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Pressemitteilung, 29.01.2019

Anlage Fallskizze 1:*

Die heute 23-jährige L. aus Syrien stammt ursprünglich aus der Stadt Kunaitra an der israelischen Grenze, lebte aber zuletzt in einem Vorort von Damaskus, der lange Zeit von der syrischen Armee eingekesselt war. Ihr Ehemann wurde als Reservist zum Militärdienst einberufen. Da er nicht für die syrische Armee kämpfen wollte, floh er und versteckte sich.

Nachdem das Haus der Familie im Zuge von Kampfhandlungen bombardiert und dabei ihr kleiner Sohn verletzt wurde, entschied sich L., ohne ihren Ehemann allein mit ihrem Sohn den eingekesselten Ort zu verlassen.

L. war schwanger, als sie im November 2015 im Alter von 20 Jahren nach Europa floh. Sie reiste unter sehr schwierigen Bedingungen über die Balkan-Route ein. Ihren damals einjährigen Sohn musste die Schwangere oft noch selbst tragen. Vor Erschöpfung brach L. in Serbien zusammen und musste einige Zeit im Krankenhaus behandelt werden. Im April 2016 erreichte sie Deutschland und stellte einen Asylantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sprach ihr im August 2016 subsidiären Schutz zu.

L. brachte in Deutschland ihr zweites Kind zur Welt. Mittlerweile sind die beiden Kinder bereits viereinhalb und fast drei Jahre alt. L. geht es sehr schlecht. Sie ist in ständiger Sorge um ihren Ehemann und am Ende ihrer eigenen Kräfte.

Der Ehemann von L. hat Anfang März 2018 einen Termin für die Familienzusammenführung beim deutschen Generalkonsulat in Erbil beantragt in der Hoffnung, dass die Aussetzung des Familienachzugs zu subsidiär Geschützten, wie von der Politik beschlossen, im März 2018 auslaufen würde. Seine nun fast dreijährige Tochter hat er noch nie getroffen. Bisher hat er keinen Termin für einen Visumantrag erhalten. Die Familie lebt nun seit über drei Jahren getrennt. L. fragt regelmäßig bei den zuständigen Behörden nach, erhält jedoch keine klaren Antworten.

Fallskizze 2:

Der aus Homs stammende 51-jährige M. floh mit seinen damals 11- und 20-jährigen Töchtern im Herbst 2015 nach Deutschland und beantragte Asyl. Bereits 2012 hatte die Familie Syrien Richtung Türkei verlassen müssen. Da sie nicht ausreichend Finanzmittel

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Geschäftsstelle:

Röpkestr. 12 30173 Hannover Karim Alwasiti ka@nds-fluerat.org www.nds-fluerat.org Tel: 0511 - 982460-32 Fax: 0511 - 982460-31

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gehabt hatten, um gemeinsam weiter zu flüchten, musste M. seine Ehefrau und zwei weitere Töchter im Alter von damals 10 und 15 Jahren zurücklassen. Sie leben im Flüchtlingslager Obeyden nahe der türkisch-syrischen Grenze. Dieses Lager können die BewohnerInnen nur mit besonderer Erlaubnis bzw. Begleitung verlassen.

Den Asylantrag stellte M. im Mai 2016. Das BAMF erteilte ihm im Oktober 2017 subsidiären Schutz. Eine Klage beim Verwaltungsgericht auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist seither anhängig.

Da die Familie davon ausging, dass der Familiennachzug zu subsidiär Geschützten nur bis März 2018 ausgesetzt wird, vereinbarte M.s Ehefrau mit den beiden Kindern im Januar 2018 einen Termin beim deutschen Generalkonsulat in Istanbul, um einen Visumantrag zu stellen.

Vor Ort wurden sie dann informiert, dass ihr Antrag nicht entgegengenommen werden könne, weil noch unklar sei, wie die Gesetzeslage beim Familiennachzug sich zukünftig gestalten werde. Die beschwerliche Reise der Familie nach Istanbul war also umsonst. Nach Inkrafttreten des Familiennachzugsneuregelungsgesetzes zum 01.08.2018 hat die Familie einen neuen Termin bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt, bisher aber nicht erhalten.

Die in Deutschland lebende 14-jährige Tochter Z. ist aufgrund der Ereignisse in Syrien und auf der Flucht schwer traumatisiert und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Sie leidet sehr unter der Trennung von ihrer Mutter und den beiden anderen Geschwistern. Die Mutter war vor der Flucht ihre wichtigste Bezugsperson. Die fortdauernde Trennung von ihr verstärkt nach Einschätzung der behandelnden ÄrztInnen die schwere Belastung.

Die Familie lebt nun seit über drei Jahren voneinander getrennt.

*Die Fallskizzen sind zum Schutz der Beteiligten vollständig anonymisiert.

Kontakt PRO ASYL/

Flüchtlingsrat Niedersachen Karim Alwasiti

Tel. 0511-98246032 ka@nds-fluerat.org

Initiative »Familienleben für Alle!«

Sebastian Muy Tel. 0151-17565777

presse@familienlebenfueralle.net

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