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Eidgenössisches Departement für

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE

Sektion Erneuerbare Energien

Bundesamt für Energie BFE Mühlestrasse 4, CH-3063 Ittigen Postadresse: CH-3003 Bern

Tel. +41 58 462 56 11, Fax +41 58 463 25 00 contact@bfe.admin.ch

www.bfe.admin.ch

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Kontingente 2018

Einspeisevergütung (KEV) sowie

Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen

20. März 2018

Mit dem neuen Energiegesetz, welches die Schweizer Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 angenom- men hat, stehen mehr Fördermittel zur Verfügung. Diese reichen aber nicht aus, um die Warteliste vollständig abzubauen und alle Anlagen in das Einspeisevergütungssystem aufzunehmen. Die Ein- speisevergütung läuft Ende 2022 aus: Ab dann werden keine neuen Anlagen mehr in das Fördersys- tem aufgenommen. Für Photovoltaikanlagen (auch für grosse) stehen aber ab dem 1. Januar 2018 Einmalvergütungen zur Verfügung, für gewisse Kleinwasserkraftwerke sowie gewisse Biomasse-Kraft- werke gibt es neu Investitionsbeiträge.

Projektanten, die ihre Anlage nicht mehr realisieren möchten, werden gebeten, ihren Antrag zurückzu- ziehen.

Einspeisevergütung (KEV)

2018 gibt es folgende Kontingente für die Einspeisevergütung (KEV):

Kleinwasserkraft-, Windenergie-, Biomasseanlagen1

Baureife oder bereits realisierte Anlagen, welche die vollständigen Unterlagen zur Baureife oder Inbe- triebnahme bis zum 31. Oktober 2015 (Springer 2015) bei Swissgrid eingereicht hatten, werden im Juli 2018 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen. .

Photovoltaik1

Alle Anlagen ab 100 kW Leistung, die bis und mit 11. Januar 2012 angemeldet wurden, können im Oktober 2018 in das Einspeisevergütungssystem aufgenommen werden sofern für sie das Wahlrecht zugunsten der KEV ausgeübt wurde. Je nach Ausübung des Wahlrechts können dies bis zu 250 Anla- gen mit einer Gesamtleistung zwischen 65 und 70 MW sein. Davon sind rund 20 MW noch nicht reali- siert.

1 Welche Voraussetzungen die Anlagen für die Einspeisevergütung gemäss dem neuen Energiegesetz erfüllen müssen, ent- nehmen Sie bitte den Faktenblättern für die Photovoltaik und für die übrigen Technologien: www.bfe.admin.ch/kev > Faktenblät- ter

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Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen

Die Liquidität des Netzzuschlagsfonds erlaubt es, die Warteliste für Einmalvergütungen für kleine Anlagen (KLEIV) im Jahr 2018 wesentlich abzubauen:

 Bis Ende 2018 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Mitte Septem- ber 2015 in Betrieb gegangen sind. Das betrifft rund 6‘600 Anlagen.

 2019 wird die KLEIV voraussichtlich für alle Anlagen ausbezahlt, die bis Ende 2017 in Betrieb ge- gangen sind. Das betrifft rund 5‘800 Anlagen.

 Anlagen, die erst 2018 in Betrieb gehen, müssen rund 2 Jahre auf die Auszahlung der KLEIV war- ten.

Für Einmalvergütungen für grosse Anlagen (GREIV) stehen 2018 20 Millionen Franken zur Verfü- gung. Damit werden rund 40 MW Leistung gefördert.

Die Wartezeit für Neuanmeldungen beträgt voraussichtlich mindestens 6 Jahre, weil zuerst die Anla- gen auf der bestehenden Warteliste abgebaut werden. Der Abbau der Warteliste erfolgt nach Anmel- dedatum.

Weitere Informationen

Abwicklung der Kontingente: Website von Pronovo, E-Mail: info@pronovo.ch, Telefon: +41 848 014 014

Weitere Informationen

zu den Fördersystemen: www.bfe.admin.ch/foerderung

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