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2. Stück 2011

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V e r l a u t b a r u n g s b l a t t

der

A g r a r Markt A u s t r i a

A-1200 Wien, Dresdner Straße 70

Gemäß des § 32 des AMA-Gesetzes 1992 (BGBl. Nr. 376)

Jahrgang 2011 Ausgegeben am 03. März 2011 2. Stück

I N H A L T

Verlautbarungen, ausgenommen Kundmachung von Verordnungen der Organe der AMA

2. Veröffentlichung von Durchschnittswerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe mit An- bau in Österreich für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 (2) BGBl.

250/2010

3. Nominierung von Herrn Mag. Richard Franta zum Mitglied des AMA-Verwaltungsrates 4. Nominierung von Frau Mag. Claudia Janecek zum Ersatzmitglied des AMA-

Verwaltungsrates

(2)

Verlautbarung der AGRARMARKT AUSTRIA

Nr.2.

Veröffentlichung von Durchschnittswerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe mit Anbau in Österreich für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 (2) BGBl. 250/2010

__________________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Ausgabe vom 03.03.2011 Seite 8 2. Stück

Nr. 2.

Veröffentlichung von Durchschnittswerten landwirtschaftlicher Ausgangsstoffe mit Anbau in Österreich für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 (2) BGBl. 250/2010

Die Verlautbarung Nr. 8/2010 „Veröffentlichung von Standardwerten landwirtschaftlicher Ausgangs- stoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe gem. § 2 Abs. 2 der Verordnung BGBl. II 250/2010“, veröffentlicht am 24. November 2010 wird aufgehoben und durch die folgende Verlautbarung ersetzt:

1. Disaggregierte Durchschnittswerte für den Anbau „eec“ gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Durchschnittliche Treib- hausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Reines Sonnenblumenöl 18

Ethanol aus Gerste 23

Ethanol aus Roggen 23

Ethanol aus Triticale 23

2. Disaggregierte Durchschnittswerte für Transport und Vertrieb: „etd“ gemäß Definition in Teil C des Anhanges der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Herstellungsweg der Biokraftstoffe und flüssigen Biobrennstoffe

Durchschnittliche Treib- hausgasemissionen

(gCO2eq/MJ)

Reines Sonnenblumenöl 1

Ethanol aus Gerste 2

Ethanol aus Roggen 2

Ethanol aus Triticale 2

(3)

Nr.3.

Nominierung von Herrn Mag. Richard Franta zum Mitglied des AMA-Verwaltungsrates _______________________________________________________________________________

__________________________________________________________________________________

Ausgabe vom 03.03.2011 Seite 9 2. Stück

Nr. 3.

Nominierung von Herrn Mag. Richard Franta zum Mitglied des AMA-Verwaltungsrates

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft teilte mit Schreiben BMLFUW LE.4.1.10/0324-I/7/2011 vom 18.02.2011 mit, dass Herr Mag. Richard Franta entsprechend dem Nominierungsschreiben der Wirtschaftskammer Österreich für die Funktion eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Agrarmarkt Austria angelobt wurde und damit gemäß § 11 Abs. 4 und 6 AMA-Gesetz die Stellung erlangt hat, für die er namhaft gemacht wurde.

Herr Mag. Richard Franta tritt an die Stelle von Herrn Dr. Hannes Mraz.

(4)

Verlautbarung der AGRARMARKT AUSTRIA

Nr.4.

Nominierung von Frau Mag. Claudia Janecek zum Ersatzmitglied des AMA-Verwaltungsrates

__________________________________________________________________________________

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Ausgabe vom 03.03.2011 Seite 10 2. Stück

Nr. 4.

Nominierung von Frau Mag. Claudia Janecek zum Ersatzmitglied des AMA-Verwaltungsrates

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft teilte mit Schreiben BMLFUW LE.4.1.10/1018-I/7/2010 vom 14.12.2010 mit, dass Frau Mag. Claudia Janecek entsprechend dem Nominierungsschreiben der Wirtschaftskammer Österreich (mit Wirkung 01.01.2011) gemäß § 11 Abs. 4 und 6 AMA-Gesetz die Stellung eines Ersatzmitgliedes des Verwal- tungsrates der Agrarmarkt Austria erlangt hat, für die sie namhaft gemacht wurde. Die Angelobung vom 03.03.2010 bleibt aufrecht.

Frau Mag. Claudia Janecek tritt an die Stelle von Herrn Mag. Richard Franta (als Ersatzmitglied).

(5)

Ausgabe vom 03.03.2011 Seite 11 2. Stück Diese Verlautbarung ist auch auf der Webseite

der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) im Internet verfügbar.

Impressum:

Verlautbarungsblatt der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria (AMA) Medieninhaber, Herausgeber, Vertrieb: AGRARMARKT AUSTRIA

Redaktion: Agrarmarkt Austria

I/1 – Recht, Personal Dresdner Straße 70 A-1200 Wien

Telefon: (01) 331 51-0 Telefax: (01) 331 51-199 E-mail: office@ama.gv.at

Hersteller: Eigendruck

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