urstromtal OT Berkenbrück
Berkenbrücker Dorfstr 25 Doberlug-Kirchhain (Hellmund) Gaststätte Pechhütte 28.09./29.09. 03238 Finsterwalde
OT Pechhütte Hauptstraße 41 Cottbus/Drebkau(Thode) Bürgerhaus Kausche 28.09./29.09. 03116 Drebkau
OT Kausche An den Steinen 7
Senftenberg (Setzer) Axel’s Gasthof 05.10./06.10. 01945 Schwarzbachb.
Ruhland Hauptstraße 26 Luckau/Dahme (Febel) Hotel Spreewaldschule 05.10./06.10. 15926 Langengrassau
Schulplatz 1
Jüterbog (Mohr) Landgasthof Schliebener 12.10./13.10. 14913 Niederer Fläming OT Nonnendorf Hauptstraße 9 Spremberg (Thode) Feuerwehrdepot Terpe/
Heimatverein
19.10./20.10. 03130 Spremberg OT Terpe Pulsberger Weg 1 Dahmetal (Febel) Vereins- und Gemeindehaus 02.11./03.11. 15936 Dahmetal
Liedekahle Nr. 6 (hinteres Gebäude) Königs Wusterhausen (Febel) Hotel und Restaurant Weißer
Schwan
09.11./10.11. 15806 Zossen Bahnhofstraße 12 Elsterwerda (Setzer) Gaststätte
Zum Goldenen Löwen
09.11./10.11. 04934 Hohenleipisch Dresdener Straße 16
Reuthen (Kraatz) Wolfshainer Hof 16.11./17.11. 03130 Tschernitz
OT Wolfshain Dorfstraße 1 Schulungstermine Neueinsteiger:
Region (Referent) Veranstaltungs-Ort Termin Anschrift
Falkenberg/Elster (Thode) „Waldschlösschen“ Uebigau 14.09./ 15.09. 04938 Uebigau/Elster Torgauer Straße 102 Doberlug-Kirchhain (Setzer) Restaurant
Haus Kastanienbaum
19.10./20.10. 03249 Sonnewalde Friedersdorfer Str. 25 Enno Rosenthal
Vorsitzender
Das nächste Amtsblatt erscheint am:
Freitag, dem 28. September 2018
Nächster Redaktionsschluss ist am:
Freitag, der 14. September 2018
Bad Liebenwerda - 4 - Nr. 9/2018
Veröffentlichung des Gewässer- verbandes Kremitz-Neugraben
Auswirkungen des neuen Brandenburgischen Wassergesetzes (Bbg WG) auf die
Gewässerunterhaltung und die Grundstückseigentümer
Mit der Verabschiedung neuer wasserrechtlicher Vorschriften im Land Brandenburg durch den Landtag zum 4. Dezember 2017 ergeben sich nun konkrete Auswirkungen in der Gewässerunterhaltung auf die Grundstücks- besitzer, deren Grundstücke an ein Gewässer grenzen.
Es geht hierbei um die sogenannten Erschwerungen in der Gewässerun- terhaltung. Erschweren heißt nach § 41 Absatz 2, Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG):
„(2) Die nach Absatz 1 Verpflichteten (Anm.: Gewässereigentümer, Anlieger, Hinterlieger, Inhaber von Wasserrechten) haben Handlungen zu unterlas- sen, die die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren.“
Diese Vorgabe des Bundesrechtes hat das Land Brandenburg in seinem Landeswassergesetz (Bbg WG) wie folgt umgesetzt:
1.) § 80, Absatz 1:
„(1) Die Bemessung der Beiträge für die Gewässerunterhaltungsverbände bestimmt sich nach dem Verhältnis der Flächen, mit denen die Mitglieder am Verbandsgebiet beteiligt sind. Für die durch die Erschwerung der Un- terhaltung entstehenden Kosten sollen die Eigentümer oder Verursacher gesondert nach Maßgabe des § 85 herangezogen werden.“
2.) § 85 Ersatz von Mehrkosten
„(1) Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung durch besondere, die Unter- haltung erschwerende Umstände (Erschwerung), so hat der Verursacher oder der Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage dem Gewässerun- terhaltungspflichtigen die Mehrkosten zu ersetzen. Erschwerungen sind insbesondere
1. Einleitungen in Gewässer und Einträge von Stoffen durch Gewässer- benutzungen, die zusätzliche Kontrollen, zusätzliches Krauten und Mähen oder die Entnahme von eingespültem Material erfordern, 2. Anlagen in, an, unter oder über Gewässern, insbesondere Quer-
bauwerke, Durchlässe und Verrohrungen, Zäune, Stege und Ge- bäude, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen,
3. Nutzungen im Uferbereich, die den Unterhaltungsaufwand erhöhen, 4. Grundstücke, die in ihrem Bestand besonders gesichert werden
müssen.
Der Unterhaltungspflichtige kann statt der tatsächlichen Mehrkosten jährliche Leistungen entsprechend den durchschnittlichen Mehrkosten, die durch Erschwernisse gleicher Art verursacht werden, verlangen. Eine annähernde Ermittlung der Mehrkosten genügt. Von einer Erhebung kann nur dann abgesehen werden, wenn der Aufwand für die Ermittlung oder die Erhebung der Mehrkosten außer Verhältnis zu den geltend gemach- ten Mehrkosten steht. Soweit Arbeiten erforderlich sind, um Schäden an Grundstückssicherungen zu beseitigen oder möglichen Schäden vorzubeu- gen, die durch die Schifffahrt oder in der Folge von Ausbaumaßnahmen entstanden sind, kann vom Eigentümer des Grundstücks oder der Anlage kein Ersatz der Mehrkosten verlangt werden.
(2) Die Erhebung der Mehrkosten erfolgt durch Leistungsbescheid. Hierge- gen erhobene Rechtsbehelfe haben keine aufschiebende Wirkung.“
Im § 85 Absatz 1, Punkt 1-4 des Bbg WG wurden nunmehr konkrete Tatsa- chen verankert, die für die Gewässerunterhaltung als Erschwerung gelten.
Zu Punkt 1) – Einleitungen sind:
- gereinigtes Schmutzwasser, - Regenwasser
Zu Punkt 2) – Schwerpunkte bei Anlagen sind:
a) in Gewässern:
- Gitter, Absperrungen, um Wasser zurückzuhalten, u. ä.
- Querbauwerke (Stauanlagen, Sohlschwellen, u. ä.) - Durchlässe,
- Verrohrungen von Gewässern b) an Gewässern:
- Gebäude,
- Kompostablagerungen, u. ä.
- Zäune, Mauern, Koppelzäune c) über Gewässern
- Brücken, Stege
- Leitungen (Kabel), Rohre, u. a.
zu Punkt 3) – Nutzungen im Uferbereich:
- landwirtschaftliche Nutzung bis zur Böschungsoberkante - Anlegen von Beeten, Rabatten, u. a.
- Anpflanzungen (Bäume, Sträucher, Hecken, u. a.) - Lagerplatz
Zu Punkt 4) – Grundstückssicherung:
- Böschungssicherungen gegen Abrutschen - Ufermauern sichern
Mit den Festlegungen zu Punkt 2 wird die manuelle Gewässerunterhaltung (Handkrautung) automatisch zur Erschwerung, denn Handarbeit wird dort notwendig, wo der Einsatz von Maschinen unmöglich ist und das trifft na- türlich in den bebauten Ortslagen zu. Aus diesem Grund bitten wir alle Betroffenen zu prüfen, ob durch eine Freistellung im Uferbereich eine ma- schinelle Unterhaltung möglich ist. Falls nicht müsste dann mittels Hand- arbeit die Unterhaltung durchgeführt werden und die entsprechenden Anlieger auf beiden Seiten des Gewässers als Erschwerer herangezogen werden.
Auf Grund dieser nun deutlichen gesetzlichen Regelung in Brandenburg und bereits vorhandenen Rechtssprechungen sind wir verpflichtet diese umzusetzen. Es wird dazu im Einzelfall individuelle Absprachen geben.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Ihr Verständnis. Bei Rückfragen errei- chen Sie uns unter der Tel.-Nr. 035365 440518
Wiederau, den 17.08.2018 Scheibe
Geschäftsführer
Presseinformation des
Technologieorientierten Gründerzentrums (TGZ) der Region Riesa-Großenhain - Existenzgründerseminar September 2018
Das nächste Seminar für Existenzgründer zur Wissensvermittlung für den eigenen Unternehmensstart findet vom 24.09. – 26.09.2018 im TGZ Glaubitz, jeweils von 15.00 – 21.00 Uhr statt. Es werden speziel- le Wissensgebiete wie Rechnungswesen, Buchführung, Finanzierung, Marketing, Recht und Versicherungen mit Dozenten besetzt, die Fach- experten auf ihren Gebieten und selbst selbständig sind.
Es ist die IHK oder die Handwerkskammer vor Ort.
Eine anschließende Unterstützung bei der Erarbeitung des Business- planes kann bei Bedarf erfolgen. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat.
Die Kosten betragen 95,00 €.
Interessenten melden sich bitte persönlich im TGZ oder unter Tel.-Nr.: 035265 51201.
Amtsblatt für die Stadt Bad Liebenwerda mit den Ortsteilen Burxdorf, Dobra, Kosilenzien, Kröbeln, Langenrieth, Lausitz, Maasdorf, Möglenz, Neuburxdorf, Oschätzchen, Prieschka, Thalberg, Theisa, Zeischa, Zobersdorf
- Herausgeber:
Stadt Bad Liebenwerda, Der Bürgermeister, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda
- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg (Elster), Telefon: (03535) 489-0 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Das Amtsblatt erhält jeder Haushalt der Stadt Bad Liebenwerda kostenlos zugestellt.
Zusätzliche Exemplare sind bei der Stadt Bad Liebenwerda, Rathaus, Markt 1, 04924 Bad Liebenwerda, Zimmer 1, erhältlich.